Eignung · G 25 · Fassung März 2024

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten — Eignung G 25

Auf einen Blick: Wer Berufskraftfahrer, Stapler, Kran, Anlagen oder Lokomotiven steuert, benötigt eine Eignungsbeurteilung nach G 25. Sehleistung, Hörvermögen, Reaktionsvermögen und psychische Belastbarkeit stehen im Fokus — und die Konsequenz ist eindeutig: Wer nicht geeignet ist, darf das Fahrzeug nicht führen.
Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO IAAI · Veröffentlicht 22. Februar 2026 · Aktualisiert 30. April 2026 · 12 Min Lesezeit

„Bei Tätigkeiten, bei denen sich aus der Gefährdungsbeurteilung Risiken für Dritte ergeben können, sind regelmäßige Eignungsbeurteilungen vorzusehen.“

— DGUV Empfehlung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (G 25), Fassung März 2024, S. 1082
Fristen der Vorsorgen
Erste Vorsorge
vor Aufnahme der Tätigkeitinnerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)Kürzere Fristen sind zulässig und vom Arzt oder der Ärztin festzulegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht erforderlich ist. Für Wunschvorsorgen gibt es keine vorgegebenen Fristen.
Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; Bei Auffälligkeiten verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.

1. Worum geht es bei G 25?

G 25 ist eine Eignungsbeurteilung — keine ArbMedVV-Pflichtvorsorge. Sie prüft, ob eine Person verkehrsmedizinisch geeignet ist, um Fahrzeuge und Anlagen sicher zu führen. Die Konsequenz ist eindeutig: Bei festgestellter Nicht-Eignung darf die Tätigkeit nicht (mehr) ausgeübt werden.

Anlass kann sein: Berufskraftfahrer (FeV), Flurförderfahrzeuge (DGUV Grundsatz), Krane (DGUV Vorschrift 52), Anlagensteuerung in Leitwarten, Loks (EBO), Straßenbahnen (BOStrab) oder andere Fahrzeuge mit Drittgefährdung.

2. Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Klassen C, CE, D, DE — verkehrsmedizinische Untersuchungspflicht: erste Nachuntersuchung nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate (auch ab 50).  
  • BOKraft: Berufsgenossenschaftliche Verordnung Kraftfahrwesen.
  • Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und BOStrab (Straßenbahn).
  • DGUV Grundsatz G 25 als Leitfaden für Eignungsbeurteilungen.
  • DGUV Vorschriften: 52 (Krane), 68 (Flurförderfahrzeuge).

3. Branchen-Schlaglicht

Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht

  1. Logistik / Speditionen — Berufskraftfahrer Klasse C/CE/D/DE. FeV-Pflicht: erste Nachuntersuchung nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate, ab 50 ggf. engmaschiger.
  2. Industrie (Stapler, Kran, Anlagenführer) — G 25 als Eignungsstandard, erste betriebliche Wiederholung typisch nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate.
  3. ÖPNV / Eisenbahn — Tätigkeiten nach EBO/BOStrab mit eigenen Fristen und Anforderungen.

4. Untersuchungsumfang

4.1 Anamnese

Vegetative Anamnese, Suchtmittel, Medikamente (insb. sedativ-wirkende), kardiale Vorerkrankungen, Anfallsleiden, Diabetes mellitus, schwere ophthalmologische und HNO-Befunde. Arbeitsanamnese: gefahrene Klassen, Stundenkilometerleistung, Schichtarbeit.

4.2 Klinische Untersuchung

UntersuchungZweck
Optometrie (Visus Nähe, Ferne, Farbsehen, Gesichtsfeld)Sehleistung ≥ 0,7 (Klasse C: 0,8 Hauptauge, 0,5 Nebenauge); Perimetrie
AudiometrieHörverlust ≤ 30 dB im Sprachfrequenzbereich
BlutdruckHypertonie
EKG & ggf. ErgometrieCardiopulmonale Belastbarkeit, ab 50 Jahre routinemäßig
Reaktionstest (z. B. ART2020)Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen
Glukose, Leberwerte (GPT, GGT, MCV)Diabetes-Einstellung, Alkohol-Marker
ggf. Drogen-Screening (Urin)Bei Verdacht oder gesetzlicher Vorgabe

4.3 Fristen

  • FeV (LKW > 3,5 t): erste Nachuntersuchung nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate (bis 50 wie danach).
  • Stapler / Kran: i. d. R. erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate.
  • EBO/BOStrab: nach Branchenvorschrift, häufig jährlich.
  • Anlass: Nach Unfall, AU > 6 Wochen, neuer Erkrankung mit Fahreignungsrelevanz.

