Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G45-Untersuchung: Vorsorge bei Tätigkeiten mit Styrol

Auf einen Blick: Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Styrol-Exposition. AGW 86 mg/m³ (20 ppm); BGW Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure 600 mg/g Kreatinin. Hauptrisiken: Neurotoxizität (Q-18-Fragebogen), Reizung Atemwege/Augen. BK 1303, BK 1317.
Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · Aktualisiert 30. April 2026 · 11 Min Lesezeit

„Styrol wirkt neurotoxisch — chronische Exposition kann zu Konzentrations- und Gedächtnisstörungen führen.“

— DGUV-Empfehlung

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Worum geht es?

Styrol (Vinylbenzol) ist ein neurotoxisches Lösemittel der GFK-/UP-Harz-Industrie. AGW 86 mg/m³ (20 ppm); BGW Mandelsäure + Phenylglyoxylsäure 600 mg/g Kreatinin im Urin. Pflichtvorsorge bei AGW-Überschreitung; Angebotsvorsorge bei niedrigerer Exposition. BK 1303 (Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol), BK 1317 (Lösemittel-Polyneuropathie/-Enzephalopathie).

2. Branchen

  1. GFK-/Boots-Werften — UP-Harz-Lamination, hoher Aerosol-Anteil.
  2. Polystyrol-Produktion — Schaumstoff (EPS), thermoplastische Verarbeitung.
  3. Sanitär-/Behälterbau — GFK-Tanks, Beschichtungen.

3. Untersuchungsumfang

UntersuchungZweck
Q-18-Fragebogen (Neurotoxizitäts-Screening)Konzentrations-/Gedächtnisstörungen
Neurologischer StatusPolyneuropathie, Tremor, Reflexe
SpirometrieAtemwegs-Reizung
Mandelsäure + Phenylglyoxylsäure im UrinInnere Belastung (BGW)
GPT, GGTHepatotoxizität

Fristen

Erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, zweite spätestens 12 Monate danach, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen (AMR 2.1); Wunschvorsorge bei neurologischen Beschwerden.

4. IAAI in der Praxis

  • Q-18-Fragebogen + neurologischer Status in der Praxis.
  • Mandelsäure-Biomonitoring über Labor.
  • Beratung zu Atemschutz (A2-Filter o. gebläseunterstützte Systeme) und Lüftung in GFK-Werften.

5. Häufige Fragen (FAQ)

Wer braucht Styrol-Vorsorge?

GFK-Werften, Polystyrol-Produktion, Behälter-/Sanitärbau mit relevantem Kontakt zu Styrol-haltigen Harzen.

Was ist der Q-18-Fragebogen?

Standardisierter Neurotoxizitäts-Screening-Fragebogen zur Erfassung kognitiver Beeinträchtigungen durch Lösemittel.

Wie hoch ist BGW?

Mandelsäure + Phenylglyoxylsäure: 600 mg/g Kreatinin im Urin (Schichtende). Überschreiten = Reduktion der Exposition.

BK 1303 / 1317?

BK 1303: Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol. BK 1317: Lösemittel-induzierte Polyneuropathie/Enzephalopathie.

Wie oft Vorsorge?

Erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, zweite spätestens 12 Monate danach, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen (AMR 2.1); Wunschvorsorge bei Beschwerden.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.

6. Quellen

  • DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
  • ArbMedVV; GefStoffV (TRGS 900, 903)
  • BKV Anlage 1, BK 1303 / BK 1317
  • AMR 2.1, AMR 6.3

Stand: 30. April 2026 · Johannes F. Angerer, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Neurologische Untersuchung mit Pallästhesiometer
Neurologische Untersuchung mit Pallästhesiometer und Q-18-Fragebogen.
Spritzlackieren mit Polyesterharz-Lack in Spritzkabine mit Wasser-Vorhang
Polyesterharz-Spritzlackierung — typische Styrol-Exposition.
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G45-Untersuchung auf einen Blick

Die G45-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die Styrol ausgesetzt sind, vor allem beim Laminieren mit UP-Harzen im GFK-Bootsbau, im Behälter- und Sanitärbau und in der Polystyrol-Herstellung. Seit 2022 heißt sie offiziell DGUV-Empfehlung „Styrol“. Im Mittelpunkt stehen Nervensystem, Atemwege und die Styrolbelastung, gemessen im Urin.

ArtPflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV, keine Eignungsuntersuchung
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1, TRGS 900 und 903
Für wenLaminierer im GFK-Boots-, Behälter- und Sanitärbau, Polystyrol-Produktion
Fristerste Vorsorge bis 3 Monate vor Beginn, zweite nach spätestens 12, dann alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Ist die G45-Untersuchung Pflicht?

Wird der Arbeitsplatzgrenzwert für Styrol nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Pflichtvorsorge veranlassen. Er darf Sie dann erst mit Styrol arbeiten lassen, wenn Sie teilgenommen haben (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Bei niedrigerer Exposition muss er Ihnen die Vorsorge anbieten, und Sie entscheiden selbst, ob Sie hingehen. Lehnen Sie ab, muss er sie trotzdem weiter regelmäßig anbieten.

