Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G19-Untersuchung: Vorsorge bei Dimethylformamid (DMF)

Auf einen Blick: Dimethylformamid (DMF) ist reproduktionstoxisch Kategorie 1B und stark hautresorptiv — Hautkontakt ist der Hauptaufnahmeweg. Pflichtvorsorge, wenn der AGW nicht eingehalten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Leitorgan: Leber (Transaminasen-Anstieg, akute Hepatitis). Klassischer Befund: Antabus-ähnliche Alkoholunverträglichkeit nach DMF-Exposition (verzögerter Flush, Übelkeit, Kopfschmerz — Mechanismus über CYP2E1-Kompetition, nicht identisch mit der Disulfiram-Reaktion). Biomonitoring nach der DGUV-Empfehlung: NMF + N-Hydroxymethyl-N-Methylformamid im Urin — BGW 20 mg/l am Expositions-/Schichtende; AMCC (Mercaptursäure) im Urin — BGW 25 mg/g Kreatinin, bei Langzeitexposition am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten.
Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · 14 Min Lesezeit

„Dimethylformamid wird in erheblichem Umfang über die Haut aufgenommen — die perkutane Resorption ist als Hauptaufnahmeweg anzusehen. Klinisch dominieren hepatotoxische Effekte mit Transaminasen-Anstieg und gelegentlich akuter Hepatitis sowie eine Alkoholunverträglichkeit (Antabus-Effekt). BGW für DMF nach der Biomonitoring-Tabelle der DGUV-Empfehlung: NMF plus N-Hydroxymethyl-N-Methylformamid 20 mg/l im Urin am Expositions-/Schichtende; AMCC 25 mg/g Kreatinin im Urin. NMF eignet sich als Marker der aktuellen Exposition (Halbwertszeit ca. 4 Stunden — keine Kumulation), AMCC als Marker der Langzeitbelastung (längere Halbwertszeit, bei Langzeitexposition am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten zu bestimmen).“

— DGUV Empfehlung „Dimethylformamid“

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Was ist die DMF-Vorsorge?

Die Vorsorge nach der DGUV-Empfehlung richtet sich an Beschäftigte mit Exposition gegenüber N,N-Dimethylformamid — einem klaren, polaren Lösungsmittel mit hohem Lösevermögen für Polyurethan- und Polyacrylnitril-Polymere. Schutzziel ist die Früherkennung lebertoxischer Effekte (Transaminasen-Anstieg, Hepatomegalie, akute Hepatitis), reproduktionstoxischer Risiken sowie der charakteristischen DMF-Alkohol-Intoleranz (Antabus-Effekt).

Aufnahme primär perkutan (DMF ist außerordentlich hautresorptiv — gängige Latex- und dünne Nitrilhandschuhe sind keine ausreichende Barriere), zusätzlich inhalativ. Halbwertszeit Stunden. Reproduktionstoxisch Kategorie 1B — strikte MuSchG-Konsequenzen für Schwangere.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

  • ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1; GefStoffV
  • TRGS 401 — Hautkontakt; TRGS 905 — reproduktionstoxische Stoffe; TRGS 903 — BGW
  • AMR 6.3, 2.1
  • BKV BK 1316 — Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid
  • MuSchG, JArbSchG — strenge Beschränkungen für Schwangere und Jugendliche
WichtigFür Schwangere und Stillende ist eine DMF-Exposition wegen reproduktionstoxischer Wirkung absolut zu vermeiden. Tätigkeiten mit DMF (Repr. 1B) sind für Schwangere nach § 11 MuSchG unzulässig; die Umsetzung erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG.

3. Vorsorgeanlässe

Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit N,N-Dimethylformamid, wenn: der Arbeitsplatzgrenzwert nach GefStoffV nicht eingehalten wird, oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. — DGUV Empfehlung „Dimethylformamid". Angebotsvorsorge bei nicht ausschließbarer Restexposition. Wunschvorsorge auf Verlangen.

Fristen: Erste Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 12 Monaten, jede weitere spätestens nach 36 Monaten (AMR 2.1).
Eine Anmeldung bei DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) ist für DMF nicht erforderlich. Hinweis: DMF ist als Repr. 1B (H360D: kann das Kind im Mutterleib schädigen) eingestuft, aber nicht als CMR 1A/1B kanzerogen/keimzellmutagen eingestuft — die DGUV-Empfehlung sieht keine automatische nachgehende Vorsorge vor. Da DMF nicht als krebserzeugend oder keimzellmutagen der Kategorie 1A oder 1B eingestuft ist, sieht der Anhang der ArbMedVV für DMF keine nachgehende Vorsorge nach § 5 Abs. 3 ArbMedVV vor.

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Höhere Exposition

  • Polyurethan-/Kunstleder-Produktion (DMF als Beschichtungslösungsmittel)
  • Pharma-Wirkstoffsynthese (DMF als universelles polar-aprotisches Lösungsmittel)
  • Polyacrylnitril-Faserproduktion (Spinnverfahren)
  • Forschungslabore (analytische und Synthesechemie)

4.2 Top-3-Branchen IAAI

PU-/Kunstleder-Produktion. DMF in Beschichtungs- und Trocknungsprozessen. Pflichtvorsorge mit AMCC-Biomonitoring, Lebersonographie bei unklaren Befunden.

