DGUV-Empfehlung E KLT

Kältearbeiten-Vorsorge nach DGUV-Empfehlung E KLT

Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten in Kühlhäusern, Tiefkühllogistik und in der Lebensmittelproduktion. Raynaud-Syndrom, Erfrierungen, kardiovaskuläre Belastung. Stand April 2026.

Autor: · Arzt im Arbeitsmedizinischen Dienst der IAAI Arbeitssicherheit GmbH Veröffentlicht: 8. Januar 2026 ·Aktualisiert: 3. April 2026 · Lesezeit: 11 Minuten

Auf einen Blick

Die DGUV E KLT gilt ausschließlich für Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (≤ -25 °C), z. B. in Tiefkühlräumen, Gefriertrocknungsanlagen und Tieftemperaturversuchskammern. Für Tätigkeiten in milderen Kältebereichen (Kühl-, Kühllager-, Frost-, Tiefkühlbereich bis -25 °C) gelten die ASR A3.5 und AMR 13.3 für die Gefährdungsbeurteilung; eine ArbMedVV-Pflichtvorsorge ist hier nicht vorgesehen.
Schutzziele: Prävention akuter Schäden (Erfrierungen, Hypothermie), chronischer vasospastischer Erkrankungen (Raynaud-Syndrom) und kardiovaskulärer Dekompensationen.

Lungenfunktionsprüfung mit Spirometer
Spirometrie zur Prüfung der respiratorischen Belastbarkeit bei Kältearbeit.
Schlachterei-Mitarbeiter mit Kettenhandschuh und Kälteschutzkleidung
Fleischzerlegung im Kühlraum — typische Kälteexposition.

1. Was ist Kältearbeit?

BereichTemperaturBeispiel
Kühl+15 °C bis +5 °CLebensmittelproduktion
Kühllager+5 °C bis 0 °CFrischfleisch-, Molkerei-Lager
Frostbereich0 °C bis -10 °CFischverarbeitung
Tiefkühlbereich-10 °C bis -25 °CTK-Lager Standard
Tiefst-Kühlbereich< -25 °CSpezial-Tiefkühllager, Forschung

2. Rechtsgrundlage

3. Vorsorgeanlässe

Pflichtvorsorge: bei Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (≤ -25 °C)

Angebotsvorsorge: entfällt

Wunschvorsorge: auf Wunsch der versicherten Person

KältebereichVorsorgePausenregime
Kühllager (0–+5 °C)Angebot10 min/h Aufwärmpause empfohlen
Frost (0 bis -10 °C)Angebot15 min nach 90 min Arbeit
Tiefkühl (-10 bis -25 °C)Pflicht15 min nach 90 min
Tiefst-Kühl (< -25 °C)Pflicht30 min nach 60 min

4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken

Mitarbeiter in dicker Tiefkühl-Schutzkleidung mit Handschuhen und Mütze schiebt Palette mit Tiefkühlware in einem deutschen Tiefkühllager
Tiefkühllager bei -22 °C — typische Kältearbeit mit Pflichtvorsorge und 15-min-Pausenregime.

4.1 Branchen

4.2 Krankheitsbild

Akut: Lokale Erfrierungen (Finger, Zehen, Nase, Ohren), Hypothermie. Chronisch: Raynaud-Syndrom (vasospastische Anfälle, Weiß-/Blau-/Rot-Verfärbung der Finger), Akrozyanose (bläuliche Verfärbung der Akren — Finger, Zehen, Nase — durch Durchblutungsstörung), Frostbeulen (Pernio), kardiovaskuläre Dekompensation bei Vorerkrankungen, vermehrte Atemwegsinfekte.

Fristen der Vorsorgen
Erste Vorsorge
vor Aufnahme der Tätigkeit
Zweite Vorsorge
Keine gesetzlichen fixen Fristen; ergeben sich aus Rechtsgrundlage, Anforderungsprofil und Gefährdungsbeurteilung
Jede weitere Vorsorge
Bei Eignungszweifel, Tätigkeitsveränderung, geänderter Gefährdungssituation, Unfall oder Synkope
Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; Bei Auffälligkeiten verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.

