Sie denken an die Übergabe Ihrer arbeitsmedizinischen Praxis? Wir sind kein Investor und kein Fonds, sondern ein ärztlich geführtes Familienunternehmen aus Berchtesgaden. Bei uns bleiben Ihre Patientinnen, Patienten und Betriebe in fachkundigen Händen.
Direkter Käufer · Keine Provision · Absolute Diskretion
Praxiswert kostenlos berechnenDie meisten Angebote zum Praxisverkauf kommen von Vermittlern. Die suchen einen Käufer für Sie, stellen ein Bieterverfahren auf und verdienen an der Provision. Wir kaufen selbst. Das ändert alles.
Weder für das Erstgespräch noch für die Bewertung noch für den Verkauf. Es gibt keine Erfolgsbeteiligung, die von Ihrem Kaufpreis abgeht.
Ihre Unterlagen wandern nicht durch einen Verteiler potenzieller Käufer. Sie sprechen mit einem Gegenüber — und das bleibt so.
Am Tisch sitzt die Familie, der das Unternehmen gehört. Zusagen gelten sofort, weil niemand Rücksprache halten muss.
Eine Praxisübergabe ist Vertrauenssache. Sie geben etwas ab, das Sie über Jahre aufgebaut haben.
Wir arbeiten seit fast vier Jahrzehnten in Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Wir kennen Ihren Alltag, weil es unserer ist.
Wir übernehmen Verträge und führen die Betreuung fort. Ihre Kunden stehen nach der Übergabe nicht ohne Betriebsarzt da.
Ihr Team ist Teil des Werts. Wir übernehmen Mitarbeitende und bieten ihnen einen Platz im Unternehmen.
Sofort raus oder noch ein paar Jahre ärztlich mitarbeiten? Beides geht. Viele Übergaben laufen gleitend.
Uns interessiert der arbeitsmedizinische Teil Ihrer Tätigkeit — als Ganzes oder als Teilbereich.
Einzel- und Gemeinschaftspraxen mit betriebsärztlicher Betreuung, Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen.
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste mit angestellten Ärztinnen, Ärzten und Fachkräften.
Sie führen eine allgemein- oder fachärztliche Praxis und betreuen nebenher Betriebe? Dann übernehmen wir genau diesen Teil — Ihre kurative Praxis bleibt unberührt bei Ihnen.
Auch kleine Einheiten sind ausdrücklich willkommen. Wir übernehmen Praxen und Praxisanteile ab einem Unternehmenswert von rund 50.000 Euro — also gerade dort, wo größere Käufer abwinken.
Der Rechner ermittelt eine Spanne aus zwei anerkannten Verfahren: dem Ertragswert nach der Logik der Ärztekammern und, wenn Sie ein EBITDA angeben, einem marktüblichen Multiple. Sie erhalten das Ergebnis als PDF — kostenlos.
Goodwill und Substanzwert: Der ideelle Wert (Goodwill) bildet ab, was Ihre Praxis an Ertrag erwirtschaftet, wenn ein angestellter Arzt Ihre Arbeit übernähme. Der Substanzwert ist der Zeitwert von Geräten und Einrichtung. Beides zusammen ergibt den Praxiswert. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Praxiswertermittlung, Steuer- oder Rechtsberatung.
Der Punkt, an dem viele Praxisverkäufe rechtlich stolpern — und den wir von Anfang an sauber aufsetzen.
Ärztliche Unterlagen dürfen beim Verkauf nicht einfach mitübergeben werden. Ohne Einwilligung der betroffenen Personen wäre das ein Verstoß gegen die Schweigepflicht nach Paragraf 203 StGB. Üblich und anerkannt ist deshalb das Zwei-Schränke-Modell: Die Unterlagen bleiben zunächst verschlossen und gehen erst dann auf uns über, wenn die betroffene Person zustimmt — in der Praxis beim nächsten Termin.
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge kommt hinzu: Die Vorsorgekartei nach Paragraf 6 ArbMedVV gehört zur ärztlichen Dokumentation, nicht zum Arbeitgeber. Auch sie wird nach diesem Modell übergeben. Wir kennen den Ablauf, weil wir ihn selbst führen — und richten ihn gemeinsam mit Ihnen ein.
Das ersetzt keine Rechtsberatung. Für die vertragliche Ausgestaltung sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Medizinrecht hinzuziehen — wir arbeiten problemlos mit Ihrer Beratung zusammen.
Nichts. Wir sind der Käufer, nicht der Vermittler — es fällt keine Provision und keine Erfolgsbeteiligung an. Erstgespräch und Bewertung sind kostenlos. Ihre eigenen Kosten für Steuerberatung oder Anwalt tragen Sie wie bei jedem Verkauf selbst.
Vom Erstgespräch bis zur Unterschrift sind drei bis sechs Monate realistisch, wenn die Unterlagen vorliegen. Die Übergabe selbst planen wir nach Ihrem Zeitplan — sie kann sofort erfolgen oder sich über Jahre erstrecken.
Wenn Sie Betriebe arbeitsmedizinisch betreuen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Entscheidend sind laufende Betreuungsverträge, nicht die Größe. Auch eine Praxis, die rechnerisch wenig Gewinn ausweist, kann für uns wertvoll sein — dann zählen Kundenstamm und Ausstattung.
Ja. Wir übernehmen Praxen und Praxisanteile ab einem Unternehmenswert von rund 50.000 Euro. Gerade kleine, gut geführte Einheiten passen zu uns, weil wir sie in bestehende Strukturen einbinden können.
Ja, das ist einer unserer häufigsten Fälle. Ihre kurative Praxis führen Sie weiter, den arbeitsmedizinischen Teil mit seinen Betriebsverträgen übernehmen wir.
Sie werden nach dem Zwei-Schränke-Modell übergeben: Die Unterlagen bleiben verschlossen und gehen erst mit Einwilligung der betroffenen Person auf uns über. So bleibt die Schweigepflicht nach Paragraf 203 StGB gewahrt.
Über die modifizierte Ertragswertmethode: Vom Gewinn wird ein kalkulatorischer Arztlohn abgezogen, der verbleibende Ertrag mit einem Faktor bewertet und der Substanzwert von Geräten und Einrichtung addiert. Bei größeren Einheiten ziehen wir zusätzlich ein EBITDA-Multiple heran.
Wir übernehmen sie. Arbeitsverhältnisse gehen nach Paragraf 613a BGB auf uns über; wir sprechen mit jedem persönlich über die weitere Aufgabe.
Nur wir. Wir behandeln Ihre Anfrage vertraulich und informieren Ihre Betriebe erst, wenn der Verkauf feststeht und Sie es wünschen.
Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts und kostet nichts. Sie erfahren offen, ob und wie eine Übergabe an die IAAI für Sie sinnvoll ist.
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