Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G33-Untersuchung: Vorsorge bei aromatischen Nitro- und Aminoverbindungen

Auf einen Blick: Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen wie Anilin, Benzidin, 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl und 4-Chlor-o-toluidin (Carc. 1B) sind teils krebserzeugend (Kategorie 1A/1B) und lösen die Berufskrankheit BK 1301 aus — Harnblasenkarzinom mit Latenzzeit bis 40 Jahre. BK 1304 (Erkrankungen durch Nitro-/Aminoverbindungen des Benzols und seiner Homologe). Pflichtvorsorge bei nicht ausschließbarer Exposition; nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden, mit Einwilligung über die GVS, lebenslang.
Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · 14 Min Lesezeit

„Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen werden in der chemischen Industrie als Zwischenprodukte und Endprodukte hergestellt und verwendet. Einige sind krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B) und auslösende Stoffe der Berufskrankheit Nr. 1301 ‘Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine’.“

DGUV-Empfehlung „Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen“

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c); bei hautsensibilisierenden Stoffen (H317) wie Anilin spätestens sechs Monate (Buchst. a)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Nachgehende Vorsorge
nach Ende der Tätigkeit anzubieten, jeweils spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3, § 5 Abs. 3 ArbMedVV)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Was ist die Aromatische-Amine-Vorsorge?

Die Vorsorge nach der DGUV-Empfehlung gilt für alle Beschäftigten, die mit aromatischen Nitro- oder Aminoverbindungen umgehen — darunter Anilin, Benzidin, 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, 4-Chlor-o-toluidin (Carc. 1B), MOCA und ihre Salze. Mehrere dieser Stoffe sind krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B und ursächlich für das Harnblasenkarzinom (BK 1301).

Schutzziel ist die Früherkennung des Harnblasenkarzinoms — mit Latenzzeiten von 15–40 Jahren überlebenswichtig. Aufnahme inhalativ, perkutan und oral; die Stoffwechselprodukte werden mit dem Urin ausgeschieden und wirken auf die Harnblasenschleimhaut.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

Geregelt in ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1 und § 10 GefStoffV für CMR-Stoffe.

  • ArbMedVV, GefStoffV, ArbSchG, ASiG, DGUV V2
  • TRGS 905, 910 — Verzeichnis krebserzeugender Stoffe + Risiko-Konzept
  • TRGS 401 — Hautkontakt
  • AMR 11.1 — CMR-Vorsorge
  • BKV BK 1301 — Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine
WichtigSubstitutionsprüfung nach GefStoffV ist bei CMR-Stoffen verpflichtend zu dokumentieren — Benzidin und 2-Naphthylamin sind seit Jahrzehnten EU-weit verboten, können aber als Verunreinigungen oder Spaltprodukte (z.B. aus Azofarbstoffen) entstehen.

3. Vorsorgeanlässe

3.1 Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit aromatischen Nitro- und Aminoverbindungen, wenn: der AGW nicht eingehalten wird (falls vorhanden), oder eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Stoff CMR 1A/1B ist, oder der Stoff hautresorptiv ist und Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.

3.2 Angebotsvorsorge

Wenn Pflichtvorsorge nicht greift, eine Exposition aber möglich ist.

3.3 Nachgehende Vorsorge

Der Arbeitgeber bietet sie nach dem Ausscheiden an; mit Einwilligung der Person übernimmt sie die GVS über www.dguv-vorsorge.de. Wegen der Latenzzeiten von 15 bis 40 Jahren bis zum Auftreten eines Harnblasenkarzinoms ist sie besonders wichtig.

3.4 Fristen

VorsorgeartErstvorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvor Aufnahmezweite spätestens nach 12 Monaten (bei H317-Stoffen wie Anilin nach 6 Monaten), dann spätestens alle 36 Monate
Angebotvor Aufnahmezweite spätestens nach 12 Monaten (bei H317-Stoffen wie Anilin nach 6 Monaten), dann spätestens alle 36 Monate
Nachgehend (GVS)nach Ausscheidenjährlich (Hochrisiko) bis 36 Monate

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Höhere Exposition

  • Synthese aromatischer Amine (Pharmaproduktion, Farbstoffsynthese)
  • Gummi- und Kautschukindustrie (historisch hochbelastet)
  • Lederfarbstoff-Produktion
  • Pflanzenschutzmittel-Synthese
  • Gießereien mit MDI-haltigen Cold-Box-Bindern (Bildung aromatischer Amine möglich)

4.2 Top-3-Branchen aus der IAAI-Kundenbasis

Chemische Industrie. Synthese, Probenahme, Lager- und Transporttätigkeiten an Anilin, Toluidin und MOCA. Pflichtvorsorge mit Biomonitoring; Urinzytologie nach ärztlichem Ermessen.

Farben/Lacke-Produktion. Azofarbstoffe können unter ungünstigen Bedingungen Spaltprodukte freisetzen — Vorsorge mit Augenmerk auf Hautresorption.

Pharma-Synthese. Wirkstoffsynthese mit aminbasierten Zwischenprodukten — hier ist meist gute Substitutions-Compliance, aber lückenlose Vorsorge dennoch Pflicht.

