Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G6-Untersuchung: Vorsorge bei Schwefelkohlenstoff (CS2)

Auf einen Blick: Pflicht- und Angebotsvorsorge bei CS2-Exposition. Hauptrisiken: Polyneuropathie, beschleunigte Atherosklerose, kardiovaskuläre Erkrankungen. TTCA-Biomonitoring, BK 1305.
Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · Aktualisiert 30. April 2026 · 11 Min Lesezeit

„CS2 wirkt neurotoxisch und beschleunigt die Atherosklerose — das kardiovaskuläre Risiko ist auch nach Ende der Exposition erhöht.“

— DGUV-Empfehlung

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Worum geht es?

Schwefelkohlenstoff (CS2) ist ein leicht flüchtiges, hautresorptives Lösemittel. Wirkt neurotoxisch (Polyneuropathie, Enzephalopathie) und kardiovaskulär toxisch (beschleunigte Atherosklerose). Pflichtvorsorge, wenn der AGW nicht eingehalten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann; Angebotsvorsorge, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen ist. BK 1305 (Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff).

2. Branchen

Top-3-Branchen

  1. Viskosefaser-Industrie — CS2 als Hauptlösemittel im Spinnprozess.
  2. Gummi-/Kautschuk-Industrie — CS2 als Ausgangsstoff für Vulkanisationsbeschleuniger und früher als Lösemittel.
  3. Pestizid-Produktion / Schwefelchemie — Synthese, Konfektionierung.

3. Untersuchungsumfang

Anamnese: Parästhesien, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, kardiovaskuläre Symptome, Sehstörungen.

UntersuchungZweck
Neurologischer Status (Reflexe, Vibrationsempfinden)Polyneuropathie
EKG; Belastungs-EKG bei IndikationKardiovaskuläres Risiko
Blutdruck, Lipidstatus, GlucoseAtherosklerose-Risiko
TTCA im Urin (2-Thiothiazolidin-4-carbonsäure, Biomonitoring)Innere Belastung CS2-Metabolit
Optometrie, ggf. FarbsehtestSehnerv-Schäden

Fristen

Erste Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 12 Monaten, jede weitere spätestens nach 36 Monaten (AMR 2.1); bei neurologischen oder kardialen Beschwerden Wunschvorsorge (§ 5a ArbMedVV).

4. IAAI in der Praxis

  • Neurologische Basis-Untersuchung in der Praxis, fachneurologische Überweisung bei Befund.
  • EKG vor Ort; kardiovaskuläre Risikoabschätzung (SCORE-Tabelle).
  • TTCA-Biomonitoring über Labor.
  • Beratung zu Hautkontakt-Vermeidung (CS2 hautresorptiv).

5. Häufige Fragen (FAQ)

Wer braucht CS2-Vorsorge?

Viskose-Faser-, Gummi-, Pestizid- und Schwefelchemie-Industrie. Pflichtvorsorge, wenn der AGW nicht eingehalten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.

Was ist TTCA?

2-Thiothiazolidin-4-carbonsäure — CS2-Metabolit im Urin. Standard-Biomarker für CS2-Belastung.

Welche kardiovaskulären Risiken?

CS2 beschleunigt Atherosklerose. Risiko erhöht für Herzinfarkt und Schlaganfall — auch nach Ende der Exposition.

Wie oft Vorsorge?

Vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 12 Monaten, jede weitere spätestens nach 36 Monaten (AMR 2.1). Bei Beschwerden Wunschvorsorge.

BK 1305?

Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff — Polyneuropathie, Enzephalopathie, kardiovaskuläre Erkrankungen.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.

6. Quellen

  • DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
  • ArbMedVV; GefStoffV (TRGS 900, 903)
  • BKV Anlage 1, BK 1305
  • AMR 2.1, AMR 6.3

Stand: 30. April 2026 · Johannes F. Angerer, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Neurologe führt Nervenleitgeschwindigkeitsmessung am Bein zur Polyneuropathie-Diagnostik durch
NLG-Messung als Schlüsseldiagnostik der CS2-Polyneuropathie.
Vulkanisationsanlage in einem deutschen Gummiwerk mit örtlicher Absaugung
Vulkanisationspressen mit Absaugung — CS2-Exposition in der Gummiindustrie.
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G6-Untersuchung auf einen Blick

Die G6-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid, CS2) einatmen oder über die Haut aufnehmen können, etwa in der Viskosefaser-Herstellung, der Gummiindustrie oder der Schwefelchemie. Den früheren DGUV-Grundsatz G 6 hat 2022 eine DGUV-Empfehlung abgelöst, die G-Nummer ist umgangssprachlich geblieben.

