DGUV-Empfehlung E DRL

Überdruck (Druckluft) — Eignungsbeurteilung

Eignungsbeurteilung für Tätigkeiten in Druckluft (Tunnelbau, Senkkasten, Berufstauchen). Druckluftverordnung, Druckkammer-Prüfung, BK 2201 (Druckluft-/Caisson-Krankheit). Stand April 2026.

Autor: Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO der IAAI Arbeitssicherheit GmbHVeröffentlicht: 28. Januar 2025 · Aktualisiert: 16. April 2026 · Lesezeit: 14 Minuten

Auf einen Blick

Tätigkeiten in Druckluft bzw. unter Überdruck — typisch im Tunnelbau mit Druckluft-Senkungsverfahren, in Caisson- und Senkkasten-Arbeiten, im Berufstauchen sowie in hyperbarer Medizin — erfordern eine Eignungsbeurteilung nach DGUV-Empfehlung E DRL. Rechtsgrundlage: Druckluftverordnung (DruckLV). Schwerpunkte der Prüfung: kardiopulmonale Eignung, Tubenfunktion (Mittelohrdruck-Ausgleich), Hals-Nasen-Ohren-Status, Belastbarkeit. Berufskrankheit: BK 2201 (Druckluft-/Caisson-Krankheit) — mit akuten und chronischen Folgeschäden.

Druckkammer-Untersuchung mit Otoskopie und Tubenfunktionsprüfung
Otoskopie und Probeschleusung in der Druckkammer.
Berufstaucher mit Helmtauchgerät bei Bergungsarbeiten
Helmtauchgerät bei industrieller Tauchbergung.

1. Was ist die DRL-Eignungsbeurteilung?

Die Eignungsbeurteilung Überdruck (DGUV E DRL) prüft die körperliche Tauglichkeit für Tätigkeiten unter erhöhtem Luftdruck — in Tunnelbau, Senkkasten, Berufstauchen, hyperbarer Therapie. Echte Eignungsuntersuchung mit Tauglich/Nicht-tauglich-Urteil. Pflicht nach DruckLV § 12.

2. Rechtsgrundlage

3. Druckstufen und Aufenthaltsdauern

Druckluft-BereichÜberdruckAufenthaltsdauer / Prüfung
Tunnelbau geringbis 0,7 barverlaengerte Schicht möglich, Standard-DRL
Tunnelbau mittel0,7–2,1 barverkürzte Aufenthaltsdauer, strenge Eignung
Tunnelbau hoch2,1–3,6 barStrikte Tabellen DruckLV, Druckkammer-Probeschleusung
Tauchen BerufstiefenabhängigBGV C 23, jaehrliche Tauchtauglichkeit

4. Branchen, Krankheitsbild, BK

4.1 Branchen

4.2 Krankheitsbild — Druckluftkrankheit

Akut: Dekompressionskrankheit Typ I (Bends, Hautmarmorierung, Muskel-/Gelenkschmerzen), Typ II (Lungenembolie, Hirninfarkt, Querschnitt). Subakut: aseptische Knochennekrose, vor allem Hüft- und Schultergelenk. Mittelohr-Barotrauma, Sinustrauma, Lungenbarotrauma.

4.3 BK 2201

„Erkrankungen durch Arbeiten in Druckluft“ — anerkannt als Berufskrankheit. Voraussetzung: dokumentierte Druckluftexposition + Folgeschaden (z.B. aseptische Knochennekrose, neurologische Defizite).

Fristen der Vorsorgen
Erste Vorsorge
vor Aufnahme der Tätigkeitinnerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)Kürzere Fristen sind zulässig und vom Arzt oder der Ärztin festzulegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht erforderlich ist. Für Wunschvorsorgen gibt es keine vorgegebenen Fristen.
Maßgeblich ist die arbeitsmedizinische Festlegung des Betriebsarztes; Bei Auffälligkeiten verkürzte Fristen nach ärztlichem Ermessen.

