DGUV Vorschrift 2 in der Neufassung ab 1.1.2026, ASiG § 11, ArbSchG: Wie Begehungen und ASA-Sitzungen heute aussehen müssen – IAAI plant, moderiert, dokumentiert.
Kurz beantwortet
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Er tagt mindestens einmal im Quartal. Ihm gehören der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter, zwei Mitglieder des Betriebs- oder Personalrats, der Betriebsarzt, die Sicherheitsfachkraft und die Sicherheitsbeauftragten an. Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft müssen die Arbeitsstätten regelmäßig begehen; wie oft, richtet sich nach dem Risikoprofil des Betriebs.
Begehungen sind das Herzstück der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Sie verschaffen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft den unmittelbaren Eindruck, ohne den keine fundierte Beratung möglich ist. Die ASA-Sitzung ist das Forum, in dem Befunde, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten verbindlich abgestimmt werden. Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2, die die Unfallversicherungsträger im Lauf des Jahres 2026 in Kraft gesetzt haben, wurden unter anderem digitale Betreuungsanteile neu geregelt. IAAI begleitet Sie mit klarem Jahresplan, professioneller Moderation und vollständiger Dokumentation.
Eine Begehung ist mehr als ein Rundgang. Sie folgt einer strukturierten Checkliste, dokumentiert Befunde mit Foto und Beschreibung und endet mit einem Bericht, der Maßnahmen, Verantwortliche und Termine festlegt. Begehungen unterscheiden sich in Anlass und Tiefe:
Routinebegehung. Regelmäßige Begehung im Rahmen der Grundbetreuung. Inhalt: Kontrolle bekannter Gefährdungsschwerpunkte, Prüfung von PSA, Notfallorganisation, Kennzeichnungen, Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Material, Unterweisungsstand.
Anlassbegehung. Begehung nach besonderem Anlass: Unfall, Beinahe-Unfall, neue Anlage, Reorganisation, Beschwerde. Tieferer Detailgrad, oft mit Sifa und Betriebsarzt gemeinsam.
Erstbegehung. Ausführlicher Kennenlern-Rundgang am Beginn der Betreuung. Grundlage für die fortlaufende Gefährdungsbeurteilung und Voraussetzung für telemedizinische Vorsorgen nach AMR 3.4.
Begehung mit Aufsichtsbehörde. Beratungsbegleitung im Rahmen einer LAGetSi- oder BG-Begehung. IAAI bereitet Sie auf Prüfschwerpunkte vor und begleitet die Begehung als Auskunftsgeber.
Die Pflicht zur Begehung ergibt sich aus mehreren Quellen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt ausdrücklich, die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG für Betriebsärzte, § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG für Fachkräfte für Arbeitssicherheit). Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5) verlangt die Gefährdungsbeurteilung, die ohne aktuelle Arbeitsplatzkenntnis nicht denkbar ist. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Einsatzzeiten und definiert die Mindestbestandteile der Grundbetreuung.
Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2, die die Unfallversicherungsträger im Lauf des Jahres 2026 in Kraft gesetzt haben, sind drei Punkte besonders wichtig: Erstens wurde die Grenze für die Regelbetreuung von Kleinbetrieben nach Anlage 1 von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Zweitens dürfen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bis zu einem Drittel der Betreuung telefonisch oder online erbringen, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Prozent; Voraussetzung ist, dass ihnen die Verhältnisse im Betrieb durch Erstbegehung und regelmäßige Präsenz bekannt sind. Drittens müssen sie Nachweise über ihre Fortbildungen erbringen.
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Die DGUV Vorschrift 2 macht keine starre Vorgabe in Monaten oder Quartalen. Die Häufigkeit ergibt sich aus dem Risikoprofil des Betriebs und ist Teil der Einsatzzeitplanung nach DGUV V2-Anlage. Als Orientierung gilt:
Eine Begehung pro Jahr in der Regel ausreichend. Schwerpunkt: Bildschirmarbeitsplätze, Ergonomie, Brandschutz, Notfallorganisation, psychische Belastung.
