Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G32-Untersuchung: Cadmium-Vorsorge

Auf einen Blick: Cadmium und seine Verbindungen sind krebserzeugend Kategorie 1B. Pflichtvorsorge, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann; nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden, mit Einwilligung über die GVS. Berufskrankheit BK 1104 (Erkrankungen durch Cadmium). Leitorgane: Niere (β₂-Mikroglobulinurie), Knochen (Itai-Itai-ähnlich), Lunge (Bronchialkarzinom). Biomonitoring-Beurteilungswerte nach der DGUV-Empfehlung: Cd-Urin BLW 2 µg/g Kreatinin, BAR 0,8 µg/l (Nichtraucher), HBM-II 4 µg/l; Cd-Vollblut BAR 1 µg/l (Nichtraucher). Ein BGW ist für Cadmium nicht abgeleitet.
Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · 14 Min Lesezeit

Für Cadmium konnte aufgrund der Datenlage kein BGW abgeleitet werden. Der BLW (2 µg/g Kreatinin im Urin) dient als Orientierungswert für Schutzmaßnahmen. Zusätzlich HBM-I- und HBM-II-Werte des UBA (1 bzw. 4 µg/l Urin). Der BAR (0,8 µg/l Urin für Nichtraucher) ist der Referenzwert der Allgemeinbevölkerung

— DGUV-Empfehlung „Cadmium und Cadmiumverbindungen“

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Nachgehende Vorsorge
nach Ende der Tätigkeit anzubieten, jeweils spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3, § 5 Abs. 3 ArbMedVV)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Was ist die Cadmium-Vorsorge?

Die Vorsorge nach der DGUV-Empfehlung richtet sich an Beschäftigte, die mit Cadmium oder seinen Verbindungen — Cadmiumoxid, -sulfid, -sulfat, -karbonat — umgehen. Schutzziel ist die Früherkennung der typischen Cadmium-Schäden: tubuläre Nephropathie mit β₂-Mikroglobulinurie, Knochenschäden (Itai-Itai-ähnlich), Bronchialkarzinom. Chronische Schäden umfassen: chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen und Lungenemphysem, toxische Tubulopathie mit Nierenfunktionsstörung, Osteomalazie (Mineralisationsstörung des Knochens durch cadmiuminduzierte Nierenschädigung mit Vitamin-D-Stoffwechselstörung — klassisches Bild der historischen „Itai-Itai-Krankheit"), Lungenkarzinom und Nierenzellkarzinom."

Aufnahme inhalativ und oral; Halbwertszeit in der Niere extrem lang (10–30 Jahre). Latenzzeit bis Bronchialkarzinom 15–40 Jahre, daher nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden, mit Einwilligung der Person über die GVS.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

  • ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1; GefStoffV mit § 10 (CMR-Stoffe)
  • TRGS 401 — Hautkontakt
  • AMR 11.1, 6.3, 2.1
  • BKV BK 1104 — Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen

3. Vorsorgeanlässe

Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Cadmium und Cadmiumverbindungen, wenn: der AGW nicht eingehalten wird (aktuell für Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen im E-Staub festgelegt), oder eine wiederholte Exposition gegenüber CMR-1A/1B-Cadmiumverbindungen nicht ausgeschlossen werden kann, oder die Cadmiumverbindung hautresorptiv ist und Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Die AMR 11.1 ist zu beachten.Angebotsvorsorge bei nicht ausschließbarer Restexposition. Nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden; mit Einwilligung der Person über die GVS. Wunschvorsorge auf Verlangen.

Fristen: Erstvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit; erste Nachsorge nach 12 Monaten, weitere Nachsorgen alle 36 Monate, bei Auffälligkeit verkürzt; nachgehende Vorsorge alle 36 Monate.

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Höhere Exposition

  • Akkuhersteller (NiCd-Akkus) und Akku-Recycling
  • Galvanik (galvanisches Verkadmen)
  • Pigment- und Farbstoffproduktion (Cadmiumsulfid, -selenid)
  • Metallrecycling und Schrottverarbeitung
  • Hartlötung mit cadmiumhaltigen Lötlegierungen

4.2 Top-3-Branchen IAAI

NiCd-Akku-Hersteller / Recycling. Plattenfertigung, Zerlegung, Schmelze. Pflichtvorsorge mit Cd-Vollblut und β₂-Mikroglobulin alle 36 Monate.

Galvanik (galvanisches Verkadmen). Cadmium wird galvanisch als Schutzschicht abgeschieden; Vorsorge nach den Kriterien der ArbMedVV.

Pigment-Produktion. Cadmiumsulfid- und -selenid-Pigmente in Kunststoff-, Glas- und Keramik-Färbung.

