DGUV-Empfehlung

G46-Untersuchung: Muskel-Skelett-Belastungen und Vibrationen

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach der DGUV-Empfehlung: schweres Heben/Tragen, Zwangshaltungen, Hand-Arm-Vibrationen (HAVS, Raynaud), Ganzkörper-Vibrationen. BK 2103, 2104, 2108, 2110, 2114. Stand April 2026.

Autor: Dr. med. Fabian Wengler · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · Geprüft von Johannes F. AngererVeröffentlicht: 22. Dezember 2024 · Aktualisiert: 29. September 2026 · Lesezeit: 14 Minuten

Auf einen Blick

Muskel-Skelett-Belastungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Krankschreibungen und Berufskrankheiten in Deutschland. Wer schwer hebt, in Zwangshaltungen arbeitet, Druckluftwerkzeuge oder vibrierende Maschinen führt oder im sitzenden Maschinenarbeitsplatz Ganzkörper-Vibrationen ausgesetzt ist, unterliegt der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der DGUV-Empfehlung zu Muskel-Skelett-Erkrankungen. Berufskrankheiten: BK 2103 (Hand-Arm-Vibrationen / Knochen), BK 2104 (Hand-Arm-Vibrations-Syndrom HAVS / vasospastische Anfälle), BK 2108 (Bandscheibe LWS), BK 2110 (Bandscheibe LWS Ganzkörper-Vibrationen), BK 2114 (Hypothenar-/Thenar-Hammer-Syndrom).

Beweglichkeitsprüfung der Lendenwirbelsäule
Untersuchung der Wirbelsäule im Rahmen der Vorsorge
Forstarbeiter mit geschlossenem Gesichtsschutz, Gehörschutz und Schnittschutzhose sägt einen Stamm mit der Motorsäge
Motorsäge in der Forstarbeit — klassische Hand-Arm-Vibrationsexposition.

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1. Was umfasst die Vorsorge?

Die DGUV-Empfehlung zu Muskel-Skelett-Erkrankungen ordnet die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Heben/Tragen schwerer Lasten, Zwangshaltungen sowie repetitiven Bewegungen.

2. Rechtsgrundlage

  • ArbMedVV Anhang Teil 3 (Physikalische Einwirkungen)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) — mit Auslöse- und Expositionsgrenzwerten
  • LasthandhabV — Lastenhandhabungsverordnung
  • AMR 2.1, 6.3, 13.2 (Vorsorge bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems)
  • BKV — BK 2101, 2102, 2103, 2104, 2105, 2106, 2107,2108, 2109, 2110, 2112, 2113, 2114, 2115, 2116

3. Vorsorgeanlässe

3.1 Hand-Arm-Vibrationen (HAV)

Pflichtvorsorge beim Erreichen oder Überschreiten des Expositionsgrenzwerts (5 m/s² A(8)). Angebotsvorsorge bei Überschreitung des Auslösewerts (2,5 m/s² A(8)).

3.2 Ganzkörper-Vibrationen (GKV)

Pflicht beim Erreichen oder Überschreiten des Expositionsgrenzwerts (1,15 m/s² A(8) in X- oder Y-Richtung, 0,8 m/s² A(8) in Z-Richtung). Angebot bei Auslösewert (0,5 m/s² A(8)). Typisch: Lkw-/Bus-/Stapler-/Baumaschinen-Fahrer.

3.3 Heben, Tragen, Zwangshaltungen

Angebotsvorsorge bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen durch: Heben, Halten, Tragen,Ziehen oder Schieben von Lasten; repetitive manuelle Tätigkeiten; Arbeiten inerzwungenen Körperhaltungen (Knien, langdauerndes Rumpfbeugen/-drehen,Überkopfarbeit, dauerhaftes fixiertes Sitzen oder Stehen). Konkretisierung der Belastungsschwellen gemäß AMR 13.2.

BelastungAuslösewert (Angebot)Expositionsgrenzwert (Pflicht)
HAV (Hand-Arm)2,5 m/s² A(8)5,0 m/s² A(8)
GKV (Ganzkörper, x/y)0,5 m/s² A(8)1,15 m/s² A(8)
GKV (Ganzkörper, z)0,5 m/s² A(8)0,8 m/s² A(8)

4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken

Straßenbauarbeiter mit Helm, Gehörschutz und Warnweste arbeitet mit dem Drucklufthammer auf der Fahrbahn
Druckluft-Aufbruchhammer — typische Hand-Arm-Vibrationsexposition mit HAVS-Risiko.

