G7-Untersuchung: Vorsorge bei Kohlenmonoxid am Arbeitsplatz
Kohlenmonoxid bindet 200–300-fach stärker an Hämoglobin als Sauerstoff; ab 50 % CO-Hb besteht akute Lebensgefahr.
— Zusammenfassung IAAI, Grundlage: DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
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Welche Vorsorge braucht Ihr Betrieb?
Tätigkeiten anklicken und sofort sehen, welche Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV gilt, mit Fristen nach AMR 2.1 und PDF zum Ausdrucken.
1. Worum geht es?
Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei unvollständiger Verbrennung kohlenstoffhaltiger Stoffe. Geruch- und farblos, ohne Reizwirkung. Bindet 200–300 mal stärker an Hämoglobin als Sauerstoff — dadurch innere Erstickung. Pflichtvorsorge bei AGW-Überschreitung, Angebots-/Wunschvorsorge bei niedrigerer Exposition. BK 1201 (Erkrankungen durch Kohlenmonoxid).
2. Branchen
Top-3-Branchen
- Stahlwerke / Eisengießerei — Hochofen, Schmelzofen.
- Werkstatt / Tiefgarage / KFZ-Reparatur — Abgase verbrennungsmotorbetriebener Fahrzeuge.
- Heizung / Sanitär / Schornsteinfeger — Brennstoffzufuhr, Abgasanlagen.
3. Untersuchungsumfang
Anamnese: Kopfschmerz, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen am Arbeitsende; bei Rauchern erhöhter Basis-CO-Hb.
| Untersuchung | Zweck |
|---|---|
| CO-Hb im Blut (Schichtende, Biomonitoring) | Innere Belastung, BGW nach TRGS 903 |
| EKG; ggf. Belastungs-EKG | Kardiale CO-Folgen |
| Spirometrie | Lungenfunktion |
| Blutbild, Glucose, Kreatinin | Stoffwechsel, Sekundärfolgen |
| Neurologische Anamnese | Verzögerte ZNS-Spätfolgen |
Fristen
Erste Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 12 Monaten, jede weitere spätestens nach 36 Monaten (AMR 2.1); nach einer Vergiftung unverzüglich Angebotsvorsorge (§ 5 Abs. 2 ArbMedVV).
4. IAAI in der Praxis
- CO-Hb-Bestimmung im Vollblut am Expositions- bzw. Schichtende (BGW 5 %, TRGS 903); ein Pulsoxymeter mit CO-Hb-Modus dient nur der Orientierung.
- EKG vor Ort, ggf. Belastungs-EKG.
- Schulung Notfall-Erkennung und Erste Hilfe bei CO-Vergiftung.
- Beratung zu CO-Warngeräten am Arbeitsplatz.
5. Häufige Fragen (FAQ)
Wer braucht CO-Vorsorge?
Stahlwerke, Kfz-Werkstätten/Tiefgaragen, Schornsteinfeger, Heizung-/Sanitärbetriebe mit nachweislicher CO-Exposition.
Wie hoch ist normaler CO-Hb?
Nichtraucher: < 1,5 %; Raucher 5–10 %. Arbeitsmedizinisch problematisch: > 5 % bei Nichtrauchern; bei Rauchern ist CO-Hb als Expositionsmarker nur eingeschränkt verwertbar.
Was tun bei akuter CO-Vergiftung?
Frischluft, 100 %-Sauerstoff, ggf. hyperbare Sauerstofftherapie (Druckkammer); Notarzt rufen.
Spätfolgen?
Verzögerte neurologische Schäden, kardiale Folgen, kognitive Einschränkungen. Nachuntersuchung nach 4–6 Wochen empfohlen.
BK 1201?
Erkrankungen durch Kohlenmonoxid — nach gesicherter beruflicher Exposition und CO-bedingter Erkrankung.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.
6. Quellen
- DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, Fassung Januar 2022
- ArbMedVV; GefStoffV (TRGS 900)
- BKV Anlage 1, BK 1201
- AMR 2.1, AMR 6.3
Stand: 30. April 2026 · Johannes F. Angerer, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

