DGUV-Empfehlung

Natürliche optische Strahlung (Sonne)-Vorsorge

Vorsorge bei Tätigkeiten im Freien (Outdoor-Worker): Bau, Forst, Landwirtschaft, Straßenbau, Postzustellung, Bademeister, Sportlehrer. UV-A/B-Belastung, BK 5103 Plattenepithelkarzinom, Konjunktivalmelanom (keine eigene Berufskrankheit). Stand April 2026.

Autor: Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen DienstVeröffentlicht: 15. Januar 2025 · Aktualisiert: 8. April 2026 · Lesezeit: 12 Minuten

Auf einen Blick

Tätigkeiten im Freien (Outdoor-Worker) führen über Jahre und Jahrzehnte zu erheblicher kumulativer UV-Exposition. Bauarbeiter, Dachdecker, Straßenbauer, Forst-/Landwirtschaft, Postzusteller, Bademeister, Sportlehrer und Außendienstler sind besonders betroffen. Seit 2015 sind Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung als BK 5103 anerkannt. Das Konjunktivalmelanom ist keine eigene Berufskrankheit. Die Angebotsvorsorge nach ArbMedVV und AMR 13.3 umfasst Beratung, Hautcheck, UV-Schutzplanung. Schutzziele: Hautkrebs-Prävention durch UV-Schutz, Vorbeugung von Augenschäden.

Dermatologe untersucht Hautstatus mit Dermatoskop
Hautcheck mit Dermatoskop — Hautkrebs-Früherkennung der NOS-Vorsorge.
Dachdecker mit UV-Schutz-Kleidung auf Steildach in voller Sonne
Dachdeckerarbeit — typische Outdoor-UV-Belastung mit BK-5103-Risiko.

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1. Was ist die NOS-Vorsorge?

Die Vorsorge bei natürlicher optischer Strahlung (DGUV-Empfehlung) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für Outdoor-Worker mit relevanter Sonnenexposition. Schwerpunkt: Prävention von Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom, Basalzellkarzinom, malignes Melanom) sowie Augenerkrankungen (Pterygium, Konjunktivalmelanom).

2. Rechtsgrundlage

  • ArbMedVV Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 5 (Angebotsvorsorge); AMR 13.3
  • OStrV regelt nur künstliche Strahlung; natürliche UV über ArbSchG/Gefährdungsbeurteilung
  • DGUV Information 203-085 „Arbeiten unter der Sonne“ — Outdoor-Worker
  • BKV — BK 5103 (Plattenepithelkarzinom/aktinische Keratose)

3. Vorsorgeanlässe

Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag (ArbMedVV Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 5). Nach AMR 13.3 liegt diese vor bei Tätigkeiten im Freien von April bis September zwischen 11 und 16 Uhr MESZ von insgesamt mindestens einer Stunde pro Arbeitstag an mindestens 50 Arbeitstagen.

Wunschvorsorge nach § 5a ArbMedVV, wenn diese Kriterien nicht erreicht werden; eine Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung ist auch dann nicht ausgeschlossen (AMR 13.3 Abschnitt 1 Abs. 4).

4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken

Bauarbeiter in heller Warnschutzkleidung mit Helm und UV-Schutzkappe arbeitet auf einer sonnigen Baustelle in Deutschland mit klar sichtbarer hoher UV-Belastung
Outdoor-Worker im Sommer — typische Sonnenbelastung mit BK-5103-Risiko bei jahrelanger Exposition.

4.1 Branchen

  • Bau, Dachdecker, Maurer, Straßenbau, Tiefbau
  • Forst, Landwirtschaft, Gartenbau, Landschaftspflege
  • Postzustellung, Lieferdienste
  • Bademeister, Sportlehrer, Skilehrer
  • Außendienst, Außen-Service-Techniker
  • Schiffspersonal, Hafenarbeiter

4.2 Krankheitsbild

Akut: Sonnenbrand (Erythem), Solarkeratitis. Chronisch: Multiple aktinische Keratosen (BK 5103), Plattenepithelkarzinom (BK 5103), Basalzellkarzinom (UV-assoziiert, keine BK 5103), Lentigo maligna / Melanom. Augen: Pterygium, kortikale Katarakt, Konjunktivalmelanom.

Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

5. Untersuchungsumfang

Beratung zu UV-Schutz, Sonnencreme, Schutzkleidung. Anamnese: Hauttyp (Fitzpatrick I–VI), Sonnenbrände in Kindheit, frühere Hautkrebse, kumulative UV-Stunden, Familienanamnese. Hautinspektion mit Auflichtmikroskop (Dermatoskop) — systematischer Hautcheck mit Fokus auf sonnenexponierte Areale (Gesicht, Stirn, Glatze, Ohren, Hände, Unterarme). Bei Verdacht auf aktinische Keratose oder Karzinom: Dermatologie-Überweisung. Augenkontrolle: Pterygium, Spaltlampe.

6. Beurteilung

Ärztliche Beurteilung nach den Kategorien der DGUV-Empfehlung, ohne Eignungsurteil. Bei aktinischer Keratose oder Verdacht auf Plattenepithelkarzinom: dermatologische Abklärung, gegebenenfalls kürzere Fristen; UV-Schutzmaßnahmen überprüfen.

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. UV-Index täglich prüfen. Bei UV-Index ≥ 3 Schutzmaßnahmen erforderlich; ab 6 streng. Apps, DWD-Wetterdienst.
  2. STOP-Prinzip. Substitution (Verlagerung in den Schatten/Hallen wo möglich) → technische Schutzmaßnahmen (Sonnenschutzdächer, Markisen) → organisatorisch (Arbeiten im Freien aus der Zeit der stärksten UV-Strahlung, etwa 11 bis 16 Uhr MESZ, verlagern) → PSA (Helm mit Nackenschutz, langarmige Kleidung UPF40+, Sonnencreme LSF50+).
  3. Sonnencreme bereitstellen. Arbeitgeber stellt Sonnencreme LSF 50+ kostenfrei bereit; alle 2 Stunden auftragen.
  4. Hautcheck jährlich. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder als Hautkrebs-Screening Programm.
  5. Unterweisung. Eigenkontrolle Haut (ABCDE-Regel), wann zum Arzt, Sonnenschutz-Verhalten.
  6. Sonnenbrille. EN ISO 12312-1 mit UV400-Schutz; bei Schweißerarbeit zusätzlich Schweißerschutzbrille.

FAQ

Was ist BK 5103?

Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung. Anerkannt seit 2015. Voraussetzung: kumulative UV-Belastung im Beruf, Tätigkeiten hauptsächlich im Freien.

Wann ist BK 5103 anerkennbar?

Bei Plattenepithelkarzinom oder multiplen aktinischen Keratosen (mehr als fünf pro Jahr oder flächig über mehr als 4 cm²) in sonnenexponierten Hautarealen, wenn eine wesentliche zusätzliche berufliche UV-Belastung über Jahre bestand.

Was sagt die ABCDE-Regel?

A = Asymmetrie, B = Begrenzung, C = Color (Farbe), D = Durchmesser > 6 mm, E = Evolution (Veränderung). Bei Auffälligkeit Hautarzt aufsuchen.

Welche Sonnencreme ist sinnvoll?

LSF 50+ mit UV-A- und UV-B-Schutz („Breitspektrum“), wasserfest. Nach 2 h und nach Schwitzen erneut auftragen. Augenkontaktarme Formulierungen für Outdoor-Worker.

Welche UV-Index-Werte sind kritisch?

UV-Index 1–2 niedrig, 3–5 mittel, 6–7 hoch, 8–10 sehr hoch, 11+ extrem. Schutzmaßnahmen ab UV-Index 3.

Können Outdoor-Worker auch im Winter Hautkrebs-Risiko haben?

Ja, vor allem im Hochgebirge (Skipisten, Bergrettung, Skiläufer-Trainer): Frischer Schnee reflektiert bis zu 80 % der UV-Strahlung, und die UV-Belastung steigt mit der Höhe um etwa 10 % je 1.000 Meter (WHO). Auf verschneiten Flächen oberhalb von 1.000 Metern gilt das Zeitfenster der AMR 13.3 deshalb ganzjährig.

Quellen

  • DGUV-Empfehlung „Natürliche optische Strahlung“; AMR 13.3
  • DGUV Information 203-085 „Arbeiten unter der Sonne“
  • BKV — BK 5103 (Plattenepithelkarzinom)
  • WHO Global Solar UV Index
  • DWD UV-Index Service

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Wir betreuen Bau-, Forst-, Straßenbau-, Landwirtschafts- und Außendienst-Betriebe bundesweit. Hautcheck mit Dermatoskop, ABCDE-Schulung, UV-Schutzplanung, BK-5103-Antragsbegleitung.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

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