4.1 Branchen

  • Bau, Straßenbau, Tiefbau (Aufbruchhammer, Verdichter, Trennschleifer)
  • Forstwirtschaft (Motorsäge — klassisches HAVS)
  • Logistik, Lager (Stapler, Heben/Tragen)
  • Krankenpflege, Altenpflege (Patiententransfer, Zwangshaltungen)
  • LKW-/Bus-/Baumaschinen-Fahrer (Ganzkörper-Vibrationen)
  • Metallbearbeitung (Schleif-, Polier-, Pneumatikwerkzeuge)

4.2 Krankheitsbild HAVS

Hand-Arm-Vibrations-Syndrom (HAVS): vasospastische Anfälle (Weißfinger), Sensibilitätsstörungen, Kraftverlust, Muskelatrophie. Stadium I–IV nach Stockholm-Klassifikation. Bei chronischer Exposition zusätzlich Knochen- und Gelenkveränderungen (BK 2103) sowie Sehnenscheidenerkrankungen (BK 2101).

4.3 Krankheitsbild Bandscheibe

Bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS (BK 2108, 2110) bzw. HWS (BK 2109). Risikofaktoren: häufiges Heben und Tragen schwerer Lasten, Rumpfbeugung mit gleichzeitiger Verdrehung, jahrelange Exposition.

Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

5. Untersuchungsumfang

Beratung zu ergonomischen Schutzmaßnahmen, Hebetechnik, Vibrationsdämpfung. Anamnese: Beschwerden im Bereich Schulter, Rücken, Hände; Weißfinger-Anamnese; HAV-/GKV-Expositionsdauer; persönliche Risikofaktoren (BMI, Rauchen).

Untersuchung: Inspektion und Palpation der Wirbelsäule, Schultern, Hände; Beweglichkeitstests; Schober-Zeichen; Lasegue-Zeichen; bei HAV: Allen-Test, Funktionsdiagnostik:Hand-Greifkraft (Jamar-Dynamometer); Sensibilitätsmessung (Vibratrons,Monofilament).

Bildgebung: bei BK-Verdacht Röntgen LWS / Hand. Erweitert: MRT bei Bandscheibenverdacht. Bildgebende Verfahren (Röntgen, MRT) sind nicht Bestandteil der betriebsärztlichen Vorsorge. Bei entsprechendem Verdacht empfiehlt der Betriebsarzt die weiterführende Diagnostik über den Haus- oder Facharzt im Rahmen der kassen- oder privatärztlichen Versorgung

6. Beurteilung und Bescheinigung

Vier-Stufen-Beurteilung nach DGUV. Bei fortgeschrittenem HAVS ist ein Tätigkeitswechsel zu erwägen; die Mitteilung an den Arbeitgeber bedarf der Einwilligung (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV). Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3.

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Gefährdungsbeurteilung Belastung. Lasthandhabung und Vibrationsexposition messen oder abschätzen.
  2. Substitution prioritär. Vibrationsarme Werkzeuge, automatisierte Hebehilfen.
  3. STOP-Prinzip. Substitution → technische Schutzmaßnahmen (vibrationsdämpfende Sitze, ergonomisch optimierte Werkzeuge) → organisatorisch (Expositionszeit-Begrenzung, Rotation) → PSA (anti-vibration handschuhe — mit Einschränkung).
  4. Hebehilfen. Hubwagen, Patientenlifter, Anschlaghöhen prüfen.
  5. Pausenregime. Bei HAV-/GKV-Exposition: Mikropausen, Werkzeugwechsel.
  6. Rückenschule und Bewegungsprogramm. Präventiv im BGM verankern.
  7. Unterweisung jährlich. Hebetechnik, Vibrationsschutz, Erfassung der Exposition.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist Pflichtvorsorge bei Hand-Arm-Vibrationen?

Wenn der Expositionsgrenzwert von 5,0 m/s² A(8) erreicht oder überschritten wird. Bei Überschreitung des Auslösewerts (2,5 m/s² A(8)) genügt die Angebotsvorsorge.

Was ist HAVS?

