Kurz beantwortet: Grippe- und COVID-19-Impfung lassen sich bei einer Impfaktion im Betrieb an einem Termin verabreichen, wenn für beide eine Indikation besteht. Seit dem Beschluss der STIKO vom 9. Juli 2026 (Epidemiologisches Bulletin 28/2026) gilt die jährliche COVID-19-Auffrischung als Standardimpfung erst ab 75 Jahren, beruflich empfohlen ist sie für Personal in Pflegeeinrichtungen und für medizinisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko oder Kontakt zu Risikopatienten. Eine Basisimmunisierung für gesunde Erwachsene empfiehlt die STIKO nicht mehr. Die Grippeimpfung bleibt für deutlich mehr Beschäftigte empfohlen, etwa bei viel Publikumsverkehr. Die IAAI impft in der Saison 2026/27 zum Frühbucherpreis von 30 Euro je Impfung zuzüglich der betriebsärztlichen Einsatzzeit.
Viele Unternehmen bieten im Herbst eine Grippeimpfung an. Seit der neuen COVID-19-Empfehlung stellt sich die Frage, ob und für wen die COVID-19-Impfung am selben Aktionstag sinnvoll ist. Dieser Beitrag erklärt die neue Empfehlung, die Regeln für die gleichzeitige Gabe und den Ablauf einer Kombi-Impfaktion. Alle Einzelheiten zur Grippeimpfung selbst, zu Impfstämmen, Impfstoffen und Kosten stehen in unserem Beitrag Grippeimpfung 2026.
Was hat die STIKO 2026 zur COVID-19-Impfung beschlossen?
Mit ihrem Beschluss vom 9. Juli 2026 hat die Ständige Impfkommission ihre COVID-19-Empfehlung grundlegend angepasst. Sie begründet das mit vier Entwicklungen: Der Großteil der erwachsenen Bevölkerung hat durch Impfungen und Infektionen eine hybride Immunität. Schwere Verläufe in der Schwangerschaft sind seit Omikron sehr selten geworden. Krankenhausaufenthalte und Todesfälle betreffen vorrangig Menschen ab 75 Jahren. COVID-19 verläuft inzwischen saisonal mit Beginn im Spätsommer oder Frühherbst.
Daraus folgen zwei Änderungen. Die Empfehlung, eine Basisimmunität von mindestens drei Antigenkontakten aufzubauen, entfällt für Erwachsene. Die jährliche Auffrischimpfung richtet sich nur noch an folgende Gruppen:
| Kategorie | Wer |
|---|---|
| Standardimpfung | Personen ab 75 Jahren |
| Indikation (Gesundheit) | Personen ab 6 Monaten mit Grunderkrankung, etwa chronischen Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes, Adipositas ab BMI 30, Immundefizienz, Krebserkrankungen oder Long-COVID; Bewohnende von Pflegeeinrichtungen; Schwangere mit Grunderkrankung oder Schwangerschaftskomplikationen ab dem zweiten Trimenon |
| Indikation (Kontakt) | Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist |
| Beruf | Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Bewohnenden; medizinisches Personal mit erhöhtem tätigkeitsbezogenem Infektionsrisiko, zum Beispiel in Notaufnahme oder Intensivstation; medizinisches Personal, das Risikopatientinnen und Risikopatienten betreut |
Geimpft wird einmal pro Saison mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff, der an die von WHO oder EMA empfohlene Variante angepasst ist. Zwischen einer nachgewiesenen Infektion oder der letzten COVID-19-Impfung und der neuen Impfung sollen möglichst sechs Monate liegen. Versäumte Impfungen können während der Saison nachgeholt werden.
Für welche Beschäftigten ist die COVID-19-Impfung im Betrieb sinnvoll?
Für die Belegschaft als Ganzes ist die COVID-19-Impfung nicht mehr angezeigt. In einem Büro-, Handels- oder Industriebetrieb kommen vor allem zwei Gruppen in Frage:
- Beschäftigte mit einer der genannten Grunderkrankungen, zum Beispiel Diabetes, Herzerkrankungen oder einem BMI ab 30
- Beschäftigte, die zu Hause eng mit Menschen mit schwerer Immunschwäche zusammenleben
In Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Praxen ist die Lage anders. Dort empfiehlt die STIKO die Auffrischung beruflich. Ist das Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht, müssen Sie die Impfung nach § 6 Abs. 2 ArbMedVV als Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten. Was das für die Vorsorge im Gesundheitswesen bedeutet, beschreibt unser Beitrag zu Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung.