5. Untersuchungsumfang

Klinische Untersuchungen Erstuntersuchung (DGUV E KLT 7.2.2): Urinstatus, Nüchtern-Blutzucker, Blutbild, Transaminasen, Kreatinin, Ruhe-EKG.
Ergänzend nach ärztlichem Ermessen: Ergometrie, Lungenfunktionsprüfung.
Allen-Test und Kälteprovokationstest sind nicht Bestandteil des DGUV-Standards, können aber bei Raynaud-Verdacht ergänzt werden

6. Beurteilung

Vier-Stufen-Beurteilung. Kontraindikationen: Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, Erkrankungen der Atmungsorgane, Erkrankungen des Blutes, Erkrankungen der Haut (mit Durchblutungseinfluss), Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege, Rheumatischer Formenkreis (M. Raynaud), Erkrankungen des äußeren Auges (Sicca, Pterygium, voroperierte Augen — augenärztliches Konsil erforderlich), Kälteüberempfindlichkeit (Kälteurticaria, Kältehämoglobinurie), Anfallsleiden (Bezug DGUV Information 250-001), Erkrankungen ZNS/PNS mit Funktionsstörungen, Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamentenabhängigkeit

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Kälteschutzkleidung. Schichtenprinzip; geprüfte Tiefkühlanzüge nach EN 342, Kälteschutzhandschuhe nach EN 511.
  2. Sehhilfe: Trageverbot weicher Kontaktlinsen bei extremer Kälte
  3. Aufwärmraum. Klimatisiert auf min. +21 °C; warme Getränke verfügbar.
  4. Akklimatisation. Neue Mitarbeiter über mehrere Tage langsam an Kälte gewöhnen.
  5. Trinken nicht vergessen. Auch bei Kälte 1,5–2 L/Tag (warme Getränke).
  6. Notfallorganisation. Hypothermie- und Erfrierungs-Erstmaßnahmen, schnelle Erkennung Raynaud-Anfälle.
  7. Schwangerschaftsschutz. Bei Tiefkühl-Bereichen Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit — § 11 MuSchG.

FAQ

Wann ist Pflichtvorsorge bei Kälte zwingend?

Bei Tätigkeiten im Tiefkühl- und Tiefst-Kühlbereich (≤ -10 °C bei längerer Aufenthaltsdauer).

Was ist das Raynaud-Syndrom?

Vasospastische Anfälle der Fingerarterien mit charakteristischer Drei-Phasen-Verfärbung (weiß → blau → rot). Berufskrankheit BK 2104 bei vibrationsinduzierter Form (HAVS). Bei reiner Kälte: oft idiopathisch.

Welche Kälteschutzkleidung ist Pflicht?

Tiefkühlanzug nach EN 342 (Schutz vor Kälte und Wind), Kälteschutzhandschuhe nach EN 511, Sicherheitsschuhe Klasse mit Isolierung, Kälteschutzmütze.

Wie ist das Pausenregime?

Kühlbereich (+5 bis 0 °C): 10 min/h empfohlen. Tiefkühl (-10 bis -25 °C): 15 min nach 90 min. Tiefst-Kühl (< -25 °C): 30 min nach 60 min.

Was tun bei Erfrierung?

Sofort warmen Aufwärmraum aufsuchen. Erfrorenes Areal NICHT reiben! Langsam erwärmen mit lauwarmem Wasser (37–39 °C). Bei tiefer Erfrierung: Notarzt.

Quellen

IAAI — wir setzen die Kältearbeiten-Vorsorge für Sie um

Wir betreuen Tiefkühllogistik, Lebensmittelproduktion, Kühlhäuser und Außenarbeitsbetriebe bundesweit. Erstberatung, kardiovaskuläre Vorsorge mit EKG, Raynaud-Diagnostik, Kälteschutz-Konzepte.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

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