Transparente Preise für die betriebsärztliche Betreuung: Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen, sehen ein konkretes Rechenbeispiel und können in einem Werktag Ihr individuelles Angebot anfordern.
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Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Die Kosten für einen Betriebsarzt richten sich vor allem nach der Zahl der Beschäftigten, der Branche und dem tatsächlichen Betreuungsbedarf. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 2, die jeden Arbeitgeber in Deutschland zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet – unabhängig von der Unternehmensgröße. Seit 2026 dürfen Betriebe bis 20 Beschäftigte das Unternehmermodell nutzen; darüber gilt die Regelbetreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH rechnet transparent nach einem festen Modell ab: eine planbare Grundbetreuung plus die betriebsspezifische Betreuung nach tatsächlichem Aufwand. So zahlen Sie nur, was Ihr Betrieb wirklich benötigt. Zur Orientierung: Die Stundensätze liegen in der Arbeitsmedizin bei 105–180 € und in der Arbeitssicherheit bei 70–120 € (netto) – marktüblich sind rund 120–170 € pro Stunde. Der genaue Preis hängt von Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsbedarf ab.
Fünf Faktoren entscheiden darüber, wie hoch Ihre Kosten ausfallen:

Feste, planbare Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 § 7: Beratung, Begehungen und ASA-Sitzungen. Sie wird als Fünf-Jahres-Einmalzahlung im ersten Betreuungsjahr abgerechnet.
Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen nach tatsächlichem Aufwand, ergänzend zur Grundbetreuung. Sie zahlen nur die Leistungen, die Ihr Betrieb wirklich benötigt.
40 € Bereitstellungspauschale je Einsatz plus Stundenpreis. Bildschirmvorsorge und Gefährdungsbeurteilungen laufen wo möglich remote, das spart Anfahrtskosten.
Hinweis: Vorsorgeuntersuchungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Die Grundbetreuung wird netto zzgl. 19 % USt berechnet.
Ein vereinfachtes Beispiel für die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 (Nettowerte, zzgl. 19 % USt):
| Position | Menge | Preis |
|---|---|---|
| Grundbetreuung Betriebsarzt | 8 Std | 140 €/Std |
| Summe Grundbetreuung (5 Jahre) | einmalig | 1.120 € netto |
| Bereitstellungspauschale | je Einsatz | 40 € |
| Vorsorgeuntersuchungen (BSB) | nach Aufwand | USt-frei |
Beispielwerte zur Orientierung. Ihr tatsächliches Angebot erstellen wir individuell nach Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsbedarf.
Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 muss jeder Arbeitgeber eine betriebsärztliche Betreuung sicherstellen, ab dem ersten Beschäftigten.
Die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 § 7 wird als Fünf-Jahres-Einmalzahlung im ersten Betreuungsjahr fällig und deckt Beratung, Begehungen und ASA-Sitzungen ab.
Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand ab. Vorsorgeuntersuchungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Je Einsatz berechnen wir eine Bereitstellungspauschale von 40 € plus Stundenpreis. Viele Leistungen wie Bildschirmvorsorge oder Gefährdungsbeurteilungen bieten wir remote an.
In der Regel innerhalb eines Werktags. Fordern Sie einfach unverbindlich Ihr individuelles Angebot an.
Sagen Sie uns Mitarbeiterzahl und Branche, wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot für die betriebsärztliche Betreuung.
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