5. Untersuchungsumfang

5.1 Beratung & Anamnese

Anamnese: Rauchen als zentraler Confounder — die BAR-Werte gelten ausschließlich für Nichtraucher; bei Rauchern sind Cd-Werte im Urin/Blut altersabhängig deutlich erhöht. Ernährungsanamnese: Innereien (Niere, Leber), Wildpilze, Muscheln als relevante Cd-Quellen. Bei Verlaufskontrollen immer Erstvorsorge-Werte berücksichtigen.
Beratung zu Aufnahmewegen, Tabakkonsum (Tabakrauch ist eine wichtige nicht-berufliche Cd-Quelle, multiplikativ für Lungenkrebs), Hand-zu-Mund-Hygiene. Symptome wie Polyurie, Knochenschmerzen, Husten, Atemnot.

5.2 Körperliche Untersuchung

Allgemein-internistisch, Auskultation Lunge, Lymphknoten, Wirbelsäulen-Druckschmerz (Knochen), Inspektion Mundhöhle („gelber Zahnsaum“ historisch).

5.3 Labordiagnostik / Biomonitoring

  • Cd-Vollblut (BAR 1 µg/l Nichtraucher) — Marker der aktuellen Exposition; Cd-Urin (BLW 2 µg/g Kreatinin) — Marker der kumulativen Langzeitbelastung.
  • β₂-Mikroglobulin im Urin als sensitiver Marker tubulärer Nierenschädigung
  • Retinol-binding Protein (RBP) ergänzend
  • Kreatinin, GFR, Albumin im Urin
  • Klinische Untersuchungen Erstvorsorge: Urinstatus (Mehrfachteststreifen), orientierende Prüfung der Nasenatmung, Spirometrie (Leitfaden Lungenfunktionsprüfung), Kreatinin im Serum, β2-Mikroglobulin im Urin, BSG oder CRP, Leberenzyme (SGOT, SGPT, γ-GT), Biomonitoring Cd im Urin.Nachuntersuchung ergänzend: Biomonitoring Cd im Blut UND Cd im Urin (Cd im Blut entfällt bei nachgehender Untersuchung); Nierensonographie nach langjähriger Exposition. Bei hohen Cd-Expositionen zusätzlich Geruchssinnprüfung (Sniffin' Sticks) und Nasenspiegelung mit anteriorer Rhinomanometrie.

5.4 Bildgebung

Bei Hochrisiko-Gruppen: Spirometrie; Bildgebung nur bei klinischem Verdacht und rechtfertigender Indikation.

6. Beurteilung und Bescheinigung

Vier-Stufen-Schema. Bei β₂-Mikroglobulinurie oder Cd-Überschreitung: verkürzte Frist, Tätigkeitswechsel prüfen. Bei begründetem Verdacht: BK-Anzeige BK 1104. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 ohne Diagnose.

7. Praxistipps für Unternehmen

1. Substitution dokumentieren (CMR-Pflicht). 2. Inhalative und orale Aufnahme vermeiden — Atemschutz, getrennte Pausenräume. 3. Tabakprogramm wegen multiplikativem Lungenkrebsrisiko. 4.Meldung bei DGUV Vorsorge — Bei krebserzeugenden Cadmiumverbindungen der Kategorie 1A/1B (u. a. Cadmiumsulfid, Cadmiumoxid): Anmeldung im Meldeportal DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) für die nachgehende Vorsorge. 5. Vorsorgekartei lückenlos.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

  • Cd-Vollblut (BAR 1 µg/l Nichtraucher) — Marker der aktuellen Exposition; Cd-Urin (BLW 2 µg/g Kreatinin) — Marker der kumulativen Langzeitbelastung.
  • Tabakanamnese in Packungsjahren — Tabakrauch ist relevante nicht-berufliche Cd-Quelle
  • Bei β₂-Mikroglobulinurie: Nierenschaden ist meist irreversibel, sofortige Tätigkeitsbegrenzung erwägen
  • BK 1104 bei Verdacht zeitnah anzeigen
  • Anmeldung im Meldeportal DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de). Bei krebserzeugenden Cadmiumverbindungen CMR 1A/1B: Anmeldung bei DGUV Vorsorge beim Ausscheiden veranlassen

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber. Nachgehende Vorsorge nach Ausscheiden organisiert die GVS.

Was ist β₂-Mikroglobulinurie?

Tubulärer Nieren-Marker — erhöhte Ausscheidung weist auf Cadmium-induzierte Tubulusschädigung hin und ist meist irreversibel.

Welche BK?

BK 1104 „Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen“.

Verstärkt Tabak das Risiko?

Ja — Tabakrauch ist eine wichtige nicht-berufliche Cd-Quelle und wirkt multiplikativ auf das Bronchialkarzinom-Risiko.

Immunoassay-Analysator zur ß2-Mikroglobulin-Bestimmung
β2-Mikroglobulin im Urin — Frühindikator für cadmium-bedingten Tubulus-Schaden.
Galvaniseur in Säure-Schutzanzug an Hartverchromungs-Becken
Galvanik — Hartverchromung mit Frischluftvisier und Säure-Schutzanzug.

