Auf einen Blick
In sauerstoffreduzierten Atmosphären wird der Sauerstoffgehalt von normal 20,9 Vol-% auf 15–17 Vol-% abgesenkt, um einen Brandausbruch zu verhindern, typisch in Rechenzentren, Tiefkühl-Hochregallagern der Lebensmittelindustrie, Archiven, Museen, Bibliotheken. Wer Bereiche unter 17 Vol-% betritt, auch nur kurz für Wartung, soll nach DGUV Information 205-006 vorher arbeitsmedizinisch untersucht werden: Eignungsbeurteilung nach DGUV-Empfehlung. Die Eignung ist physiologisch ähnlich der Höhenmedizin (15 Vol-% ≈ 2700 m, 17 Vol-% ≈ 1700 m). Schwerpunkte: Spirometrie, EKG/Ergometrie nach Befund, kardiovaskuläre Eignung. Schwangere dürfen dort nicht tätig sein (§ 11 Abs. 4 MuSchG).
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1. Was ist die SRA-Eignungsbeurteilung?
Die Eignungsbeurteilung Sauerstoffreduzierte Atmosphäre (DGUV-Empfehlung) prüft die körperliche Tauglichkeit für Tätigkeiten in absichtlich sauerstoffreduzierten Räumen: ein Brandschutzkonzept, bei dem der O₂-Gehalt durch Stickstoff-Einleitung gezielt gesenkt wird. Wie weit abgesenkt wird, richtet sich nach der Entzündungsgrenze der vorhandenen brennbaren Stoffe (Brandvermeidung); der Mensch bleibt dabei grundsätzlich arbeitsfähig.
2. Rechtsgrundlage
- DGUV V 1 Grundsätze der Prävention
- VdS 3527 Sauerstoffreduktionsanlagen
- EN 16750 Sauerstoffreduktionsanlagen
- BetrSichV; DGUV Information 205-006 „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“
- ArbMedVV: SRA ist KEINE klassische Vorsorge, sondern Eignungsbeurteilung; ggf. ergänzend Wunschvorsorge nach § 5a ArbMedVV
3. Sauerstoff-Stufen, Höhenäquivalent und Risikoklassen
| O₂-Gehalt | Höhenäquivalent | Risikoklasse (DGUV Information 205-006) |
|---|---|---|
| 20,9 Vol-% | 0 m (Meereshöhe) | keine (Normalatmosphäre) |
| 15,0 ≤ c < 17,0 Vol-% | ~ 1.700 bis 2.700 m | Risikoklasse 1 |
| 13,0 ≤ c < 15,0 Vol-% | ~ 2.700 bis 3.900 m | Risikoklasse 2 |
| < 13,0 Vol-% | über ~ 3.900 m | nur mit umluftunabhängigem Atemschutz zulässig (Risikoklasse 3, nicht im Regelungsbereich der DGUV Information 205-006) |
4. Branchen, Einsatzgebiete
- Rechenzentren (IT-Halle mit Server-Farm)
- Tiefkühl-Hochregallager (Lebensmittellogistik)
- Archive, Museen, Bibliotheken (Brandvermeidung historischer Bestände)
- Pharma-Lager, Hightech-Produktion (z.B. Halbleiter)
- Kunststoffläger, Akku-Lager
4.1 Krankheitsbild bei Untauglichkeit
Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen, Anfallsleiden (mit Bezug DGUV Information 250-001), Erkrankungen / Schäden des ZNS mit Funktionsstörungen, Hirndurchblutungsstörungen, Schlaganfall, Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamentenabhängigkeit, Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD, Asthma), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Angina pectoris), Schwere oder symptomatische Anämien, Schwere regionale Durchblutungsstörungen (pAVK), herabgesetztes Seh- oder Hörvermögen (Kriterien der DGUV-Empfehlung)

5. Untersuchungsumfang
Klinische Untersuchungen nach DGUV-Empfehlung: Bei Risikoklasse 1 (15 ≤ c < 17 Vol-%) sind klinische Untersuchungen verzichtbar; Beratung und körperlicher Status genügen. Bei Risikoklasse 2 (13 ≤ c < 15 Vol-%) sind Spirometrie (gem. Leitfaden Lungenfunktionsprüfung) und Blutbild erforderlich; Ruhe-EKG und Ergometrie können je nach klinischem Befund, Belastung und Alter erforderlich sein.

6. Beurteilung und Eignungsurteil
Beurteilung in vier Stufen nach der DGUV-Empfehlung:
(1) Keine relevanten Erkenntnisse — Eignung gegeben
(2) Eignung mit empfohlenen Maßnahmen (technisch, organisatorisch)
(3) Eignung mit verkürzten Fristen
(4) Tätigkeitswechsel zu erwägen.
Bei RK 2 ist eine Eignung in der Regel nicht gegeben, wenn Maßnahmen nicht umsetzbar sind
7. Praxistipps für Unternehmen
- Akklimatisation. Schrittweise Annäherung an SRA-Bereich; präventive Sauerstoffmessung am Mann (Pulsoximeter) bei längerem Aufenthalt.
