Auf einen Blick
Hitzearbeitsplätze mit extremer Hitzebelastung, insbesondere in der Stahl-, Glas-, keramischen und chemischen Industrie, erfordern arbeitsmedizinische Vorsorge nach der DGUV-Empfehlung. Auch Außentätigkeiten im Sommer (Bau, Straßenbau, Landwirtschaft, Logistik) können relevante Hitzeexposition auslösen — verstärkt durch Klimawandel. Zentral: Klimasummenmaß NET (Normal-Effektivtemperatur nach Yaglou) als Belastungsindikator, kardiovaskuläre Vorerkrankungen als Beurteilungsschwerpunkt, maßgebliche Arbeitsbereiche nach AMR 13.1. Berufskrankheit: BK 2401 (Grauer Star durch Wärmestrahlung) infolge langjähriger Infrarot-/Wärmestrahlung auf die Augenlinse.


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1. Was umfasst die Hitzearbeiten-Vorsorge?
Die Hitzearbeiten-Vorsorge (DGUV-Empfehlung) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte an Arbeitsplätzen mit extremer Hitzebelastung — typisch bei hoher Wärmestrahlung oder Temperatur sowie feuchtwarmem Klima, z. B. in der Stahl-, chemischen, keramischen und Glas-Industrie. Schutzziel: Prävention hitzebedingter akuter Gesundheitsschäden (Hitzschlag, Hitzeerschöpfung, Synkope) und Beurteilung kardiovaskulärer Belastbarkeit.
2. Rechtsgrundlage
- ArbMedVV Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 1 (Hitze)
- ArbStättV Anhang Nr. 3.5 (Raumtemperatur)
- ASR A3.5 — Raumtemperatur (allgemeiner Arbeitsstätten-Bezug, nicht Teil der DGUV-Empfehlung)
- AMR 13.1 — Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können
- DGUV-Information 213-002 — Klima am Arbeitsplatz
- BKV — 2401 (Grauer Star durch Wärmestrahlung)
3. Vorsorgeanlässe
Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können. Welche Arbeitsverfahren und -bereiche darunterfallen, konkretisiert die AMR 13.1.
Angebotsvorsorge: entfällt. Wunschvorsorge ist auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen, es sei denn, aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken

4.1 Branchen
- Arbeiten an vorgewärmten Pfannen (z. B. Pfannenplatz, Pfannenkippstuhl) im Stahlwerk; Flämmen warmer Brammen; Schweißarbeiten in/an größeren (> 0,5 t) vorgewärmten (> 80 °C) Werkstücken; Arbeiten in Behältern, Kesseln, Industrieöfen, Trocknungsanlagen, Reaktoren, die noch nicht vollständig abgekühlt sind; Heißreparaturen an Thermoprozessanlagen (Glaswannen, Kühl-, Biege-, Keramiköfen) in der Glas- oder Keramikbranche; Arbeiten an der Gießbühne am Hochofen, am Konverter im Stahlwerk, am Warmstrang der Stranggießanlage; Feuerwehrtätigkeiten mit Einsatz am Brandherd
- Nicht als Hitzearbeitsplätze im Sinne der DGUV-Empfehlung gelten u. a. Tätigkeiten mit allein jahreszeitlich bedingter Wärmebelastung (z. B. Büro), kurzfristige Wärmebelastung (z. B. Saunaaufguss, Kontrollgänge) sowie nach Messungen der Unfallversicherungsträger Bereiche wie Hohlglasfertigung/IS-Maschine, Glasbläserei, keramische Öfen, Verzinkerei, Freiformschmiede und Kesselleitstand/Blasstahlwerk.
4.2 Krankheitsbild
Akut/subakut: Hitzeerschöpfung, Kreislaufkollaps (Hitzekollaps), Hitzekrämpfe, Hitzschlag (Körperkerntemperatur ≥ 40 °C, Bewusstseinsstörung — lebensbedrohlich!).Chronisch: In der Regel keine chronischen Folgen. Ausnahme: Grauer Star (Katarakt) durch langjährige Infrarot-/Wärmestrahlung auf die Augenlinse → BK 2401.
4.3 Risikogruppen
Vorbestehende kardiovaskuläre Erkrankungen (KHK, Herzinsuffizienz), Diabetes, Adipositas, Schwangerschaft, höheres Alter, Medikamente (Diuretika, β-Blocker, Anticholinergika).
5. Untersuchungsumfang
Untersuchung (nach ärztlichem Ermessen, nicht gegen den Willen der versicherten Person): Blutdruck- und Pulsmessung, EKG mit Brustwandableitung in Ruhe und bei Belastung (Ergometrie). Labor: Urinstatus, kleines Blutbild, Leber- und Nierenwerte, Blutzucker. Röntgenaufnahme des Thorax (p. a.) nur bei spezieller diagnostischer Fragestellung; ein vorliegendes Röntgenbild, nicht älter als 12 Monate, ist zu berücksichtigen.
