Von der psychischen Gefährdungsbeurteilung über BEM bis zur steuerfreien Gesundheitsförderung – so bauen Sie ein BGM auf, das Fehlzeiten senkt und sich rechnet.
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Kurz beantwortet
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist als Ganzes nicht gesetzlich vorgeschrieben, wohl aber zwei seiner drei Säulen: der Arbeits- und Gesundheitsschutz nach ArbSchG und ASiG sowie das BEM nach § 167 SGB IX. Freiwillig ist nur die Betriebliche Gesundheitsförderung. Dafür können Sie nach § 3 Nr. 34 EStG 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei aufwenden.
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist längst kein Nice-to-have mehr. Steigende Krankenstände, der demografische Wandel und ein verschärfter Fachkräftemangel machen die systematische Förderung der Mitarbeitergesundheit zu einem betriebswirtschaftlichen Muss. Hinzu kommt: Zwei der drei BGM-Säulen sind gesetzlich vorgeschrieben, und seit 2026 müssen die Länder jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG).
BGM ist die systematische Steuerung aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig zu erhalten. Es ruht auf drei Säulen:
Säule 1: Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesetzliche Pflicht nach ArbSchG und ASiG. Gefährdungsbeurteilungen (physisch + psychisch), arbeitsmedizinische Vorsorge, Unterweisungen, Ergonomie, PSA und Notfallmanagement.
Säule 2: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Gesetzliche Pflicht nach § 167 SGB IX. Greift bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten. Gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von der Betriebsgröße.
Säule 3: Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – Freiwillig, aber steuerlich gefördert: 600 Euro pro Mitarbeiter/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Seit 2013 schreibt § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vor, dass psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen – ab dem ersten Beschäftigten. Seit 2026 müssen die Arbeitsschutzbehörden der Länder nach § 21 Abs. 1a ArbSchG jedes Jahr mindestens 5 % der Betriebe besichtigen. Missachtet der Arbeitgeber eine vollziehbare Anordnung der Behörde, drohen Bußgelder bis 30.000 Euro (§ 25 ArbSchG).
Die sieben Schritte: Arbeitsbereiche festlegen, Belastungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen entwickeln, umsetzen, Wirksamkeit kontrollieren, dokumentieren. Anerkannte Verfahren: Mitarbeiterbefragungen, moderierte Workshops, Beobachtungsinterviews, standardisierte Checklisten.
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Die BEM-Pflicht nach § 167 Abs. 2 SGB IX greift, wenn Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig sind. Der Arbeitgeber muss das Verfahren aktiv einleiten – die Teilnahme ist für den Beschäftigten freiwillig.
Der BEM-Prozess: Betroffene identifizieren, Einladungsschreiben mit Datenschutzhinweis, BEM-Gespräch mit Ursachenanalyse, Maßnahmenplanung (stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsplatzanpassungen, Umsetzungen), Dokumentation und Evaluation. Der Betriebsarzt kann als medizinischer Berater hinzugezogen werden.
Rechtliche Konsequenz: Ohne vorheriges BEM trägt der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess eine erweiterte Darlegungslast: Er muss nachweisen, dass auch ein BEM die Kündigung nicht hätte verhindern können. In der Praxis scheitern solche Kündigungen deshalb häufig.

Nach § 3 Nr. 34 EStG können 600 Euro pro Mitarbeiter/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei für Leistungen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Bei 50 Mitarbeitern sind das 30.000 Euro jährlich. Begünstigte Bereiche: Bewegungsförderung (Rückenschule, Firmenfitness), Ernährung, Stressbewältigung (Resilienz, Achtsamkeit) und Suchtprävention.
Zusätzlich unterstützen Krankenkassen nach § 20b SGB V die betriebliche Gesundheitsförderung mit kostenloser Beratung und finanzieller Förderung über BGF-Koordinierungsstellen.
Psychische Erkrankungen sind die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit und verursachen die längsten Ausfallzeiten pro Einzelfall. Ein wirksames BGM integriert psychische Gesundheit in alle Prozesse: Führungskräfteschulung, Anlaufstellen, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen. Der Betriebsarzt nimmt als ärztlich Schweigepflichtiger eine besondere Vertrauensstellung ein.
Ab 26°C Raumtemperatur müssen vulnerable Gruppen geschützt werden, ab 30°C sind Pflichtmaßnahmen (Getränke, Belüftung, angepasste Arbeitszeiten) erforderlich, ab 35°C ist ein Raum ohne wirksame Gegenmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet (ASR A3.5). Ein betrieblicher Hitzeaktionsplan bündelt alle Schutzmaßnahmen systematisch.