Wer zu einer Gruppe gehört, entscheidet sich im ärztlichen Aufklärungsgespräch. Beschäftigte müssen ihre Grunderkrankung nicht gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen. Die Einladung zur Aktion kann deshalb allgemein formuliert sein: Grippeimpfung für alle, COVID-19-Impfung für alle, die zu einer STIKO-Gruppe gehören.
Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen?
Die Grippeempfehlung ist deutlich breiter. Beruflich empfiehlt die STIKO die jährliche Impfung unter anderem für medizinisches Personal, für Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr und für Personen, die Risikopersonen betreuen. Dazu kommen alle Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranke, Schwangere und Menschen mit häufigem Kontakt zu Geflügel, Schweinen oder Wildvögeln. Bester Zeitraum ist Oktober bis Mitte Dezember. Die vollständige Liste, die neuen Impfstämme der Saison 2026/27 und die Frage, wer die Kosten trägt, finden Sie im Beitrag Grippeimpfung 2026: Ab wann, für wen und was die STIKO empfiehlt.
Darf man Grippe und COVID-19 am selben Termin impfen?
Ja, sofern für beide Impfungen eine Indikation besteht. Die STIKO nennt die gleichzeitige Gabe ausdrücklich, ebenso die Kombination mit Impfungen gegen RSV, Pertussis, Pneumokokken und Herpes zoster. Geimpft wird in verschiedene Gliedmaßen, in der Regel links und rechts in den Oberarm. Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle oder Abgeschlagenheit können bei gleichzeitiger Gabe etwas häufiger auftreten.
Beim Zeitpunkt weist die STIKO auf die unterschiedliche Saisonalität hin. Die COVID-19-Impfung soll bevorzugt zu Saisonbeginn im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen, die Grippeimpfung zwischen Oktober und Mitte Dezember. Ein Aktionstag im Oktober liegt für beide im empfohlenen Fenster. Für Beschäftigte, die in den letzten sechs Monaten an COVID-19 erkrankt oder dagegen geimpft waren, entfällt die COVID-19-Impfung an diesem Termin.
| Grippe | COVID-19 | |
|---|---|---|
| Empfohlener Zeitraum | Oktober bis Mitte Dezember | Spätsommer, Frühherbst, Nachholen in der Saison |
| Standardimpfung ab | 60 Jahren | 75 Jahren |
| Berufliche Empfehlung | Medizin, Pflege, Publikumsverkehr, Betreuung von Risikopersonen | Pflegeeinrichtungen, medizinisches Personal mit erhöhtem Risiko oder Risikopatienten |
| Abstand | jährlich | möglichst 6 Monate nach Infektion oder letzter Impfung |
| Am selben Termin | möglich, in verschiedene Arme | möglich, in verschiedene Arme |
Einen Kombinationsimpfstoff gibt es inzwischen auch: Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat im Februar 2026 mit mCombriax erstmals einen mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 und Grippe für Menschen ab 50 Jahren empfohlen. Eine STIKO-Empfehlung dafür gibt es nicht. Bei betrieblichen Aktionen impfen wir deshalb mit den beiden Einzelimpfstoffen.
Rechtlicher Rahmen: freiwillig, dokumentiert, vertraulich
Betriebliche Grippe- und COVID-19-Impfungen sind ein freiwilliges Angebot. Sie sind keine Pflichtvorsorge nach der ArbMedVV, und niemand muss teilnehmen. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht. Die Impfung wird im Impfausweis oder über eine Ersatzbescheinigung dokumentiert. Der Arbeitgeber erfährt keine Gesundheitsdaten einzelner Beschäftigter und erhält nur einen Aktionsbericht mit der Zahl der Impfungen.
So läuft eine Kombi-Impfaktion mit der IAAI ab
- Bedarf klären: Wir besprechen Belegschaftsgröße, Standorte und den Anteil, der voraussichtlich auch die COVID-19-Impfung erhält. Ihr Angebot erhalten Sie binnen 24 Stunden.
- Impfstoff und Aufklärung: Wir bestellen die Impfstoffe drei bis sechs Wochen vor der Aktion und stellen Aufklärungsunterlagen auf Deutsch und Englisch bereit.
