DGUV-Empfehlung E ASE · G 26

Atemschutzgeräte — Eignungsbeurteilung (G 26)

Eignungsbeurteilung für Träger von Atemschutzgeräten Gruppe 1–3 nach DGUV E ASE (ehem. G 26). Spirometrie, Belastungs-EKG, Sehtest, kardiopulmonale Belastbarkeit. Feuerwehr, Sanierung, Industrie. Stand April 2026.

Autor: Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO der IAAI Arbeitssicherheit GmbHVeröffentlicht: 22. Januar 2025 · Aktualisiert: 12. April 2026 · Lesezeit: 13 Minuten

Auf einen Blick

Wer ein Atemschutzgerät trägt — Filtergeräte (Gruppe 1), schwere Filtergeräte / Atemschutzhauben mit Gebläse (Gruppe 2), oder umgebungsluftunabhängige Pressluftatmer und Schlauchgeräte (Gruppe 3) — benötigt eine Eignungsbeurteilung nach DGUV-Empfehlung E ASE (ehemals G 26). Anders als die ArbMedVV-Vorsorge ist dies eine echte Eignungsuntersuchung mit Tauglich/Bedingt-Tauglich/Nicht-Tauglich-Urteil. Schwerpunkte: Spirometrie, Belastungs-EKG ab Gruppe 2, Sehtest, kardiopulmonale Belastbarkeit. Typische Branchen: Feuerwehr, Werkfeuerwehr, Sanierungsbetriebe, Reinigung, Lackierer, Schweisser.

Spirometrie mit Mundstück und Nasenklemme
Spirometrie als Pflicht-Diagnostik der Atemschutz-Eignung G26.
Asbestsanierung mit Vollschutzanzug und P3-Filter
Asbestsanierung mit Vollschutz und Atemschutz Klasse 2/3.

1. Was ist die Eignungsbeurteilung Atemschutz?

Die Eignungsbeurteilung Atemschutzgeräte (DGUV E ASE, ehem. G 26) prueft die körperliche Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten. Wichtig: Dies ist KEINE arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, sondern eine echte Eignungsuntersuchung. Der Arbeitgeber kann/muss bei negativem Eignungsurteil die Tätigkeit umstellen.

2. Rechtsgrundlage

3. Gruppen 1–3 — Klassifikation

GruppeBeschreibungBeispieleUntersuchung
1Leichte Filtergeräte bis 3 kg, ohne GebläseHalbmaske, FFP2/FFP3Standard-Eignung
2Schwere Filtergeräte oder Filter mit Gebläse, 3–5 kgVollmaske mit ABEK-Filter, Gebläsehaube TH3+ Spirometrie, EKG-Ruhe
3Pressluftatmer, Schlauchgeräte, >5 kgPA, Frischluft-Schlauchgerät+ Belastungs-EKG, ergometrische Prüfung

4. Branchen, BK-Risiken

4.1 Branchen

4.2 Krankheitsbilder bei Nicht-Eignung

Bei Nicht-Eignung können kardiale Dekompensation, Atemnot, Synkope, Hyperventilation oder Klaustrophobie auftreten — lebensbedrohlich besonders bei Pressluftatmer-Einsatz im Innenangriff oder Sanierung.

Fristen der Vorsorgen
Erste Vorsorge
vor Aufnahme der Tätigkeitinnerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)Kürzere Fristen sind zulässig und vom Arzt oder der Ärztin festzulegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht erforderlich ist. Für Wunschvorsorgen gibt es keine vorgegebenen Fristen.
Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; Bei Auffälligkeiten verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.

5. Untersuchungsumfang

Beratung zu Atemschutz-Pflichten, Verhalten bei Atemnot, Pflege/Wartung. Anamnese: kardiopulmonale Erkrankungen (KHK, Asthma, COPD), Klaustrophobie, Migräne, Rhinitis, Ohrerkrankungen. Untersuchung: Inspektion Mund-/Nasenraum, HNO, Blutdruck, Ruhe-EKG. Spirometrie (FEV1, FVC, FEV1/FVC, MEF50): Tauglichkeit setzt FEV1 ≥ 80 % Soll voraus. Sehtest: Mindestvisus 0,8/0,5; Stereo-Sehen für Pressluftatmer-Träger.