Demografieberatung: Altersstrukturanalyse, alternsgerechte Arbeitsgestaltung (Ergonomie, Schichtmodelle, Wissenstransfer, Regenerationskonzepte). In vielen Branchen liegt das Durchschnittsalter über 45 Jahren.
Suchtprävention: Betriebsvereinbarungen mit Stufenplan, Führungskräfteschulung (Erkennen, Ansprechen, Handeln), individuelle Beratung unter ärztlicher Schweigepflicht. Maßnahmen werden nach DGUV Vorschrift 2 als betriebsspezifische Betreuungsanlässe angerechnet.

Die Initiative Gesundheit und Arbeit hat die Studienlage im iga.Report 28 (2015) ausgewertet: Betriebliche Gesundheitsförderung senkte krankheitsbedingte Fehlzeiten im Schnitt um etwa ein Viertel, und jeder investierte Euro sparte rechnerisch 2,70 Euro an Fehlzeitenkosten. Wie viel davon in Ihrem Betrieb ankommt, hängt von den Maßnahmen und ihrer Umsetzung ab. Zur Einordnung: Nach der Schätzung der BAuA für 2024 entfallen auf jeden Arbeitsunfähigkeitstag im Schnitt rund 152 Euro Lohnkosten und rund 258 Euro verlorene Bruttowertschöpfung. Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit 50 Beschäftigten, der den Krankenstand um 2 Tage je Person senkt, vermeidet rund 15.200 Euro Lohnkosten für ausgefallene Arbeit im Jahr. Dem stehen steuerfreie BGF-Investitionen von höchstens 30.000 Euro gegenüber (600 Euro je Beschäftigtem nach § 3 Nr. 34 EStG).
BGM für KMU: Gerade kleine Betriebe profitieren besonders, da jeder Ausfalltag stärker ins Gewicht fällt. Krankenkassen bieten kostenlose Beratung speziell für KMU. Einstieg: Pflichtaufgaben (GBU + BEM) umsetzen, schrittweise um freiwillige Maßnahmen erweitern.
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BGM als Ganzes nicht, aber zwei von drei Säulen sind es: Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) und BEM (§ 167 SGB IX). Nur die Betriebliche Gesundheitsförderung ist freiwillig.
Bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für Schwerbehinderte.
Ohne vorheriges BEM trägt der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess eine erweiterte Darlegungslast: Er muss nachweisen, dass auch ein BEM die Kündigung nicht hätte verhindern können. In der Praxis scheitern solche Kündigungen deshalb häufig.
Eine nach § 5 ArbSchG vorgeschriebene Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Sie gilt ab dem ersten Beschäftigten. Seit 2026 müssen die Länder jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG); dabei kann auch die psychische Gefährdungsbeurteilung geprüft werden.
600 Euro pro Mitarbeiter/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 34 EStG. Bei 50 Mitarbeitern sind das 30.000 Euro jährlich.
Leistungen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, zum Beispiel zertifizierte Präventionskurse und betriebliche Gesundheitsförderung im Betrieb: Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention – zusätzlich zum regulären Arbeitslohn.
Ja, nach § 20b SGB V sind Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, BGF zu unterstützen. Über BGF-Koordinierungsstellen gibt es kostenlose Beratung und finanzielle Förderung.
Bußgelder bis 30.000 Euro, wenn der Arbeitgeber einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde nicht nachkommt (§ 25 ArbSchG). Seit 2026 müssen die Länder jährlich mindestens 5 % der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG); dabei kann auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung geprüft werden.
Ja, gerade kleine Betriebe profitieren besonders, da jeder Ausfalltag stärker ins Gewicht fällt. Steuerliche Vorteile und Krankenkassen-Unterstützung gelten unabhängig von der Größe.
Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Die Kosten hängen davon ab, welche Bausteine Ihr Betrieb braucht, etwa die psychische Gefährdungsbeurteilung, die Begleitung des BEM oder Gesundheitstage. Gesundheitsförderung, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügt, können Sie bis 600 Euro je Beschäftigtem und Jahr steuerfrei anbieten (§ 3 Nr. 34 EStG), und Krankenkassen unterstützen die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V. Nach der kostenlosen BGM-Potenzialanalyse erhalten Sie von IAAI ein Festpreis-Angebot.
Ein professionelles BGM kann Fehlzeiten senken, laut iga.Report 28 im Schnitt um etwa ein Viertel. Es sichert die Arbeitsfähigkeit Ihrer Belegschaft und stärkt Ihre Arbeitgebermarke. Von der psychischen Gefährdungsbeurteilung über die BEM-Implementierung bis zur steuerfreien BGF erhalten Sie alles aus einer Hand.
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