G15-Untersuchung: Vorsorge bei Chrom(VI)-Verbindungen
„Alle Chrom(VI)-Verbindungen sind krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B), keimzellmutagen (Kategorie 1B), hautsensibilisierend und akut giftig. Die löslichen Chrom(VI)-Verbindungen sind zudem hautresorptiv. Für Chrom(VI)-Verbindungen existieren weder AGW noch BGW oder BLW. Biomonitoring-Beurteilung erfolgt über EKA (Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe) und den BAR (Biologischer Arbeitsstoff-Referenzwert 0,6 µg/l Gesamt-Chrom im Urin).“
— DGUV-Empfehlung „Chrom(VI)-Verbindungen“
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1. Was ist die Chrom(VI)-Vorsorge?
Die Vorsorge nach der DGUV-Empfehlung richtet sich an Beschäftigte mit Chromaten, Dichromaten, Chromsäure und Chromtrioxid — darunter wasserlösliche (z.B. Kalium- und Natriumchromat) und nicht-lösliche (Bariumchromat, Bleichromat). Schutzziel ist die Früherkennung Cr(VI)-typischer Schädigungen: Bronchialkarzinom, Nasen-Septum-Ulzeration und -Perforation, Kontaktekzem („Chromatekzem“), Chromatgeschwüre.
Aufnahme inhalativ und perkutan (lösliche Verbindungen). Latenzzeit bis Bronchialkarzinom 15–40 Jahre. Bronchialkarzinom (als Teil von BK 1103 anerkennungsfähig) und Nasennebenhöhlenkarzinome. TRGS 910: Risikobeurteilungsmaßstab 1 µg/m³ im einatembaren Staub.
2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026
- ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1; GefStoffV mit § 10 (CMR-Stoffe)
- TRGS 561, 905, 910 — krebserzeugende Metalle, CMR-Verzeichnis, Risikokonzept,
- TRGS 910 (Anlage 1): risikobasierter Beurteilungsmaßstab 1 µg Cr/m³ (E-Staub), keine Toleranzkonzentration festgelegt, Überschreitungsfaktor 8. Für Chrom(VI)-Verbindungen existiert kein AGW.
- REACH-Verordnung: zahlreiche Chrom(VI)-Verbindungen (u. a. Chromtrioxid, Dichromate, Chromate) stehen in Anhang XIV und sind seit Ablauf der Übergangsfristen (z. B. 21.09.2017 für Chromtrioxid) zulassungspflichtig — Verwendung nur mit erteilter Zulassung durch die EU-Kommission. - TRGS 401 — Hautkontakt; TRGS 528 — Schweißtechnische Arbeiten
- AMR 11.1, 6.3, 2.1
- BKV BK 1103 — Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen
3. Vorsorgeanlässe
Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Chrom(VI)-Verbindungen, wenn: eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, oder die Chrom(VI)-Verbindung hautresorptiv ist und Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann (nicht hautresorptiv: Bariumchromat, Bleichromat, Strontiumchromat, Zinkchromat). Ein AGW existiert für Chrom(VI) nicht. Die AMR 11.1 ist zu beachten. Angebotsvorsorge bei nicht ausschließbarer Restexposition. Nachgehende Vorsorge Anmeldung bei DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) für die nachgehende Vorsorge
Fristen: erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, zweite Vorsorge spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, jede weitere Vorsorge spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen; nachgehende Vorsorge ebenfalls spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1 Ziffer 3).
4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten
4.1 Höhere Exposition
- Galvanik / Hartverchromung (offene luftbewegte Bäder!)
- Edelstahl-Schweißen (Chrom-Nickel-Stähle, MAG/MIG/WIG)
- Plasma-/Laser-Schneiden chromhaltiger Stähle
- Lederbearbeitung (historisch Chromat-Gerbung)
- Anstrich-Sanierung (chromathaltige Anstriche)
- Imprägnierung von Hölzern (Cr-haltige Holzschutzmittel)
4.2 Top-3-Branchen IAAI
Galvanik / Hartverchromung. Pflichtvorsorge flächendeckend; Cr-Urin-Biomonitoring und Nasenseptum-Inspektion mit Einwilligung. Vollvisier-Frischluft-Helm Standard.
Schweißbetriebe (Edelstahl). Schweißrauchexposition Cr(VI) bei Chrom-Nickel-Stahl. Pflichtvorsorge bei wiederholter Exposition. Auch die DGUV-Empfehlung zum Schweißen und Trennen von Metallen anwenden.
Lederbearbeitung. Cr(VI) heute meist abwesend, kann aber bei fehlerhafter Prozessführung als Spurenoxidation auftreten.