ArtPflichtvorsorge, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird oder eine Gefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist; sonst Angebotsvorsorge
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 (Gefahrstoffe), Fristen nach AMR 2.1
Für wenViskosefaser, Gummi und Kautschuk, Pestizid- und Schwefelchemie
Fristvor Beginn, spätestens nach 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Ist die G6-Untersuchung Pflicht?

Das ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten oder ist eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen, muss der Arbeitgeber Pflichtvorsorge veranlassen, und die Tätigkeit darf erst danach beginnen (§ 4 ArbMedVV). Ist eine Exposition möglich, ohne dass Pflichtvorsorge greift, muss er Angebotsvorsorge anbieten.

  • Bei Pflichtvorsorge ist das ärztliche Beratungsgespräch verbindlich.
  • EKG, Blutentnahme oder Urinprobe erfolgen nur, wenn Sie nicht widersprechen.
  • Ein Angebot können Sie ablehnen. Der Arbeitgeber muss es trotzdem regelmäßig wiederholen.
  • Weil Schwefelkohlenstoff auch über die Haut aufgenommen wird, gehört der Hautkontakt in die Gefährdungsbeurteilung, nicht nur die Luftmessung.

Wer untersucht, und was erfährt der Arbeitgeber?

Durchführen darf die Vorsorge ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt ohne diese Qualifikation kommt nicht in Frage.

Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und nächstem Termin. Blutdruck, Blutfette, EKG und der TTCA-Wert bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht. Ergibt die Vorsorge Hinweise auf unzureichenden Schutz, informiert der Arzt den Arbeitgeber, ohne persönliche Befunde zu nennen.

Weil Schwefelkohlenstoff das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht, lohnt es sich, in der Beratung auch weitere Risikofaktoren wie Rauchen und Bewegung anzusprechen. Das bleibt freiwillig und vertraulich.

IAAI betreut Betriebe mit Schwefelkohlenstoff bundesweit, im Betrieb oder in der Praxis. Angebot anfordern

Was ist die G6-Untersuchung?

Die G6-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Schwefelkohlenstoff, den die ArbMedVV als Kohlenstoffdisulfid führt. Grundlage ist die ArbMedVV, den Grundsatz G 6 hat 2022 eine DGUV-Empfehlung abgelöst. Im Mittelpunkt stehen Nervensystem, Herz und Kreislauf.

Was wird bei der G6-Untersuchung gemacht?

Der Arzt berät Sie zu Haut- und Atemschutz, erfragt Beschwerden an Nerven, Herz und Augen und bietet je nach Bedarf eine neurologische Untersuchung, Blutdruck- und Blutfettmessung, EKG und eine Urinprobe zum Biomonitoring an. Das Beratungsgespräch ist bei Pflichtvorsorge verbindlich. Untersuchungen erfolgen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV nur, wenn Sie sie nicht ablehnen.

Muss ich eine Urinprobe abgeben?

Nein, die Urinprobe ist freiwillig, denn Biomonitoring darf nach § 6 Abs. 2 ArbMedVV nicht gegen Ihren Willen erfolgen. Der Wert im Urin zeigt aber, wie viel Schwefelkohlenstoff Ihr Körper tatsächlich aufgenommen hat, auch über die Haut. Das Ergebnis erfahren nur Sie und der Arzt.

Was passiert, wenn bei mir Bluthochdruck oder erhöhte Blutfette auffallen?

Der Arzt bespricht den Befund mit Ihnen und empfiehlt bei Bedarf eine weitere Abklärung, zum Beispiel beim Hausarzt, und Ihr Arbeitgeber erfährt davon nichts. Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Hält der Arzt einen Tätigkeitswechsel für nötig, darf er das nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV nur mit Ihrer Einwilligung mitteilen.