Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) IAAI Arbeitssicherheit GmbH
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Erfolgreiche Wieder­ein­gliederung nach Ausfall

Wir unterstützen Sie dabei

Unsere BEM-Maßnahmen liefern maß­ge­schneiderte und indivi­duelle Gesundheits­­lösungen zur nach­haltigen und lang­fristigen Wiederein­­gliederung der Mitarbeiter*innen in Ihrem Unternehmen.

Wir bieten Ihnen:

Bundesweite Verfügbarkeit

Persönliche Betreuung digital und vor Ort

Erfahrene Betriebsärzte/-innen und Arbeitsmediziner*innen

nachhaltige Rehabilitation und Wiedereingliederung nach Ausfall

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Erfahrene Betriebs­ärzte/-ärztinnen und Arbeits­mediziner*innen für Ihr Unter­nehmen.

Wir unter­stützen Sie bei einer nach­haltigen und lang­fristigen Wieder­eingliederung Ihrer Mit­arbeiter in Ihr Unter­nehmen.

Grund­­­legende Infor­mationen zum betrieb­lichen Eingliederungs­­­management

Die nachhaltige Wieder­ein­­glie­derung des Mitarbeiters im Mittel­punkt

Das betriebliche Eingliederungs­­­management (BEM) hat zum Ziel, Mitarbeiter*innen, die aufgrund gesund­­heitlicher Probleme vorüber­­­gehend oder lang­fristig arbeits­­­unfähig waren oder sind, wieder erfolg­reich und nachhaltig in den Arbeits­­­prozess zu integrieren.

Es ist ein wertvolles Instrument, um die Gesund­heit und Arbeits­­­fähigkeit der Mitarbeiter*innen zu fördern und gleichzeitig die Interessen der Arbeit­­­geber*innen zu wahren. Es ermöglicht eine individuelle und bedarfs­­­orientierte Unter­stützung von Mitarbeiter*innen bei der Wieder­­­eingliederung in den Arbeits­­prozess nach Krank­heit oder Verletzung.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) IAAI Arbeitssicherheit GmbH
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Wichtige Infor­mationen und Aspekte des betrieb­lichen Eingliederungs­managements

Das BEM im Überblick

Definition

Das BEM ist ein struk­turiertes Verfahren, bei dem der Arbeit­geber gemeinsam mit dem betroffenen Mit­arbeiter*in und dem Betriebs­arzt/-ärztin Maß­nahmen zur Wieder­einglie­derung erarbeitet. Es soll die dauer­hafte Erhaltung des Arbeits­platzes und der Gesundheit der Mit­arbeiter*innen ermöglichen und fördern.

Zielgruppe

Es richtet sich an Mitarbeiter*innen, die aufgrund von Krank­­heit oder Verletz­ung vorüber­­­gehend, aber mindestens sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeits­­­unfähig sind oder waren und deren Arbeits­­­fähigkeit beein­­­trächtigt ist.

Gesetzliche Grundlagen

In Deut­schland ist das BEM im Sozial­gesetzbuch (SGB) IX geregelt. Dort ist insbesondere § 84 SGB IX relevant. Dieser Paragraph legt fest, dass Arbeit­geber*innen verpflichtet sind, ein BEM-Verfahren für Mit­arbeiter*innen durch­zuführen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeits­unfähig waren. Die genauen Details und Abläufe werden in den Verord­nungen und Leit­linien des SGB IX festgelegt.

Ablauf

Der Ablauf des BEM be­inhaltet die früh­zeitige Identifi­zierung von Mit­arbeiter*innen, die von lang­fristigen Gesundheits­­problemen betroffen sind, sowie die Zusammen­arbeit zwischen Arbeit­geber*in, Mitarbeiter*in und Betriebs­arzt/-ärztin, um individuelle Lösungen zur Wieder­ein­gliederung zu entwickeln.

Maßnahmen

Das Verfahren kann eine Vielzahl von Maß­nahmen umfassen, darunter angepasste Arbeits­zeitmodelle, Veränder­ungen am Arbeits­platz, Schul­ungen oder Reha­bilitation. Die Maß­nahmen werden in einem individuellen Einglie­derungs­plan festgehalten.

Freiwilligkeit und Vertraulichkeit

Die Teil­nahme ist in der Regel freiwillig und erfordert die Zustimmung der Mitarbeiter*innen. Die Ge­spräche und Infor­mationen im Rahmen des BEM sind sehr vertraulich. Der Schutz der Gesundheits­­daten der Mitar­beiter*in ist elementar.

Nutzen

Es bietet sowohl Arbeit­gebern*in als auch Mit­arbeitern*in Vorteile. Arbeit­geber*in können Mit­arbeiter*in lang­fristig halten, die Kosten für Ersatz­personal reduzieren und die Motivation und Bindung der Beleg­schaft steigern. Mit­arbeiter*in können ihre Gesund­heit ver­bessern und ihren Arbeits­platz erhalten.

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