DGUV-Empfehlung E KLT

Kältearbeiten-Vorsorge nach DGUV-Empfehlung E KLT

Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten in Kühlhäusern, Tiefkühllogistik und in der Lebensmittelproduktion. Raynaud-Syndrom, Erfrierungen, kardiovaskuläre Belastung. Stand April 2026.

Autor: · Arzt im Arbeitsmedizinischen Dienst der IAAI Arbeitssicherheit GmbH Veröffentlicht: 8. Januar 2026 ·Aktualisiert: 3. April 2026 · Lesezeit: 11 Minuten

Auf einen Blick

Die DGUV E KLT gilt ausschließlich für Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (≤ -25 °C), z. B. in Tiefkühlräumen, Gefriertrocknungsanlagen und Tieftemperaturversuchskammern. Für Tätigkeiten in milderen Kältebereichen (Kühl-, Kühllager-, Frost-, Tiefkühlbereich bis -25 °C) gelten die ASR A3.5 und AMR 13.3 für die Gefährdungsbeurteilung; eine ArbMedVV-Pflichtvorsorge ist hier nicht vorgesehen.
Schutzziele: Prävention akuter Schäden (Erfrierungen, Hypothermie), chronischer vasospastischer Erkrankungen (Raynaud-Syndrom) und kardiovaskulärer Dekompensationen.

Lungenfunktionsprüfung mit Spirometer
Spirometrie zur Prüfung der respiratorischen Belastbarkeit bei Kältearbeit.
Schlachterei-Mitarbeiter mit Kettenhandschuh und Kälteschutzkleidung
Fleischzerlegung im Kühlraum — typische Kälteexposition.

1. Was ist Kältearbeit?

BereichTemperaturBeispiel
Kühl+15 °C bis +5 °CLebensmittelproduktion
Kühllager+5 °C bis 0 °CFrischfleisch-, Molkerei-Lager
Frostbereich0 °C bis -10 °CFischverarbeitung
Tiefkühlbereich-10 °C bis -25 °CTK-Lager Standard
Tiefst-Kühlbereich< -25 °CSpezial-Tiefkühllager, Forschung

2. Rechtsgrundlage

3. Vorsorgeanlässe

Pflichtvorsorge: bei Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (≤ -25 °C)

Angebotsvorsorge: entfällt

Wunschvorsorge: auf Wunsch der versicherten Person

KältebereichVorsorgePausenregime
Kühllager (0–+5 °C)Angebot10 min/h Aufwärmpause empfohlen
Frost (0 bis -10 °C)Angebot15 min nach 90 min Arbeit
Tiefkühl (-10 bis -25 °C)Pflicht15 min nach 90 min
Tiefst-Kühl (< -25 °C)Pflicht30 min nach 60 min

4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken

Mitarbeiter in dicker Tiefkühl-Schutzkleidung mit Handschuhen und Mütze schiebt Palette mit Tiefkühlware in einem deutschen Tiefkühllager
Tiefkühllager bei -22 °C — typische Kältearbeit mit Pflichtvorsorge und 15-min-Pausenregime.

4.1 Branchen

4.2 Krankheitsbild

Akut: Lokale Erfrierungen (Finger, Zehen, Nase, Ohren), Hypothermie. Chronisch: Raynaud-Syndrom (vasospastische Anfälle, Weiß-/Blau-/Rot-Verfärbung der Finger), Akrozyanose (bläuliche Verfärbung der Akren — Finger, Zehen, Nase — durch Durchblutungsstörung), Frostbeulen (Pernio), kardiovaskuläre Dekompensation bei Vorerkrankungen, vermehrte Atemwegsinfekte.

Fristen der Vorsorgen
Erste Vorsorge
vor Aufnahme der Tätigkeitinnerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)Kürzere Fristen sind zulässig und vom Arzt oder der Ärztin festzulegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht erforderlich ist. Für Wunschvorsorgen gibt es keine vorgegebenen Fristen.
Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; Bei Auffälligkeiten verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.

