G40-Untersuchung: Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe
Kann ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B nicht ersetzt werden, ist er, soweit technisch möglich, in einem geschlossenen System herzustellen und zu verwenden.
— Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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Welche Vorsorge braucht Ihr Betrieb?
Tätigkeiten anklicken und sofort sehen, welche Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV gilt, mit Fristen nach AMR 2.1 und PDF zum Ausdrucken.
1. Worum geht es?
CMR-Stoffe (Carcinogenic, Mutagenic, Reprotoxic) sind nach CLP-Verordnung in Kategorie 1A/1B/2 eingestuft. Bei Kategorie 1A/1B greift hochgradige Substitutionspflicht (GefStoffV), TRGS 905 (Verzeichnis), TRGS 910 (Risikokonzept Akzeptanzkonzentration AK / Toleranzkonzentration TK).
Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit einem im ArbMedVV-Anhang namentlich genannten Stoff, wenn: der AGW nicht eingehalten wird, eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, oder der Stoff hautresorptiv ist und Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Angebotsvorsorge bei im ArbMedVV-Anhang genannten Stoffen, wenn Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und keine Pflichtvorsorge greift; bei nicht im Anhang genannten krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorie 1A/1B bei nicht ausschließbarer wiederholter Exposition.
Nachgehende Vorsorge als besondere Form der Angebotsvorsorge nach Aufgabe der Tätigkeit (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV; Organisation über das DGUV-Vorsorge-Portal), wegen langer Latenzzeiten oft über Jahrzehnte.
2. CMR-Stoffe nach Kategorien
| Kategorie | Bedeutung | Beispiele |
|---|---|---|
| Carc 1A | Bekannt krebserzeugend für Menschen | Asbest, Benzol, Vinylchlorid, Arsen |
| Carc 1B | Wahrscheinlich krebserzeugend | Cadmium und Cadmiumverbindungen, viele Chrom(VI)-Verbindungen |
| Muta 1A/1B | Keimzellmutagen | Bestimmte Aromaten, Alkyl-Verbindungen |
| Repr 1A/1B | Reproduktionstoxisch (kein Anlass dieser Vorsorge) | Bleitetraethyl, NMP |
Branchen mit hohem CMR-Risiko
- Chemische Industrie (Synthese, Konfektionierung)
- Forschungslabore (Universitäten, Pharma-F&E)
- Galvanik / Metallindustrie
3. Untersuchungsumfang & nachgehende Vorsorge
Anamnese: Konkrete CMR-Stoffe, Tagesexposition, kollektive Schutzmaßnahmen, frühere Expositionen, Krebserkrankungen Familie.
Untersuchung: Stoff-spezifisch (z. B. Lungenfunktionsmessung (Spirometrie) und mikroskopische Untersuchung des Auswurfs (Sputumzytologie) bei Stoffen mit Wirkung auf die Lunge, bei Lungenkanzerogenen, Biomonitoring bei resorptiven Stoffen, Inspektion Haut bei Kontakt-CMR).
Früherkennungsuntersuchung typisch in der nachgehenden Vorsorge.
Fristen
4. IAAI in der Praxis
- Erfassung jeder relevanten CMR-Exposition im Expositionsverzeichnis
- Stoff-spezifische Diagnostik je nach Stoff gemäß DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (Biomonitoring, Spirometrie, Sputum, Hautinspektion).
- Nachgehende-Vorsorge-Kartei in unserer digitalen Vorsorgekartei — 30+ Jahre Vorhaltung organisiert.
- Substitutionsberatung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
5. Häufige Fragen (FAQ)
Was ist CMR?
Carcinogenic, Mutagenic, Reprotoxic — Stoffe nach CLP-Verordnung mit Krebs-, Erbgut- oder Reproduktionsrisiko.
Was ist die ZED?
Die Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV. Arbeitgeber können darüber das nach der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebene Verzeichnis für Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B führen und aufbewahren lassen.
Wie lange nachgehende Vorsorge?
Nachgehende Vorsorge wird nach Ende der Tätigkeit jeweils spätestens nach 36 Monaten angeboten (AMR 2.1). Nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger diese Aufgabe (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV).
Substitutionspflicht?
Bei Carc 1A/1B muss der Unternehmer prüfen, ob ein weniger gefährlicher Ersatzstoff verfügbar ist. Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung.
TRGS 910 Risikokonzept?
Akzeptanz- und Toleranzkonzentration für krebserzeugende Stoffe. Unter AK = niedriges Risiko, über TK = unzulässig hohes Risiko.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber für aktive Vorsorge; die Berufsgenossenschaft für nachgehende Vorsorge.
6. Quellen
- DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
- GefStoffV; TRGS 905 (Verzeichnis); TRGS 910 (Risikokonzept)
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- BK stoffabhängig, z. B. 1103 (Chrom), 1108 (Arsen), 1303 und 1318 (Benzol), 4104 (Asbest), 4109 (Nickel); ArbMedVV; AMR 2.1, AMR 6.3, AMR 11.1
Weiterführende Informationen
Aktuelles im Blog
Stand: 29. September 2026 · Dr. med. Fabian Wengler, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, geprüft von Johannes F. Angerer, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