10. Quellen

  • DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlung Cadmium und Cadmiumverbindungen, 2. Auflage September 2024.
  • ArbMedVV, GefStoffV, ArbSchG, ASiG, DGUV V2 (Stand April 2026)
  • TRGS 561, 905, 910, 401, 903
    AMR 11.1, 6.2
  • BK 1104

Stand: April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.

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G32-Untersuchung auf einen Blick

Die G32-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die mit Cadmium oder Cadmiumverbindungen arbeiten, etwa in Akku-Herstellung und Recycling, Galvanik, Pigmentproduktion oder beim Hartlöten mit cadmiumhaltigen Loten. Seit 2022 ersetzt die DGUV-Empfehlung „Cadmium und Cadmiumverbindungen“ den früheren Grundsatz G 32. Sie achtet vor allem auf Niere, Lunge und Knochen.

ArtPflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV, nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 (Pflicht) und Abs. 2 Nr. 1 (Angebot); nachgehende Vorsorge § 5 Abs. 3 ArbMedVV
Für wenNiCd-Akku-Herstellung und Recycling, Galvanik, Pigmentproduktion, Metallrecycling, Hartlöten
Fristvor Aufnahme der Tätigkeit, spätestens nach 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1)
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer untersuchtFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Muss ich bei der Cadmium-Vorsorge Blut und Urin abgeben?

Bei Pflichtvorsorge ist die Teilnahme am Termin Voraussetzung für die Tätigkeit (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Pflicht ist aber nur das Beratungsgespräch. Blut- und Urinproben für das Biomonitoring gehören zur Vorsorge, dürfen aber nicht gegen Ihren Willen genommen werden (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV).

Sinnvoll sind sie trotzdem. Cadmium reichert sich über Jahre in der Niere an, ohne Beschwerden zu machen. Nur Laborwerte zeigen, ob sich die Belastung verändert und ob die Schutzmaßnahmen wirken.

Ihre Werte erfahren nur Sie. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung ohne Befunde. Zeigen die Ergebnisse, dass die Schutzmaßnahmen nicht reichen, teilt der Arzt das dem Arbeitgeber mit, ohne Ihre persönlichen Werte zu nennen.

Wer darf die Vorsorge nach G 32 durchführen?

Nur ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt darf die Vorsorge nur übernehmen, wenn er eine dieser Qualifikationen hat. Ist ein Betriebsarzt bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig ihn beauftragen (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV). Er kennt die Arbeitsplätze und kann Ihre Laborwerte mit den Bedingungen im Betrieb abgleichen. Bei Auffälligkeiten an Niere oder Lunge überweist er an die passenden Fachärzte.

Die IAAI führt die Cadmium-Vorsorge bundesweit durch, vor Ort im Betrieb oder in der Praxis, einschließlich Probenentnahme und Laboranalyse. Angebot anfordern

Was wird bei der G32-Untersuchung gemacht?

Die G32-Untersuchung umfasst ein Beratungsgespräch, Fragen zu Rauchen und Ernährung, eine körperliche Untersuchung, eine Lungenfunktionsprüfung und Laborwerte zur Niere wie β2-Mikroglobulin im Urin. Zum Biomonitoring wird Cadmium im Urin bestimmt, bei Folgeterminen auch im Blut. Nach dem Rauchen fragt der Arzt, weil Tabakrauch selbst Cadmium enthält und die Werte erhöht.

Wie oft wird die G32-Untersuchung wiederholt?

Die erste G32-Untersuchung findet vor Aufnahme der Tätigkeit statt, die zweite spätestens zwölf Monate danach und jede weitere spätestens nach 36 Monaten (AMR 2.1). Der Arzt kann kürzere Abstände festlegen, wenn es arbeitsmedizinisch nötig ist. Nach dem Ausscheiden muss der Arbeitgeber nachgehende Vorsorge anbieten; mit Ihrer Einwilligung kann er sie an den Unfallversicherungsträger übertragen (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV).

Was sollte ich zum Termin mitbringen?

Bringen Sie Bescheinigungen und Laborbefunde früherer Vorsorgen mit, damit der Arzt Ihre Werte über die Jahre vergleichen kann, außerdem eine Medikamentenliste und Angaben zum Rauchen.

Gilt der Grundsatz G 32 noch?

Nein, die DGUV hat den Grundsatz G 32 2022 durch die DGUV-Empfehlung „Cadmium und Cadmiumverbindungen“ ersetzt. Die Nummer G 32 ist im Betriebsalltag weiter üblich. Die Pflicht zur Vorsorge ergibt sich nicht aus der DGUV-Empfehlung, sondern aus der ArbMedVV.