Sicherheitstechnische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH
Sicherheitstechnische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Gestaltung sicherer Arbeits­plätze für Ihre Mitarbeiter*innen

Wir beraten und unterstützen Sie

Durch die Umsetzung der sicherheits­­technischen Betreuung unter­stützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetz­lichen Vorschriften zur Schaffung sicherer Arbeits­­plätze.

Wir bieten Ihnen:

Bundesweite Verfügbarkeit

Persönliche Betreuung vor Ort und digital

Erfahrene Sicherheitsingenieure*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus diversen Fachrichtungen

Betreuung nach dem Arbeits­sicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2

Sicherheitstechnische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Erfahrene Sicher­heitsingenieur*innen und Fach­kräfte für Arbeits­sicherheit aus diversen Fach­richtungen für Ihr Unter­nehmen.

Wir unter­stützen Sie bei der Umsetzung der Arbeits­sicherheit in Ihrem Unter­nehmen.

Grund­legende Infor­mationen zur sicherheits­technischen Betreu­ung

Die Sicherheit am Arbeits­platz im Mittel­punkt

Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine wichtige Maßnahme zur Verhütung von Arbeits­unfällen und arbeits­bedingten Gesund­heitsgefahren. Sie trägt dazu bei, dass Beschäftigte die Gefahren am Arbeits­platz kennen und die erforderlichen Schutz­maßnahmen umsetzen können. Zu den Aufgaben der sicher­heits­technischen Betreuung zähl, den Unter­nehmen allgemeine Infor­mationen zu Aufgaben und Zielen des Arbeitsschutzes und zu Rechten und Pflichten von Arbeit­gebern und Beschäftigten zu geben und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Sie umfasst eine Vielzahl von verschie­denen Aufgaben­feldern, die ja nach Branche und Unternehmens­größe variieren können. Die Prozesse der sicherheits­technischen Betreu­ung erfordern eine enge Zusammen­arbeit aller Beteiligten innerhalb eines Unternehmens.

Die gesetzlichen Grund­lagen für die sicherheits­technische Betreuung sind im Arbeits­sicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vor­schriften festgelegt.

Sicherheitstechnische Betreuung IAAI Arbeitssicherheit GmbH
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Wesentlichen Inhalte der sicherheits­technischen Betreuung

Unsere Leistungen im Überblick

Durchführung von Betriebsbegehungen

Betriebs­begehungen sind ein integraler Bestandteil des betrieblichen Arbeits­schutzes und tragen dazu bei, eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, indem potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert werden. Durch die rechtzeitige Identifikation und Beseitigung von Gefahrenquellen kann es dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen am Arbeits­platz zu verhindern. Bei Betriebs­begehungen wird darauf geachtet, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Sicherheits­standards umgesetzt und bereits implementierte Sicherheits­maßnahmen und -verfahren werden überprüft und evaluiert.

Betriebs­begehungen sollten regelmäßig geplant und umgesetzt werden. Ein Begehungs­plan hilft dabei, Abläufe und Prozesse zu strukturieren. Während der Begehung sollten alle festge­stellten Gefahren und Mängel dokumentiert werden. Dies umfasst auch das Aufnehmen von Fotos und das Festhalten von Informationen über den Zustand der Ausrüstung und Anlagen. Die Ergebnisse der Betriebs­begehungen müssen der Geschäfts­leitung und den Mitarbeiter*innen mitgeteilt werden. Wenn Sicherheits­mängel festgestellt wurden, sollten Maßnahmen zur Behebung vorgeschlagen und zeitnah umgesetzt werden. Dies kann die Über­arbeitung von Arbeits­verfahren, Schulungen oder physische Anpassungen am Arbeits­platz umfassen.

Teilnahme Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)

Der Arbeitsschutz­ausschuss ist ein Gremium, um die Belange des Arbeits­schutzes und der Arbeits­sicherheit in einem Unternehmen zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Aufgabe, die Arbeit­geber bei der Umsetzung der gesetz­lichen Vorschriften und Maß­nahmen zum Schutz der Gesund­heit und Sicher­heit der Mitar­beiter*innen zu unter­stützen. Neben dem Arbeit­geber­vertreter sind die Sicherheits­beauftragten, die Personal­vertretung, der Betriebs­arzt/-ärztin und Sicherheits­ingenieur*in oder die Fach­kraft für Arbeits­­sicherheit feste Mitglieder.

