Hitze
Erstellt von Catharina Angerer am 10.06.2025 um 10:44 Uhr
Lesezeit: 5 Minuten
Die Sommermonate bringen nicht nur Sonnenschein, sondern oft auch extreme Temperaturen mit sich. Hohe Außentemperaturen wirken sich auch auf das Raumklima in Büros, Werkstätten oder auf Baustellen aus.
Hitze kann zu einer erheblichen Belastung für den Körper werden – insbesondere bei Tätigkeiten mit körperlicher Anstrengung oder in schlecht belüfteten Räumen.
Daher möchten wir Ihnen in diesem Blog wichtige Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz geben.
Warum Hitze am Arbeitsplatz ein ernstes Thema ist
Hitze ist nicht nur unangenehm – sie kann die Leistungsfähigkeit verringern, die Konzentration beeinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen.
Das Bundesministerium für Umwelt und das Robert Koch-Institut berichten von einem Anstieg hitzebedingter Erkrankungen und sogar Todesfälle in heißen Sommern. So führte etwa der Hitzesommer 2022 laut Schätzungen des RKI zu über 4.500 hitzebedingten Todesfällen in Deutschland.
Die Techniker Krankenkasse verzeichnete in besonders heißen Wochen einen spürbaren Anstieg von Krankschreibungen aufgrund von Kreislaufproblemen und Erschöpfungszuständen.
Im Detail
Hitze steigert gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz
Konzentration und Leistungsfähigkeit nehmen spürbar ab
Unfall- und Ausfallrisiken erhöhen sich deutlich
Arbeitgeber müssen wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen
Arbeitszeiten und Pausen sollten angepasst werden
Ausreichende Flüssigkeitszufuhr bleibt essenziell
Gesundheitliche Risiken durch Hitze
Der Körper reagiert auf Hitze durch Schwitzen – das entzieht dem Körper Flüssigkeit und Elektrolyte. Werden diese nicht rechtzeitig ersetzt, kann es zu folgenden Beschwerden kommen:
- Kreislaufbeschwerden, Schwindel, Kopfschmerzen
- Konzentrationsstörungen, Leistungsminderung
- Muskelkrämpfe
- Hitzekollaps oder sogar Hitzschlag (lebensbedrohlich)
- Verschlechterung bestehender Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Anforderungen an den Arbeitsplatz bei Hitze
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 verpflichtet Arbeitgeber dazu, bei Raumtemperaturen über 26 °C Maßnahmen zu ergreifen. Bei über 30 °C müssen gezielte Schutzmaßnahmen erfolgen, ab 35 °C ist ein Raum als Arbeitsraum nicht mehr geeignet, sofern keine effektiven technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Mögliche Maßnahmen:
- Technisch: Ventilatoren, Klimaanlagen, Sonnenschutz
- Organisatorisch: Arbeitszeiten anpassen, Schichtwechsel
- Persönlich: Helle Kleidung, viel trinken, Belastung reduzieren
6 Verhaltenstipps an heißen Tagen
Was kann jede*r Beschäftigte selbst tun?
- Trinken Sie regelmäßig und ausreichend
- Vermeiden Sie schwere Mahlzeiten
- Nutzen Sie Schatten und Lüftung
- Passen Sie das Arbeitstempo an
- Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung
- Melden Sie frühzeitig Beschwerden
Besondere Hinweise für Außendienst und körperlich Tätigkeiten
Für Mitarbeitende im Außendienst, auf Baustellen oder in Produktionsbereichen mit hoher Wärmebelastung:
- Anpassung der Arbeitszeiten (Frühschichten)
- Verlängerte und häufigere Pausen im Schatten
- Bereitstellung von Getränken
- Persönliche Schutzausrüstung (Sonnenschutz, UV-Kleidung)
Vorschriften zur Arbeit bei Hitze
DGUV-Regel 112-189 (früher BGR/GUV-R 194)
Diese Richtlinie zur Hitzearbeit DGUV-Regel 112-189 schreibt vor, dass bei Tätigkeiten mit schwerer körperlicher Belastung zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen: „Bei Außentemperaturen ab ca. 32 °C sollten Arbeiten mit hoher körperlicher Beanspruchung möglichst in die kühleren Tageszeiten verlegt werden.“
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 500
Diese schreibt vor, dass Arbeitgeber bei extremen klimatischen Bedingungen, wie Hitze, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen. Besonders gefährdet sind Tätigkeiten mit Schutzausrüstung, die das Schwitzen verstärkt.
Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – dabei müssen auch klimatische Belastungen berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich im Extremfall ein Arbeitsschutzrechtlicher Stopp, wenn keine geeigneten Maßnahmen getroffen werden können.
Arbeitsmedizinische Unterstützung
Unser betriebsärztlicher Dienst unterstützt Sie gerne bei Fragen zum Hitzeschutz oder bei der Einschätzung individueller Risiken, z. B. bei Vorerkrankungen oder Schwangerschaft.
Auf Wunsch kann eine arbeitsmedizinische Beratung oder Vorsorge durchgeführt werden.
Fazit
Hitze kann die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen – mit gezielten Maßnahmen am Arbeitsplatz und einem bewussten Verhalten kann jedoch viel zur Entlastung beigetragen werden.
Arbeitgeber und Beschäftigte sollten hier Hand in Hand arbeiten, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und auch an heißen Tagen arbeitsfähig zu bleiben.
Bitte achten Sie auf sich und Ihre Kolleg*innen – kommen Sie gesund durch den Sommer!
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