Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH
Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Gesundheit, Prävention und indivi­duelle Beratung am Arbeits­platz

Wir unterstützen Sie dabei

Durch eine umfassende medizinische Präven­tion und indivi­duelle Bera­tung am Arbeits­platz können Sie für die nach­haltige und lang­fristige Gesund­heit Ihrer Mitarbeiter*innen sorgen.

Wir bieten Ihnen:

Bundesweite Verfügbarkeit

Persönliche Betreuung durch Ihren Betriebsarzt vor Ort und digital

Erfahrene Betriebsärzte/-ärztinnen aus diversen Fachrichtungen

Vorsorgen nach ArbMedVV und DGUV - Empfehlungen

Eignungs­untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Erfahrene Betriebs­ärzte/-ärztinnen für Ihr Unter­nehmen.

Wir führen bei Ihnen vor Ort im Betrieb arbeits­medizinische Vorsorgen und Unter­suchungen nach aktuellen DGUV Empfehlungen und gesetzlichen Vorgaben durch.

Grundlegende Infor­mationen zu arbeits­medizinischen Vorsorgen und Unter­suchungen

Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz erhalten und fördern.

Arbeits­medizinische Vorsorgen, Untersuchungen nach den gesetzlichen Vorschriften und Eignungs­untersuchungen gehören neben berufs­bedingt indizierten Impfungen zu den primären Inhalten der betriebs­spezifischen Betreuung. Sie dienen dazu, die Gesundheit von Mitarbeitenden am Arbeits­platz zu schützen und zu fördern.

Welche Vorsorgen und Untersuchungen bei Ihnen notwendig sind, ergibt sich aus den spezifischen Gefährdungen der Mitarbeitenden im Betrieb, welche durch Gefährdungs­beurteilungen ermittelt werden.

Alle, während der Vorsorgen und Untersuchungen erhobenen medizinischen Daten unterliegen vollumfänglich der ärztlichen Schweigepflicht.

Arbeits­medizinische Vorsorgen

Die vorgeschriebenen arbeits­medizinische Vorsorgen ergeben sich aus den möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sie dienen dazu, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeits­platz zu erhalten und sind elementarer Bestandteil des betrieblichen Gesundheits­schutzes. Sie bieten die Möglichkeit, die Mitar­beitenden individuell über die Wechsel­wirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesund­heit zu informieren. Ebenso können Gesundheits­gefährdungen und beginnende Erkrankungen frühzeitig erkannt und mit Maßnahmen der Prävention verhindert werden.

Die Verordnung zur arbeits­medizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die grundlegende gesetzliche Rechts­vorschrift für die arbeits­medizinischen Vorsorgen. Sie definiert Pflicht­vorsorgen, Angebots­vorsorgen und Wunsch­vorsorgen.

Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorgen sind notwendig, wenn am Arbeitsplatz von einem potenziell hohen Gesundheitsrisiko auszugehen ist. Sie sind vom Unternehmer*in zu veranlassen und Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt werden dürfen. Dies sind beispielsweise Tätigkeiten mit hoher Lärmbelastung, Infektionsgefahr oder Gefährdung der Haut.

Zu den Pflichtvorsorgen gehören beispielsweise:

- Tätigkeiten mit Biostoffen

- Tätigkeiten mit Lärmbelastung > 85db(A)

- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Asbest, Benzol, einatembaren Staub, Quecksilber, etc.)

- Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag

- Schweißarbeiten

 

Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorgen sind vom Unternehmer*in den Beschäftigten anzubieten, wenn die beauftragte Tätigkeit ein erhöhtes Gesundheitsrisiko haben kann. Der Arbeitgeber muss die Vorsorge anbieten, die Teilnahme ist allerdings, im Vergleich zur Pflichtvorsorge freiwillig:

Zu den Angebotsvorsorgen gehören beispielsweise:

- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

- Tätigkeiten mit Belastung des Muskel-Skelettsystems

- Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Klasse I

- Tätigkeiten mit Lärmbelastung > 80db(A)

- Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag

- Tätigkeiten im Freien mit natürlicher UV - Belastung

Wunschvorsorge

Wunschvorsorgen sind den Beschäftigten auf deren Wunsch hin vom Unternehmen zu ermöglichen, sofern eine Gesundheits­gefährdung durch den Arbeitsplatz nicht ausgeschlossen werden kann.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH
Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Arbeits­­medizinische Unter­suchungen

Zu den arbeits­medizinischen Untersuchungen gehören Eignungs­untersuchungen, Unter­suchungen nach Arbeits­zeitgesetz (ArbZG), Mutter­schutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeits­schutzgesetz (JArbSchG). Diese sind je nach Indikation vom Arbeitgeber zu veran­lassen und durch einen Betriebsarzt/-ärztin oder Arbeitsmediziner*in durchzu­führen.

