Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten in Kühlhäusern, Tiefkühllogistik und in der Lebensmittelproduktion. Raynaud-Syndrom, Erfrierungen, kardiovaskuläre Belastung. Stand April 2026.
Autor: · Arzt im Arbeitsmedizinischen Dienst der IAAI Arbeitssicherheit GmbH Veröffentlicht: 8. Januar 2026 ·Aktualisiert: 3. April 2026 · Lesezeit: 11 Minuten
Auf einen Blick
Die DGUV E KLT gilt ausschließlich für Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (≤ -25 °C), z. B. in Tiefkühlräumen, Gefriertrocknungsanlagen und Tieftemperaturversuchskammern. Für Tätigkeiten in milderen Kältebereichen (Kühl-, Kühllager-, Frost-, Tiefkühlbereich bis -25 °C) gelten die ASR A3.5 und AMR 13.3 für die Gefährdungsbeurteilung; eine ArbMedVV-Pflichtvorsorge ist hier nicht vorgesehen. Schutzziele: Prävention akuter Schäden (Erfrierungen, Hypothermie), chronischer vasospastischer Erkrankungen (Raynaud-Syndrom) und kardiovaskulärer Dekompensationen.
Spirometrie zur Prüfung der respiratorischen Belastbarkeit bei Kältearbeit.Fleischzerlegung im Kühlraum — typische Kälteexposition.
1. Was ist Kältearbeit?
Bereich
Temperatur
Beispiel
Kühl
+15 °C bis +5 °C
Lebensmittelproduktion
Kühllager
+5 °C bis 0 °C
Frischfleisch-, Molkerei-Lager
Frostbereich
0 °C bis -10 °C
Fischverarbeitung
Tiefkühlbereich
-10 °C bis -25 °C
TK-Lager Standard
Tiefst-Kühlbereich
< -25 °C
Spezial-Tiefkühllager, Forschung
2. Rechtsgrundlage
ArbMedVV Anhang Teil 3 Nr. 4 (Kälte)
ArbStättV; ASR A3.5 — Raumtemperatur (Mindestwerte je Tätigkeit)
AMR 13.3 — Tätigkeiten in Kälte/Hitze
BKV —entfällt
3. Vorsorgeanlässe
Pflichtvorsorge: bei Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (≤ -25 °C)
Angebotsvorsorge: entfällt Wunschvorsorge: auf Wunsch der versicherten Person
Kältebereich
Vorsorge
Pausenregime
Kühllager (0–+5 °C)
Angebot
10 min/h Aufwärmpause empfohlen
Frost (0 bis -10 °C)
Angebot
15 min nach 90 min Arbeit
Tiefkühl (-10 bis -25 °C)
Pflicht
15 min nach 90 min
Tiefst-Kühl (< -25 °C)
Pflicht
30 min nach 60 min
4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken
Tiefkühllager bei -22 °C — typische Kältearbeit mit Pflichtvorsorge und 15-min-Pausenregime.
Akut: Lokale Erfrierungen (Finger, Zehen, Nase, Ohren), Hypothermie. Chronisch: Raynaud-Syndrom (vasospastische Anfälle, Weiß-/Blau-/Rot-Verfärbung der Finger), Akrozyanose (bläuliche Verfärbung der Akren — Finger, Zehen, Nase — durch Durchblutungsstörung), Frostbeulen (Pernio), kardiovaskuläre Dekompensation bei Vorerkrankungen, vermehrte Atemwegsinfekte.
Fristen der Vorsorgen
Erste Vorsorge
vor Aufnahme der Tätigkeitinnerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)Kürzere Fristen sind zulässig und vom Arzt oder der Ärztin festzulegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht erforderlich ist. Für Wunschvorsorgen gibt es keine vorgegebenen Fristen.
Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; Bei Auffälligkeiten verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.
5. Untersuchungsumfang
Klinische Untersuchungen Erstuntersuchung (DGUV E KLT 7.2.2): Urinstatus, Nüchtern-Blutzucker, Blutbild, Transaminasen, Kreatinin, Ruhe-EKG. Ergänzend nach ärztlichem Ermessen: Ergometrie, Lungenfunktionsprüfung. Allen-Test und Kälteprovokationstest sind nicht Bestandteil des DGUV-Standards, können aber bei Raynaud-Verdacht ergänzt werden
6. Beurteilung
Vier-Stufen-Beurteilung. Kontraindikationen: Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, Erkrankungen der Atmungsorgane, Erkrankungen des Blutes, Erkrankungen der Haut (mit Durchblutungseinfluss), Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege, Rheumatischer Formenkreis (M. Raynaud), Erkrankungen des äußeren Auges (Sicca, Pterygium, voroperierte Augen — augenärztliches Konsil erforderlich), Kälteüberempfindlichkeit (Kälteurticaria, Kältehämoglobinurie), Anfallsleiden (Bezug DGUV Information 250-001), Erkrankungen ZNS/PNS mit Funktionsstörungen, Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamentenabhängigkeit
7. Praxistipps für Unternehmen
Kälteschutzkleidung. Schichtenprinzip; geprüfte Tiefkühlanzüge nach EN 342, Kälteschutzhandschuhe nach EN 511.
Sehhilfe: Trageverbot weicher Kontaktlinsen bei extremer Kälte
Aufwärmraum. Klimatisiert auf min. +21 °C; warme Getränke verfügbar.
Akklimatisation. Neue Mitarbeiter über mehrere Tage langsam an Kälte gewöhnen.
Trinken nicht vergessen. Auch bei Kälte 1,5–2 L/Tag (warme Getränke).
Notfallorganisation. Hypothermie- und Erfrierungs-Erstmaßnahmen, schnelle Erkennung Raynaud-Anfälle.
Schwangerschaftsschutz. Bei Tiefkühl-Bereichen Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit — § 11 MuSchG.
FAQ
Wann ist Pflichtvorsorge bei Kälte zwingend?
Bei Tätigkeiten im Tiefkühl- und Tiefst-Kühlbereich (≤ -10 °C bei längerer Aufenthaltsdauer).
Was ist das Raynaud-Syndrom?
Vasospastische Anfälle der Fingerarterien mit charakteristischer Drei-Phasen-Verfärbung (weiß → blau → rot). Berufskrankheit BK 2104 bei vibrationsinduzierter Form (HAVS). Bei reiner Kälte: oft idiopathisch.
Welche Kälteschutzkleidung ist Pflicht?
Tiefkühlanzug nach EN 342 (Schutz vor Kälte und Wind), Kälteschutzhandschuhe nach EN 511, Sicherheitsschuhe Klasse mit Isolierung, Kälteschutzmütze.
Wie ist das Pausenregime?
Kühlbereich (+5 bis 0 °C): 10 min/h empfohlen. Tiefkühl (-10 bis -25 °C): 15 min nach 90 min. Tiefst-Kühl (< -25 °C): 30 min nach 60 min.
Was tun bei Erfrierung?
Sofort warmen Aufwärmraum aufsuchen. Erfrorenes Areal NICHT reiben! Langsam erwärmen mit lauwarmem Wasser (37–39 °C). Bei tiefer Erfrierung: Notarzt.
Quellen
DGUV Empfehlung „Kältearbeiten“ (E KLT), Fassung Januar 2022
ArbMedVV Anhang Teil 3 Nr. 4; ArbStättV; ASR A3.5
AMR 13.3
EN 342 (Kälteschutzkleidung), EN 511 (Kälteschutzhandschuhe)
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