5. Beurteilungskriterien

Disqualifizierende Befunde umfassen u. a.:

  • Anfallsleiden — differenzierte Bewertung nach DGUV Information 250-001 und Begutachtungsleitlinien
  • Schwere kardiovaskuläre Erkrankungen mit Synkope-Risiko
  • Schwerer, nicht eingestellter Diabetes mellitus mit Hypoglykämie-Neigung
  • Sehleistung unter den Grenzwerten (FeV/G 25)
  • Schwerer Hörverlust ohne Versorgung
  • Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholabhängigkeit
  • Schwere psychische Erkrankungen mit Auswirkung auf Aufmerksamkeit und Impulskontrolle
Vorsicht: Bei Schlaf-Apnoe-Syndrom mit Tagesmüdigkeit ist die Eignung zur Personenbeförderung nur mit nachweislich erfolgreicher CPAP-Therapie und regelmäßiger Kontrolle gegeben.

6. IAAI in der Praxis

  • Optometrie und Audiometrie in der eigenen Praxis — ohne Überweisung an externe Augen- oder HNO-Ärzte.
  • Reaktionstests in standardisiertem Setting.
  • Belastungs-EKG bei kardialer Indikation oder ab 50 Jahre.
  • Klare Bescheinigung mit Fahrerlaubnisklasse, Fristen und Auflagen (z. B. Brille, CPAP-Pflicht).
  • Dokumentation in unserer digitalen Vorsorgekartei — Sie sehen Fristen für Ihre Fahrer auf einen Blick.

7. Häufige Fragen (FAQ)

Wer braucht G 25?

Berufskraftfahrer (FeV-Klasse C/CE/D/DE), Stapler-, Kran- und Anlagenführer, ggf. Eisenbahn- und ÖPNV-Personal. Auch Werksverkehr ohne Fahrerlaubnispflicht kann eine G 25 erforderlich machen, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies vorgibt.

Wie oft müssen LKW-Fahrer zur G 25?

FeV: erste Nachuntersuchung nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate (bis 50 wie danach). Stapler/Kran: i.  d. R. erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate. Spezialvorschriften (BOKraft, EBO, BOStrab) können abweichen.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG. Untersuchungszeit ist Arbeitszeit.

Was passiert bei Brille oder Kontaktlinsen?

Sehhilfen sind erlaubt, sofern damit die Sehleistungs-Grenzwerte erreicht werden. Auf der Bescheinigung wird die Auflage „mit Sehhilfe“ vermerkt.

Was bei Diabetes mellitus?

Insulinpflichtiger oder schlecht eingestellter Diabetes mit Hypoglykämie-Neigung kann die Eignung einschränken. Eine Stellungnahme der Diabetologie ist häufig erforderlich.

Reicht eine G 25 für alle Fahrzeugklassen?

Nein. Die Bescheinigung wird auf konkrete Klassen und Tätigkeiten ausgestellt. Eine LKW-Bescheinigung gilt nicht automatisch für Stapler oder Kran.

Was tun bei Schlaf-Apnoe?

Diagnostik im Schlaflabor, ggf. CPAP-Therapie mit nachgewiesener Wirksamkeit (z. B. Polygraphie unter Therapie). Erst dann ist eine bedingte Eignung mit engmaschiger Kontrolle möglich.

Wie lange dauert die G 25?

Erstuntersuchung 45–75 Minuten (inkl. Optometrie, Audiometrie, Reaktionstest, ggf. EKG/Ergometrie, Labor). Nachuntersuchung 30–45 Minuten.

8. Quellen

  • DGUV Empfehlungen zu Eignungsbeurteilungen, Fassung März 2024, Empfehlung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“, S. 1082–1102
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 5, 6
  • Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Bundesanstalt für Straßenwesen, BASt, aktuelle Fassung)
  • BOKraft, EBO, BOStrab
  • DGUV Vorschrift 52 (Krane), DGUV Vorschrift 68 (Flurförderfahrzeuge)
  • DGUV Information 250-001 (Anfallsleiden) und 250-010 (Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis)

Stand: 30. April 2026 — Dr. Johannes Angerer, Betriebsarzt & COO IAAI Arbeitssicherheit GmbH. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung.

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