Auf einen Blick
Tätigkeiten in Druckluft bzw. unter Überdruck, typisch im Tunnelbau mit Druckluft-Senkungsverfahren, in Caisson- und Senkkasten-Arbeiten, im Berufstauchen sowie in hyperbarer Medizin, erfordern eine Eignungsbeurteilung nach der DGUV-Empfehlung. Rechtsgrundlage für Arbeiten in Druckluft ist die Druckluftverordnung (DruckLV). Für Taucherarbeiten gilt die DruckLV nach ihrem § 1 Abs. 2 nicht; hier ist die DGUV Vorschrift 40 „Taucherarbeiten“ maßgeblich. Zusätzlich ist nach ArbMedVV Anhang Teil 3 Pflichtvorsorge zu veranlassen. Schwerpunkte der Prüfung: kardiopulmonale Eignung, Tubenfunktion (Mittelohrdruck-Ausgleich), Hals-Nasen-Ohren-Status, Belastbarkeit. Berufskrankheit: BK 2201 (Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft) mit akuten und chronischen Folgeschäden.


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1. Was ist die Eignungsuntersuchung für Arbeiten in Druckluft?
Die Eignungsbeurteilung Überdruck prüft die körperliche Tauglichkeit für Tätigkeiten unter erhöhtem Luftdruck, etwa in Tunnelbau, Senkkasten, Berufstauchen und hyperbarer Therapie. Echte Eignungsuntersuchung mit Tauglich/Nicht-tauglich-Urteil. Für Arbeiten in Druckluft ist sie nach § 10 DruckLV vorgeschrieben; für Taucherarbeiten gilt die DruckLV nicht (§ 1 Abs. 2 DruckLV), hier ist die DGUV Vorschrift 40 maßgeblich.
2. Rechtsgrundlage
- DruckLV — Druckluftverordnung von 1972 (zuletzt geändert 2017)
- DGUV Information 201-061 Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten in Druckluft (2022)
- DGUV Vorschrift 40 Taucherarbeiten
- DGUV-Information 213-058
- EN 14143 (Atemgeräte für Tauchen)
- BKV — BK 2201 (Druckluft-/Caisson-Krankheit)
3. Druckstufen nach Druckluftverordnung
| Bereich | Überdruck | Anforderungen |
|---|---|---|
| Druckluftarbeiten | unter 0,7 bar | Ein- und Ausschleusen nach den Tabellen der DruckLV, ermächtigter Arzt jederzeit erreichbar |
| Druckluftarbeiten | 0,7 bis 2,0 bar | zusätzlich Krankendruckluftkammer an der Arbeitsstelle, Ausschleusen mit Sauerstoff, Druckschreiber in der Personenschleuse |
| Druckluftarbeiten | über 2,0 bis 3,6 bar | zusätzlich Arzt ständig an der Arbeitsstelle; über 3,6 bar Beschäftigungsverbot (§ 9 DruckLV) |
| Berufstauchen | tiefenabhängig | DGUV Vorschrift 40; Eignungsbeurteilung nach der jeweiligen Rechtsgrundlage (z. B. GesBergV, DGUV Vorschrift 49) |
4. Branchen, Krankheitsbild, BK
4.1 Branchen
- Tunnelbau Druckluft-Senkungsverfahren (klassisch in Brückenpfeilern, U-Bahn-Schächten)
- Berufstauchen (Bergung, Inspektion, Schweißen unter Wasser, Off-shore)
- Hyperbare Medizin (Überdruck-Therapie z.B. CO-Vergiftung)
- Senkkasten (Caisson-Arbeiten)
- Forschungstauchen, Polizei, Bundeswehr
4.2 Krankheitsbild — Druckluftkrankheit
Akut: Dekompressionskrankheit Typ I (Bends, Hautmarmorierung, Muskel-/Gelenkschmerzen), Typ II (Lungenembolie, Hirninfarkt, Querschnitt). Subakut: aseptische Knochennekrose, vor allem Hüft- und Schultergelenk. Mittelohr-Barotrauma, Sinustrauma, Lungenbarotrauma.
4.3 BK 2201
„Erkrankungen durch Arbeiten in Druckluft“ — anerkannt als Berufskrankheit. Voraussetzung: dokumentierte Druckluftexposition + Folgeschaden (z.B. aseptische Knochennekrose, neurologische Defizite).