- Terminvergabe: Wir richten eine Online-Buchungsplattform ein, auf der Beschäftigte Grippe, COVID-19 oder beides wählen. Alternativ planen Sie die Zeitfenster selbst und geben uns die Liste.
- Aktionstag: Unsere Betriebsärztinnen und Betriebsärzte impfen vor Ort, mit Aufklärungsgespräch, Dokumentation und 15 Minuten Nachbeobachtung. Pro Stunde sind bis zu 12 Impfungen möglich.
- Bericht: Innerhalb von fünf Werktagen erhalten Sie den Aktionsbericht. Abgerechnet werden die tatsächlich verimpften Dosen.
Eine Faustregel zur Planung: Bei bis zu 12 Impfungen pro Stunde versorgen wir an einem Vormittag von vier Stunden rund 48 Beschäftigte. Wer zwei Impfungen erhält, braucht etwas mehr Zeit im Gespräch, aber keinen zweiten Termin. Vor Ort benötigen wir einen von außen nicht einsehbaren Raum mit Tisch und zwei Stühlen. Mehr zu allen betrieblichen Impfungen finden Sie auf unserer Seite Impfungen im Betrieb.
Frühbucherangebot für die Impfsaison 2026/27
Für Impfaktionen, die noch in diesem Jahr stattfinden, gilt unser Frühbucherpreis: 30 Euro je Grippe- oder COVID-19-Impfung zuzüglich der betriebsärztlichen Einsatzzeit, solange Impfstoff verfügbar ist. Die betriebsärztliche Einsatzzeit rechnen wir mit 105 bis 180 Euro netto je Stunde ab. Nennen Sie uns über das Formular für Impfaktionen die ungefähre Zahl der Impfwilligen und einen passenden Zeitraum, dann erhalten Sie ein Angebot mit Terminvorschlägen.
Häufige Fragen aus Unternehmen
Für wen empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung seit Juli 2026?
Als Standardimpfung für alle ab 75 Jahren. Außerdem für Menschen mit Grunderkrankungen, Bewohnende von Pflegeeinrichtungen, enge Kontaktpersonen von Menschen mit schwerer Immunschwäche, Personal in Pflegeeinrichtungen und medizinisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko oder Kontakt zu Risikopatienten.
Können Grippe- und COVID-19-Impfung am selben Tag gegeben werden?
Ja, wenn für beide eine Indikation besteht. Geimpft wird in verschiedene Arme. Impfreaktionen können etwas häufiger auftreten, sind aber meist leicht und klingen nach ein bis zwei Tagen ab.
Brauchen gesunde Erwachsene noch eine COVID-19-Grundimmunisierung?
Nein. Die STIKO hält die Basisimmunisierung bei Erwachsenen wegen der verbreiteten hybriden Immunität nicht mehr für notwendig. Für Kinder von 6 Monaten bis 5 Jahren mit Impfindikation, die noch nie geimpft oder infiziert waren, bleibt eine Grundimmunisierung vorgesehen.
Wie viel Vorlauf braucht eine Impfaktion?
Planen Sie drei bis sechs Wochen ein. In dieser Zeit bestellen wir die Impfstoffe, planen den Einsatz und verschicken die Einladungen. Für eine Aktion im November sollten Sie deshalb jetzt anfragen.
Müssen Beschäftigte teilnehmen?
Nein. Die Impfung ist freiwillig. Sie entscheiden als Arbeitgeber, das Angebot zu machen, die Beschäftigten entscheiden, ob sie es nutzen.
Was kostet eine Kombi-Impfaktion?
In der Saison 2026/27 gilt unser Frühbucherpreis von 30 Euro je Grippe- oder COVID-19-Impfung zuzüglich der betriebsärztlichen Einsatzzeit, solange Impfstoff verfügbar ist und die Aktion noch in diesem Jahr stattfindet.
Quellen
- STIKO: Beschluss zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, Epidemiologisches Bulletin 28/2026 vom 9. Juli 2026
- RKI: Epidemiologisches Bulletin 28/2026 (Stand 21.10.2026)
- RKI: Schutzimpfung gegen Influenza, Impfempfehlung (Stand 10.09.2026)
- STIKO-Empfehlungen 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (22.01.2026)
- EMA: Erster Kombinationsimpfstoff gegen COVID-19 und Grippe (27.02.2026)
- § 6 ArbMedVV: Pflichten des Arztes oder der Ärztin, Abs. 2 Impfungen (Stand 21.10.2026)

