Sicherheitstechnische Betreuung
Erfahrene Sicherheitsingenieur*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus diversen Fachrichtungen für Ihr Unternehmen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Wesentlichen Inhalte der sicherheitstechnischen Betreuung
Unsere Leistungen im Überblick
Durchführung von Betriebsbegehungen
Betriebsbegehungen sind ein integraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und tragen dazu bei, eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, indem potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert werden. Durch die rechtzeitige Identifikation und Beseitigung von Gefahrenquellen kann es dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Bei Betriebsbegehungen wird darauf geachtet, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards umgesetzt und bereits implementierte Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren werden überprüft und evaluiert.
Betriebsbegehungen sollten regelmäßig geplant und umgesetzt werden. Ein Begehungsplan hilft dabei, Abläufe und Prozesse zu strukturieren. Während der Begehung sollten alle festgestellten Gefahren und Mängel dokumentiert werden. Dies umfasst auch das Aufnehmen von Fotos und das Festhalten von Informationen über den Zustand der Ausrüstung und Anlagen. Die Ergebnisse der Betriebsbegehungen müssen der Geschäftsleitung und den Mitarbeiter*innen mitgeteilt werden. Wenn Sicherheitsmängel festgestellt wurden, sollten Maßnahmen zur Behebung vorgeschlagen und zeitnah umgesetzt werden. Dies kann die Überarbeitung von Arbeitsverfahren, Schulungen oder physische Anpassungen am Arbeitsplatz umfassen.
Teilnahme Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Der Arbeitsschutzausschuss ist ein Gremium, um die Belange des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in einem Unternehmen zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Aufgabe, die Arbeitgeber bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter*innen zu unterstützen. Neben dem Arbeitgebervertreter sind die Sicherheitsbeauftragten, die Personalvertretung, der Betriebsarzt/-ärztin und Sicherheitsingenieur*in oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit feste Mitglieder.
Zu den Aufgaben gehört die Planung, Bewertung und Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Ausschuss ist für die Beurteilung und Bewertung von Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz verantwortlich. Er legt fest, dass die Mitarbeiter über Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln informiert und geschult werden, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu verhindern.
Der Arbeitsschutzausschuss fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und anderen Akteuren in der Arbeitssicherheit. Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle werden dem Arbeitsschutzausschuss vorgetragen, sodass geeignete Reaktionen beschlossen werden können.
Sicherheitsunterweisungen und Schulungen
Gemäß § 12 ArbSchG sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterrichten und zu unterweisen. Dies umfasst Sicherheitsunterweisungen und Schulungen, die speziell auf die Tätigkeiten und Risiken am Arbeitsplatz zugeschnitten sind.
Betriebsanweisungen
Arbeitgeber*innen müssen gemäß § 14 ArbSchG Betriebsanweisungen erstellen, in denen die sicheren Arbeitsverfahren und Verhaltensregeln für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsmittel festgelegt werden.
Erste Hilfe und Notfallmanagement
Arbeitgeber*innen sind gemäß § 10 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verpflichtet, Erste-Hilfe-Einrichtungen und entsprechend ausgebildetes Ersthelferpersonal bereitzustellen. Es müssen auch Notfallpläne und Evakuierungspläne erstellt werden.
Unfallmeldungen und Dokumentation
Die Teilnahme ist in der Regel freiwillig und erfordert die Zustimmung der Mitarbeiter*in. Die Gespräche und Informationen im Rahmen des BEM sind sehr vertraulich. Der Schutz der Gesundheitsdaten des Mitarbeiters ist elementar.