5. Untersuchungsumfang
Beratung zu Druckluft-Risiken, Schleusenzeit, Notfallverhalten. Anamnese: kardiopulmonale Erkrankungen, HNO-Anamnese, Tubenfunktion-Probleme, Migräne, Anfallsleiden, frühere Druckluftunfälle, frühere Otitiden, Sinusitiden. Otoskopie beider Ohren, Tubenfunktion-Prüfung (Valsalva, Toynbee). Rhino-Sinus-Inspektion. Augenuntersuchung. Spirometrie. Belastungs-EKG. Probeschleusung in Druckkammer (bei 1,0 bar) zur Prüfung der Tubenfunktion und Belastbarkeit. Röntgen der großen Gelenke bei langen Schichten oder bei BK-2201-Verdacht (aseptische Knochennekrose).
6. Beurteilung und Eignungsurteil
Drei-Stufen-Urteil: tauglich (alle Druckstufen), bedingt tauglich (z.B. nur niedrige Druckstufe, kein Tauchen), nicht tauglich. Bescheinigung an Versicherten und Arbeitgeber. Nachuntersuchung: jeweils vor Ablauf von 12 Monaten (§ 10 DruckLV).
7. Praxistipps für Unternehmen
- Druckluftverordnung einhalten. DruckLV-Tabellen für Schleusenzeit / Aufenthaltsdauer / Dekompression strikt befolgen.
- Schleusenmeister. Schleusenmeister mit Spezialausbildung erforderlich; Notfallverfahren dokumentiert.
- Druckkammer vor Ort. Bei Tunnelbaustellen Druckkammer für Notfall-Rekompression bereitstellen.
- Notfallplan Dekompressionskrankheit. Sofort-Rekompression, Sauerstoff-Therapie, Notarzt mit Kenntnis von Tauch-/Druckluftmedizin.
- Rauchen verboten. Erhöhtes Risiko für Lungenbarotrauma; Rauchverbot in Druckluft-Bereich.
- Mutterschutz. Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot in Druckluft (§ 11 MuSchG).
- Nachuntersuchung BK 2201. Ehemalige Druckluft-Beschäftigte sollten bei Gelenk- oder Knochenbeschwerden rasch einen Arzt mit Erfahrung in Tauch- und Überdruckmedizin aufsuchen.
FAQ
Wer braucht die Eignungsuntersuchung für Druckluft?
Alle Beschäftigten, die in Druckluft arbeiten — Tunnelbau Senkungsverfahren, Caisson, hyperbare Medizin. DruckLV § 10; Berufstauchen nach DGUV Vorschrift 40.
Was ist die Druckluft-/Caisson-Krankheit?
Bei zu schneller Dekompression entweichen Stickstoffblasen ins Gewebe — Gelenkschmerzen (Bends), Hautmarmorierung, Lungenembolie, Hirninfarkt. Akut lebensgefährlich; Rekompression Therapie der Wahl.
Was ist eine Probeschleusung?
Test-Aufenthalt in der Druckkammer bei 1,0 bar vor dem ersten Einsatz und nach mehrmonatiger Unterbrechung, zur Prüfung der Tubenfunktion (Mittelohr-Druckausgleich) und kardiovaskuläre Belastbarkeit unter Überdruck.
Wie häufig ist Folgeuntersuchung?
Nachuntersuchung jeweils vor Ablauf von 12 Monaten (§ 10 DruckLV). Bei Auffälligkeiten verkürzt; nach einer Drucklufterkrankung oder einer krankheitsbedingten Arbeitsunterbrechung von mehr als einem Tag erneute Vorstellung beim ermächtigten Arzt vor dem Weitereinsatz (§ 11 DruckLV).
Was ist BK 2201?
Berufskrankheit „Erkrankungen durch Arbeiten in Druckluft“. Schwerpunkte: aseptische Knochennekrose der Hüft- und Schultergelenke, neurologische Folgeschäden.
Welche Schnittstellen mit anderer Eignung?
Bei Tunnelbau: Werden Atemschutzgeräte getragen, kommen Atemschutz-Vorsorge und gegebenenfalls eine Atemschutz-Eignungsbeurteilung hinzu.
Quellen
- DGUV Empfehlung „Überdruck (Arbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten)“, Ausgabe 2022
- DruckLV (1972, zuletzt geändert 2017)
- DGUV Vorschrift 40 Taucherarbeiten
- DGUV-Information 213-058
- BKV — BK 2201
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Wir betreuen Tunnelbau-, Tauch- und Bergungsbetriebe deutschlandweit. E-ÜDR-Eignungsbeurteilung mit HNO-Status, Probeschleusung, kardiopulmonaler Belastung, BK-2201-Antragsbegleitung.
Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.