Brandschutzordnung nach DIN 14096, Brandschutzhelfer-Ausbildung, Flucht- und Rettungspläne, Evakuierungsübungen und externer Brandschutzbeauftragter – alle Pflichten aus einer Hand.
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Kurz beantwortet
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH organisiert den betrieblichen Brandschutz für Unternehmen in ganz Deutschland: Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2, Brandschutzunterweisung, Begehung, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Evakuierungsübungen und externer Brandschutzbeauftragter. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung im Betrieb gibt es ab 990 € netto, weitere Brandschutz-Leistungen rechnen wir nach Aufwand mit 70 bis 120 € netto je Stunde ab.
Jedes Unternehmen muss Brandschutzmaßnahmen organisieren, Brandschutzhelfer ausbilden und alle Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterweisen. Nach ASR A2.2 genügen in der Regel 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer, bei erhöhter Gefährdung braucht es mehr. Je nach Gefährdung und Gebäude kommen eine Brandschutzordnung nach DIN 14096, Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3, Evakuierungsübungen und wiederkehrende Prüfungen hinzu.
Brandschutz ist kein optionales Extra – er ist gesetzliche Pflicht. Jedes Unternehmen muss Brandschutzmaßnahmen organisieren, Brandschutzhelfer ausbilden und Mitarbeiter jährlich unterweisen. Fehlende Brandschutzordnungen, veraltete Fluchtpläne und nicht dokumentierte Unterweisungen gehören zu den häufigsten Mängeln bei Betriebsprüfungen. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern über Versicherungsverlust bis zur strafrechtlichen Haftung.
Teil A (Aushang): Für alle Personen im Gebäude – normierte Verhaltensregeln im Brandfall, Notrufnummern, Kurzanweisungen. DIN-A4-Format an gut sichtbaren Stellen. Mindeststandard für jedes Unternehmen.
Teil B (Beschäftigte): Detaillierte Regeln, Meldewege, Sammelplätze, Evakuierungsanweisungen. Muss allen Mitarbeitern ausgehändigt werden – bei Einstellung und nach jeder Aktualisierung.
Teil C (Brandschutzverantwortliche): Organisation des vorbeugenden Brandschutzes, Zuständigkeiten, Maßnahmenplanung, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Aktualisierungspflicht: Alle 2 Jahre durch fachkundige Person. Bei baulichen oder organisatorischen Änderungen sofortige Anpassung.
Pflicht bei unübersichtlichen Fluchtwegen, mehrstöckigen Gebäuden, erhöhter Brandgefahr oder vielen ortsunkundigen Personen. Gestaltung nach ASR A1.3 mit normierten Sicherheitszeichen, standortbezogener Aufhängung und „Sie befinden sich hier“-Markierung. Prüfung mindestens alle 2 Jahre.
Gefordert durch Brandschutzkonzept, behördliche Auflagen oder Sonderbauvorschriften. Umfasst Objektinformationen, Übersichtsplan mit Zufahrten und Löschwasser, Geschosspläne mit sicherheitstechnischen Einrichtungen. DIN 14095 liegt aktuell in der Ausgabe Juli 2025 vor.
Die IAAI organisiert den betrieblichen Brandschutz gemeinsam mit Ihnen, von der Begehung bis zur Brandschutzhelfer-Ausbildung. Bundesweit übernehmen wir:
Ein Brandschutzkonzept für die Baugenehmigung stellen bauvorlageberechtigte Fachplaner oder Sachverständige auf. Liegt eines vor, gleichen wir Ihre betriebliche Organisation mit seinen Auflagen ab.
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung im Betrieb kostet ab 990 € netto. Weitere Brandschutz-Leistungen, etwa Begehung, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne oder Evakuierungsübungen, rechnen wir nach Aufwand mit 70 bis 120 € netto je Stunde ab.
Wie hoch der Aufwand ist, hängt von Ihrem Betrieb ab: von der Zahl der Beschäftigten und Standorte, von Größe und Nutzung der Gebäude, von der Brandgefährdung und davon, welche Unterlagen schon vorliegen. Den Preis für Ihren Betrieb nennen wir Ihnen im Angebot.
1. Bedarf ermitteln: Der Brandschutzhelfer-Rechner zeigt, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Betrieb nach ASR A2.2 braucht. Mit dem Feuerlöscher-Rechner ermitteln Sie die Grundausstattung mit Feuerlöschern.
2. Angebot anfordern: Im Angebotsformular beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb und die gewünschten Leistungen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie einen konkreten Vorschlag mit Leistungen, Ansprechpartner und Preis.
3. Termin abstimmen: Wir planen Begehung, Ausbildung oder Unterweisung mit Ihnen und kommen dafür in Ihren Betrieb.
4. Umsetzen und dokumentieren: Sie erhalten die Nachweise und Unterlagen, etwa Teilnahmebestätigungen, Brandschutzordnung oder Pläne. Fällige Auffrischungen und Prüfungen behalten wir im Fristenmanagement im Blick.
Lassen Sie sich Ihre arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung als transparentes Festpreis-Angebot zusammenstellen – individuell für Ihren Betrieb.
Nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 ist eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Bei erhöhter Gefährdung, vielen Besuchern oder großer räumlicher Ausdehnung kann eine höhere Quote erforderlich sein. Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, Schicht) einkalkulieren!
