DGUV-Empfehlung E AAA

Arbeitsaufenthalt im Ausland — Vorsorge nach DGUV E AIA

Reisemedizinische Beratung, Impfungen (Gelbfieber, Tollwut, Hepatitis, FSME), Malaria-Chemoprophylaxe, BK 3104 (Tropenkrankheiten/Fleckfieber), Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Auslandsentsendung. Stand April 2026.

Autor: Dr.med. Fabian Wengler - Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst der  IAAI Arbeitssicherheit GmbHVeröffentlicht: 18. Juni 2026 · Aktualisiert: 10. Juli 2026 · Lesezeit: 13 Minuten

Auf einen Blick

Wer von einem deutschen Unternehmen ins Ausland entsandt wird — zur Montage in Wüstenregionen, bei NGO-Einsätzen, zu Aufsichtsfunktionen in Asien oder zur Forschung in tropischen Endemiegebieten —unterliegt der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach DGUV E AIA. Schwerpunkte: reisemedizinische BeratungSchutzimpfungen (Gelbfieber,Tollwut, Hep A/B, Typhus, Cholera, FSME, Meningokokken, Influenza), Malaria-ChemoprophylaxeNotfallplanung, klimatisch-physische Belastung. Berufskrankheit: BK 3104 (Tropenkrankheitenund Fleckfieber).

Gelbfieberimpfung
Gelbfieberimpfung als Standard der reisemedizinischen Vorsorge.
NGO-Mitarbeiter im Sahel
NGO-Feldeinsatz im Sahel mit Vektorenschutz und Chemoprophylaxe.

1. Was umfasst die Auslandsentsende-Vorsorge?

Die Vorsorge bei Arbeitsaufenthalt im Ausland (DGUV-Empfehlung EAIA) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte, die inbesonderem Auftrag im Ausland tätig werden — typisch Anlagenbau, NGO-Einsätze,internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Vor-Ort-Service.Schutzziele: Prävention von Tropen- und Reisekrankheiten, Aufrechterhaltung desImpfschutzes, Beratung zu Klima/Hygiene/Sicherheit.

2. Rechtsgrundlage

3. Vorsorgeanlässe

Pflichtvorsorge Amts- und RKI-Empfehlungen sind ergänzende Hilfsmittel, ersetzen aber nicht die Gefährdungsbeurteilung. Am Ende einer Tätigkeit in Tropen, Subtropenoder sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Inktionsgefährdungen ist dem Beschäftigten eine Rückkehreruntersuchung anzubieten.

Angebotsvorsorge: Am Ende einer Tätigkeit in Tropen, Subtropenoder sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen undInfektionsgefährdungen ist dem Beschäftigten eine Rückkehreruntersuchung.

4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken

4.1 Top-Branchen

4.2 Krankheitsbild

Akut: Reisediarrhoe, Hepatitis A/E, Dengue, Malaria, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis, akute Höhenkrankheit (in Anden, Himalaja, Pamir). Chronisch: Tropentaugliche Krankheiten je nach Region (Filariose, Leishmaniose, Schistosomiasis), psychische Belastung (Heimweh, Kulturkonflikt, Sicherheitsstress).

4.3 Berufskrankheiten

BK-Nr. 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) „Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person im Gesundheits­dienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“
BK-Nr. 3102 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) „Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“
BK-Nr. 3104 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) „Tropenkrankheiten, Fleckfieber“ (siehe auch: Merkblatt zur BKV-Nr. 3104 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV): „Tropenkrankheiten, Fleckfieber“)
BK-Nr. 5103 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung

Fristen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Erstvorsorge
Innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit
Zweite Vorsorge
Spätestens  12 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit
Jede weitere Vorsorge
Spätestens  36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge
Hinweis: Diese Fristen gelten auch dann, wenn vollständiger Impfschutz besteht. Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; Bei Auffälligkeiten verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.

5. Untersuchungsumfang

Beratung zu Reisemedizin (Klima, Hygiene, Trinkwasser,Lebensmittel, Sicherheit). Anamnese: vorbestehende chronische Erkrankungen, Allergien, Schwangerschaft, Medikamente. Untersuchung: Allgemein, Blutdruck,ggf. EKG, Labor (Blutbild, GOT/GPT, Kreatinin). Schutzimpfungen: Prüfung der Standard-Impfungen (Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio, MMR), Erweiterung um reisespezifische Impfungen (Gelbfieber, Tollwut, Hepatitis A/B,Typhus, Cholera, Meningokokken ACWY, FSME, Japanenzephalitis). Malaria-Beratung: Stand-by-Therapie oder Chemoprophylaxe je nach Region. Erstellung individueller Reise-Apotheke. Notfallkontakt-Liste.

