Arbeitssicherheit

Mentale Gesundheit ist längst kein weiches Randthema mehr. Psychische Erkrankungen gehören seit Jahren zu den häufigsten Ursachen für lange Arbeitsunfähigkeit, und sie treffen Betriebe dort, wo es am meisten schmerzt: bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die monatelang fehlen oder das Unternehmen verlassen. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass es für genau dieses Thema ein verbindliches Instrument gibt. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist gesetzliche Pflicht, und richtig gemacht ist sie das wirksamste Werkzeug, um Belastungen im Betrieb früh zu erkennen und abzubauen.

Was die psychische Gefährdungsbeurteilung ist und was nicht

Seit 2013 verlangt § 5 Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich, dass Arbeitgeber auch psychische Belastungen bei der Arbeit beurteilen. Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Nach § 6 ArbSchG müssen Ergebnis, Maßnahmen und deren Überprüfung dokumentiert werden.

Wichtig ist, was dabei beurteilt wird. Die psychische Gefährdungsbeurteilung fragt nicht, wie belastbar einzelne Menschen sind. Sie ist kein Burnout-Test, keine Diagnose und kein Instrument zur Leistungskontrolle. Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen: wie Aufgaben zugeschnitten sind, wie die Arbeit organisiert ist und wie Menschen im Betrieb miteinander umgehen. Genau darin liegt ihre Stärke. Sie richtet den Blick auf Dinge, die ein Unternehmen tatsächlich gestalten kann.

Warum das Thema 2026 an Gewicht gewinnt

Die Aufsichtsbehörden der Länder sind verpflichtet, jedes Jahr einen festen Anteil der Betriebe zu besichtigen, und die psychische Gefährdungsbeurteilung steht dabei gezielt auf der Prüfliste. Auch die Berufsgenossenschaften fragen bei Begehungen danach. Wer keine aktuelle Beurteilung vorlegen kann, erhält zunächst eine Anordnung mit Frist. Bei Verstößen gegen solche Anordnungen drohen Bußgelder.

Der größere Schaden entsteht allerdings meist schon vorher und ganz ohne Behörde: durch Krankheitsausfälle, innere Kündigung und Fluktuation. Eine gut gemachte Beurteilung ist deshalb weniger eine Pflichtübung als eine Investition in ein Team, das gesund bleibt und dem Unternehmen die Treue hält.

Die fünf Belastungsfelder

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ordnet die relevanten Faktoren in fünf Felder. Nach diesem Raster prüfen auch die Aufsichtsbehörden:

  • Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe: Handlungsspielraum, Abwechslung, passende Qualifikation, emotionale Anforderungen im Kundenkontakt.
  • Arbeitsorganisation: Arbeitszeit, Pausen, Zeitdruck, Unterbrechungen, klare Zuständigkeiten.
  • Soziale Beziehungen: Unterstützung im Team, Rückmeldung durch Führungskräfte, Umgang mit Konflikten.
  • Arbeitsumgebung: Lärm, Licht, Raumklima, Ergonomie, Arbeitsmittel und Software.
  • Neue Arbeitsformen: mobile Arbeit, Homeoffice und ständige Erreichbarkeit.

Jedes Feld muss nachvollziehbar bewertet werden. Auch das Ergebnis, dass in einem Bereich keine Auffälligkeiten bestehen, gehört in die Dokumentation.

So begleiten wir Sie: der Ablauf mit OurSurvy

Für die Befragung setzen wir OurSurvy ein, eine Software, die den gesamten Prozess einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach §§ 5 und 6 ArbSchG unterstützt: von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur Auswertung, Dokumentation und Maßnahmenplanung. Wir begleiten Sie dabei fachlich vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung der Maßnahmen.

Eine Beschäftigte beantwortet in ruhiger Umgebung die anonyme Befragung am Tablet
  • Vor der Umfrage: Wir bereiten die Befragung mit Ihnen vor, mit Beispielen für Fragebögen und Ergebnisdokumentationen und mit Empfehlungen, wie Sie Ihre Beschäftigten informieren und an die Teilnahme erinnern. Auf Wunsch stellen wir das Verfahren in einer Kick-off-Veranstaltung vor.
  • Die Umfrage passend gestalten: Der Fragebogen basiert auf der Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Zusätzliche Fragen, Ihr Unternehmenslogo, Ihre Farben und eigene Texte für die Rückmeldung an die Teilnehmenden lassen sich hinterlegen.
  • Einfache Teilnahme: Ihre Beschäftigten nehmen anonymisiert über den Browser oder die kostenlosen Apps teil, mit einem gemeinsamen Code oder Link für alle.
  • Gut begleitet während der Umfrage: Verantwortliche erhalten regelmäßig Updates per E-Mail und bei Besonderheiten Hinweise und Unterstützung. Schriftliche Kommentare lassen sich schon während der laufenden Umfrage lesen.
  • Nach der Umfrage: Die Ergebnisse werden für Ihre Organisationseinheiten aufbereitet, online, als PDF oder als PowerPoint. Aus den Ergebnissen und den Kommentaren entsteht ein Maßnahmenplan.
  • Maßnahmen gemeinsam umsetzen: Die Ergebnisse besprechen wir in moderierten Workshops mit Beschäftigten und Führungskräften. Maßnahmen, Verantwortliche und Termine werden nach § 6 ArbSchG dokumentiert, und eine Wiederholungsbefragung zeigt, ob die Maßnahmen gewirkt haben.

So werden Belastungen und Ressourcen sichtbar, Handlungsbedarf wird erkennbar, und die Maßnahmen bleiben nachvollziehbar dokumentiert.

Wo ein Betriebsrat besteht, ist er an der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. Wir binden ihn von Anfang an ein, das schafft Vertrauen und erhöht die Beteiligung an der Befragung.

Kolleginnen und Kollegen im entspannten Gespräch in der Kaffeeküche

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

Wenn Ihre letzte Beurteilung älter ist oder psychische Belastungen bisher nur am Rand vorkamen, lohnt sich der Einstieg jetzt. Drei Schritte reichen für den Anfang:

  • Prüfen Sie, ob eine aktuelle und vollständig dokumentierte Beurteilung vorliegt, die alle fünf Belastungsfelder abdeckt.
  • Legen Sie fest, welche Bereiche oder Tätigkeiten gemeinsam betrachtet werden sollen.
  • Informieren Sie Ihre Beschäftigten früh und offen, warum die Befragung stattfindet und wie die Anonymität geschützt wird.

Den Rest übernehmen wir gern mit Ihnen gemeinsam.

Psychische Gefährdungsbeurteilung mit der IAAI starten

Sie möchten wissen, wie die psychische Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb ablaufen kann und was sie kostet? Alle Einzelheiten zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur psychischen Gefährdungsbeurteilung. Für ein konkretes Angebot, abgestimmt auf Branche und Mitarbeiterzahl, nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Mentale Gesundheit im Betrieb: Die psychische Gefährdungsbeurteilung

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Johannes F. Angerer
Arzt | Chief Operating Officer | IAAI Arbeitssicherheit GmbH
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