Zu den Aufgaben gehört die Planung, Bewertung und Umsetzung der Arbeitsschutz­­­maßnahmen unter Einhaltung der gesetz­lichen Vor­schriften. Der Ausschuss ist für die Beurteilung und Bewertung von Gefähr­dungen und Risiken am Arbeits­platz verant­wortlich. Er legt fest, dass die Mitar­beiter über Sicherheits­­­maßnahmen und Verhaltens­­­regeln informiert und geschult werden, um Arbeits­­­unfälle und Gesundheits­­­gefahren zu verhindern.

Der Arbeitsschutz­­­ausschuss fördert den Erfahrungs­­­austausch zwischen Arbeit­­­geber, Arbeit­­­nehmern und anderen Akteuren in der Arbeits­­­sicherheit. Arbeits­unfälle und Beinahe-Unfälle werden dem Arbeits­­schutz­ausschuss vorgetragen, sodass geeignete Reaktionen beschlossen werden können.

Sicherheitsunterweisungen und Schulungen

Gemäß § 12 ArbSchG sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und Schutz­maßnahmen zu unterrichten und zu unterweisen. Dies umfasst Sicherheits­unterweisungen und Schulungen, die speziell auf die Tätigkeiten und Risiken am Arbeits­platz zugeschnitten sind.

Betriebsanweisungen

Arbeitgeber*innen müssen gemäß § 14 ArbSchG Betriebs­anweisungen erstellen, in denen die sicheren Arbeits­verfahren und Verhaltens­regeln für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeits­mittel festgelegt werden.

Erste Hilfe und Notfallmanagement

Arbeitgeber*innen sind gemäß § 10 des Arbeits­sicher­heitsgesetzes (ASiG) verpflichtet, Erste-Hilfe-Einrichtungen und entsprechend ausgebildetes Ersthelfer­­personal bereitzustellen. Es müssen auch Notfallpläne und Evakuierungs­­pläne erstellt werden.

Unfallmeldungen und Dokumentation

Die Teil­nahme ist in der Regel freiwillig und erfordert die Zustimmung der Mitarbeiter*in. Die Ge­spräche und Infor­mationen im Rahmen des BEM sind sehr vertraulich. Der Schutz der Gesundheits­daten des Mitar­beiters ist elementar.

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Schnelle und kompetente Beratung

Unternehmen: Spitality GmbH
Branche: Digitales Gesundheitswesen

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Balthasar von Hohenthal
CEO Krankenhaus.de

  |   April 2024

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH kann ich jederzeit weiterempfehlen. Die schnelle und kompetente Beratung kombiniert mit der freundlichen vor Ort Betreuung bei uns im Büro helfen uns ein gesundes und förderndes Umfeld zu schaffen.

Kompetente und praxisnahe Betreuung

Unternehmen: Zahnarztpraxis Lorenz
Branche: Gesundheitswesen

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Dr. Carsten Lorenz
Geschäftsführer Zahnarztpraxis Lorenz Dessau-Rosslau

  |   Oktober 2023

Fachlich kompetent und in der Zusammen­arbeit sehr angenehm. Die Termine finden dabei direkt vor Ort in unserer Zahnarzt­praxis statt. Wir arbeiten eng mit der uns zuge­wiesenen Ärztin und der Fachkraft für Arbeits­sicherheit zusammen. Die Beratung passt zu unserer Praxis­philosophie und bei Fragen bekommt man schnelle und für unsere Praxis zuge­schnittene und gut umsetz­bare Empfehlungen. Bei den Unter­suchungen fühlt sich das ganze Praxis­team gut beraten und wertge­schätzt.

Weil meine Mitarbeiter wichtig sind

Unternehmen: Online-Versandhandel
Branche: Werkstatt / Betriebsstätte

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Paul Reimann
Geschäftsführer GlobalMotoParts GmbH

  |   März 2022

Die Kombination aus Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit hat mich direkt begeistert. Die Sicherheit am Arbeitsplatz und das Wohlergehen meiner Mitarbeiter konnte direkt vor Ort in unserer Werkstatt und im Lager sichergestellt werden.

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