Taucherarbeiten — Pflichtvorsorge G 31 (E TAU)
„Arbeitsmedizinische Vorsorge ist angezeigt bei Tätigkeiten unter Wasser, bei denen der oder die Beschäftigte über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird (Taucherarbeiten).“
— DGUV Empfehlung „Taucherarbeiten“ (E TAU), Fassung Januar 2022, S. 953
1. Worum geht es bei der Taucherarbeiten-Vorsorge?
Die DGUV-Empfehlung „Taucherarbeiten“ (Kurzbezeichnung E TAU, ehemals G 31, Fassung Januar 2022, S. 953–972.) regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV bei Tätigkeiten unter Wasser, bei denen die versicherte Person über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird. Sie ist als Pflichtvorsorge vorgesehen.
Wichtig zu trennen: Diese Vorsorge ist keine Eignungsbeurteilung. Für die Tauglichkeit gilt parallel die DGUV-Empfehlung „Überdruck (Arbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten)" (Kurzbezeichnung E ÜDR, Eignung). Die IAAI kombiniert beide Termine.
2. Rechtsgrundlagen
- ArbMedVV (Anhang Teil 4): Pflichtvorsorge bei Taucherarbeiten.
- 40 DGUV Vorschrift 40 „Taucherarbeiten" (Muster-UVV): verbindliche Vorgaben zu Taucherarbeiten, Dekompression und Genehmigungspflicht der zuständigen Berufsgenossenschaft für Mischgas.
- AMR 2.1: Fristen — erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, jede weitere spätestens alle 36 Monate; kürzere Fristen nach ärztlichem Ermessen zulässig.
- AMR 6.3: Form und Inhalt der Vorsorgebescheinigung.
- DGUV Information 201-025 „Taucher-Dienstbuch": Einsichtnahme in das Taucher-Dienstbuch bzw. entsprechende Aufzeichnungen.
- BKV (Anlage 1): BK 2201 „Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft“.
3. Wer ist betroffen?
E TAU greift überall dort, wo unter Wasser mit Atemgas-Versorgung gearbeitet wird. Die Gefährdung hängt wesentlich ab von Tauchprofil, Tauchtiefe, Dauer des Tauchganges, erforderlichen Austauchstufen und Haltezeiten, Art des Tauchgangs (Helmtauchgeräte/autonomes Tauchgerät), Art des Atemgases (Luft/Mischgas) sowie Arbeitsschwere.
Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht
- Berufstauchen Industriebau / Hafenbau — Schweißen, Trennen, Schneiden unter Wasser; Helmtauchgeräte; meist 6–30 m Tiefe.
- Wissenschaftliches Tauchen — Probennahme, Begehung, Forschung; Autonomtauchgeräte.
- Bergungs-/Sanierungstauchen — Schiffshebung, Rohrleitungs-Reparatur, Schadstoff-Bergung; oft mehrtägige Einsätze, hohes DCI-Risiko.
Für Sporttauchen gilt E TAU nicht.
4. Wirkungen und Krankheitsbild
4.1 Dekompressionskrankheit (DCI / DCS)
Bei Druckerhöhung werden Inertgase (vor allem Stickstoff) in Geweben gelöst. Bei zu schneller Dekompression kann das gelöste Gas nicht schnell genug abgeatmet werden; es bilden sich Gasblasen (relevant sind die Inertgasanteile im Atemgas) in Blut und Geweben — die Dekompressionskrankheit (Decompression Sickness, DCS).Symptome vielgestaltig: Müdigkeit, Hautjucken („Taucherflöhe“), cutis marmorata, muskuloskelettale Beschwerden, Atembeschwerden, neurologische Störungen bis zur Bewusstlosigkeit. Wichtigste Prävention: strikte Einhaltung der Austauchtabellen der DGUV V 40.
4.2 Barotraumen
- Hypobar (Abtauchen): Mittelohr-Barotrauma häufigste Form; bei fortgesetztem Abstieg Trommelfellruptur möglich.
- Hyperbar (Auftauchen): Lungen-Barotrauma; arterielle Gasembolie (AGE) und Pneumothorax möglich.
