Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten in Kühlhäusern, Tiefkühllogistik und in der Lebensmittelproduktion. Raynaud-Syndrom, Erfrierungen, kardiovaskuläre Belastung. Stand April 2026.
Autor: · Arzt im Arbeitsmedizinischen Dienst der IAAI Arbeitssicherheit GmbH Veröffentlicht: 8. Januar 2026 ·Aktualisiert: 3. April 2026 · Lesezeit: 11 Minuten
Auf einen Blick
Die DGUV E KLT gilt ausschließlich für Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (≤ -25 °C), z. B. in Tiefkühlräumen, Gefriertrocknungsanlagen und Tieftemperaturversuchskammern. Für Tätigkeiten in milderen Kältebereichen (Kühl-, Kühllager-, Frost-, Tiefkühlbereich bis -25 °C) gelten die ASR A3.5 und AMR 13.3 für die Gefährdungsbeurteilung; eine ArbMedVV-Pflichtvorsorge ist hier nicht vorgesehen. Schutzziele: Prävention akuter Schäden (Erfrierungen, Hypothermie), chronischer vasospastischer Erkrankungen (Raynaud-Syndrom) und kardiovaskulärer Dekompensationen.
Spirometrie zur Prüfung der respiratorischen Belastbarkeit bei Kältearbeit.Fleischzerlegung im Kühlraum — typische Kälteexposition.
1. Was ist Kältearbeit?
Bereich
Temperatur
Beispiel
Kühl
+15 °C bis +5 °C
Lebensmittelproduktion
Kühllager
+5 °C bis 0 °C
Frischfleisch-, Molkerei-Lager
Frostbereich
0 °C bis -10 °C
Fischverarbeitung
Tiefkühlbereich
-10 °C bis -25 °C
TK-Lager Standard
Tiefst-Kühlbereich
< -25 °C
Spezial-Tiefkühllager, Forschung
2. Rechtsgrundlage
ArbMedVV Anhang Teil 3 Nr. 4 (Kälte)
ArbStättV; ASR A3.5 — Raumtemperatur (Mindestwerte je Tätigkeit)
AMR 13.3 — Tätigkeiten in Kälte/Hitze
BKV —entfällt
3. Vorsorgeanlässe
Pflichtvorsorge: bei Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (≤ -25 °C)
Angebotsvorsorge: entfällt Wunschvorsorge: auf Wunsch der versicherten Person
Kältebereich
Vorsorge
Pausenregime
Kühllager (0–+5 °C)
Angebot
10 min/h Aufwärmpause empfohlen
Frost (0 bis -10 °C)
Angebot
15 min nach 90 min Arbeit
Tiefkühl (-10 bis -25 °C)
Pflicht
15 min nach 90 min
Tiefst-Kühl (< -25 °C)
Pflicht
30 min nach 60 min
4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken
Tiefkühllager bei -22 °C — typische Kältearbeit mit Pflichtvorsorge und 15-min-Pausenregime.
Akut: Lokale Erfrierungen (Finger, Zehen, Nase, Ohren), Hypothermie. Chronisch: Raynaud-Syndrom (vasospastische Anfälle, Weiß-/Blau-/Rot-Verfärbung der Finger), Akrozyanose (bläuliche Verfärbung der Akren — Finger, Zehen, Nase — durch Durchblutungsstörung), Frostbeulen (Pernio), kardiovaskuläre Dekompensation bei Vorerkrankungen, vermehrte Atemwegsinfekte.
Fristen der Vorsorgen
Erste Vorsorge
vor Aufnahme der Tätigkeit
Zweite Vorsorge
Keine gesetzlichen fixen Fristen; ergeben sich aus Rechtsgrundlage, Anforderungsprofil und Gefährdungsbeurteilung
Jede weitere Vorsorge
Bei Eignungszweifel, Tätigkeitsveränderung, geänderter Gefährdungssituation, Unfall oder Synkope
Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; Bei Auffälligkeiten verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.