Pharma-Synthese. DMF als Lösungsmittel in zahlreichen Reaktionen. Geschlossene Reaktoren, dennoch Pflichtvorsorge bei Probenahme und Reinigung.

Faserproduktion (Polyacryl). DMF im Nass- und Trockenspinnverfahren — Hautkontakt vermeiden, Hautstatus beachten.

5. Untersuchungsumfang

5.1 Beratung & Anamnese

Beratung zu Hautresorption (Hauptaufnahmeweg!), Alkoholunverträglichkeit (Antabus-Effekt mit Flush, Tachykardie, Kopfschmerz, Übelkeit), Informationen zur Schädigung des Kindes im Mutterleib und Beachtung des Mutterschutzgesetzes (DMF ist als Repr. 1B (H360D) eingestuft und kann das Kind im Mutterleib schädigen). Anamnese: Alkoholkonsum, Lebervorerkrankungen, Hepatitis B/C, hepatotoxische Medikamente; subjektive Beschwerden (Oberbauch, Ikterus, Pruritus).

5.2 Körperliche Untersuchung

Allgemein-internistisch, Inspektion Skleren (Ikterus), Hautstatus (Erythem, Pruritus, Trockenheit), Palpation Leber/Milz, Lymphknoten, ggf. Aszites-Prüfung.

5.3 Labordiagnostik / Biomonitoring

  • Leberenzyme (DGUV-Standard nach 7.2.2, S. 237): γ-GT, SGPT (ALAT), SGOT (ASAT). Ergänzend in unklaren Fällen: Oberbauch-Sonographie. Bilirubin und alkalische Phosphatase sind nicht Bestandteil des DGUV-Standards, können aber klinisch nach ärztlichem Ermessen ergänzt werden.
  • AMCC (N-Acetyl-S-(N-methylcarbamoyl)cystein) im Urin post-shift — spezifischer DMF-Biomarker
  • NMF + N-Hydroxymethyl-N-Methylformamid im Urin (Standard, BGW 20 mg/l am Schichtende);
    AMCC (N-Acetyl-S-(methylcarbamoyl)-L-cystein / Mercaptursäure) im Urin: BGW 25 mg/g Kreatinin — Marker chronischer Belastung, bei Langzeitexposition am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten.
  • BGW nach TRGS 903: AMCC 25 mg/g Kreatinin im Urin (Expositions- bzw. Schichtende, bei Langzeitexposition nach mehreren vorangegangenen Schichten); NMF plus N-Hydroxymethyl-N-methylformamid 20 mg/l im Urin
  • Ergänzend Albumin, INR, kleines Blutbild

5.4 Bildgebung

Bei Auffälligkeiten Sonographie der Leber (Hepatomegalie, Echogenitätsänderung); hämatologisches Konsil und Hepatologie bei Hepatitis-Verdacht.

6. Beurteilung und Bescheinigung

Vier-Stufen-Schema. Bei Transaminasen-Anstieg ohne andere Ursache, akuter Hepatitis oder Persönlichkeitsveränderungen: Tätigkeitswechsel prüfen. Bei begründetem Verdacht: BK-Anzeige BK 1316. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 ohne Diagnose.

7. Praxistipps für Unternehmen

1. Hautkontakt aktiv ausschließen — spezielle Vollschutzhandschuhe (Butyl-Kautschuk, mehrlagig); Standard-Nitrilhandschuhe sind keine Barriere für DMF! 2. Geschlossene Anlagen bei Probenahme. 3. Schwangerenschutz nach MuSchG strikt umsetzen. 4. Alkohol-Aufklärung — Mitarbeiter über Antabus-Effekt informieren (auch nach Feierabend). 5. Vorsorgekartei lückenlos. 6. Nachgehende Vorsorge: für DMF nach ArbMedVV nicht vorgesehen, eine Anmeldung bei DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) ist daher nicht erforderlich.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

  • AMCC-Biomonitoring im Urin post-shift als spezifischen Marker
  • Leberwerte (GPT, GOT, GGT) bei jeder Vorsorge, AP und Bilirubin nach ärztlichem Ermessen
  • Antabus-Effekt aktiv erfragen — oft erstes klinisches Zeichen
  • Bei Schwangeren: Beratung zu § 11 MuSchG; Schutzmaßnahmen legt der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung fest
  • BK 1316 bei Verdacht zeitnah anzeigen
    - Eine nachgehende Vorsorge nach § 5 Abs. 3 ArbMedVV ist für DMF nicht vorgesehen

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber. Vorsorge findet während der Arbeitszeit statt.

Was ist der Antabus-Effekt bei DMF?

Eine Alkoholunverträglichkeit — nach DMF-Exposition löst bereits geringer Alkoholkonsum Flush, Tachykardie, Kopfschmerz und Übelkeit aus, weil DMF und seine Stoffwechselprodukte den Alkoholabbau stören.

Welche BK?

BK 1316 „Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid“.

