Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH
Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Gesundheit, Prävention und indivi­duelle Beratung am Arbeits­platz

Wir unterstützen Sie dabei

Durch eine umfassende medizinische Präven­tion und indivi­duelle Bera­tung am Arbeits­platz können Sie für die nach­haltige und lang­fristige Gesund­heit Ihrer Mitarbeiter*innen sorgen.

Wir bieten Ihnen:

Bundesweite Verfügbarkeit

Persönliche Betreuung digital und vor Ort

Erfahrene Betriebsärzte/-ärztinnen und Arbeitsmediziner*innen

Vorsorgen nach ArbMedVV und den AMRs

Eignungs­untersuchungen

Untersuchungen nach ArbZG, MuSchG und JArbSchG

Vorsorgen nach ArbMedVV, AMRs und DGUV Empfehlungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Erfahrene Betriebs­ärzte/-ärztinnen und Arbeits­mediziner*innen für Ihr Unter­nehmen.

Wir führen bei Ihnen vor Ort im Betrieb arbeits­medizinische Vorsorgen und Unter­suchungen nach aktuellen DGUV Empfehlungen und gesetzlichen Vorgaben durch.

Grundlegende Infor­mationen zu arbeits­medizinischen Vorsorgen und Unter­suchungen

Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz erhalten und fördern.

Arbeits­medizinische Vorsorgen, Untersuchungen nach den gesetzlichen Vorschriften und Eignungs­untersuchungen gehören neben berufs­bedingt indizierten Impfungen zu den primären Inhalten der betriebs­spezifischen Betreuung. Sie dienen dazu, die Gesundheit von Mitarbeitenden am Arbeits­platz zu schützen und zu fördern. Welche Vorsorgen und Untersuchungen bei Ihnen notwendig sind, ergibt sich aus den spezifischen Gefährdungen der Mitarbeitenden im Betrieb, welche durch Gefährdungs­beurteilungen ermittelt werden.

Arbeits­medizinische Vorsorgen

Arbeits­medizinische Vorsorgen dazu, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeits­platz zu erhalten und sind elementarer Bestandteil des betrieblichen Gesundheits­schutzes. Sie bieten die Möglichkeit, die Mitar­beitenden individuell über die Wechsel­wirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesund­heit zu informieren. Ebenso können Gesundheits­gefährdungen und beginnende Erkrankungen frühzeitig erkannt und mit Maßnahmen der Prävention Folge­schäden vermieden werden.

Die Verordnung zur arbeits­medizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die grundlegende staatliche Rechts­vorschrift für die arbeits­medizinischen Vorsorgen. Sie definiert Pflicht­vorsorgen, Angebots­vorsorgen und Wunsch­vorsorgen.

Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorgen sind vom Unternehmer*in zu veranlassen und Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte mit einer bestimmten Tätigkeit mit erhöhter Gefährdung beauftragt werden dürfen. (Lärm, Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, etc.)

Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorgen sind vom Unternehmer*in den Beschäftigten anzubieten, die Teilnahme ist hingegen optional. (Tätigkeit an Bildschirmgeräten, etc.)

Wunschvorsorge

Wunschvorsorgen sind den Beschäftigten auf deren Wunsch hin vom Unternehmen zu ermöglichen, sofern eine Gesundheits­gefährdung durch den Arbeitsplatz nicht ausgeschlossen werden kann.

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Arbeits­­medizinische Unter­suchungen

Zu den arbeits­medizinischen Untersuchungen gehören Eignungs­untersuchungen, Unter­suchungen nach Arbeits­zeitgesetz (ArbZG), Mutter­schutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeits­schutzgesetz (JArbSchG). Diese sind je nach Indikation vom Arbeitgeber zu veran­lassen und durch einen Betriebsarzt/-ärztin oder Arbeitsmediziner*in durchzu­führen.

Zu den häufigsten Eignungs­untersuchungen gehören Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungs­tätigkeiten (ehem. G25), Untersuchungen bei Arbeiten mit Absturz­gefahr (ehem. G41), Untersuchungen nach Fahrerlaubnis­verordnung (FeV) und GMP-Untersuchungen.

Alle während der arbeits­­medizinischen Vorsorgen und Untersuchungen erhobenen medizinischen Daten unterliegen vollumfänglich der ärztlichen Schweige­­pflicht.