5. Untersuchungsumfang

5.1 Beratung & Anamnese

Beratung zu Hautresorption, Tabakkonsum (multiplikatives Risiko), PSA-Auswahl. Anamnese: Hämaturie, Miktionsbeschwerden, frühere Exposition (auch in früheren Berufstätigkeiten), Tabakanamnese in Packungsjahren.

5.2 Klinische Untersuchung

Allgemeine körperliche Untersuchung. Inspektion der Haut. Urinstatus.

5.3 Labordiagnostik / Biomonitoring

  • Klinische Untersuchungen Erstvorsorge: Blutbild + Differentialblutbild, Met-Hb-Basiswert, Kreatinin, SGPT/SGOT/γ-GT, Urinstatus. Fakultativ (freiwillig): G6PD-Bestimmung auf genetischen Enzymdefekt. Nachuntersuchung: wie Erstvorsorge, ergänzt um Methämoglobin als Expositionsindikator und Biomonitoring je nach Stoff. Urinzytologie: nicht im DGUV-Standard — kann ergänzend nach ärztlichem Ermessen erfolgen.
  • Erythrozyten im Urin (Mikrohämaturie als Früher Marker)
  • Tumormarker: BTA, NMP22, UroVysion (FISH) bei Auffälligkeiten
  • Biomonitoring: 4-Aminobiphenyl-, o-Toluidin- und MOCA-Hämoglobinaddukte; spezifische Aminometaboliten im Urin

5.4 Bildgebung & Spezialdiagnostik

Bei Auffälligkeiten Sonographie der Harnblase und Niere; bei Verdacht zystoskopische Abklärung beim Urologen.
Akute Vergiftung: Methämoglobinämie (Sauerstofftransportstörung mit blaugrauer Zyanose) — reversibel, aber bei hoher Exposition lebensbedrohlich.

6. Beurteilung und Bescheinigung

Vier-Stufen-Schema: keine / empfohlene Maßnahmen / verkürzte Fristen / Tätigkeitswechsel zu erwägen. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 ohne Diagnose. Bei urologischer Auffälligkeit: BK-Verdachtsanzeige nach § 202 SGB VII prüfen.

7. Praxistipps für Unternehmen

1. Substitution dokumentieren — GefStoffV-Pflicht bei CMR-Stoffen.

2. Hautkontakt vermeiden — Doppelhandschuhe, Vollschutzanzug, Augenspüleinrichtungen.

3. Nachgehende Vorsorge anmelden — Anmeldung bei DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) beim Ausscheiden. Wegen 40-Jahres-Latenzzeit überlebenswichtig.

4. Tabakprogramm. Multiplikatives Risiko Aromatische Amine + Rauchen — Raucherentwöhnung anbieten.

5. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen — Verstöße bis 5.000 Euro je Fall.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

  • Aktuelle Gefährdungsbeurteilung mit detaillierter Stoffliste anfordern
  • Beratung mit Fokus auf Hautkontakt-Vermeidung und multiplikatives Tabak-Risiko
  • Urinzytologie nach ärztlichem Ermessen; Mikrohämaturie-Stick bei jeder Vorsorge, Urin-pH und Sediment dokumentieren
  • Biomonitoring-Auswahl je nach Stoff: 4-Aminobiphenyl, MOCA, o-Toluidin als spezifische Marker
  • Bei Auffälligkeit: Urologische Konsil + Cystoskopie
  • BK-Anzeige (1301) bei begründetem Verdacht obligatorisch
  • Anmeldung bei DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) beim Ausscheiden anstoßen, falls vom Arbeitgeber vergessen

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber. Nachgehende Vorsorge nach Ausscheiden organisiert die GVS.

Wie lange muss ich nachgehende Vorsorge in Anspruch nehmen?

Lebenslang — wegen Latenzzeiten von 15–40 Jahren bis zum Harnblasenkarzinom.

Was ist BK 1301?

Die Berufskrankheit 1301 „Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine“. Anerkennung erfolgt bei Exposition gegenüber CMR-Aminen und urotheliale Tumorerkrankung.

Welche Stoffe sind gemeint?

Vor allem 4-Aminobiphenyl, Benzidin, 2-Naphthylamin, o-Toluidin, MOCA, Auramin. Liste in TRGS 905.

Verstärkt Tabak das Risiko?

Ja, multiplikativ. Raucher mit Aromatische-Amine-Exposition haben ein deutlich erhöhtes Harnblasenkarzinom-Risiko.

Mikroskopie der Urinzytologie zur Früherkennung des Harnblasenkarzinoms
Urinzytologie als Früherkennungsuntersuchung BK 1301 — Bewertung atypischer Zellen.
Mitarbeiter mit Halbmasken-Atemschutz an Pigment-Mischanlage in Lack-Produktion
Pigment-Mischanlage in der Farben- und Lackproduktion — Halbmasken-Atemschutz Pflicht.