Zwei bis drei Begehungen pro Jahr. Schwerpunkt: Infektionsschutz, Hauterkrankungen, Heben/Tragen, Gefahrstoffe, Notfallausrüstung, Hygienemanagement.
Vier bis sechs Begehungen pro Jahr und Standort. Schwerpunkt: Maschinensicherheit, Quarzstaub, Lärm, Gefahrstoffe, Absturzsicherung, Arbeitsmittelprüfung, PSA, Notfallplan.
Begehung jeder neuen Baustelle und mindestens vierteljaehrliche Stichprobe. Bauspezifische Themen wie Absturz, Erdbau, Quarzstaub, Hygiene, Notfallorganisation, Erste-Hilfe-Kette.
Eine professionelle Begehung dokumentiert mindestens: Datum und beteiligte Personen, geprüfte Bereiche, festgestellte Mängel mit Foto, Einstufung als Sofortmaßnahme, kurzfristig, mittelfristig oder Dauerthema, Verantwortliche, Termine und Erfolgsindikator. IAAI nutzt eine eigene digitale Checkliste, die je nach Branche angepasst wird (Pflege, Industrie, Bau, Verwaltung, Bildung, Logistik). Der Bericht wird innerhalb von zehn Werktagen nach Begehung an den Arbeitgeber übermittelt und parallel in die digitale Vorsorge- und Sifa-Akte aufgenommen.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist nach § 11 ASiG für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend. Mitglieder sind Arbeitgeber oder Beauftragte, zwei Mitglieder der betrieblichen Mitbestimmung (Betriebs- oder Personalrat), Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragte. Der ASA tagt mindestens einmal pro Quartal, also viermal im Jahr.
Der ASA ist kein Pflichttermin auf Papier, sondern das zentrale Steuerungsgremium für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hier werden Begehungsbefunde besprochen, Maßnahmenpläne aktualisiert, neue Risiken bewertet, Unterweisungen geplant und Statuskennzahlen überwacht (Krankheitsstand, Unfallzahlen, Berufskrankheits-Verdachtsfälle, Wiedereingliederungen).
Eine ordentlich geführte ASA-Sitzung enthält: Bericht des Betriebsarztes, Bericht der Sicherheitsfachkraft, Bericht der Sicherheitsbeauftragten, Behandlung neuer rechtlicher Anforderungen, Abstimmung von Schwerpunktthemen, Beschluss konkreter Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen, sowie die Behandlung offener Punkte aus der Vorsitzung.
Eine bestimmte Form für ASA-Protokolle schreibt die DGUV Vorschrift 2 nicht vor. Wir empfehlen dennoch eine digitale, nachvollziehbare Protokollführung mit Versionierung, Zugriffsschutz und klarer Trennung von Pflicht- und Ergänzungsanteilen. IAAI stellt seinen Kunden dafür eine Plattform zur Verfügung.
Schritt 1 – Jahresplan. Zu Beginn jedes Jahres stimmen wir mit Ihnen einen kompletten Begehungs- und ASA-Plan ab. Termine werden für 12 Monate verbindlich geblockt, inklusive Standortverteilung, Schwerpunktthemen und Vorlagen.
Schritt 2 – Vorbereitung der Begehung. 14 Tage vor jeder Begehung erhält der Arbeitgeber eine Vorbereitungsliste: Themenschwerpunkt, benötigte Dokumente (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle, BG-Kennzahlen), Ansprechpartner, Zugang.
Schritt 3 – Durchführung der Begehung. Sifa und Betriebsarzt begehen den Standort gemeinsam (oder nacheinander, je nach Vereinbarung). Befunde werden direkt in der digitalen Checkliste erfasst, Fotos angehängt, Maßnahmen kategorisiert. Eine kurze Abschlussbesprechung mit Ihnen oder Ihrer Sicherheitsbeauftragten schließt die Begehung.
