Warum hier zusätzlich das Produkt zählt
Maßgeblich sind der EU-GMP-Leitfaden, insbesondere Annex 1 für sterile Arzneimittel, und, wo einschlägig, das Infektionsschutzgesetz. Der Mensch ist die größte Kontaminationsquelle im Reinraum, über Hautschuppen sowie Keime der Schleimhäute und Atemwege. Wichtig ist die saubere arbeitsrechtliche Einordnung: Soweit es um die Eignung für die Hygieneanforderungen geht, handelt es sich um eine Eignungsuntersuchung, die strikt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu trennen ist und der Einwilligung bedarf. Der Arbeitgeber erhält das Eignungsergebnis, keine Diagnosen.

Der Untersuchungsinhalt
Die Hygiene-Eignungsuntersuchung für Reinraumpersonal umfasst typischerweise eine Anamnese zu Infektionskrankheiten, Haut- und chronischen Erkrankungen, die Erhebung von Impfstatus und Medikamenteneinnahme sowie die Bewertung individueller Hygienerisiken. Hinzu kommen eine Inspektion der Haut auf Ekzeme, Wunden und Schuppung als Partikelquelle, die Kontrolle von Mund- und Rachenraum sowie der Schleimhäute auf Entzündungen und die Untersuchung der Lymphknoten, der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems und des Abdomens. Für viele Tätigkeiten wird eine Sehschärfe von 1,0 auf mindestens einem Auge mit oder ohne Sehhilfe vorausgesetzt, etwa für die optische Kontrolle. Die Untersuchung wird in der Regel alle zwei bis drei Jahre und anlassbezogen wiederholt.

Eignung statt Vorsorge: die rechtliche Einordnung
Anders als die arbeitsmedizinische Vorsorge, die ausschließlich dem Schutz des Beschäftigten dient, weist die Hygiene-Eignungsuntersuchung die gesundheitliche Eignung für eine bestimmte Tätigkeit positiv nach. Sie ist einwilligungsbasiert, und dem Arbeitgeber wird ausschließlich das Eignungsergebnis mitgeteilt, nicht der medizinische Befund. Beide Instrumente sind sauber zu trennen und dürfen nicht auf derselben Bescheinigung vermerkt werden.
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Wo Personen mit dem unmittelbaren Umgang mit bestimmten Produkten oder Lebensmitteln betraut sind, kommt die Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz hinzu.
Häufige Fragen
Ist die GMP-Reinraumuntersuchung Pflicht- oder Eignungsuntersuchung?
Soweit sie der Hygiene-Eignung dient, ist sie eine Eignungsuntersuchung, also freiwillig, einwilligungsbasiert und mit Ergebnismitteilung nur als Eignungsaussage.
In welchen Abständen wird sie wiederholt?
In der Regel alle zwei bis drei Jahre und zusätzlich anlassbezogen.
Erfährt der Arbeitgeber Diagnosen?
Nein. Der Arbeitgeber erhält nur das erforderliche Eignungsergebnis; Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Hygiene-Eignungsuntersuchung für Ihr Reinraumpersonal
Wir führen Hygiene-Eignungsuntersuchungen für GMP-Reinraumpersonal durch, mit klar definiertem Anforderungsprofil, sauberer Trennung von Vorsorge und Eignung und datenschutzkonformer Ergebnismitteilung, bundesweit, vor Ort oder am regionalen Standort.
Jetzt Untersuchung anfragenRechtsstand: Juni 2026. Quellen: EU-GMP-Leitfaden, insbesondere Annex 1 (sterile Arzneimittel); Infektionsschutzgesetz. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle arbeitsmedizinische Beratung.