10. Quellen, Literatur und DGUV-Zitation

  • DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, Empfehlung „Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen“. Webcode p022429.
  • ArbMedVV, GefStoffV, ArbSchG, ASiG, DGUV V2 (Stand April 2026)
  • TRGS 905, 910, 401
  • AMR 11.1, 6.3, 2.1
  • BK 1301, 1304 (BKV)
  • GVS / nachgehende Vorsorge: gvs.bgetem.de

Stand: April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.

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G33-Untersuchung auf einen Blick

Die G33-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die mit aromatischen Nitro- und Aminoverbindungen wie Anilin, o-Toluidin oder MOCA arbeiten, vor allem in Chemie, Pharma, Farbstoff- und Gummiindustrie. Seit 2022 ersetzt die DGUV-Empfehlung „Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen“ den früheren Grundsatz G 33. Weil Harnblasenkrebs erst nach Jahrzehnten auftreten kann, reicht die Vorsorge bei krebserzeugenden Stoffen über das Arbeitsverhältnis hinaus.

ArtPflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV, nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 (Pflicht) und Abs. 2 Nr. 1 (Angebot); nachgehende Vorsorge § 5 Abs. 3 ArbMedVV
Für wenchemische und pharmazeutische Industrie, Farbstoff- und Gummiherstellung
Fristvor Aufnahme der Tätigkeit, zweite spätestens nach 12 Monaten (bei hautsensibilisierenden Stoffen mit H317 wie Anilin nach 6 Monaten), dann spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1)
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer untersuchtFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Ist die G33-Untersuchung Pflicht, auch ohne Beschwerden?

Ob Sie teilnehmen müssen, hängt von der Vorsorgeart ab. Sinnvoll ist die Vorsorge auch ohne Beschwerden: Harnblasenkrebs durch aromatische Amine verursacht lange keine Symptome. Die Vorsorge soll Veränderungen erkennen, bevor zum Beispiel sichtbares Blut im Urin auftritt.

  • Pflichtvorsorge: Die Teilnahme am Termin ist Voraussetzung für die Tätigkeit (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Pflicht ist das Beratungsgespräch. Blut- und Urinproben und das Biomonitoring dürfen nicht gegen Ihren Willen erfolgen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 ArbMedVV).
  • Angebotsvorsorge: Die Teilnahme ist freiwillig. Der Arbeitgeber muss die Vorsorge trotzdem regelmäßig erneut anbieten.
  • Wunschvorsorge: Sie können die Vorsorge auch selbst verlangen, etwa wenn Sie Beschwerden beim Wasserlassen mit der Arbeit in Verbindung bringen.

Der Arbeitgeber erhält nur die Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und nächstem Termin. Laborwerte und Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Wer darf die Vorsorge nach G 33 durchführen?

Nur ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt darf die Vorsorge nur übernehmen, wenn er eine dieser Qualifikationen hat. Ist ein Betriebsarzt bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig ihn beauftragen (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV). Er kennt die Stoffliste des Betriebs und wählt danach das passende Biomonitoring aus. Auffällige Befunde klärt ein Urologe weiter ab.

Die IAAI führt die Vorsorge bei aromatischen Aminen bundesweit durch, vor Ort im Betrieb oder in der Praxis. Angebot anfordern

Was wird bei der G33-Untersuchung gemacht?

Die G33-Untersuchung umfasst ein Beratungsgespräch, Fragen zu Blut im Urin, Beschwerden beim Wasserlassen und Rauchen, eine körperliche Untersuchung mit Blick auf die Haut sowie Blut- und Urinuntersuchungen. Je nach Stoff kommt ein Biomonitoring hinzu, etwa Hämoglobinaddukte im Blut oder Stoffwechselprodukte im Urin. Auffällige Befunde klärt ein Urologe weiter ab.

Wie oft wird die G33-Untersuchung wiederholt?

Die erste G33-Untersuchung findet vor Aufnahme der Tätigkeit statt, die zweite spätestens zwölf Monate danach, bei hautsensibilisierenden Stoffen (H317) wie Anilin spätestens sechs Monate danach, und jede weitere spätestens nach 36 Monaten (AMR 2.1). Der Arzt kann kürzere Abstände festlegen, wenn es arbeitsmedizinisch nötig ist. Weil Harnblasenkrebs erst nach Jahrzehnten auftreten kann, muss der Arbeitgeber nach dem Ausscheiden nachgehende Vorsorge anbieten (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV).

Was sollte ich zum Termin mitbringen?

Bringen Sie eine Liste früherer Arbeitgeber und Tätigkeiten mit Kontakt zu Farbstoffen, Gummi oder chemischen Zwischenprodukten mit, dazu Bescheinigungen früherer Vorsorgen, vorhandene Urin- oder Laborbefunde und eine Medikamentenliste. Wichtig sind auch Angaben zum Rauchen, weil Tabak das Blasenkrebsrisiko zusätzlich erhöht.

Erhalte ich meine Laborwerte?

Ja, auf Ihren Wunsch stellt Ihnen der Arzt das Ergebnis zur Verfügung und bespricht die Befunde mit Ihnen (§ 6 Abs. 3 ArbMedVV). Bewahren Sie die Unterlagen auf, sie sind bei späteren Vorsorgen hilfreich.