Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G16-Untersuchung: Vorsorge bei Arsen und Arsenverbindungen

Auf einen Blick: Arsen und seine anorganischen Verbindungen sind krebserzeugend Kategorie 1A. Pflichtvorsorge bei Hautkontakt-Risiko und Inhalationsexposition; nachgehende Vorsorge nach Tätigkeitsende, nach dem Ausscheiden mit Einwilligung über DGUV Vorsorge. Berufskrankheit BK 1108 (Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen — umfasst alle arsenbedingten Erkrankungen einschließlich Hautkrebs, Bronchialkarzinom, Leberangiosarkom, Polyneuropathie und Hyperkeratosen).
Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · 14 Min Lesezeit

„Arsen und seine anorganischen Verbindungen zählen zu den krebserzeugenden Stoffen der Kategorie 1A. Sie wirken sowohl bei inhalativer als auch bei oraler oder perkutaner Aufnahme. Die akute Vergiftung kann tödlich verlaufen.“

— DGUV-Empfehlung „Arsen und Arsenverbindungen“

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Nachgehende Vorsorge
nach Ende der Tätigkeit anzubieten, jeweils spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3, § 5 Abs. 3 ArbMedVV)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Was ist die Arsen-Vorsorge?

Die Vorsorge nach der DGUV-Empfehlung gilt für alle Beschäftigten, die mit Arsen oder anorganischen Arsenverbindungen umgehen. Schutzziel ist die Früherkennung arsentypischer Erkrankungen — Hyperkeratosen (Hyperkeratosis palmoplantaris arsenicalis), Polyneuropathie, Bronchialkarzinom, Hautkrebs und Leberangiosarkom. Sämtliche arsenbedingten Erkrankungen fallen unter BK 1108.

Aufnahme inhalativ, perkutan und oral. Akkumulation in Haut, Haaren, Nägeln, Knochen und ZNS. Latenzzeit bis Bronchialkarzinom 15–40 Jahre.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

  • ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1; GefStoffV mit § 10 (CMR-Stoffe)
  • TRGS 561, 905, 910 — Krebserzeugende Metalle, CMR-Verzeichnis, Risikokonzept
  • TRGS 401 — Hautkontakt; TRGS 903 — BGW
  • AMR 11.1, 6.2, 6.3, 2.1
  • BKV BK 1108 (Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen)

3. Vorsorgeanlässe

Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Arsen oder Arsenverbindungen, wenn: der AGW nach TRGS 900 nicht eingehalten wird (aktuell nur für Arsenwasserstoff/Arsin festgelegt), oder eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und die Arsenverbindung CMR 1A/1B ist, oder die Arsenverbindung hautresorptiv ist und Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Hinweis: Metallisches Arsen, Arsenwasserstoff und Galliumarsenid sind nicht hautresorptiv.
‍Angebotsvorsorge wenn keine Pflicht greift.
‍Nachgehende Vorsorge bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Arsenverbindungen der Kategorie 1A/1B über das Meldeportal DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de). Anmeldung beim Ausscheiden wegen langer Latenzzeit für Bronchialkarzinom (15–40 Jahre) essenziell.
‍Wunschvorsorge auf Verlangen der versicherten Person.

Fristen: Erste Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 12 Monaten, jede weitere spätestens nach 36 Monaten (AMR 2.1); Nachgehende Vorsorge: spätestens alle 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3). Bei Auffälligkeiten oder erhöhtem Risiko verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Höhere Exposition

  • Halbleiter-/Elektronikfertigung (Galliumarsenid, Indiumarsenid, Diffusionsverfahren)
  • Glasindustrie (Arsenoxid als Läuterungsmittel — historisch / Rückbau)
  • Holzschutzmittel-Produktion und Anwendung (CCA-Präparate, historisch)
  • Buntmetallhütten (Kupfer-, Blei-, Zinkrohstoffe als Begleitelement)
  • Pyrotechnik und Munitionsproduktion

4.2 Top-3-Branchen IAAI

Halbleiter-/Elektronikfertigung. Gallium- und Indium-Arsenid in Diffusions-, Implantations- und CVD-Anlagen. Pflichtvorsorge mit Arsen-Spezies-Biomonitoring im Urin.

Glasindustrie. Restbestände As2O3-haltiger Läuterungsverfahren — nachgehende Vorsorge für Altmitarbeiter zwingend.

