Pflicht- und Angebotsvorsorge nach OStrV und DGUV E KOS bei Tätigkeiten mit Lasern, UV-Quellen, IR-Strahlern, sichtbarer Hochleistungsstrahlung. Augenschäden, Hautschäden, BK 5103. Stand April 2026.
Autor: Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO der IAAI Arbeitssicherheit GmbHVeröffentlicht: 12. Januar 2025 · Aktualisiert: 5. April 2026 · Lesezeit: 12 Minuten
Auf einen Blick
Künstliche optische Strahlung umfasst UV (100–400 nm), sichtbares Licht (400–780 nm), IR (780 nm–1 mm) und Laser. Schwerpunkt-Quellen: Schweißen (UV-A/B/C, sichtbares Licht, IR), Laser (Laserschneiden, Laser-Materialbearbeitung, Medizin-Laser), Schmelzen, Glasverarbeitung, IR-Strahler, UV-Härtung. Die Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und DGUV E KOS regeln Pflicht-/Angebotsvorsorge. Risiken: Augenschädigungen (Photokeratitis, Photoretinitis, Katarakt), Hautschädigungen (Erythem, Photoaging, Hautkrebs BK 5103).
Die Vorsorge bei künstlicher optischer Strahlung (DGUV-Empfehlung E KOS) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Strahlungsquellen über den Expositionsgrenzwerten der OStrV. Schutzziele: Prävention von Augen- und Hautschäden durch UV-, sichtbare und IR-Strahlung sowie Laser.
2. Rechtsgrundlage
OStrV — Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung
ArbMedVV Anhang Teil 3 (Physikalische Einwirkungen)
UV-Exposition: Photokeratitis („Verblitzung“), Photokonjunktivitis, Pterygium, kortikale Katarakt; Hautrotung (Erythem), Photoaging, aktinische Keratose, Plattenepithelkarzinom (BK 5103). Sichtbare Strahlung / Blaulicht: Photoretinitis, Makuladegeneration. IR-Exposition: Hornhautverbrennung, Glasblaeser-Katarakt. Laser: Klassen 1–4, je nach Klasse Augenschädigung bis zur Erblindung möglich.
Fristen der Vorsorgen
Erste Vorsorge
vor Aufnahme der Tätigkeitinnerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)Kürzere Fristen sind zulässig und vom Arzt oder der Ärztin festzulegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht erforderlich ist. Für Wunschvorsorgen gibt es keine vorgegebenen Fristen.
Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; Bei Auffälligkeiten verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.
5. Untersuchungsumfang
Beratung zu Schutzbrille, Hautschutz, Verhalten in Laserzonen. Anamnese: vorbestehende Augenerkrankungen (Katarakt, Makuladegeneration), Hauterkrankungen (Photodermatosen), Medikamente (Phototoxika). Untersuchung: Visus, Spaltlampenuntersuchung, ggf. Augenhintergrund, Hautinspektion (Hautkrebsfrüherkennung). Bei Laserarbeiten: Funduskontrolle.
6. Beurteilung
Vier-Stufen-Beurteilung. Bei Augenschäden oder Hautveränderungen verkürzte Fristen oder Tätigkeitswechsel.
7. Praxistipps für Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung optische Strahlung. Expositionsmessung oder Berechnung; Grenzwerte nach OStrV.
Substitution. UV-arme Lichtquellen, geringere Laserklassen wo möglich.
PSA. Schweißerschutzbrille / -helm (DIN EN 169/175); Laserschutzbrille (DIN EN 207/208) wellenlängenspezifisch; UV-Schutzkleidung; UV-Schutzcreme für Außenexposition.
Laserschutzbeauftragter. Pflicht ab Klasse 3R; Schulung, Dokumentation.
Hautkrebsfrüherkennung. Jährlicher Hautcheck für UV-exponierte Mitarbeiter.
FAQ
Wann ist Pflichtvorsorge bei künstlicher optischer Strahlung?
Bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte der OStrV bzw. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Hautschäden entstehen.
Was sind die Laserklassen?
Klasse 1 (sicher), 1M, 2 (sichtbar, Lidschlussreflex), 2M, 3R (geringes Risiko), 3B (gefährlich für Auge), 4 (gefährlich für Auge und Haut, Brandgefahr).
Was ist Verblitzung?
Photokeratitis durch UV-Strahlung beim Schweißen — schmerzhafte Hornhautentzündung mit Tränenfluss, Fremdkörpergefühl, Lichtscheue. Heilt in 24–48h von selbst aus.
Welche Schutzbrille ist Pflicht?
Für Schweißen: DIN EN 169/175 mit passender Filterstufe je nach Verfahren. Für Laser: DIN EN 207/208 mit wellenlängenspezifischer Filterauslegung; Klasse 3B/4 Pflicht.
Was ist BK 5103?
Plattenepithelkarzinome / aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung. Bei künstlicher UV-Exposition wird BK 5103 ebenfalls für UV-induzierte Tumoren herangezogen.
Quellen
DGUV Empfehlung „Künstliche optische Strahlung“ (E KOS), Fassung Januar 2022
Wir betreuen Schweiß-, Laser-, Glas- und UV-Härtungs-Betriebe bundesweit. Augenärztlich-koordinierte Vorsorge mit Visus/Spaltlampe, Hautcheck, OStrV-Beratung.