5. Untersuchungsumfang
Klinische Untersuchungen Erstuntersuchung (DGUV E KLT 7.2.2): Urinstatus, Nüchtern-Blutzucker, Blutbild, Transaminasen, Kreatinin, Ruhe-EKG. Ergänzend nach ärztlichem Ermessen: Ergometrie, Lungenfunktionsprüfung. Allen-Test und Kälteprovokationstest sind nicht Bestandteil des DGUV-Standards, können aber bei Raynaud-Verdacht ergänzt werden
6. Beurteilung
Vier-Stufen-Beurteilung. Kontraindikationen: Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, Erkrankungen der Atmungsorgane, Erkrankungen des Blutes, Erkrankungen der Haut (mit Durchblutungseinfluss), Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege, Rheumatischer Formenkreis (M. Raynaud), Erkrankungen des äußeren Auges (Sicca, Pterygium, voroperierte Augen — augenärztliches Konsil erforderlich), Kälteüberempfindlichkeit (Kälteurticaria, Kältehämoglobinurie), Anfallsleiden (Bezug DGUV Information 250-001), Erkrankungen ZNS/PNS mit Funktionsstörungen, Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamentenabhängigkeit
7. Praxistipps für Unternehmen
Kälteschutzkleidung. Schichtenprinzip; geprüfte Tiefkühlanzüge nach EN 342, Kälteschutzhandschuhe nach EN 511.
Sehhilfe: Trageverbot weicher Kontaktlinsen bei extremer Kälte
Aufwärmraum. Klimatisiert auf min. +21 °C; warme Getränke verfügbar.
Akklimatisation. Neue Mitarbeiter über mehrere Tage langsam an Kälte gewöhnen.
Trinken nicht vergessen. Auch bei Kälte 1,5–2 L/Tag (warme Getränke).
Notfallorganisation. Hypothermie- und Erfrierungs-Erstmaßnahmen, schnelle Erkennung Raynaud-Anfälle.
Schwangerschaftsschutz. Bei Tiefkühl-Bereichen Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit — § 11 MuSchG.
FAQ
Wann ist Pflichtvorsorge bei Kälte zwingend?
Bei Tätigkeiten im Tiefkühl- und Tiefst-Kühlbereich (≤ -10 °C bei längerer Aufenthaltsdauer).
Was ist das Raynaud-Syndrom?
Vasospastische Anfälle der Fingerarterien mit charakteristischer Drei-Phasen-Verfärbung (weiß → blau → rot). Berufskrankheit BK 2104 bei vibrationsinduzierter Form (HAVS). Bei reiner Kälte: oft idiopathisch.
Welche Kälteschutzkleidung ist Pflicht?
Tiefkühlanzug nach EN 342 (Schutz vor Kälte und Wind), Kälteschutzhandschuhe nach EN 511, Sicherheitsschuhe Klasse mit Isolierung, Kälteschutzmütze.
Wie ist das Pausenregime?
Kühlbereich (+5 bis 0 °C): 10 min/h empfohlen. Tiefkühl (-10 bis -25 °C): 15 min nach 90 min. Tiefst-Kühl (< -25 °C): 30 min nach 60 min.
Was tun bei Erfrierung?
Sofort warmen Aufwärmraum aufsuchen. Erfrorenes Areal NICHT reiben! Langsam erwärmen mit lauwarmem Wasser (37–39 °C). Bei tiefer Erfrierung: Notarzt.
Quellen
DGUV Empfehlung „Kältearbeiten“ (E KLT), Fassung Januar 2022
ArbMedVV Anhang Teil 3 Nr. 4; ArbStättV; ASR A3.5
AMR 13.3
EN 342 (Kälteschutzkleidung), EN 511 (Kälteschutzhandschuhe)
IAAI — wir setzen die Kältearbeiten-Vorsorge für Sie um
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