5. Untersuchungsumfang
5.1 Beratung & Anamnese
Beratung zu Hautresorption (lösliche Cr(VI)-Verbindungen!), Tabakkonsum (multiplikatives Lungenkrebsrisiko), PSA. Anamnese: Hautveränderungen, Nasenbluten, Atemwegsbeschwerden, Husten, Heiserkeit.
5.2 Körperliche Untersuchung
Rhinoskopie: Inspektion des Nasenseptums (Ulzerationen, Perforation — typisches Cr(VI)-Zeichen). Hautstatus mit Fokus auf Kontaktstellen („Chromatgeschwüre“, Kontaktekzem). Auskultation Lunge.
5.3 Labordiagnostik / Biomonitoring
- Biomonitoring nach der DGUV-Empfehlung: Chrom im Urin (EKA-Beurteilung; Gesamt-Chrom-BAR 0,6 µg/l für Nichtexponierte) — Marker der aktuellen Exposition; Chrom in der Erythrozytenfraktion des Vollbluts (EKA-Beurteilung) — bei Langzeitexposition am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten. Cr im Serum ist kein DGUV-Standardparameter und wird für Chrom(VI) nicht empfohlen
- Klinische Untersuchungen Erstvorsorge: Urinstatus (Mehrfachteststreifen, Sediment), Spirometrie (Leitfaden Lungenfunktionsprüfung), großes Blutbild, Hautuntersuchung (Ekzeme, Rhagaden, allergische Manifestationen, schlecht heilende Wunden), Spekulumuntersuchung der Nase bei entsprechender Indikation (z. B. Aerosolbelastung); bei anamnestisch vorexponierten Personen zusätzlich Biomonitoring (Chrom in Urin und Erythrozytenfraktion als Basiswert).Nachuntersuchung ergänzt um routinemäßiges Chrom-Biomonitoring; in unklaren Fällen HNO-ärztliche und pulmologische Abklärung.Nachgehende Untersuchung: bildgebende Thoraxdiagnostik nur bei Auffälligkeiten in Anamnese oder Untersuchung (rechtfertigende Indikation). Nasenendoskopie mit Biopsie ist eine fachärztliche HNO-Leistung, nicht Bestandteil der betriebsärztlichen Vorsorge.
5.4 Bei Auffälligkeiten
HNO-Konsil bei Septum-Veränderungen, dermatologisches Konsil bei Kontaktekzem, Allergiediagnostik (Patch-Test mit Kaliumdichromat) bei Sensibilisierungsverdacht.
6. Beurteilung und Bescheinigung
Vier-Stufen-Schema. Bei Septum-Schädigung, manifesten Kontaktekzemen oder Tumorverdacht: BK-Anzeige BK 1103 nach § 202 SGB VII. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 ohne Diagnose.
7. Praxistipps für Unternehmen
1. Substitution dokumentieren (CMR-Pflicht). 2. Geschlossene/abgesaugte Anlagen bei Hartverchromung; offene Bäder vermeiden. 3. Hautkontakt aktiv ausschließen — Doppelhandschuhe, Vollvisier. 4. Nachgehende Vorsorge — Bei Tätigkeit mit Chrom(VI)-Verbindungen Anmeldung im Meldeportal DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) für die lebenslange nachgehende Vorsorge — kritisch bei Rentenübergang. 5. Tabakprogramm (multiplikativer Lungenkrebs). 6. Vorsorgekartei lückenlos.
8. Praxistipps für Betriebsärzte
- Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern, Cr(VI)-Spezies-Liste erfassen
- Nasenseptum-Inspektion bei jeder Vorsorge — typischer Befund (Ulzeration/Perforation)
- Hautstatus mit Fokus Hand-/Unterarm-Kontaktstellen (Chromatgeschwüre)
- Cr-Urin post-shift + Cr-Erythrozyt (kumulativ)
- Patch-Test bei Sensibilisierungsverdacht (Allergologe)
- BK 1103 bei Verdacht zeitnah anzeigen
9. Häufige Fragen (FAQ)
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber. Nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden organisiert nach Übertragung durch den Arbeitgeber und mit Einwilligung der Beschäftigten der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorsorge).
Was sind Chromatgeschwüre?
Charakteristische, schlecht heilende Hautulzera an Kontaktstellen — vor allem an Rhagaden, Schürfstellen und kleinen Hautdefekten. Diagnostisches Leitsymptom.
Welche BK?
BK 1103 „Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen“.
Sind alle Chrom-Verbindungen gleich?
Nein. Chrom(III) ist deutlich weniger toxisch und nicht karzinogen. Chrom(VI) ist krebserzeugend und hautresorptiv.


10. Quellen
- DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlung Chrom(VI)-Verbindungen, 2. Auflage September 2024.
- ArbMedVV, GefStoffV, ArbSchG, ASiG, DGUV V2 (Stand April 2026)
- TRGS 561, 905, 910, 401, 528, 903
- BK 1103
Weiterführende Informationen
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Stand: April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.