Auch bei der Pflichtvorsorge ist nur das ärztliche Beratungsgespräch verpflichtend. Fragebogen, neurologische Untersuchung, Lungenfunktion, Blut- und Urinproben finden nur mit Ihrem Einverständnis statt. Die G 45 ist keine Eignungsuntersuchung. Es gibt kein Urteil „geeignet“ oder „nicht geeignet“.

Für Arbeitgeber gilt: Wer Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst oder Angebotsvorsorge nicht anbietet, handelt ordnungswidrig (§ 10 ArbMedVV). Außerdem ist eine Vorsorgekartei zu führen, aus der hervorgeht, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattfand (§ 3 Abs. 4 ArbMedVV).

Wie läuft die G45-Untersuchung ab?

  1. Der Arzt verschafft sich vorab Kenntnis über Ihren Arbeitsplatz, zum Beispiel über Harze, Lüftung und Atemschutz beim Laminieren.
  2. Im Beratungsgespräch kann der Arzt einen kurzen standardisierten Fragebogen einsetzen, etwa den Q18. Er fragt nach Beschwerden wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen oder Müdigkeit, also nach typischen Folgen von Lösungsmitteln.
  3. Mit Ihrem Einverständnis folgen eine kurze neurologische Untersuchung, die Lungenfunktionsprüfung und eine Blutentnahme für die Leberwerte.
  4. Am Schichtende geben Sie eine Urinprobe ab. Das Labor bestimmt darin die Abbauprodukte des Styrols (Mandelsäure und Phenylglyoxylsäure).
  5. Der Arzt bespricht die Ergebnisse mit Ihnen. Sie und Ihr Arbeitgeber erhalten eine Vorsorgebescheinigung.

Sprechen Sie Reizungen von Augen und Atemwegen oder Konzentrationsprobleme an, die beim Laminieren auftreten. Bei neurologischen Beschwerden können Sie auch zwischen zwei Terminen eine Wunschvorsorge verlangen (§ 5a ArbMedVV).

Wer darf untersuchen, und was erfährt der Arbeitgeber?

Die Vorsorge darf nur ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführen (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt ohne diese Qualifikation kommt dafür nicht in Frage. Den Arzt beauftragt der Arbeitgeber, vorrangig den Betriebsarzt (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV).

Der Arbeitgeber erhält nur die Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Termin. Ihre Testergebnisse und Urinwerte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Zeigt sich, dass Lüftung oder Atemschutz nicht ausreichen, teilt der Arzt das dem Arbeitgeber mit und schlägt Maßnahmen vor (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV), ohne Ihre persönlichen Befunde zu nennen. Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden. Die Kosten einschließlich der Laboruntersuchungen trägt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

G45-Untersuchung mit IAAI

IAAI führt die Vorsorge bei Styrol bundesweit durch, vor Ort in Ihrem Betrieb oder in der Praxis. Wir legen die Termine so, dass die Urinprobe am Schichtende genommen werden kann. Angebot anfordern

Gibt es die G45-Untersuchung noch?

Den DGUV-Grundsatz G 45 gibt es seit 2022 nicht mehr, er wurde durch die DGUV-Empfehlung „Styrol“ ersetzt. Die Vorsorge selbst ergibt sich unverändert aus der ArbMedVV. Die alte Bezeichnung ist in Betrieben weiter üblich.

Darf der Hausarzt die G45-Untersuchung machen?

Nur, wenn er Facharzt für Arbeitsmedizin ist oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führt (§ 7 ArbMedVV). Den Arzt beauftragt der Arbeitgeber, vorrangig den Betriebsarzt (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV).

Was muss ich vor der G45-Untersuchung beachten?

Planen Sie den Termin so, dass Sie vorher eine normale Schicht gearbeitet haben, denn die Urinprobe für das Biomonitoring wird am Schichtende abgegeben. Bringen Sie, wenn vorhanden, frühere Vorsorgebescheinigungen und eine Liste Ihrer Medikamente mit.

Was passiert, wenn bei der G45-Untersuchung Auffälligkeiten festgestellt werden?

Auffällige Befunde, etwa im Fragebogen oder bei den Urinwerten, führen nicht zu einem Tätigkeitsverbot, denn die G45-Untersuchung ist Vorsorge und keine Eignungsuntersuchung. Der Arzt bespricht die Ursachen mit Ihnen, veranlasst bei Bedarf eine neurologische Abklärung und schlägt dem Arbeitgeber bessere Schutzmaßnahmen vor, ohne Ihre Befunde zu nennen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV). Einen Tätigkeitswechsel erfährt der Arbeitgeber nur mit Ihrer Einwilligung.

Kann ich die Untersuchung ablehnen?

Ja, Untersuchungen und Proben können Sie ablehnen. Bei der Pflichtvorsorge nehmen Sie trotzdem am Beratungsgespräch teil, sonst darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht mit Styrol arbeiten lassen. Ohne Urinwerte kann der Arzt Ihre Belastung allerdings schlechter beurteilen.

Brauche ich beim Laminieren mit Atemschutz eine weitere Vorsorge?

Ja, wenn Sie Atemschutz tragen: Pflichtvorsorge bei Geräten der Gruppen 2 und 3, Angebotsvorsorge bei Gruppe 1 (ArbMedVV Anhang Teil 4). Mehr dazu in unserem Beitrag G26-Untersuchung. Beide Anlässe lassen sich in einem Termin erledigen.