Sonnenschutz

Erstellt von Catharina Angerer am 30.06.2025 um 11:30 Uhr

Lesezeit: 5 Minuten

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Warum ist Sonnenschutz so wichtig?

Die ultraviolette Strahlung (UV-A und UV-B) der Sonne kann unsere Haut und unser Immunsystem massiv belasten. Bereits wenige Minuten ungeschützte Exposition, besonders in der Mittagssonne, reichen aus, um Hautzellen zu schädigen.

Medizinisch relevante Folgen unzureichenden Sonnenschutzes sind u. a.:

  • Akuter Sonnenbrand (Dermatitis solaris)
  • Lichtbedingte Hautalterung (Photoaging)
  • Aktinische Keratosen (Vorstufe von Hautkrebs)
  • Hautkrebs (insbesondere Basalzell- und Plattenepithelkarzinom sowie malignes Melanom)
  • Netzhautschäden durch ungeschützte Augen

Im Detail

UV-Strahlen verursachen schwere Haut- und Immunschäden.

UV-A und UV-B wirken unterschiedlich gefährlich.

Besonders helle Hauttypen sind stark gefährdet.

Schutzzeiten zwischen 11 und 16 Uhr entscheidend.

Sonnenschutzmittel und UV-Kleidung sind unerlässlich.

Arbeitgeber müssen Vorsorge für Outdoor-Tätigkeiten anbieten.

Was sind UV-Strahlen?

Die Sonne sendet drei Arten von UV-Strahlung aus:

  • UV-A: Dringt tief in die Haut ein, verantwortlich für Hautalterung und indirekte DNA-Schäden.
  • UV-B: Wirkt oberflächlich, löst Sonnenbrand aus und verursacht direkte DNA-Schäden.
  • UV-C: Wird von der Erdatmosphäre herausgefiltert.

Besonders gefährlich sind UV-B-Strahlen zwischen 11 und 16 Uhr, wenn der Sonnenstand am höchsten ist.

Wer ist besonders gefährdet?

Ein erhöhtes Risiko tragen:

  • Menschen mit heller oder empfindlicher Haut (Hauttyp I–II)
  • Kinder und Jugendliche
  • Menschen mit vielen Muttermalen oder familiärer Hautkrebsvorgeschichte
  • Personen, die regelmäßig im Freien arbeiten oder Sport treiben
  • Personen, die bestimmte Medikamente einnehmen (z. B. Antibiotika, Diuretika, Retinoide), die lichtsensibilisierend wirken

5 Empfehlungen für Sonnenschutz

  1. Schatten aufsuchen: Zwischen 11 und 16 Uhr direkte Sonne meiden. UV-Vorhersagen (bspw. Deutscher Wetterdienst) nutzen.
  2. Kleidung mit UV-Schutz tragen: Lange, dicht gewebte Kleidung, idealerweise mit UV-Standard 801.
  3. Kopfschutz nicht vergessen: Hut mit breiter Krempe, Sonnenbrille mit UV-400-Filter
  4. Sonnenschutzmittel richtig anwenden: Breitspektrumfilter (UV-A + UV-B), mindestens LSF 30, am besten LSF 50, 20 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auftragen und alle 2 Stunden nachcremen.
  5. Trinkmenge erhöhen: Hitzestress und Dehydrierung vorbeugen.

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Häufige Irrtümer beim Sonnenschutz

„Ich bin schon braun, ich brauche keinen Schutz mehr.“

Nein. Auch gebräunte Haut kann geschädigt werden. Der natürliche Lichtschutzfaktor von gebräunter Haut liegt bei LSF 2-3.

„Im Schatten oder bei Wolken bin ich sicher.“

Nein. Bis zu 80 % der UV-Strahlung dringt durch Wolken oder wird reflektiert.

„Einmal auftragen reicht.“

Nein. Schweiß, Wasser und Reibung reduzieren die Wirkung stark.

Sonnenschutz im Arbeitsalltag

Wer regelmäßig im Freien arbeitet, ist der Sonne oft über viele Stunden ausgesetzt. Um so wichtiger ist es auf einen zuverlässigen Sonnenschutz zu achten, durch Kleidung, Sonnenhüte, Sonnenbrille, Sonnencreme und Organisation der Arbeitsabläufe. Auch im Büro und Homeoffice müssen wir unsere Haut schützen, da UV-Strahlung Fensterglas durchdringt – vor allem UV-A-Strahlen. Wer am Fensterplatz sitzt oder Auto fährt, sollte an Sonnenschutz für Haut und Augen denken.

Eine Tagescreme mit LSF 30 (am besten LSF 50) ist im Sommer sinnvoll – auch im Büro.

Angebotsvorsorge bei Arbeiten im Freien

Seit Sommer 2019 sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, wenn diese „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ ausüben. Dies ist in der geänderten Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) festgelegt. Die Voraussetzungen für diese Vorsorge sind durch die Arbeitsmedizinische Regel (AMR 13.3) klar definiert:

  • Beschäftigte, die im Zeitraum April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen jeweils mindestens eine Stunde zwischen 11 Uhr und 16 Uhr Tätigkeiten im Freien ausüben, müssen eine solche Vorsorge erhalten.

Besondere Regeln gelten für Tätigkeiten, die:

  • im Schatten,
  • auf verschneiten Flächen oberhalb von mehr als 1000 Metern und
  • außerhalb Deutschlands stattfinden.

Persönliche Schutzmaßnahmen haben keinen Einfluss auf die beschriebenen Kriterien. Das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge ist unabhängig davon. Bitte beachten Sie, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge den Beschäftigten schriftlich angeboten werden muss (AMR 5.1).

Die BGBau hat hier ein Musteranschreiben für Ihre Beschäftigten erstellt (Angebotsvorsorge_UV_Musteranschreiben.docx).

Bei Fragen zur Vorsorge wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihren betreuenden Betriebsarzt/ärztin.

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Fazit

Sonnenschutz ist keine Nebensache – sondern Gesundheitsvorsorge. Wer seine Haut regelmäßig schützt, beugt nicht nur akuten Schäden vor, sondern schützt sich langfristig vor Hautkrebs und lichtbedingter Alterung. Bleiben Sie achtsam – und genießen Sie den Sommer gesund und geschützt! Ihr IAAI-Team

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