Hand-Arm-Vibrations-Syndrom: vasospastische, sensorische und muskuläre Schädigungen durch chronische Hand-Arm-Vibration. Klassifikation nach Stockholm-Workshop in Stadien I–IV.

Welche BK-Nummern sind relevant?

BK 2103 (HAV-Knochen), BK 2104 (HAV-Weißfinger), BK 2108 (Bandscheibe LWS Heben/Tragen), BK 2109 (Bandscheibe HWS), BK 2110 (Bandscheibe LWS GKV), BK 2114 (Hypothenar-/Thenar-Hammer-Syndrom).

Was sind ergonomisch sinnvolle Hebetechnik-Tipps?

Rücken gerade halten, aus den Knien heben, Last nahe am Körper führen, kein gleichzeitiges Heben + Verdrehen. Für schwere Lasten Hebehilfen einsetzen; Grenzen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach LasthandhabV.

Helfen anti-vibration Handschuhe?

Eingeschränkt: Sie reduzieren die Vibrationen im höheren Frequenzbereich, können aber bei niederfrequenten Vibrationen (z.B. Aufbruchhammer) sogar verstärkend wirken. Priorität: Vibrationsarme Werkzeuge.

Wie lange muss die Vorsorge laufen?

Pflicht- oder Angebotsvorsorge, solange die Exposition besteht. Die zweite Vorsorge findet spätestens 12 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit statt, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen (AMR 2.1); bei Auffälligkeiten legt der Arzt kürzere Fristen fest.

Quellen

  • DGUV Empfehlungen „Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen“, Fassung Januar 2022
  • AMR 2.1, 6.3, 13.2
  • BKV — BK 2101, 2102, 2103, 2104,     2105, 2106, 2107, 2108, 2109, 2110, 2112, 2113, 2114, 2115, 2116
  • IFA-Datenbank Vibrationen; Stockholm Workshop Klassifikation HAVS

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Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

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G46-Untersuchung auf einen Blick

Die G46-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte mit wesentlich erhöhten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems, etwa durch schweres Heben, Zwangshaltungen, repetitive Tätigkeiten oder Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen. Seit 2022 heißt sie offiziell DGUV-Empfehlung ‚Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen‘. Ziel ist, Überlastungsschäden an Rücken, Gelenken, Nerven und Gefäßen früh zu erkennen.

ArtPflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV, keine Eignungsuntersuchung
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 3, AMR 13.2, LärmVibrationsArbSchV
Für wenHeben und Tragen, Zwangshaltungen, repetitive Tätigkeiten, Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen
Fristerste Vorsorge bis 3 Monate vor Beginn, zweite nach spätestens 12, dann alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Ist die G46-Untersuchung Pflicht?

Das hängt von der Belastung ab, die der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt:

  • Pflichtvorsorge bei Vibrationen, wenn der Expositionsgrenzwert erreicht oder überschritten wird. Der Arbeitgeber darf die Tätigkeit erst übertragen, wenn der Termin stattgefunden hat.
  • Angebotsvorsorge bei Vibrationen oberhalb des Auslösewerts sowie bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen durch Heben, Tragen, Ziehen, Schieben, repetitive Tätigkeiten oder Zwangshaltungen. Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Beschäftigten entscheiden frei. Lehnt jemand ab, muss das Angebot trotzdem regelmäßig wiederholt werden.
  • Wunschvorsorge für Beschäftigte, die einen Zusammenhang zwischen Beschwerden und Arbeit vermuten, es sei denn, nach der Gefährdungsbeurteilung ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

Auch bei Pflichtvorsorge muss sich niemand untersuchen lassen. Pflicht ist die Teilnahme am Beratungsgespräch, jede körperliche Untersuchung braucht die Einwilligung. Die Vorsorge ist keine Eignungsuntersuchung und entscheidet nicht über Einstellung oder Weiterbeschäftigung.

Wie läuft die G46-Untersuchung ab?

