Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G34-Untersuchung: Vorsorge bei Fluor und anorganischen Fluorverbindungen

Auf einen Blick: Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Fluor und anorganischen Fluorverbindungen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach GefStoffV nicht eingehalten wird oder der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. — DGUV-Empfehlung „Fluor und anorganische Fluorverbindungen".
Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · Aktualisiert 30. April 2026 · 13 Min Lesezeit

TRGS 903 nennt für Fluorwasserstoff und anorganische Fluorverbindungen einen BGW von 4 mg/l Fluorid im Urin (Probennahme am Expositions-/Schichtende) — identisch mit dem BAT-Wert der MAK-BAT-Werte-Liste. Ein BLW ist nicht ausgewiesen.

— DGUV-Empfehlung

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Worum geht es bei der Fluor-Vorsorge?

Die DGUV-Empfehlung „Fluor und anorganische Fluorverbindungen“ regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Flusssäure, Fluoriden und elementarem Fluor. Pflichtvorsorge, wenn der AGW nicht eingehalten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, typisch bei Hartverchromung, Glasätzung und Halbleiterfertigung; sonst Angebotsvorsorge, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Rechtsgrundlagen: ArbMedVV, GefStoffV mit TRGS 900 (AGW) und TRGS 903 (BGW).

Hauptgefahren: Flusssäure-Verätzung (tiefenwirksam, schmerzhaft, hypokalzämische Krise möglich); chronische Aufnahme führt zu Skelettfluorose (Knochenverdichtung, Bewegungseinschränkung) und Zahnfluorose. Berufskrankheit: BK 1308 (Erkrankungen durch Fluor und seine Verbindungen)

2. Branchen-Schlaglicht

Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht

  1. Galvanik / Hartverchromung — Flusssäure-haltige Beizbäder, hohe Pflichtvorsorge-Quote.
  2. Glas-/Quarzindustrie — HF-Ätzung, Halbleiter-Wafer-Reinigung.
  3. Aluminiumelektrolyse — Kryolith-Schmelzen mit Fluorid-Stäuben.

3. Untersuchungsumfang

Anamnese: Muskel-Skelett-Erkrankungen, Osteoporose, gastrointestinale Symptome, respiratorische Beschwerden, Zahn- und Knochenbeschwerden, Nierensymptomatik, Medikamentenanamnese (insbesondere Bisphosphonate, Vitamin-D-Präparate). Berufsanamnese: Aluminium-, Glas-, Halbleiter- und Chemieindustrie, Fluoreinsatz in Ätzverfahren und HF-Anwendungen

UntersuchungZweck
Körperstatus, Inspektion Haut/ZähneZahnfluorose, Hautverätzungen
SpirometrieAtemwegs-Funktion
Röntgen Becken/Wirbelsäule nur bei rechtfertigender IndikationSkelettfluorose-Diagnostik
Fluorid im Urin (Standard; BGW 4 mg/l am Schichtende) Innere Belastung
Calcium, Phosphat, APKnochen-Stoffwechsel
HF-Kontakt-Zeichen: (Verbrennungen, Ulcus), Untersuchung des Muskel-Skelett-Systems mit Beweglichkeit der Gelenke und Wirbelsäule.
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HF-Verätzung:
Sofortige Spülung mit reichlich Wasser (mindestens 15 Minuten), anschließend Calciumgluconat-Gel 2,5 % topisch. Bei tiefergehenden Verbrennungen zusätzlich subkutane Infiltration oder intravenöse Gabe von Calciumgluconat 10 % nach ärztlicher Anordnung. Jede HF-Verbrennung ist ein Notfall wegen drohender systemischer Hypocalcämie mit Herzrhythmusstörungen — sofortige klinische Vorstellung erforderlich.

Fristen (AMR 2.1)

Erstvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit; erste Nachsorge nach 12 Monaten, weitere Nachsorgen alle 36 Monate je nach Exposition; Anlass-Vorsorge nach Unfall.

4. Beurteilung & IAAI in der Praxis

  • Schwere Atemwegserkrankungen (COPD, Asthma) — differenzierte Bewertung
  • Niereninsuffizienz — Fluorid-Ausscheidung beeinträchtigt
  • Knochen-/Stoffwechsel-Erkrankungen — M. Paget, Hyperparathyreoidismus

IAAI-Praxis: Spirometrie und Biomonitoring vor Ort, Röntgen-Indikation begründet. Notfall-Schulung HF-Verätzung bei Erstvorsorge. Termine in unserer digitalen Vorsorgekartei dokumentiert.

5. Häufige Fragen (FAQ)

Wer braucht die Fluor-Vorsorge?

Pflichtvorsorge, wenn der AGW nicht eingehalten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, typisch bei Hartverchromung mit Flusssäure, Glas-/Halbleiter-Ätzung, Aluminiumelektrolyse. Sonst Angebotsvorsorge, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann.

Wie oft?

Erstvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit; erste Nachsorge nach 12 Monaten, weitere Nachsorgen alle 36 Monate je nach Exposition.

Was bei HF-Spritzer?

Sofort mit reichlich Wasser spülen, Calciumgluconat-Gel, Notruf. Calcium-Spiegel monitoren.