6. Beurteilung
Die Beurteilung erfolgt anhand der individuellen Erkrankungsausprägung in vier qualitativen Kategorien: keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordern; Erkenntnisse, bei denen Maßnahmen empfohlen werden; Erkenntnisse, bei denen verkürzte Fristen und gegebenenfalls Maßnahmen empfohlen werden; Erkenntnisse, bei denen ein Tätigkeitswechsel zu erwägen ist. Die Einordnung hängt vom Ausmaß der jeweiligen Erkrankung ab. Hält der Arzt oder die Ärztin einen Tätigkeitswechsel aus Gründen für erforderlich, die ausschließlich in der Person liegen, bedarf die Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV).
7. Praxistipps für Unternehmen
- Klimaermittlung. Normal-Effektivtemperatur (NET) nach Yaglou bestimmen; Klimamessung nach DIN EN ISO 7726 und DIN SPEC 33428.
- Arbeitsstätten-Raumtemperatur (allgemeiner Hinweis, nicht Teil der DGUV-Empfehlung): Die ASR A3.5 enthält ein Stufenkonzept zur Raumtemperatur. Aktuelle Schwellenwerte vor Verwendung gegen die geltende ASR A3.5 prüfen.
- Hitzeadaption. Neue Beschäftigte schrittweise gewöhnen: deutliche Risikoreduktion nach etwa zwei Wochen, vollständige Anpassung nach etwa vier Wochen. Die Adaption geht nach drei bis vier Wochen ohne Hitzearbeit wieder verloren.
- Trinkversorgung. Kaltgetränke (Wasser, Schorle) frei zur Verfügung; salzhaltige Brühen bei sehr hoher Belastung.
- Pausen- und Entwärmungsphasen. Expositionszeit im Hitzebereich begrenzen, ausreichende Entwärmungsphasen in kühleren Bereichen einplanen; maximal zulässige Expositionszeiten nach den NET-Richtwerten.
- Kühle Pausenräume. Klimatisierte Rückzugsmöglichkeit.
- Notfallorganisation. Erste-Hilfe-Trainings, Hitzschlag-Erkennung, Kühlmaßnahmen, Notrufkette.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist das Klimasummenmaß WBGT?
Wet Bulb Globe Temperature — ein Klimasummenmaß, das Lufttemperatur, Strahlungstemperatur, Luftfeuchte und Luftbewegung integriert. Standard nach DIN EN ISO 7243.
Wann ist Pflichtvorsorge zwingend?
Bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können (ArbMedVV Anhang Teil 3). Welche Arbeitsbereiche darunter fallen, konkretisiert die AMR 13.1.
Was sagt die ASR A3.5 zur Raumtemperatur?
Stufenkonzept: Über 26 °C sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, über 30 °C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden; ab 35 °C ist der Raum ohne technische oder organisatorische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet.
Wie ist Hitzschlag von Hitzeerschöpfung abgrenzbar?
Hitzeerschöpfung: Körperkerntemperatur< 40 °C, Schwitzen erhalten, Bewusstsein klar. Hitzschlag: Körperkerntemperatur ≥ 40 °C, Schwitzen kann fehlen, Bewusstseintrübung — lebensbedrohlich, Notruf 112 + sofort kühlen.
Was bedeutet Akklimatisation?
Anpassung des Körpers an Hitze über mehrere Tage bis Wochen: Schweißproduktion steigt, Salzverlust sinkt, Herz-Kreislauf-System adaptiert. Wichtig für Saison- und neue Beschäftigte.
Welche Berufsgruppen sind besonders gefährdet?
Stahl-/Glas-/Gießerei-Arbeiter, Bäcker, Köche, Wäschereiangestellte, Tunnelbauer, Müllverbrennungs-Mitarbeiter, Bauarbeiter, Landwirte, Postzusteller im Sommer.
Quellen
- DGUV Empfehlung „Hitzearbeiten“
- ArbMedVV Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 1; ArbStättV; ASR A3.5
- AMR 13.1; DGUV-Information 213-002
- DIN EN ISO 7243 — WBGT-Index
- BKV — BK 2401
Weiterführende Informationen
Aktuelles im Blog
IAAI — wir setzen die Hitzearbeiten-Vorsorge für Sie um
Wir betreuen Stahl-, Glas-, Gießerei-, Bäckerei- und Außenarbeitsbetriebe bundesweit. Erstberatung, Klimasummen-Messung, kardiovaskuläre Vorsorge mit EKG, Hitzeschutz-Training und ASR-A3.5-Konzepte.
Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.