Arbeits­medizinische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH
Arbeits­medizinische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Arbeits­­medizinische Betreuung

Arbeits­medizinische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Gesund­heit am Arbeits­platz erhalten und fördern

Wir unterstützen Sie dabei

Mit einer umfassenden Beratung unterstützen wir Sie bei der Förderung der Gesund­heit und Moti­vation Ihrer Mitarbeiter*innen.

Wir bieten Ihnen:

Bundesweite Verfügbarkeit

Persönliche Betreuung durch Ihren Betriebsarzt vor Ort und digital

Erfahrene Betriebsärzte/-ärztinnen aus diversen Fachrichtungen

Arbeits­­­medizinische Betreuung nach ASiG, ArbSchG und DGUV Vorschrift 2

Arbeits­medizinische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Erfahrene Betriebs­­­ärzte/-ärztinnen und Arbeits­­­mediziner*innen für Ihr Unternehmen.

Wir bieten Ihnen die arbeits­­­medizinische Betreuung nach Vorgabe des ASiG, der DGUV Vorschrift 2 und der ArbMedVV.

Grund­legende Informationen zur arbeits­medizinischen Betreuung

Mit kompetenter Beratung zu lang­fristigem Erfolg

Die arbeits­medizinische Betreuung setzt sich aus der Grund­betreuung und der betriebs­spezifischen Betreuung zusammen. Die Inhalte werden in der DGUV Vorschrift 2 definiert.

Grundbetreuung Arbeitsmedizin

Die arbeits­medi­zinische Grundbetreuung trägt dazu bei, Arbeits­plätze und Arbeits­abläufe zu optimieren und arbeitsbedingte Gesundheits­risiken zu minimieren, mit dem Ziel, die Produk­tivität zu steigern, die Mitarbeiter­zufriedenheit zu erhöhen und Kranken­stände zu reduzieren. Sie ist ein unverzicht­barer Bestand­teil der betrieb­lichen Verant­wortung für die Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeits­platz und in Deutschland gesetzlich vorge­schrieben.

Zu den Inhalten gehören feder­führend die Beratung des Unter­nehmens bei der Umsetzung von gesetz­lichen Anforder­ungen und die Entwick­lung von Maß­nahmen zur Gesundheits­förderung und Prävention von arbeits­bedingten Erkrank­ungen. Der Umfang der gesetzlich vorge­schrie­benen arbeits­­­medizinischen Betreuung errechnet sich anhand der Anzahl der im Unter­nehmen tätigen Mitar­beiter und der Betreuungs­gruppe, der Sie nach Ihrem WZ-Code zugeteilt werden. Die DGUV-Vorschrift 2 gibt sowohl die Grundlage für die Berech­nung des Umfangs als auch einen Leitfaden für mögliche Inhalte der arbeits­­­medizinischen Grundbetreuung.

Arbeits­medizinische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH
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Betriebs­spezifische Betreuung Arbeitsmedizin

Die betriebs­spezifische Betreuung Arbeits­medizin fokussiert sich auf die speziellen Erforder­nisse des Betriebs. Sie geht immer von spezifischen betrieb­lichen Situationen, Anlässen und Gefähr­dungen aus. Der inhaltliche Bedarf und der Umfang der betriebs­spezifischen Betreuung sind von der spezifischen Gefährdungs­­­lage im Betrieb abhängig und müssen vom Unter­nehmer selbst, mit Unter­stützung des betreuenden Betriebs­­­arztes und der Fachkraft für Arbeits­­­sicherheit, unter Berück­sichtigung der gesetzlichen Vorgaben, ermittelt werden. Dement­­­sprechend ist für die betriebs­­­spezifische Betreuung kein zeitlicher Umfang vorgeschrieben.

Die arbeits­medizinischen Vorsorgen nach ArbMedVV, den aktuellen AMRs und Empfehlungen der DGUV, die Unter­suchungen nach den gesetzlichen Vorschriften, wie dem Arbeits­zeitgesetz (ArbZG), dem Mutter­schutz­gesetz (MuSchG), dem Jugend­arbeits­schutzgesetz (JArbSchG), der Fahrerlaubnis­verordnung und anderen Eignungs­untersuchungen nach Empfehlung der DGUV gehören neben berufsbedingt indizierten Impfungen zu den primären Inhalten der betriebs­spezifischen Betreuung. Welche Vorsorgen und Untersuchungen bei Ihnen notwendig sind, definiert sich über die spezifischen Gefährdungen der Mitarbeitenden im Betrieb, welche durch Gefährdungs­beurteilungen ermittelt werden.  

Weitere Informationen zu arbeits­medizinischen Vorsorgen und Unter­suchungen finden Sie hier.

Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung

Beratung des Arbeitgebers

Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung umfasst die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sowie die Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen.

Teilnahme an ASA - Sitzungen

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Gremium, das ab 20 Mitarbeitenden ein Mal pro Quartal vorgeschrieben ist. Er befasst sich regelmäßig mit Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Der Betriebsarzt nimmt an diesen Sitzungen teil, um sein Fachwissen einzubringen, über arbeitsmedizinische Aspekte zu informieren und bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes mitzuwirken. Hier werden Themen wie Gefährdungsbeurteilungen, Unfallanalysen und Gesundheitsprogramme besprochen.

Betriebsärztliche Begehungen

Betriebsbegehungen dienen dazu, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe vor Ort zu analysieren und potenzielle Gesundheitsgefährdungen zu identifizieren. Der Betriebsarzt begleitet diese Begehungen, um seine Expertise einzubringen und den Arbeitgeber bei der Beurteilung und Beseitigung von Risiken zu unterstützen. Dies beinhaltet die Bewertung von Arbeitsbedingungen, die Überprüfung von Schutzmaßnahmen und die Beratung zu ergonomischen Gestaltungen.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung beinhaltet die Durchführung von allgemeinen Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Aufklärung über gesunde Arbeitsweisen, die Beratung zu ergonomischen Arbeitsplatzgestaltungen oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Gesundheitsthemen. Dies kann in Form von Workshops oder Vorträgen stattfinden.

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