5. Untersuchungsumfang

Beratung zu Druckluft-Risiken, Schleusenzeit, Notfallverhalten. Anamnese: kardiopulmonale Erkrankungen, HNO-Anamnese, Tubenfunktion-Probleme, Migraene, Anfallsleiden, frühere Druckluftunfaelle, frühere Otitiden, Sinusitiden. Otoskopie beider Ohren, Tubenfunktion-Prüfung (Valsalva, Toynbee). Rhino-Sinus-Inspektion. Augenuntersuchung. Spirometrie. Belastungs-EKG. Probeschleusung in Druckkammer (auf 1,5–2,1 bar) zur Prüfung der Tubenfunktion und Belastbarkeit. Röntgen LWS bei langen Schichten oder bei BK-2201-Verdacht (aseptische Knochennekrose).

6. Beurteilung und Eignungsurteil

Drei-Stufen-Urteil: tauglich (alle Druckstufen), bedingt tauglich (z.B. nur niedrige Druckstufe, kein Tauchen), nicht tauglich. Bescheinigung an Versicherten und Arbeitgeber. Folgevorsorge: erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate — bei Tunnelbau wie bei Berufstauchen.

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Druckluftverordnung einhalten. DruckLV-Tabellen für Schleusenzeit / Aufenthaltsdauer / Dekompression strikt befolgen.
  2. Schleusenmeister. Schleusenmeister mit Spezialausbildung erforderlich; Notfallverfahren dokumentiert.
  3. Druckkammer vor Ort. Bei Tunnelbaustellen Druckkammer für Notfall-Rekompression bereitstellen.
  4. Notfallplan Dekompressionskrankheit. Sofort-Rekompression, Sauerstoff-Therapie, Notarzt mit Kenntnis von Tauch-/Druckluftmedizin.
  5. Rauchen verboten. Erhöhtes Risiko für Lungenbarotrauma; Rauchverbot in Druckluft-Bereich.
  6. Mutterschutz. Schwangerschaft = Beschaeftigungsverbot in Druckluft (§ 11 MuSchG).
  7. Nachuntersuchung BK 2201. Ehemalige Druckluft-Beschäftigte sollten bei Gelenk- oder Knochensymptomen rasch zum Tropen-/Tauchmediziner.

FAQ

Wer ist Pflicht-Eignung in Druckluft?

Alle Beschäftigten, die in Druckluft arbeiten — Tunnelbau Senkungsverfahren, Caisson, Berufstauchen, hyperbare Medizin. DruckLV § 12.

Was ist die Druckluft-/Caisson-Krankheit?

Bei zu schneller Dekompression entweichen Stickstoffblasen ins Gewebe — Gelenkschmerzen (Bends), Hautmarmorierung, Lungenembolie, Hirninfarkt. Akut lebensgefaehrlich; Rekompression Therapie der Wahl.

Was ist eine Probeschleusung?

Test-Aufenthalt in der Druckkammer auf 1,5–2,1 bar zur Prüfung der Tubenfunktion (Mittelohr-Druckausgleich) und kardiovaskuläre Belastbarkeit unter Überdruck.

Wie häufig ist Folgeuntersuchung?

Erste Folgevorsorge nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate — bei Tunnelbau wie bei Berufstauchen. Bei Auffaelligkeiten verkuerzt; bei langer Pause volle Erstuntersuchung.

Was ist BK 2201?

Berufskrankheit „Erkrankungen durch Arbeiten in Druckluft“. Schwerpunkte: aseptische Knochennekrose der Hueft-/Schulter-Gelenke, neurologische Folgeschaeden.

Welche Schnittstellen mit anderer Eignung?

Bei Berufstauchen: zusätzlich Atemschutz-Eignung Gruppe 3 (E ASE) für Pressluftatmer/Schlauchgerät. Bei Tunnelbau: ggf. SRA-Eignung wenn O₂-Reduktion an Bord.

Quellen

IAAI — wir setzen die Druckluft-Eignungsbeurteilung für Sie um

Wir betreuen Tunnelbau-, Tauch- und Bergungsbetriebe deutschlandweit. E-DRL-Eignungsbeurteilung mit HNO-Status, Probeschleusung, kardiopulmonaler Belastung, BK-2201-Antragsbegleitung.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

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