Zu den häufigsten Eignungs­untersuchungen gehören Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungs­tätigkeiten (ehem. G25), Untersuchungen bei Arbeiten mit Absturz­gefahr (ehem. G41), Untersuchungen nach Fahrerlaubnis­verordnung (FeV) und GMP-Untersuchungen.

Alle während der arbeits­­medizinischen Vorsorgen und Untersuchungen erhobenen medizinischen Daten unterliegen vollumfänglich der ärztlichen Schweige­­pflicht.

Eignungsuntersuchungen

Eignungs­untersuchungen werden bei bestimmten Berufen oder Tätigkeiten durchgeführt, bei denen spezielle gesund­heitliche Anforderungen oder Risiken bestehen. Sie sollen sicher­stellen, dass die Arbeit­nehmer*innen die physische und psychische Eignung besitzen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, ohne sich oder andere dabei einem erhöhten gesund­heitlichen Risiko auszusetzen.

Die DGUV empfiehlt Eignungs­beurteilungen bei Arbeiten in sauerstoff­reduzierter Atmosphäre, bei Arbeiten mit Absturz­gefahr, bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutz­geräten notwendig macht, bei Fahr-, Steuer- und Überwachungs­tätigkeiten und bei Arbeiten in Über­druck (Druck­luft und Taucher­arbeiten).

Einstellungsuntersuchungen

Einstellungs­untersuchungen sind medizinische Unter­suchungen, die vor der Einstellung von neuen Mitarbeiter*innen durchgeführt werden. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass der Bewerber gesund­heitlich geeignet ist, die geforderten Aufgaben im Unter­nehmen auszuüben ohne sich selbst oder Dritte zu gefährden.

 

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Die Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV) regelt die Voraus­setzungen für die Erteilung und den Erhalt von Fahr­erlaubnissen. Medizinische Unter­suchungen im Rahmen der FeV sind für Personen erforderlich, die bestimmte Fahr­erlaubnis­klassen erwerben oder behalten möchten.

Untersuchungen für Tätigkeiten im Reinraum (GMP)

GMP steht für „Good Manufacturing Practice“ und bezieht sich auf Qualitäts­­­standards für die Herstellung von Arz­neimitteln, Medizin­­­produkten und Wirk­­stoffen. Für Tätigkeiten in Reinräumen, in denen solche Produkte her­gestellt werden, sind spezielle Unter­­­suchungen erforderlich, um sicher­­­zustellen, dass Mitarbeiter*innen gesund­­heitlich geeignet sind, um in diesem Umfeld zu arbeiten.

Untersuchungen nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeits­zeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeit­nehmer*innen zu schützen, faire Arbeits­bedingungen zu gewähr­leisten und Überarbeitung zu verhindern, indem es Vorschriften zu täglicher und wöchentlicher Höchst­arbeitszeit, Pausen, Ruhe­zeiten, Nacht­arbeit, Über­stunden, Sonn- und Feiertags­arbeit und Kinder- und Jugend­arbeit festlegt.

Untersuchungen nach dem Arbeits­zeitgesetz (ArbZG) sind beispiels­weise bei Tätigkeiten mit Nacht­arbeit vorge­schrieben, da hierbei ein deutlich erhöhtes gesund­heitliches Risiko für die Arbeit­nehmer*innen besteht.

Untersuchungen nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Das Mutter­schutzgesetz (MuSchG) gewährleistet den Schutz von schwangeren Arbeit­nehmerinnen und stillenden Müttern am Arbeits­platz. Es legt spezielle Arbeits­regelungen und -rechte für schwangere Frauen und stillende Mütter fest und verpflichtet Arbeitgeber*innen den Arbeits­platz und den Arbeits­alltag so zu gestalten, dass weder für Mutter noch Kind ein Gesundheits­risiko entsteht.

Bei der Untersuchung nach dem Mutter­schutz­gesetz wird eine ausführliche Anamnese erhoben, eine allgemeine Untersuchung, ggf. eine Blut­entnahme durch­geführt und die Schwangere ausführlich über ihre Rechte und Pflichten und zu möglichen Gefährdungen am Arbeits­platz informiert.