Für Gruppe 3: Belastungs-EKG (Fahrradergometrie 100 W über 4 Min). Akzeptanzkriterien: Belastung erreicht, keine Arrhythmien, RR-Anstieg unauffaellig, kein Angina-Symptom. Ggf. erweiterte Diagnostik (Spirometrie unter Maske, Klaustrophobie-Test).

6. Beurteilung und Eignungsurteil

Das Ergebnis der DGUV-Eignungsbeurteilung ist eines von drei: tauglich, bedingt tauglich (z.B. nur Gruppe 1, nur kurze Tragezeit), nicht tauglich. Bescheinigung an Versicherten und Arbeitgeber. Bei nicht-tauglichem Urteil muss der Arbeitgeber die Tätigkeit aenderna oder Maitarbeiter umsetzen.

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Tragezeitbegrenzung beachten. DGUV R 112-190 limitiert Tragezeit pro Schicht je Gruppe; Pausenregelung definieren.
  2. Passform-Check (Fit-Test). Vor Eignungsurteil quantitativer oder qualitativer Fit-Test (Dichtsitzprüfung mit Saccharin oder PortaCount) durchführen.
  3. Altersgrenze beachten. Bei Berufsfeuerwehr-Innenangriff bis 65 Jahre möglich, ab dann individuelle Begutachtung.
  4. Einweisung dokumentieren. Schulung in An- und Ablegen, Notfallverhalten, hygienische Aufbereitung.
  5. Hygiene-Konzept. Personlich zugeordnete Masken oder professionelle Desinfektion zwischen Trägern.
  6. Folgevorsorge. Erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate (Gruppe 1, 2 und 3); bei Auffälligkeiten verkürzt.
  7. Schwangerschaft. Tragepflicht aussetzen oder Wechsel auf nicht-Atemschutz-Tätigkeit — § 4 MuSchG.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen E ASE-Eignung und ArbMedVV-Vorsorge?

E ASE ist eine Eignungsuntersuchung mit Tauglich/Nicht-Tauglich-Urteil. ArbMedVV-Vorsorge ist beratend ohne Eignungsurteil. Für Atemschutz-Träger sind beide getrennt vorgesehen.

Welche Untersuchungen sind Pflicht?

Gruppe 1: Anamnese, Inspektion, Sehtest, Spirometrie. Gruppe 2: + Ruhe-EKG. Gruppe 3: + Belastungs-EKG (100 W Ergometrie).

Wann sind Folgeuntersuchungen?

Gruppe 3 bis 50 J: erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate; über 50 J: erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate. Gruppe 2: erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate. Gruppe 1: erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate. Bei Auffaelligkeit verkürzt.

Was ist ein Fit-Test?

Quantitative oder qualitative Prüfung der Maskendichtigkeit am Trager. Wichtig für individuelle Maskenanpassung; Vollmasken nur ohne Bart oder mit speziellen Atemmasken.

BarT-Risiko bei Atemschutz?

Bei Vollmasken oder Halbmasken muss die Gesichtshaut bartfrei sein — Bart verhindert die Dichtung. Bei Bart-Tragern entweder Bart entfernen, oder Atemschutzhauben mit Geblaese (TH-Klasse), oder Schlauchgeraete.

Welche BK kommen in Betracht?

BK 4302 (Berufsasthma durch Atemschutz-Versagen bei Sensibilisierung), BK 2103 (HAVS bei Atemschutz mit vibrierenden Werkzeugen).

Quellen

IAAI — wir setzen die Atemschutz-Eignung für Sie um

Wir betreuen Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren, Sanierungs-, Lackier- und Industriebetriebe bundesweit. G-26-Eignungsbeurteilung mit Spirometrie, Belastungs-EKG, Fit-Test, Tauglich/Nicht-tauglich-Bescheinigung.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

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