- Nasennebenhöhlen-Barotrauma: Schmerzen beim Abtauchen.
- Zähne: Aerodontalgie bei Karies/defekten Füllungen.
4.3 Stickstoffnarkose und Sauerstofftoxizität
Stickstoffnarkose ab ca. 3 bar (≈ 20 m Tiefe). Hohe Sauerstoff-Partialdrücke: zentralnervöse Krämpfe, pulmonale Schäden. Sauerstoff-Mangel durch technische Defekte: Ertrinkungsgefahr.
4.4 Dysbare Osteonekrose (DON)
Wichtigste Spätfolge unzureichender Dekompressionen: aseptische Osteonekrose vor allem in Oberarmkopf, Hüftkopf, Oberschenkel. Latenzzeit in der Regel mehr als 5 Jahre; betroffen vor allem die großen Gelenke (Oberarmkopf, Hüftkopf, Oberschenkel). Kann als BK 2201 „Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft" anerkannt werden.
5. Untersuchungsumfang
5.1 Anamnese
Schwerpunkte: vegetative Anamnese, Rauchverhalten, Medikamente, frühere und vorliegende Erkrankungen, insbesondere psychische Erkrankungen (z. B. Klaustrophobie, Panikattacken), Herz-Kreislauf-System, Lunge und Atemwege, Neurologie sowie Ohren und Nasennebenhöhlen. Zusätzlich Einsichtnahme in das Taucher-Dienstbuch oder entsprechende Aufzeichnungen (DGUV Information 201-025).
5.2 Erstuntersuchung
| Untersuchung | Zweck |
|---|---|
| Orientierende Neurologie + Blutdruck | Anfallsleiden, Hypertonie |
| Otoskopie + Tubenfunktion, Druckausgleich | Mittelohr- und NNH-Funktion |
| Spirometrie (ggf. Bodyplethysmographie) | Lungenfunktion |
| EKG + Ergometrie | Cardiopulmonale Leistungsfähigkeit |
| Audiometrie + Optometrie | Hören, Sehen |
| Blutbild, GPT, GGT, Glucose, Kreatinin, Urin | Stoffwechsel, Leber, Niere |
| Röntgen-Thorax | Nur bei rechtfertigender Indikation |
5.3 Nachuntersuchung & Probeschleusung
Reduzierter Umfang gegenüber der Erstuntersuchung: Otoskopie und Prüfung der Tubendurchgängigkeit/Druckausgleich, Spirometrie, EKG sowie Audiometrie. Ergometrie bei Probandinnen und Probanden ab dem 40. Lebensjahr, bei BMI ≥ 30 sowie bei individuellen Fragestellungen. Labor nicht routinemäßig bei jeder Nachuntersuchung. Bei Gelenkschmerzen (Verdacht auf DON): fachärztlich orthopädisch-radiologische Abklärung. Bei Trommelfellnarben ggf. HNO-fachärztliche Abklärung. Probeschleusung (z. B. auf 10 m) bei der ersten Vorsorge erwünscht. Fristen nach AMR 2.1: erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme, jede weitere spätestens alle 36 Monate; kürzere Fristen nach ärztlichem Ermessen.
6. Beurteilungskriterien
- Kardiopulmonal: Rhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, schwere Hypertonie, Asthma, COPD, Emphysem. Früherer Pneumothorax = in der Regel absolute Kontraindikation.
- Offenes Foramen ovale (PFO): Offenes Foramen ovale (PFO): begünstigt eine DCI wohl nur gering; Einzelfallbetrachtung. Eine gesonderte Untersuchung zum PFO-Ausschluss ist nur bei einer Nachuntersuchung nach stattgehabter DCI mit Hinweis auf Gasblasenübertritt erforderlich.
- Diabetes mellitus mit Hypoglykämie-Neigung — Stellungnahme der Diabetologie.
- HNO: Trommelfellperforation, eingeschränkte Tubenfunktion, chronische NNH, Morbus Menière.
- Psyche: Klaustrophobie, Panik, Sucht.
- Zähne: Karies, schadhafte Füllungen vor Tauchgang sanieren.