Es werden sowohl Arbeit­geber*innen als auch der Arbeit­nehmerin Empfehlungen für notwendige Anpassungen der Arbeits­bedingungen oder -aufgaben geben, um sicherzu­stellen, dass kein gesund­heitliches Risiko für die Schwangere und das Kind besteht.

Untersuchungen nach Jugendarbeits­schutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugend­arbeits­schutzgesetz schützt junge Arbeit­nehmer*innen vor gesund­heitlichen Gefahren und Überforderung am Arbeitsplatz. Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für junge Arbeitnehmer*innen vor­geschrieben, um sicherzustellen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, die ihnen über­tragenen Aufgaben zu bewältigen.

Diese Unter­suchungen sind darauf ausgerichtet, potenzielle Risiken für die Gesundheit von Jugend­lichen zu erkennen und präventive Maß­nahmen zu ergreifen.

Offshore Untersuchungen

Eine speziell ausgerichtete arbeitsmedizinische Untersuchung für Beschäftigte, die auf Offshore-Anlagen (z. B. Windparks oder Bohrinseln) tätig sind. Sie stellt sicher, dass Mitarbeitende den besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen auf hoher See gewachsen sind, und umfasst u. a. eine Überprüfung von Herz-Kreislauf-Funktion, Belastbarkeit sowie Seh- und Hörvermögen.

Unsere Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung

im Detail

Betreuung und Beratung

  • Vorbeugung, Behandlung und Begutachtung der durch die Arbeit oder Umwelt verursachten Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten
  • Prävention vor Unfallgefahren
  • Behütung vor Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsbereich
  • individuelle und betriebliche Gesundheitsberatung
  • Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Berufsfördernde und Rehabilitation für Beschäftigte

Gefährdungsbeurteilung

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Arbeitsschutz
  • (biologische) Gefahrstoffe
  • Arbeitsmittel (Maschinen, Werkzeuge, technische Instrumente usw.)
  • Innerhalb der Arbeitsprozesse
  • Nicht ausreichende Anweisungen
  • Psychische Belastung der Mitarbeiter*innen

Begehung und Unterweisung

  • Bei Anordnungen der Aufsichtsbehörden
  • Analyse von Unfällen auf der Arbeit und den Arbeitswegen
  • Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (wird vom Beschäftigten veranlasst)
  • Veränderungen von Standortwechsel oder Arbeitsplätzen Ihres Unternehmens
  • Bei Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen (§ 3 ASiG)
  • Wiedereingliederung nach Krankheit oder Unfall (§ 167 SGB IX)
  • Meldung einer Schwangerschaft (Mutterschutzgesetz)
  • Bei Planung neuer Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel (§ 3 ASiG)
Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Sie haben Fragen oder benötigen ein kosten­loses und unver­bindliches Angebot?

Schreiben Sie uns an!

Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Kostenloses Angebot Anfordern

Sie benötigen ein Angebot?
Füllen Sie bitte unser Anfrage­formular aus.

Angebot anfordern

Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Kostenloses Angebot Anfordern

Sie benötigen ein Angebot?
Füllen Sie bitte unser Anfrage­formular aus.

Angebot anfordern

Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

E-Mail an unseren Kundenservice

Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an.

E-Mail schreiben

Arbeitsmedizinische Vorsorgen / Untersuchungen IAAI Arbeitssicherheit GmbH

E-Mail an unseren Kundenservice

Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an.

E-Mail schreiben

Kostenloses Angebot anfordern

Die komplette arbeits­medizinische und sicherheits­technische Betreuung für Ihr Unter­nehmen aus einer Hand

  • Betreuung
  • Impfung
  • Untersuchung

Bitte füllen Sie die Pflicht­felder * des Anfrage-Formulars vollständig aus und Sie erhalten kurzfristig ein kosten­loses Angebot für die arbeits­medizinische und/oder sicherheits­technische Betreuung Ihres Unternehmens.

1. Fragen zur Betreuung

Art der gewünschten Betreuung*

2. Kontaktdaten

*Pflichtfeld

Bitte füllen Sie die Pflicht­felder * des Anfrage-Formulars voll­ständig aus und Sie erhalten kurzfristig ein kosten­loses Angebot für Impfungen in Ihrem Unternehmen.

*Pflichtfeld

Bitte füllen Sie die Pflich­tfelder * des Anfrage-Formulars vollständig aus und Sie erhalten kurzfristig ein kosten­loses Angebot für arbeits­medizinische Vorsorgen vor Ort in Ihrem Betrieb.

*Pflichtfeld

Firmensitz

IAAI Arbeitssicherheit GmbH
Roßfeldstr. 102
D-83471 Berchtesgaden

Kontakt