- Aufenthaltsdauer-Regelung. Nach DGUV Information 205-006: Risikoklasse 1 (unter 17,0 bis 15,0 Vol-%) nach 4 Stunden Aufenthalt 30 Minuten Pause außerhalb; Risikoklasse 2 (unter 15,0 bis 13,0 Vol-%) nach 2 Stunden mindestens 30 Minuten Pause außerhalb. Pausen in normaler Atmosphäre.
- Notfallorganisation. Notfallausstieg, Pulsoximeter-Alarmierung, Erste-Hilfe-Training für Hypoxie.
- Schwangerschaftsausschluss: Tätigkeiten in Räumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre dürfen Schwangere nicht ausüben (§ 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 MuSchG).
- Nachuntersuchungen. Untersuchung vor dem ersten Betreten und danach in regelmäßigen Abständen (DGUV Information 205-006); Fristen nach der DGUV-Empfehlung, individuell nach Risikoklasse, Alter und Befund.
- Schulung. Hypoxie-Symptome erkennen, Verhalten bei Unwohlsein.
- Schnittstelle Atemschutz. Unter 13 Vol-% O₂ ist grundsätzlich umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen (DGUV Information 205-006). Das löst Pflichtvorsorge nach ArbMedVV Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 1 aus (Atemschutzgeräte Gruppe 3); eine Eignungsbeurteilung zum Atemschutz kann hinzukommen.
Schnittstelle Kältearbeit: Zeitgleiches Arbeiten in Tiefkühlanlagen (≤ −18 °C) ist nach der DGUV-Empfehlung ein gefährdungsverstärkender Faktor; auch die DGUV Information 205-006 verlangt, Kälte bei der Planung zu berücksichtigen. In TK-Hochregallagern mit O₂-Reduktion zusätzlich an die Vorsorge bei Kältearbeiten denken (Pflichtvorsorge bei −25 °C und kälter, ArbMedVV Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 2).
FAQ
Was ist eine sauerstoffreduzierte Atmosphäre?
Atmosphäre mit gezielt abgesenkten O₂-Gehalt (typisch 15-17 Vol-%) durch N₂-Einleitung als technisches Brandvermeidungs-Konzept. Eingesetzt in Rechenzentren, TK-Lagern, Archiven.
Wann ist die Eignungsbeurteilung Pflicht?
Die DGUV Information 205-006 sieht für alle Personen, die Bereiche der Risikoklassen 1 und 2 (unter 17,0 bis 13,0 Vol-%) betreten, eine arbeitsmedizinische Untersuchung vor Arbeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Abständen vor. Verlangen darf der Arbeitgeber eine Eignungsuntersuchung nur auf Grundlage einer Rechtsvorschrift oder einer arbeits- oder kollektivrechtlichen Vereinbarung.
Wer ist nicht-tauglich?
Personen mit fortgeschrittenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (etwa symptomatischer KHK, schwerer Herzinsuffizienz), Atemwegs- oder Lungenerkrankungen mit relevant eingeschränkter Lungenfunktion oder schwerer Anämie; Schwangere dürfen dort nicht tätig sein (§ 11 Abs. 4 MuSchG). Zur Beurteilung gehört außerdem die Anamnese zu gesundheitlichen Beschwerden bei früheren Aufenthalten in größerer Höhe oder bei Flügen. Ein Hinweis auf Hypoxie-Empfindlichkeit ist ein Risikofaktor und keine zwingende Kontraindikation.
Welche Aufenthaltsdauern gelten?
Nach DGUV Information 205-006 (Tabelle 1): Ab 17,0 Vol-% keine Pausenvorgabe, nur Unterweisung. Unter 17,0 bis 15,0 Vol-%: nach 4 h Aufenthalt 30 Min. Pause außerhalb. Unter 15,0 bis 13,0 Vol-%: nach 2 h Aufenthalt mindestens 30 Min. Pause außerhalb. Unter 13 Vol-% nur mit umluftunabhängigem Atemschutz.
Brauche ich eine spezielle Untersuchung?
Ja, eine Eignungsuntersuchung nach DGUV-Empfehlung. Bei Risikoklasse 1 genügen in der Regel Beratung und körperlicher Status; bei Risikoklasse 2 kommen Spirometrie und Blutbild hinzu, Ruhe-EKG und Ergometrie je nach Befund, Belastung und Alter.
Was tun bei Hypoxie-Symptomen?
Sofort den SRA-Bereich verlassen und in normale Atmosphäre gehen. Bilden sich die Beschwerden innerhalb von höchstens 30 Minuten zurück, darf der Bereich wieder betreten werden; andernfalls oder bei erneuten Beschwerden vor dem nächsten Betreten ärztlich abklären lassen (DGUV Information 205-006). Bei schweren oder anhaltenden Symptomen Notruf.
Quellen
- DGUV-Empfehlung „Sauerstoffreduzierte Atmosphäre“
- VdS 3527; EN 16750
- BetrSichV (Prüfung der Anlage); MuSchG § 11 Abs. 4
- DGUV V 1
DGUV Information 205-006 „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“
IAAI — wir setzen die SRA-Eignungsbeurteilung für Sie um
Wir betreuen Rechenzentren, Tiefkühl-Hochregallager, Archive und Museen mit Sauerstoffreduktion bundesweit. SRA-Eignungsbeurteilung mit Spirometrie, EKG nach Befund und kombinierter Atemschutz-Beurteilung.
Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.