Ausbildung (DGUV 205-023): Theorie (Brandursachen, Verhalten, Meldewege) + Praxis (Löschübungen an verschiedenen Brandklassen). Dauer: halber bis ganzer Tag.
Auffrischung: ASR A2.2 empfiehlt alle 3–5 Jahre, Praxisempfehlung 2–3 Jahre. Bei wesentlichen Änderungen sofortige Nachschulung.

Pflicht nach § 6 ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 § 4: Jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich, neue MA bei Einstellung. Inhalte: Verhalten im Brandfall, Feuerlöscher-Standorte, Brandverhütung, betriebsspezifische Gefahren. Schriftliche Dokumentation mit Bestätigung jedes Teilnehmers.
Erforderlich bei Auflagen aus Baugenehmigung, Sonderbauverordnung oder Versicherung. 26 Aufgabenbereiche nach DGUV 205-003: Brandschutzordnung, Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, Evakuierungsübungen, Überwachung, Schulung, Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden.
Pflicht nach § 10 ArbSchG, ArbStättV § 4 Abs. 4 und ASR A2.3. Empfohlene Intervalle: 2–5 Jahre, Sonderbauten jährlich. Dokumentation: Räumungszeit, Ablauf, Mängel, abgeleitete Maßnahmen. Ergebnisse fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein.

Feuerlöscher: Alle 2 Jahre Inspektion (DIN 14406-4), nach 5 Jahren innere Prüfung, nach 10 Jahren Festigkeitsprüfung (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4).
Brandmeldeanlagen: Vierteljährliche Inspektion (DIN VDE 0833/DIN 14675), jährliche Wartung.
Brandschutztüren/-tore: Jährliche Funktionsprüfung. RWA: Jährlich. Sprinkler: Vierteljährlich. Fluchtpläne + Brandschutzordnung: Alle 2 Jahre.
Büro/Verwaltung: Grundausstattung (Ordnung, Fluchtpläne, Helfer). Einzelhandel: Sonderbau-Vorschriften, erhöhte Evakuierungsanforderungen. Gastronomie/Hotel: Fettbrandlöscher, Küchenbrande. Pflege/KH: Horizontale Evakuierung. Kitas: Erhöhte Brandschutzhelfer-Quote. Produktion: Explosionsschutz, Gefahrstoffe. Lager: Hohe Brandlasten.
In wenigen Minuten anfragen – wir stellen Ihnen ein transparentes Festpreis-Angebot für Ihre Betreuung zusammen, abgestimmt auf Branche und Mitarbeiterzahl.
Grundsätzlich ja. Der Mindeststandard ist Teil A nach DIN 14096 – ein Aushang mit Verhaltensregeln. Teil B (Beschäftigte) und Teil C (Brandschutzverantwortliche) je nach Größe und Gefährdung. Alle 2 Jahre Prüfung Pflicht.
In der Regel reichen 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2), bei 100 Beschäftigten also 5 Brandschutzhelfer. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei erhöhter Brandgefahr, vielen Besuchern oder großer räumlicher Ausdehnung höhere Quote. Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit und Schichtarbeit einkalkulieren.
Mindestens einmal jährlich (§ 6 ArbStättV, DGUV Vorschrift 1 § 4). Neue Mitarbeiter bei Einstellung. Schriftliche Dokumentation mit Bestätigung jedes Teilnehmers.
Bei unübersichtlichen Fluchtwegen, komplexen Gebäuden, erhöhter Brandgefahr oder vielen ortsunkundigen Personen. Gestaltung nach ASR A2.3, Prüfung alle 2 Jahre.
Alle 2 Jahre Inspektion (DIN 14406-4), nach 5 Jahren innere Prüfung, nach 10 Jahren Festigkeitsprüfung (BetrSichV), bei üblichen tragbaren Löschern durch eine zur Prüfung befähigte Person.
26 Aufgabenbereiche nach DGUV 205-003: Brandschutzordnung, Gefährdungsbeurteilung, Evakuierungsübungen, Überwachung, Schulung, Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden.
Empfohlen alle 2–5 Jahre, Sonderbauten (KH, Hochhäuser) jährlich. Dokumentation und Einarbeitung der Ergebnisse in die Gefährdungsbeurteilung.
Bei Sonderbauten zwingend. Umfasst baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Vorgaben sind verbindlich umzusetzen.
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung im Betrieb kostet bei IAAI ab 990 € netto. Sie folgt der DGUV Information 205-023, verbindet Theorie mit praktischen Löschübungen und dauert einen halben bis ganzen Tag. Den genauen Preis für Ihren Betrieb nennen wir Ihnen im Angebot, innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage.
Ja. Die IAAI betreut Betriebe in ganz Deutschland und organisiert den Brandschutz mit Ihnen, von der Begehung über die Brandschutzhelfer-Ausbildung bis zu Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen und Evakuierungsübungen. Leistungen außer der Ausbildung rechnen wir nach Aufwand mit 70 bis 120 € netto je Stunde ab.
Brandschutzordnung, Brandschutzhelfer-Ausbildung, Evakuierungsübungen, Fristenmanagement und externer Brandschutzbeauftragter – alles als Komplettpaket aus einer Hand. Integriert in Ihre Gesamtbetreuung mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Kostenloses Erstgespräch → Begehung und Bestandsaufnahme → Transparentes Festpreis-Angebot → Umsetzung nach verbindlichem Terminplan.
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