Was misst Biomonitoring?

Fluorid im Urin am Schichtende; Beurteilungsmaßstab ist der BGW nach TRGS 903.

BK 1308 anerkannt?

Nach BK-Verfahren mit gesicherter Fluor-Exposition und Skelettfluorose, Zahnfluorose oder Atemwegserkrankung.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.

MTLA pipettiert Urinprobe für Fluorid-Bestimmung
Fluorid-Biomonitoring im Urin als zentrales Element der Fluor-Vorsorge.
Glasätzer mit säurefester PSA bei Flussäure-Ätzung
Glasätzen mit Flusssäure — typische Tätigkeit mit hoher Hautresorptions-Gefahr.

6. Quellen

  • DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
  • ArbMedVV; GefStoffV (TRGS 900, 905)
  • BKV Anlage 1, BK 1308
  • AMR 2.1, AMR 6.3

Stand: 30. April 2026 · Johannes F. Angerer, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

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G34-Untersuchung auf einen Blick

Die G34-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die mit Flusssäure, Fluoriden oder Fluor arbeiten, etwa in Galvanik, Glasätzung, Halbleiterfertigung oder Aluminiumelektrolyse. Seit 2022 ersetzt die DGUV-Empfehlung „Fluor und anorganische Fluorverbindungen“ den früheren Grundsatz G 34. Geprüft werden Atemwege, Knochen, Zähne und die Fluoridausscheidung im Urin.

ArtPflichtvorsorge bei Überschreitung des AGW oder Gefährdung durch Hautkontakt, sonst Angebotsvorsorge
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 (Pflicht) und Abs. 2 Nr. 1 (Angebot)
Für wenGalvanik und Hartverchromung, Glas- und Halbleiterindustrie, Aluminiumelektrolyse
Fristvor Aufnahme der Tätigkeit, spätestens nach 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1)
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer untersuchtFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Muss ich zur Fluor-Vorsorge und werde ich geröntgt?

Bei Pflichtvorsorge ist die Teilnahme am Termin Voraussetzung für die Tätigkeit (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Pflicht ist das Beratungsgespräch. Urinprobe, Blutentnahme und Spirometrie dürfen nicht gegen Ihren Willen erfolgen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 ArbMedVV). Angebotsvorsorge ist freiwillig. Lehnen Sie ab, muss der Arbeitgeber sie in den vorgesehenen Abständen trotzdem erneut anbieten.

Eine Röntgenaufnahme von Becken oder Wirbelsäule braucht nach dem Strahlenschutzrecht eine rechtfertigende Indikation, die der Arzt im Einzelfall prüft. Auch sie erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis. Vorhandene Aufnahmen und Befunde sollten Sie mitbringen, damit keine Aufnahme doppelt gemacht wird.

Wer darf nach G 34 untersuchen und was erfährt der Arbeitgeber?

Nur ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt darf die Vorsorge nur übernehmen, wenn er eine dieser Qualifikationen hat. Ist ein Betriebsarzt bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig ihn beauftragen (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV). Er kennt die Arbeitsplätze mit Flusssäure und kann Ihren Fluoridwert deshalb einordnen.

Der Arbeitgeber erhält nur eine Vorsorgebescheinigung: dass, wann und aus welchem Anlass der Termin stattfand und wann die nächste Vorsorge ansteht. Ihr Fluoridwert und alle Befunde bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht.

Die IAAI führt die Fluor-Vorsorge bundesweit durch, vor Ort im Betrieb oder in der Praxis. Angebot anfordern

Was wird bei der G34-Untersuchung gemacht?

Die G34-Untersuchung umfasst ein Beratungsgespräch, Fragen zu Atemwegs-, Knochen- und Gelenkbeschwerden, eine Untersuchung von Haut, Zähnen und Bewegungsapparat, eine Lungenfunktionsprüfung und die Bestimmung von Fluorid im Urin. Laborwerte zum Knochenstoffwechsel wie Calcium und Phosphat kommen hinzu. Ein Röntgenbild erfolgt nur, wenn der Arzt eine rechtfertigende Indikation sieht.

Gilt der Grundsatz G 34 noch?

Nein, die DGUV hat den Grundsatz G 34 2022 durch die DGUV-Empfehlung „Fluor und anorganische Fluorverbindungen“ ersetzt. Die Nummer G 34 ist im Betriebsalltag weiter üblich. Die Pflicht zur Vorsorge ergibt sich nicht aus der DGUV-Empfehlung, sondern aus der ArbMedVV.

Gilt die Vorsorge auch für organische Fluorverbindungen?

Nein, die DGUV-Empfehlung betrifft Fluor und anorganische Fluorverbindungen wie Flusssäure und Fluoride. Ob bei organischen Fluorverbindungen eine Vorsorge nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Stoff.

Wann sollte ich die Urinprobe abgeben?

Möglichst am Ende der Schicht, weil sich der Beurteilungswert für Fluorid im Urin auf diesen Zeitpunkt bezieht. Legen Sie den Termin deshalb an das Schichtende oder geben Sie die Probe nach Absprache mit dem Arzt zu diesem Zeitpunkt ab.