  1. Vorbereitung durch den Arbeitgeber: Der Betriebsarzt erhält die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, bei Vibrationen möglichst mit den Tagesexpositionswerten A(8) und den eingesetzten Maschinen.
  2. Fragebogen: Die Beschäftigten beschreiben Tätigkeit, Beschwerden und frühere Erkrankungen.
  3. Gespräch: Der Arzt fragt gezielt nach Rücken-, Schulter- und Handbeschwerden sowie nach weißen oder tauben Fingern.
  4. Körperliche Untersuchung: Mit Einwilligung prüft er Wirbelsäule und Gelenke, bei Vibrationen zusätzlich Durchblutung, Gefühl und Greifkraft der Hände.
  5. Beratung: Hebetechnik, Pausen, Werkzeugwahl und Hilfsmittel werden bezogen auf den eigenen Arbeitsplatz besprochen.
  6. Bescheinigung: Beschäftigte und Arbeitgeber erhalten die Vorsorgebescheinigung mit dem nächsten Termin.

Ergeben sich Hinweise, dass die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht ausreichen, teilt der Arzt dies dem Arbeitgeber mit und schlägt Verbesserungen vor, ohne persönliche Befunde zu nennen. Treten zwischen zwei Terminen Beschwerden auf, können Beschäftigte eine Wunschvorsorge verlangen und müssen nicht bis zur nächsten Frist warten.

Wer darf untersuchen, und was erfährt der Arbeitgeber?

Arbeitsmedizinische Vorsorge dürfen nach § 7 ArbMedVV nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführen. Der Hausarzt kommt nur in Frage, wenn er eine dieser Qualifikationen hat. Vorhandene Befunde aus der hausärztlichen oder orthopädischen Behandlung können Beschäftigte mitbringen, der Betriebsarzt bezieht sie dann ein.

Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und nächstem Termin. Befunde und Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Empfiehlt der Arzt aus Gründen, die allein in der Person liegen, einen Tätigkeitswechsel, darf er das nur mit Einwilligung der oder des Beschäftigten weitergeben. In der Vorsorgekartei des Arbeitgebers stehen nur Datum und Anlass jeder Vorsorge, keine medizinischen Angaben.

G46-Untersuchung mit IAAI

IAAI führt die Vorsorge bundesweit durch, vor Ort in Ihrem Betrieb oder in der Praxis. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Abschätzung der Vibrationsexposition und der Gefährdungsbeurteilung, damit klar ist, wer Pflicht- und wer Angebotsvorsorge braucht. Angebot anfordern

Wer bezahlt die G46-Untersuchung?

Der Arbeitgeber bezahlt die G46-Untersuchung. Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nach § 3 Abs. 3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden.

Darf der Hausarzt die G46-Untersuchung machen?

Nur, wenn er Facharzt für Arbeitsmedizin ist oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führt (§ 7 ArbMedVV). Befunde aus der hausärztlichen oder orthopädischen Behandlung können Sie aber mitbringen, der Betriebsarzt bezieht sie ein.

Was passiert, wenn bei der G46-Untersuchung Rückenprobleme festgestellt werden?

Ein Befund führt nicht zu einem Tätigkeitsverbot, denn die G46-Untersuchung ist Vorsorge und keine Eignungsuntersuchung. Der Arzt bespricht mit Ihnen Hilfsmittel, Hebetechnik, Arbeitsorganisation und, falls nötig, eine Abklärung beim Haus- oder Facharzt. Hält der Arzt aus Gründen, die allein in Ihrer Person liegen, einen Tätigkeitswechsel für nötig, erfährt der Arbeitgeber das nur mit Ihrer Einwilligung (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV).

Wie lange dauert die G46-Untersuchung?

Die Dauer hängt vom Umfang ab. Ein reines Beratungsgespräch ist kürzer als ein Termin mit Untersuchung der Wirbelsäule und Funktionstests der Hände. Bei Vibrationsexposition sollten Sie etwas mehr Zeit einplanen.

Müssen Lkw- und Staplerfahrer zur Vorsorge?

Ja, wenn die Ganzkörper-Vibrationen den Auslösewert überschreiten: Dann muss der Arbeitgeber Vorsorge anbieten, ab dem Expositionsgrenzwert ist sie Pflicht (ArbMedVV Anhang Teil 3). Ob die Werte erreicht werden, hängt von Fahrzeug, Sitz, Fahrbahn und Fahrdauer ab und wird in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Fällt Bildschirmarbeit unter die G46-Untersuchung?

Nein. Für Bildschirmarbeit gibt es eine eigene Angebotsvorsorge (früher G37), die vor allem das Sehvermögen betrifft. Die Vorsorge bei Muskel-Skelett-Belastungen gilt für körperlich belastende Tätigkeiten und Vibrationen.