5.1.Reiseapotheke/ Erste-Hilfe-Set

Eineindividuelle Reise-Apotheke ist Bestandteil der betriebsärztlichen Beratung. Der Inhalt richtet sich nach Reiseziel, Aufenthaltsdauer und persönlichem Gesundheitszustand. Ein Basisset umfasst typischerweise:
Verbandsmaterial:
Sterile Mullbinden,Wundpflaster, elastische Binden, Fieberthermometer, Schere, Pinzette, OP-Handschuhe.
Zur äußerlichen Anwendung: Wunddesinfektionsmittel, Kortikosteroid-Creme, Antihistamin-Salbe(Insektenstiche), Insektenschutzmittel (DEET oder Icaridin), Sonnenschutzmittel.
Medikamente: Fiebermittel (Paracetamol), Schmerzmittel (Ibuprofen), Mittel gegen Reisedurchfall (Loperamid), Mittelgegen Übelkeit (Dimenhydrinat), Mittel gegen Magenkrämpfe (Butylscopolamin).
Standby-Antibiose ( nur auf ärztliche Verordnung):
Ciprofloxacin bei fieberlosen Durchfallerkrankungen;Doxycyclin bei fieberhaften Erkrankungen ohne Durchfall — Dauer und Dosierungindividuell nach ärztlicher Anweisung.
Wichtig: Verschreibungspflichtige Medikamente (inkl. Standby-Antibiose und ggf. Malaria-Chemoprophylaxe) müssen vom Betriebsarzt oder behandelnden Arzt individuell verordnet werden. Geben Sie immer Informationen zu bekannten Allergien an. Dauerhaft eingenommene Medikamente sowie eine Ersatzbrille nicht vergessen.

6. Beurteilung

Vier-Stufen-Beurteilung nach DGUV. Tropentauglichkeit oder Eignung für extreme Klimazonen wird gesondert bewertet. Bei chronischen Erkrankungen ggf. eingeschränkte Eignung. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 plus Internationaler Impfausweis.

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Reise-Risikobewertung. Land, Region, Saison, Aufenthaltsdauer, Aufgabenfeld — individuelles Risiko ableiten.
  2. Impfprogramm frühzeitig planen. Mindestens 6–8 Wochen vor Abreise; Gelbfieber 10 Tage vor Endemiegebiets-Aufenthalt.
  3. Malaria-Strategie definieren. Repellents (DEET, Icaridin), Moskitonetz, lange Kleidung; Chemoprophylaxe je nach Region (Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin).
  4. Notfallplan. 24/7-Erreichbarkeit, internationale Krankenversicherung mit Rücktransport (z.B. ADAC Plus, Allianz, AXA).
  5. Reisemedizinische Krise managen. Auswärtiges Amt-Reisehinweise täglich prüfen; Unternehmen muss Mitarbeiter im Krisenfall holen können.
  6. Mutterschutz. Schwangerschafts-Reisetauglichkeit individuell prüfen; Ausschluss von Endemiegebieten für CMR/Malaria. Schwangere sollten grundsätzlich nicht in Malariaendemiegebiete entsendet werden. Darüber hinaus sind Tätigkeiten mitfruchtschädigenden Stoffen (CMR-Stoffe) zu vermeiden.
  7. Nachreise-Vorsorge. Bei Symptomen oder Rückkehr aus Endemiegebiet zwingend Tropenmediziner aufsuchen.
    Besonderheit: Die Auslandsvorsorge nach E AIA darf auch von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin durchgeführt werden (§ 7 ArbMedVV i.V.m. DGUV E AIA Abschnitt)

FAQ

Wann ist Pflichtvorsorge zwingend?

Bei Tätigkeiten in besonderen klimatischen Belastungen (Tropen, Subtropen) oder mit besonderen Infektionsgefährdungen — ArbMedVV Anhang Teil 4.

Wie weit im Voraus sollte ich die Vorsorge planen?

Mindestens 6–8 Wochen vor Abreise. Gelbfieber-Impfung muss 10 Tage vor Aufenthalt in Endemiegebiet erfolgen, da sonst Einreise verweigert werden kann.

Welche Impfungen sind Pflicht und welche empfohlen?

Pflicht: Standard-Impfungen aktuell (Tetanus, Diphtherie, MMR, Polio). Empfohlen je nach Reiseziel: Gelbfieber, Tollwut, Hep A/B, Typhus, Meningokokken ACWY, FSME, Cholera. Aktuelle RKI- und CDC-Empfehlungen prüfen.

Was ist BK 3104?

Tropenkrankheiten und Fleckfieber als Berufskrankheit. Anerkannt bei Mitarbeitern, die in Endemiegebieten beruflich erkrankt sind. Voraussetzung: dokumentierter beruflicher Aufenthalt + Diagnose.

Was tun bei Erkrankung im Ausland?

Sofortige Kontaktaufnahme mit der Versicherung; Aufsuchen einer qualifizierten Klinik (Botschaft hilft); Dokumentation aller Befunde für Tropenmediziner zur Rückkehr.

Quellen

IAAI — wir setzen die Auslandsentsende-Vorsorge für Sie um

Wir betreuen international tätige Anlagenbauer, NGO, Forschungseinrichtungen und Service-Techniker bundesweit. Reisemedizinische Beratung, Gelbfieberimpfung in akkreditierter Praxis, Malaria-Chemoprophylaxe, BK-3104-Antragsbegleitung.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

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