
Arbeitsmedizinische Betreuung
Erfahrene Betriebsärzte/-ärztinnen und Arbeitsmediziner*innen für Ihr Unternehmen.
Wir bieten Ihnen die arbeitsmedizinische Betreuung nach Vorgabe des ASiG, der DGUV Vorschrift 2 und der ArbMedVV.
Grundlegende Informationen zur arbeitsmedizinischen Betreuung
Mit kompetenter Beratung zu langfristigem Erfolg
Die arbeitsmedizinische Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Die Inhalte werden in der DGUV Vorschrift 2 definiert.
Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung
Beratung des Arbeitgebers
Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung umfasst die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sowie die Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen.
Teilnahme an ASA - Sitzungen
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Gremium, das ab 20 Mitarbeitenden ein Mal pro Quartal vorgeschrieben ist. Er befasst sich regelmäßig mit Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Der Betriebsarzt nimmt an diesen Sitzungen teil, um sein Fachwissen einzubringen, über arbeitsmedizinische Aspekte zu informieren und bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes mitzuwirken. Hier werden Themen wie Gefährdungsbeurteilungen, Unfallanalysen und Gesundheitsprogramme besprochen.
Betriebsärztliche Begehungen
Betriebsbegehungen dienen dazu, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe vor Ort zu analysieren und potenzielle Gesundheitsgefährdungen zu identifizieren. Der Betriebsarzt begleitet diese Begehungen, um seine Expertise einzubringen und den Arbeitgeber bei der Beurteilung und Beseitigung von Risiken zu unterstützen. Dies beinhaltet die Bewertung von Arbeitsbedingungen, die Überprüfung von Schutzmaßnahmen und die Beratung zu ergonomischen Gestaltungen.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung beinhaltet die Durchführung von allgemeinen Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Aufklärung über gesunde Arbeitsweisen, die Beratung zu ergonomischen Arbeitsplatzgestaltungen oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Gesundheitsthemen. Dies kann in Form von Workshops oder Vorträgen stattfinden.