Holzschutz / Rückbau. CCA-Sanierung an alten Bahnschwellen, Strommasten, Spielgeräten.

5. Untersuchungsumfang

5.1 Beratung & Anamnese

Anamnese: Hautveränderungen (Hyperkeratosen, Mees-Nägel, Hyperpigmentierungen), Polyneuropathie-Symptome, Tabakanamnese; Ernährungsanamnese mit Fokus auf Fisch/Meeresfrüchte-Konsum (Arsenobetain als Confounder) und ungeschälten Reisprodukten (anorganisches Arsen als Confounder); Medikamentenanamnese, insbesondere Trisenox® und Melarsoprol.

5.2 Körperliche Untersuchung

Inspektion der Haut (palmoplantar Hyperkeratosen, Hyperpigmentierungen, Mees-Nägel-Querstreifen), Lymphknotenstatus, neurologische Untersuchung mit Schwerpunkt distale sensible Polyneuropathie, Auskultation Lunge.

5.3 Labordiagnostik / Biomonitoring

  • Arsen-Spezies-Analyse im Urin: Trennung anorganisches Arsen + Methyl-/Dimethylarsen-Metaboliten von organisch-fischeigenem Arsenobetain (diätetisch). Goldstandard.
  • Ergänzend nach ärztlichem Ermessen: Leberenzyme (GOT/GPT/γ-GT), kleines Blutbild, Kreatinin, Urinstatus, Ruhe-EKG (QT-Verlängerung als kardiotoxische Wirkung anorganischer Arsenverbindungen bekannt).

6. Beurteilung und Bescheinigung

Vier-Stufen-Schema: keine / empfohlene Maßnahmen / verkürzte Fristen / Tätigkeitswechsel zu erwägen. Bei manifesten Hyperkeratosen, Polyneuropathie oder Tumorverdacht: BK-Verdachtsanzeige nach § 202 SGB VII. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 ohne Diagnose.

7. Praxistipps für Unternehmen

1. Substitution dokumentieren — GefStoffV-Pflicht. 2. Hautkontakt vermeiden — Doppelhandschuhe, Vollschutz. 3. Nachgehende Vorsorge anmelden — Anmeldung bei DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) bei jedem Austritt, sofern die beschäftigte Person eingewilligt hat. 4. Tabakprogramm — multiplikatives Risiko mit Arsen. 5. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen — Verstöße bis 5.000 Euro je Fall.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

  • Aktuelle Gefährdungsbeurteilung mit Stoffliste anfordern
  • Hautstatus mit Fokus palmoplantar; Hyperpigmentierungen fotodokumentieren
  • Arsen-Spezies-Analyse im Urin: Beachte diätetisches Arsen aus Fisch — Karenzperiode 3 Tage vor Probennahme
  • BK 1108 bei Verdacht zeitnah anzeigen
  • Meldung bei DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) beim Ausscheiden anstoßen

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber. Die nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden übernimmt mit Einwilligung der Beschäftigten der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorsorge).

Wie unterscheidet man berufliches von diätetischem Arsen?

Spezies-Analyse: Anorganisches Arsen + Methyl-Metaboliten = Expositionsindikator. Arsenobetain = diätetisch (Fisch).

Welche Berufskrankheiten?

BK 1108 (Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen), einschließlich Hautkrebs durch Arsen.

Hyperkeratose — was tun?

Dermatologische Abklärung, Tätigkeitswechsel prüfen, BK-Verdachtsanzeige.

Hautinspektion mit Dermatoskop bei Arsen-Vorsorge
Dermatoskopie der Hände — Früherkennung arsenbedingter Hautveränderungen.
Glasmacher mit Hitzeschutz und Atemschutz an Schmelzwanne
Glasarbeiter an Schmelzwanne mit Arsentrioxid als Läuterungsmittel — Hitzeschutz und P3-Atemschutz Pflicht.

10. Quellen

  • DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlung Arsen und Arsenverbindungen, 2. Auflage September 2024.
  • ArbMedVV, GefStoffV, ArbSchG, ASiG, DGUV V2 (Stand April 2026)
  • TRGS 561, 905, 910, 401, 903
  • BK 1108, AMR 6.2

Stand: April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.

