
Kurz beantwortet: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 nach § 5 ArbSchG ausdrücklich Pflicht. Sie gilt ab dem ersten Beschäftigten, egal in welcher Branche und wie groß der Betrieb ist. Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen wie Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und soziale Beziehungen, nicht einzelne Menschen. Ergebnis, Maßnahmen und deren Überprüfung müssen Sie nach § 6 ArbSchG dokumentieren. Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften fragen bei Prüfungen danach.
Mentale Gesundheit ist längst kein weiches Randthema mehr. Psychische Erkrankungen gehören seit Jahren zu den häufigsten Ursachen für lange Arbeitsunfähigkeit, und sie treffen Betriebe dort, wo es am meisten schmerzt: bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die monatelang fehlen oder das Unternehmen verlassen. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass es für genau dieses Thema ein verbindliches Instrument gibt. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist gesetzliche Pflicht, und richtig gemacht ist sie das wirksamste Werkzeug, um Belastungen im Betrieb früh zu erkennen und abzubauen.
Seit 2013 verlangt § 5 Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich, dass Arbeitgeber auch psychische Belastungen bei der Arbeit beurteilen. Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Nach § 6 ArbSchG müssen Ergebnis, Maßnahmen und deren Überprüfung dokumentiert werden.
Wichtig ist, was dabei beurteilt wird. Die psychische Gefährdungsbeurteilung fragt nicht, wie belastbar einzelne Menschen sind. Sie ist kein Burnout-Test, keine Diagnose und kein Instrument zur Leistungskontrolle. Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen: wie Aufgaben zugeschnitten sind, wie die Arbeit organisiert ist und wie Menschen im Betrieb miteinander umgehen. Genau darin liegt ihre Stärke. Sie richtet den Blick auf Dinge, die ein Unternehmen tatsächlich gestalten kann.
Die Aufsichtsbehörden der Länder sind verpflichtet, jedes Jahr einen festen Anteil der Betriebe zu besichtigen, und die psychische Gefährdungsbeurteilung steht dabei gezielt auf der Prüfliste. Auch die Berufsgenossenschaften fragen bei Begehungen danach. Wer keine aktuelle Beurteilung vorlegen kann, erhält zunächst eine Anordnung mit Frist. Bei Verstößen gegen solche Anordnungen drohen Bußgelder.
Der größere Schaden entsteht allerdings meist schon vorher und ganz ohne Behörde: durch Krankheitsausfälle, innere Kündigung und Fluktuation. Eine gut gemachte Beurteilung ist deshalb weniger eine Pflichtübung als eine Investition in ein Team, das gesund bleibt und dem Unternehmen die Treue hält.
Auf sechs Gestaltungsbereiche nach den GDA-Empfehlungen 2022 umstellen, Arbeitszeit und Arbeitsmittel als eigene Bereiche aufnehmen.:
Jedes Feld muss nachvollziehbar bewertet werden. Auch das Ergebnis, dass in einem Bereich keine Auffälligkeiten bestehen, gehört in die Dokumentation.
Für die Befragung setzen wir OurSurvy ein, eine Software, die den gesamten Prozess einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach §§ 5 und 6 ArbSchG unterstützt: von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur Auswertung, Dokumentation und Maßnahmenplanung. Wir begleiten Sie dabei fachlich vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung der Maßnahmen.

So werden Belastungen und Ressourcen sichtbar, Handlungsbedarf wird erkennbar, und die Maßnahmen bleiben nachvollziehbar dokumentiert.
Wo ein Betriebsrat besteht, ist er an der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. Wir binden ihn von Anfang an ein, das schafft Vertrauen und erhöht die Beteiligung an der Befragung.

Wenn Ihre letzte Beurteilung älter ist oder psychische Belastungen bisher nur am Rand vorkamen, lohnt sich der Einstieg jetzt. Drei Schritte reichen für den Anfang:
Den Rest übernehmen wir gern mit Ihnen gemeinsam. Alle Einzelheiten zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Ja. Die Pflicht nach § 5 ArbSchG gilt ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Nach § 6 ArbSchG müssen Sie Ergebnis, Maßnahmen und deren Überprüfung dokumentieren.
Nein. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist kein Burnout-Test, keine Diagnose und kein Instrument zur Leistungskontrolle. Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen, also wie Aufgaben zugeschnitten sind, wie die Arbeit organisiert ist und wie Menschen im Betrieb miteinander umgehen.
Die aktuellen Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie nennen sechs Gestaltungsbereiche: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung. Jeder Bereich sollte nachvollziehbar betrachtet werden. Auch das Ergebnis, dass in einem Bereich keine Auffälligkeiten bestehen, gehört in die Dokumentation.
Die Behörde kann nach § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, was Sie bis zu einer bestimmten Frist tun müssen. Wer einer vollziehbaren Anordnung nicht nachkommt, dem droht nach § 25 ArbSchG ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Die Aufsichtsbehörden der Länder müssen seit 2026 jedes Jahr mindestens 5 Prozent der Betriebe besichtigen, und auch die Berufsgenossenschaften fragen bei Begehungen nach der Beurteilung.
Die IAAI begleitet Ihre psychische Gefährdungsbeurteilung von der Befragung bis zum Maßnahmenplan.
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Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle arbeitsmedizinische oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