Schützen normale Nitrilhandschuhe?

Nein. Nur spezielle DMF-beständige Schutzhandschuhe (Butyl-Kautschuk, Spezial-Mehrlagen) bieten ausreichenden Hautschutz. Durchbruchszeit prüfen.

Lebersonographie am rechten Oberbauch
Lebersonographie bei unklaren Befunden (Hepatotoxizität).
Pharma-Mitarbeiter an Reaktor in Wirkstoffsynthese
Pharmazeutische Wirkstoffsynthese am Reaktor — Halbmaske, Schutzbrille, DMF-beständige Schutzhandschuhe (z. B. Butylkautschuk) Pflicht.

10. Quellen

  • DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlung Dimethylformamid.
  • ArbMedVV, GefStoffV, ArbSchG, ASiG, DGUV V2 (Stand April 2026)
  • TRGS 905, 401, 903
  • BK 1316
  • MuSchG, JArbSchG
    - GESTIS/GISCHEM/WINGIS
    - AMR 6.2

Stand: April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.

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G19-Untersuchung auf einen Blick

Die G19-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die mit dem Lösungsmittel Dimethylformamid (DMF) arbeiten, vor allem in der Kunstleder- und Beschichtungsproduktion, der Pharmasynthese und der Faserherstellung. Den früheren DGUV-Grundsatz G 19 hat 2022 die DGUV-Empfehlung „Dimethylformamid“ abgelöst, die G-Nummer ist umgangssprachlich geblieben.

ArtPflichtvorsorge, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird oder eine Gefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist; sonst Angebotsvorsorge
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 (Gefahrstoffe), Fristen nach AMR 2.1
Für wenPU- und Kunstlederproduktion, Pharmasynthese, Faserherstellung, Labore
Fristvor Beginn, spätestens nach 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Wie wird die G19-Untersuchung organisiert?

Liegt Pflichtvorsorge vor, darf die Tätigkeit erst beginnen, wenn die Vorsorge stattgefunden hat (§ 4 ArbMedVV). Bei der Planung hilft ein Blick auf das Biomonitoring, denn die Urinwerte sind nur zum richtigen Zeitpunkt aussagekräftig:

  • Die Probe für die aktuelle Belastung wird am Ende der Schicht abgegeben.
  • Der Marker für die längerfristige Belastung wird nach mehreren Schichten bestimmt, also eher gegen Ende der Arbeitswoche.
  • Der Termin beim Arzt liegt deshalb am besten zum Schichtende oder die Probe wird vorab im Betrieb gesammelt.
  • Zur Probe gehört ein Begleitschein mit Datum und Uhrzeit von Schichtende und Probenahme.

Der Arbeitgeber erhält danach nur die Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und nächstem Termin. Leberwerte und Urinbefunde bleiben beim Arzt.

Darf der Hausarzt die G19-Untersuchung durchführen?

Nur, wenn er Facharzt für Arbeitsmedizin ist oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führt (§ 7 ArbMedVV). Der Arzt muss außerdem die Arbeitsplatzverhältnisse kennen, etwa welche Handschuhe getragen werden und wo Hautkontakt möglich ist. Fehlen ihm für einzelne Untersuchungen wie den Ultraschall der Leber die Geräte, zieht er andere Ärzte hinzu. Die Gesamtbeurteilung bleibt bei ihm.

IAAI übernimmt die DMF-Vorsorge bundesweit, im Betrieb oder in der Praxis, mit Biomonitoring über ein Fachlabor. Angebot anfordern

Was ist die G19-Untersuchung?

Die G19-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Dimethylformamid, einem Lösungsmittel, das vor allem über die Haut aufgenommen wird. Grundlage ist die ArbMedVV, den Grundsatz G 19 hat 2022 die DGUV-Empfehlung „Dimethylformamid“ abgelöst.

Was wird bei der G19-Untersuchung gemacht?

Der Arzt berät Sie zu Hautschutz, Alkoholunverträglichkeit und Mutterschutz, erfragt Lebererkrankungen und bietet Leberwerte sowie eine Urinprobe zum Biomonitoring an. Untersuchungen und Biomonitoring erfolgen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 ArbMedVV nur, wenn Sie sie nicht ablehnen.

Wie oft muss die G19-Untersuchung wiederholt werden?

Die zweite G19-Untersuchung ist spätestens 12 Monate nach Beginn der Tätigkeit fällig, danach jede weitere spätestens nach 36 Monaten. Diese Höchstfristen legt die AMR 2.1 fest, der Arzt kann kürzere Abstände bestimmen. Eine nachgehende Vorsorge nach Ende der Tätigkeit sieht die ArbMedVV für DMF nicht vor.

Muss ich eine Urinprobe abgeben?

Nein, die Urinprobe ist freiwillig, denn Biomonitoring darf nach § 6 Abs. 2 ArbMedVV nicht gegen Ihren Willen erfolgen. Weil Dimethylformamid vor allem über die Haut aufgenommen wird, zeigt aber erst der Urinwert, ob Handschuhe und Schutzmaßnahmen im Alltag wirken. Das Ergebnis erfahren nur Sie und der Arzt.