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G16-Untersuchung auf einen Blick

Die G16-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die mit Arsen oder anorganischen Arsenverbindungen umgehen, etwa in der Halbleiterfertigung, in Buntmetallhütten, in der Glasindustrie oder bei der Sanierung alter Holzschutzmittel. Den früheren DGUV-Grundsatz G 16 hat 2022 die DGUV-Empfehlung „Arsen und Arsenverbindungen“ abgelöst. Weil anorganische Arsenverbindungen Krebs erzeugen können, kommt nach dem Ende der Tätigkeit die nachgehende Vorsorge hinzu.

ArtPflichtvorsorge, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann; nach Tätigkeitsende nachgehende Vorsorge
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 (Gefahrstoffe), § 5 Abs. 3 ArbMedVV, Fristen nach AMR 2.1
Für wenHalbleiter, Buntmetallhütten, Glas, Holzschutz-Sanierung, Pyrotechnik
Fristvor Beginn, spätestens nach 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Was muss der Arbeitgeber für die G16-Untersuchung organisieren?

Liegt Pflichtvorsorge vor, darf die Tätigkeit erst beginnen, wenn die Vorsorge stattgefunden hat (§ 4 ArbMedVV). Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Termine rechtzeitig stattfinden:

  • Er beauftragt einen Arzt nach § 7 ArbMedVV, vorrangig den Betriebsarzt.
  • Er stellt ihm die Gefährdungsbeurteilung mit der Liste der eingesetzten Arsenverbindungen zur Verfügung.
  • Er führt eine Vorsorgekartei mit Anlass und Datum jeder Vorsorge.
  • Er plant die Termine so, dass die Urinprobe zum richtigen Zeitpunkt der Arbeitswoche abgegeben werden kann.

Beschäftigte aus Instandhaltung, Reinigung und Entsorgung werden leicht übersehen, obwohl sie bei Wartung und Störungen oft stärker belastet sind als das Produktionspersonal. Prüfen Sie diese Gruppen gezielt.

Darf der Hausarzt die Arsen-Vorsorge machen?

Nur, wenn er Facharzt für Arbeitsmedizin ist oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führt. Für die Spezies-Analyse im Urin braucht er zudem ein Labor, das anorganisches Arsen vom Arsen aus der Nahrung trennen kann.

Der Arbeitgeber erhält nach jedem Termin eine Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und nächstem Termin. Arsenwerte, Hautbefunde und Diagnosen bleiben beim Arzt. Ergibt die Vorsorge Hinweise auf unzureichenden Schutz, informiert der Arzt den Arbeitgeber, ohne persönliche Befunde zu nennen.

IAAI führt die Arsen-Vorsorge bundesweit durch, im Betrieb oder in der Praxis. Angebot anfordern

Was ist die G16-Untersuchung?

Die G16-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Arsen und Arsenverbindungen, deren anorganische Formen als krebserzeugend Kategorie 1A gelten. Grundlage ist die ArbMedVV, den Grundsatz G 16 hat 2022 die DGUV-Empfehlung „Arsen und Arsenverbindungen“ abgelöst.

Was wird bei der G16-Untersuchung gemacht?

Der Arzt berät Sie zu Krebsrisiko und Hautschutz, erfragt Beschwerden, untersucht nach Bedarf Haut und Nerven und bietet eine Arsen-Spezies-Analyse im Urin an. Untersuchungen und Biomonitoring erfolgen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 ArbMedVV nur, wenn Sie sie nicht ablehnen.

Kann ich die Vorsorge ablehnen?

Bei Pflichtvorsorge ist die Teilnahme am Beratungsgespräch Voraussetzung für die Tätigkeit, Untersuchungen und die Urinprobe können Sie dagegen ablehnen. Ohne Teilnahme darf der Arbeitgeber Sie nach § 4 Abs. 2 ArbMedVV nicht mit Arsen arbeiten lassen. Gerade bei Arsen hilft das Biomonitoring aber, eine Aufnahme früh zu erkennen.

Was passiert mit meinen Unterlagen, wenn ich den Betrieb verlasse?

Mit Ihrer Einwilligung überträgt der Arbeitgeber die nachgehende Vorsorge an den Unfallversicherungsträger und gibt ihm die nötigen Unterlagen in Kopie (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV). Sie werden dann auch nach dem Ausscheiden regelmäßig zur Vorsorge eingeladen. Eine Kopie der Sie betreffenden Angaben aus der Vorsorgekartei erhalten Sie beim Ausscheiden in jedem Fall (§ 3 Abs. 4 ArbMedVV).