5. Untersuchungsumfang

Klinische Untersuchungen Erstuntersuchung (DGUV E KLT 7.2.2): Urinstatus, Nüchtern-Blutzucker, Blutbild, Transaminasen, Kreatinin, Ruhe-EKG.
Ergänzend nach ärztlichem Ermessen: Ergometrie, Lungenfunktionsprüfung.
Allen-Test und Kälteprovokationstest sind nicht Bestandteil des DGUV-Standards, können aber bei Raynaud-Verdacht ergänzt werden

6. Beurteilung

Vier-Stufen-Beurteilung. Kontraindikationen: Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, Erkrankungen der Atmungsorgane, Erkrankungen des Blutes, Erkrankungen der Haut (mit Durchblutungseinfluss), Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege, Rheumatischer Formenkreis (M. Raynaud), Erkrankungen des äußeren Auges (Sicca, Pterygium, voroperierte Augen — augenärztliches Konsil erforderlich), Kälteüberempfindlichkeit (Kälteurticaria, Kältehämoglobinurie), Anfallsleiden (Bezug DGUV Information 250-001), Erkrankungen ZNS/PNS mit Funktionsstörungen, Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamentenabhängigkeit

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Kälteschutzkleidung. Schichtenprinzip; geprüfte Tiefkühlanzüge nach EN 342, Kälteschutzhandschuhe nach EN 511.
  2. Sehhilfe: Trageverbot weicher Kontaktlinsen bei extremer Kälte
  3. Aufwärmraum. Klimatisiert auf min. +21 °C; warme Getränke verfügbar.
  4. Akklimatisation. Neue Mitarbeiter über mehrere Tage langsam an Kälte gewöhnen.
  5. Trinken nicht vergessen. Auch bei Kälte 1,5–2 L/Tag (warme Getränke).
  6. Notfallorganisation. Hypothermie- und Erfrierungs-Erstmaßnahmen, schnelle Erkennung Raynaud-Anfälle.
  7. Schwangerschaftsschutz. Bei Tiefkühl-Bereichen Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit — § 11 MuSchG.

FAQ

Wann ist Pflichtvorsorge bei Kälte zwingend?

Bei Tätigkeiten im Tiefkühl- und Tiefst-Kühlbereich (≤ -10 °C bei längerer Aufenthaltsdauer).

Was ist das Raynaud-Syndrom?

Vasospastische Anfälle der Fingerarterien mit charakteristischer Drei-Phasen-Verfärbung (weiß → blau → rot). Berufskrankheit BK 2104 bei vibrationsinduzierter Form (HAVS). Bei reiner Kälte: oft idiopathisch.

Welche Kälteschutzkleidung ist Pflicht?

Tiefkühlanzug nach EN 342 (Schutz vor Kälte und Wind), Kälteschutzhandschuhe nach EN 511, Sicherheitsschuhe Klasse mit Isolierung, Kälteschutzmütze.

Wie ist das Pausenregime?

Kühlbereich (+5 bis 0 °C): 10 min/h empfohlen. Tiefkühl (-10 bis -25 °C): 15 min nach 90 min. Tiefst-Kühl (< -25 °C): 30 min nach 60 min.

Was tun bei Erfrierung?

Sofort warmen Aufwärmraum aufsuchen. Erfrorenes Areal NICHT reiben! Langsam erwärmen mit lauwarmem Wasser (37–39 °C). Bei tiefer Erfrierung: Notarzt.

Quellen

IAAI — wir setzen die Kältearbeiten-Vorsorge für Sie um

Wir betreuen Tiefkühllogistik, Lebensmittelproduktion, Kühlhäuser und Außenarbeitsbetriebe bundesweit. Erstberatung, kardiovaskuläre Vorsorge mit EKG, Raynaud-Diagnostik, Kälteschutz-Konzepte.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

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