Eignungsuntersuchungen

Eignungs­untersuchungen werden bei bestimmten Berufen oder Tätigkeiten durchgeführt, bei denen spezielle gesund­heitliche Anforderungen oder Risiken bestehen. Sie sollen sicher­stellen, dass die Arbeit­nehmer*innen die physische und psychische Eignung besitzen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, ohne sich oder andere dabei einem erhöhten gesund­heitlichen Risiko auszusetzen.

Die DGUV empfiehlt Eignungs­beurteilungen bei Arbeiten in sauerstoff­reduzierter Atmosphäre, bei Arbeiten mit Absturz­gefahr, bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutz­geräten notwendig macht, bei Fahr-, Steuer- und Überwachungs­tätigkeiten und bei Arbeiten in Über­druck (Druck­luft und Taucher­arbeiten).

Einstellungsuntersuchungen

Einstellungs­untersuchungen sind medizinische Unter­suchungen, die vor der Einstellung von neuen Mitarbeiter*innen durchgeführt werden. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass der Bewerber gesund­heitlich geeignet ist, die geforderten Aufgaben im Unter­nehmen auszuüben, und keine arbeits­bedingten Gesundheits­risiken hat.

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Die Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV) regelt die Voraus­setzungen für die Erteilung und den Erhalt von Fahr­erlaubnissen. Medizinische Unter­suchungen im Rahmen der FeV sind für Personen erforderlich, die bestimmte Fahr­erlaubnis­klassen erwerben oder behalten möchten.

Untersuchungen für Tätigkeiten im Reinraum (GMP)

GMP steht für „Good Manufacturing Practice“ und bezieht sich auf Qualitäts­­­standards für die Herstellung von Arz­neimitteln, Medizin­­­produkten und Wirk­­stoffen. Für Tätigkeiten in Reinräumen, in denen solche Produkte her­gestellt werden, sind spezielle Unter­­­suchungen erforderlich, um sicher­­­zustellen, dass Mitarbeiter*innen gesund­­heitlich geeignet sind, um in diesem Umfeld zu arbeiten.

Untersuchungen nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeits­zeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeit­nehmer*innen zu schützen, faire Arbeits­bedingungen zu gewähr­leisten und Überarbeitung zu verhindern, indem es Vorschriften zu täglicher und wöchentlicher Höchst­arbeitszeit, Pausen, Ruhe­zeiten, Nacht­arbeit, Über­stunden, Sonn- und Feiertags­arbeit und Kinder- und Jugend­arbeit festlegt.

Untersuchungen nach dem Arbeits­zeitgesetz (ArbZG) sind beispiels­weise bei Tätigkeiten mit Nacht­arbeit vorge­schrieben, da hierbei ein deutlich erhöhtes gesund­heitliches Risiko für die Arbeit­nehmer*innen besteht.

Untersuchungen nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Das Mutter­schutzgesetz (MuSchG) gewährleistet den Schutz von schwangeren Arbeit­nehmerinnen und stillenden Müttern am Arbeits­platz. Es legt spezielle Arbeits­regelungen und -rechte für schwangere Frauen und stillende Mütter fest und verpflichtet Arbeitgeber*innen den Arbeits­platz und den Arbeits­alltag so zu gestalten, dass weder für Mutter noch Kind ein Gesundheits­risiko entsteht.

Bei der Untersuchung nach dem Mutter­schutz­gesetz wird eine ausführliche Anamnese erhoben, eine allgemeine Untersuchung, ggf. eine Blut­entnahme durch­geführt und die Schwangere ausführlich über ihre Rechte und Pflichten und zu möglichen Gefährdungen am Arbeits­platz informiert.

Es werden sowohl Arbeit­geber*innen als auch der Arbeit­nehmerin Empfehlungen für notwendige Anpassungen der Arbeits­bedingungen oder -aufgaben geben, um sicherzu­stellen, dass kein gesund­heitliches Risiko für die Schwangere und das Kind besteht.

Untersuchungen nach Jugendarbeits­schutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugend­arbeits­schutzgesetz schützt junge Arbeit­nehmer*innen vor gesund­heitlichen Gefahren und Überforderung am Arbeitsplatz. Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für junge Arbeitnehmer*innen vor­geschrieben, um sicherzustellen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, die ihnen über­tragenen Aufgaben zu bewältigen.

Diese Unter­suchungen sind darauf ausgerichtet, potenzielle Risiken für die Gesundheit von Jugend­lichen zu erkennen und präventive Maß­nahmen zu ergreifen.

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