Deutschland erlebt erneut eine ausgeprägte Hitzewelle, und der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt amtliche Hitzewarnungen heraus. Für Arbeitgeber ist das kein Anlass zum Abwarten: Der Schutz der Beschäftigten vor hitzebedingten Gesundheitsgefahren ist eine gesetzliche Pflicht – unabhängig davon, ob ein eigenes „Hitzeschutzgesetz“ existiert (ein solches gibt es in Deutschland bislang nicht, Stand 2026). Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (§ 3a ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ gibt einen klaren Handlungsrahmen vor. Maßgeblich ist die Lufttemperatur im Arbeitsraum:
Eine ausführliche Erklärung des Stufenkonzepts und der Arbeitgeberpflichten finden Sie in unserem Ratgeber Hitzeschutz am Arbeitsplatz.
Wirksamer Hitzeschutz folgt der Rangfolge technisch – organisatorisch – personenbezogen (TOP):
Für Tätigkeiten im Freien ist die ASR A5.1 relevant, die im August 2025 um Vorgaben zum Schutz vor natürlicher UV-Strahlung und Hitze erweitert wurde. Parallel baut die Bundesregierung den nationalen Hitzeschutzplan (seit 2023) aus, und viele Kommunen erstellen Hitzeaktionspläne. Diese richten sich primär an Bevölkerung und Einrichtungen – die konkrete Pflicht im Betrieb ergibt sich weiterhin aus ArbSchG, ArbStättV und ASR (Stand: Juni 2026).
Schwangere und stillende Mitarbeiterinnen, ältere und vorerkrankte Beschäftigte sowie Jugendliche reagieren empfindlicher auf Hitze. Achten Sie zudem auf Anzeichen von Hitzeerschöpfung und Hitzschlag (Schwindel, Übelkeit, Verwirrtheit, Bewusstseinsstörungen) – im Notfall: betroffene Person kühlen, hinlegen, Notruf absetzen. Ihr Betriebsarzt berät zu Akklimatisierung, Vorsorge und individuellen Schutzmaßnahmen.
Wer Hitze in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und einen einfachen betrieblichen Hitzeschutzplan vorhält, ist auf die nächste Warnstufe vorbereitet. Die IAAI unterstützt Sie bei Gefährdungsbeurteilung, betriebsärztlicher Betreuung und der Umsetzung wirksamer Maßnahmen. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.