- Sehleistung: Sehleistung: beidäugig korrigierte Sehleistung < 0,7 (Fern und Nah) sowie stark eingeschränktes Gesichtsfeld sind relevant; Einäugigkeit ist keine absolute Kontraindikation.
- Spezifisch: Wiederholte DCI; wiederholte Barotraumen; wiederholt negative Probeschleusung.
7. IAAI in der Praxis
- Otoskopie und Tubenfunktion in der eigenen Praxis — ohne externes HNO-Konsil.
- Spirometrie + Bodyplethysmographie bei Bedarf vor Ort verfügbar.
- Probeschleusung in Kooperation mit Tauchschule oder Druckkammer organisiert.
- Doppel-Bescheinigung (Pflichtvorsorge nach ArbMedVV + Tauglichkeit nach DGUV V 40) am selben Tag.
- Termine in unserer digitalen Vorsorgekartei verwaltet.
8. Notfall: Dekompressionsunfall
- 24/7-Erreichbarkeit der nächstgelegenen Druckkammer vor Beginn jedes Tauchprojekts.
- Sauerstoff am Tauchplatz (100 % O₂ über Demand-Maske) — wichtigste Erstmaßnahme bei DCI-Verdacht.
- Ausreichend Flüssigkeit zur Volumengabe.
- Schneller Transport in die nächstgelegene Druckkammer; bei Lufttransport ist eine möglichst geringe Flughöhe bzw. eine angepasste Kabinendruckhöhe zu beachten.
- Dokumentation des Tauchprofils + Symptome für die behandelnde Druckkammer-Klinik.
9. Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich G 31 auch fürs Sporttauchen?
Nein. G 31 (E TAU) ist Pflichtvorsorge nach ArbMedVV — nur für Berufstaucher und wissenschaftliches Tauchen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit. Sporttauchen unterliegt anderen Tauglichkeitsanforderungen.
Wie oft muss ich zur Tauchervorsorge?
Pflichtvorsorge: erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit, danach i. d. R. nach 12 Monaten und anschließend alle 36 Monate (AMR 2.1). Bei besonderer Belastung verkürzt. Anlass-Vorsorge nach jeder DCI oder relevantem Barotrauma.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Tauglichkeit?
Vorsorge nach ArbMedVV (E TAU) ist beratend und vertraulich. Die Tauglichkeitsbeurteilung nach DGUV V 40 entscheidet, ob die Tätigkeit aufgenommen werden darf.
Welcher Arzt darf G 31 durchführen?
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Tauchmedizinische Kenntnisse (z. B. GTÜM-Diplom Tauch- und Überdruckmedizin) werden erwartet.
Ist ein offenes Foramen ovale ein Tauchverbot?
Nein, nicht automatisch. Routine-Echokardiographie zum PFO-Ausschluss nur nach DCI mit Hinweis auf Gasblasenübertritt erforderlich.
Was, wenn ich beim Tauchen Gelenkschmerzen bekomme?
Sofort beim Betriebsarzt vorstellen — Hinweis auf mögliche dysbare Osteonekrose (DON). Weiterführend: Röntgen, ggf. MRT der großen Gelenke. Anerkannter BK-2201-Fall kann zur Tätigkeitsuntersagung führen.
Mischgas-Tauchen — wer genehmigt das?
Die zuständige Berufsgenossenschaft. Ohne Genehmigung kein Mischgas-Tauchen.
10. Quellen
- DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, Fassung Januar 2022, Empfehlung E TAU „Taucherarbeiten", S. 953–972
- ArbMedVV (Anhang Teil 4)
- DGUV Vorschrift 40 „Taucharbeiten“
- DGUV Information 201-025 „Taucher-Dienstbuch"
- DGUV Information 250-001 (Anfallsleiden)
- AMR 2.1 (Fristen) und AMR 6.3 (Vorsorgebescheinigung)
- BKV Anlage 1, BK 2201
- GTÜM-Empfehlungen zur tauchmedizinischen Diagnostik (Stand: Frühjahr 2026)
Stand: 30. April 2026 — Dr. Johannes Angerer, Betriebsarzt & COO IAAI Arbeitssicherheit GmbH. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung.

