Gesundheits-Check für Mitarbeitende

Strukturierte arbeitsmedizinische Wunschuntersuchung nach § 11 ArbSchG: Risikofaktoren frühzeitig erkennen, Präventionspotenzial heben und Mitarbeiter-Bindung stärken — angeboten als Präsenz- oder Hybrid-Format der IAAI Arbeitssicherheit GmbH.

Was ist der Gesundheits-Check?

Der Gesundheits-Check ist eine freiwillige arbeitsmedizinische Untersuchung, die über den gesetzlich verpflichtenden Vorsorgekatalog der ArbMedVV hinausgeht. Der Arbeitgeber stellt sie den Beschäftigten als Wunschvorsorge oder Gesundheits-Benefit zur Verfügung. Inhaltlich orientiert sich die Untersuchung an der Risikostruktur des Arbeitsplatzes und am Alter sowie Vorerkrankungen der Person. Der Check ist kein Diagnostikum, sondern ein Präventionsinstrument mit klaren Empfehlungen.

Untersuchungsumfang

Der Standard-Check der IAAI umfasst eine ausführliche Anamnese mit Schwerpunkten Herz-Kreislauf, Stoffwechsel, Belastungserleben und Bewegungsapparat, eine körperliche Untersuchung, eine Blutdruck- und Pulsmessung, ein 12-Kanal-Ruhe-EKG, einen Laborcheck (Blutbild, Leberwerte, Nierenwerte, HbA1c, Cholesterin-Profil, Schilddrüsenwert) sowie einen Lungenfunktionstest. Ergänzend sind Belastungs-EKG, Sonographie der Bauchorgane oder die Carotis-Doppler-Untersuchung optional buchbar.

Ablauf in der Praxis

Termine werden über die digitale IAAI-Vorsorgekartei gebucht. Die Untersuchung dauert je nach Umfang 45 bis 90 Minuten. Der Mitarbeiter erhält direkt im Anschluss eine persönliche Beratung mit konkreten Verhaltens- und Lebensstilempfehlungen sowie einen schriftlichen Ergebnisbrief in einfacher Sprache. Auf Wunsch leitet die IAAI eine fachärztliche Weiterbehandlung ein. Der Arbeitgeber erhält keine personenbezogenen Daten — nur eine anonyme Auswertung über die Belegschaft, sofern eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

Für wen geeignet?

Der Gesundheits-Check eignet sich für alle Branchen, in denen Mitarbeiterbindung, Präsentismus und Demografie wichtige Themen sind. Besonders nachgefragt wird er von Führungskräften, von Mitarbeitenden ab 40 Jahren, in Büro-Berufen mit Bewegungsmangel sowie in Schicht- und Nachtarbeitsbetrieben. Er ergänzt sinnvoll die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV und die G37-Untersuchung bei Bildschirmarbeit.

Nutzen für Arbeitgeber

Unternehmen, die einen strukturierten Gesundheits-Check anbieten, reduzieren langfristig krankheitsbedingte Fehlzeiten und identifizieren Präventionspotenzial, bevor manifeste Erkrankungen entstehen. Die anonyme Belegschaftsauswertung liefert Hinweise auf systemische Belastungen am Arbeitsplatz und kann in den BGM-Steuerkreis und die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einfließen. Der Check wird häufig als Recruiting- und Retention-Argument kommuniziert.

Rechtsgrundlage

Die Wunschuntersuchung ist in § 11 ArbSchG verankert: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigten auf Wunsch eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu ermöglichen, wenn das Auftreten von Gesundheitsstörungen nicht ausgeschlossen werden kann. Der hier beschriebene Gesundheits-Check ist die strukturierte Umsetzung dieses Wunschrechts — und gleichzeitig ein freiwilliges Mehrleistungs-Angebot des Arbeitgebers (Stand April 2026).

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