
Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen
Erfahrene Betriebsärzte/-ärztinnen für Ihr Unternehmen.
Wir führen bei Ihnen vor Ort im Betrieb arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen nach aktuellen DGUV Empfehlungen und gesetzlichen Vorgaben durch.
Grundlegende Informationen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen
Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz erhalten und fördern.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen, Untersuchungen nach den gesetzlichen Vorschriften und Eignungsuntersuchungen gehören neben berufsbedingt indizierten Impfungen zu den primären Inhalten der betriebsspezifischen Betreuung. Sie dienen dazu, die Gesundheit von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu schützen und zu fördern.
Welche Vorsorgen und Untersuchungen bei Ihnen notwendig sind, ergibt sich aus den spezifischen Gefährdungen der Mitarbeitenden im Betrieb, welche durch Gefährdungsbeurteilungen ermittelt werden.
Alle, während der Vorsorgen und Untersuchungen erhobenen medizinischen Daten unterliegen vollumfänglich der ärztlichen Schweigepflicht.
Unsere Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung
im Detail
Betreuung und Beratung
- Vorbeugung, Behandlung und Begutachtung der durch die Arbeit oder Umwelt verursachten Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten
- Prävention vor Unfallgefahren
- Behütung vor Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsbereich
- individuelle und betriebliche Gesundheitsberatung
- Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen
- Berufsfördernde und Rehabilitation für Beschäftigte
Gefährdungsbeurteilung
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Arbeitsschutz
- (biologische) Gefahrstoffe
- Arbeitsmittel (Maschinen, Werkzeuge, technische Instrumente usw.)
- Innerhalb der Arbeitsprozesse
- Nicht ausreichende Anweisungen
- Psychische Belastung der Mitarbeiter*innen
Begehung und Unterweisung
- Bei Anordnungen der Aufsichtsbehörden
- Analyse von Unfällen auf der Arbeit und den Arbeitswegen
- Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (wird vom Beschäftigten veranlasst)
- Veränderungen von Standortwechsel oder Arbeitsplätzen Ihres Unternehmens
- Bei Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen (§ 3 ASiG)
- Wiedereingliederung nach Krankheit oder Unfall (§ 167 SGB IX)
- Meldung einer Schwangerschaft (Mutterschutzgesetz)
- Bei Planung neuer Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel (§ 3 ASiG)