Betriebsspezifische Betreuung Arbeitsmedizin
Die betriebsspezifische Betreuung Arbeitsmedizin fokussiert sich auf die speziellen Erfordernisse des Betriebs. Sie geht immer von spezifischen betrieblichen Situationen, Anlässen und Gefährdungen aus. Der inhaltliche Bedarf und der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung sind von der spezifischen Gefährdungslage im Betrieb abhängig und müssen vom Unternehmer selbst, mit Unterstützung des betreuenden Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, ermittelt werden. Dementsprechend ist für die betriebsspezifische Betreuung kein zeitlicher Umfang vorgeschrieben.
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach ArbMedVV, den aktuellen AMRs und Empfehlungen der DGUV, die Untersuchungen nach den gesetzlichen Vorschriften, wie dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), der Fahrerlaubnisverordnung und anderen Eignungsuntersuchungen nach Empfehlung der DGUV gehören neben berufsbedingt indizierten Impfungen zu den primären Inhalten der betriebsspezifischen Betreuung. Welche Vorsorgen und Untersuchungen bei Ihnen notwendig sind, definiert sich über die spezifischen Gefährdungen der Mitarbeitenden im Betrieb, welche durch Gefährdungsbeurteilungen ermittelt werden.
Weitere Informationen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen finden Sie hier.