G1.4-Untersuchung: Vorsorge bei allgemeiner Staubbelastung
„Bei staubintensiven Tätigkeiten ist die Reduktion der Staubexposition vorrangig. Persönlicher Atemschutz ist letzte Stufe.“
— DGUV-Empfehlung
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Welche Vorsorge braucht Ihr Betrieb?
Tätigkeiten anklicken und sofort sehen, welche Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV gilt, mit Fristen nach AMR 2.1 und PDF zum Ausdrucken.
1. Worum geht es?
Allgemeine Staub-Vorsorge greift bei Tätigkeiten mit nicht-spezifischer (granulär-biopersistent ohne Quarz/Asbest) Staubexposition. AGW: A-Staub (alveolen-gängig) 1,25 mg/m³, E-Staub (einatembar) 10 mg/m³. Pflichtvorsorge bei AGW-Überschreitung; Angebotsvorsorge bei niedrigerer Exposition. BK 4111 (COPD durch Steinkohlengrubenstaub im Steinkohlebergbau unter Tage), BK 4302 (obstruktive Atemwegserkrankungen).
2. Branchen
- Bauwirtschaft — Schleifen, Sägen, Abbruch.
- Recycling / Logistik — Schüttgüter, Lager.
- Mühlen / Lebensmittel-Verarbeitung: allgemeiner Staub; für Mehlstaub gilt ein eigener Vorsorgeanlass nach ArbMedVV (siehe obstruktive Atemwegserkrankungen).
3. Untersuchungsumfang
| Untersuchung | Zweck |
|---|---|
| Spirometrie (FEV1, FVC) | Atemwegs-Funktion |
| Bei Verdacht: Röntgen-Thorax | Pneumokoniose-Diagnostik |
| Inspektion Haut/Augen | Reizungen, Sensibilisierung |
Fristen
Erstvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, weitere spätestens alle 36 Monate; Wunschvorsorge bei Atemwegsbeschwerden.
4. IAAI in der Praxis
- Spirometrie in eigener Praxis.
- Beratung zu Absaugung und Atemschutz (P2/P3, FFP3).
- BK-Begleitung bei Verdacht auf BK 4111 / 4302.
5. Häufige Fragen (FAQ)
Was ist A- und E-Staub?
A-Staub = alveolen-gängige Fraktion (Partikel, die bis in die Lungenbläschen vordringen). E-Staub = einatembare Fraktion (gesamter eingeatmeter Staub).
Welche AGW gelten?
A-Staub 1,25 mg/m³ (8h-Mittel), E-Staub 10 mg/m³ (8h-Mittel) nach TRGS 900.
Was ist mit Quarzstaub?
Quarz hat strengere Regeln (siehe Silikogener Staub). Niedrigere AGW, längere nachgehende Vorsorge.
Wie oft Vorsorge?
Vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge nach spätestens 12 Monaten, weitere spätestens alle 36 Monate; Wunschvorsorge bei Beschwerden.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.
6. Quellen
- DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
- TRGS 900 (AGW); ArbMedVV; GefStoffV
- BKV Anlage 1, BK 4111 / 4302
- AMR 2.1, AMR 6.3
Stand: 30. April 2026 · Johannes F. Angerer, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