Schritt 4 – Bericht und Maßnahmenplan. Innerhalb von zehn Werktagen erhalten Sie einen strukturierten Begehungsbericht. Er enthält Befunde, Foto-Dokumentation, Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Terminen, Verweise auf relevante Rechtsgrundlagen.
Schritt 5 – ASA-Vorbereitung. 14 Tage vor der ASA-Sitzung erstellen wir die Tagesordnung gemeinsam mit Ihnen. Pflichtbestandteile (Bericht Betriebsarzt, Sifa, Sicherheitsbeauftragte, Statuskennzahlen, neue rechtliche Anforderungen) sind vorbefüllt; aktuelle Schwerpunkte ergänzen wir.
Schritt 6 – ASA-Moderation. Wir moderieren die Sitzung professionell, sorgen für Einhaltung der Tagesordnung, dokumentieren Beschlüsse und Verantwortliche. Auf Wunsch hybrid (Präsenz und Video) für Multistandort-Belegschaften.
Schritt 7 – Revisionssichere Dokumentation. Das Protokoll wird binnen fünf Werktagen erstellt, von allen Mitgliedern digital signiert und in der ASA-Plattform der IAAI zehn Jahre archiviert. Versionierung und Zugriffsprotokoll sorgen für eine nachvollziehbare Dokumentation.
Schritt 8 – Maßnahmencontrolling. Im darauffolgenden Quartal wird die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen überprüft. Offene Punkte landen in der nächsten Sitzung. Sie behalten zu jedem Zeitpunkt den vollständigen Stand.
Die DGUV V2 macht keine starre Frequenzvorgabe. Bei niedrigem Risiko reicht eine Begehung pro Jahr; bei hohem Risiko (Bau, Industrie, Logistik) sind vier bis sechs Begehungen pro Jahr typisch. Die genaue Frequenz steht im Einsatzzeitplan, den IAAI mit Ihnen abstimmt.
Ja, in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht (§ 11 ASiG). Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75. Für kleinere Betriebe ist der ASA optional, wir empfehlen aber ein jährliches „Mini-ASA“-Format zur Bilanz und Planung.
Das ASiG schreibt keine Präsenzform vor. Die Neufassung der DGUV V2 betrifft digitale Betreuungsanteile von Betriebsarzt und Sifa, nicht den ASA.
Die Behörde wird die Vorlage von ASA-Protokollen mit Frist anordnen. Wer einer vollziehbaren Anordnung der Behörde nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro (§ 20 ASiG). IAAI erstellt fehlende Protokolle nicht rückwirkend, hilft aber beim Aufbau einer rechtssicheren Struktur ab Vertragsbeginn.
Arbeitgeber oder Beauftragte, zwei Vertreter der betrieblichen Mitbestimmung, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragte. Bei kleineren Betrieben können Funktionen zusammengelegt werden, das muss aber dokumentiert sein.
Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist; IAAI empfiehlt eine Aufbewahrung von zehn Jahren. IAAI archiviert ASA-Protokolle in einer Plattform mit Versionierung und Zugriffsschutz.
Die Kosten richten sich nach Belegschaftsgröße, Branche und Standortzahl. Ein KMU mit 50 Beschäftigten startet typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Jahr (zwei bis drei Begehungen, vier ASA-Sitzungen, Plattform-Zugang).
Stand des Beitrags: April 2026. Rechtsgrundlagen: ArbSchG (insbesondere §§ 4, 5, 6, 21), ASiG (insbesondere §§ 3, 6, 11), DGUV Vorschrift 2 (Neufassung 1.1.2026), ergänzende DGUV-Empfehlungen, BG-Branchenvorgaben. Zuständige Aufsichtsbehörden je nach Bundesland (z. B. LAGetSi Berlin, LAVG Brandenburg, LiA NRW).
In wenigen Minuten anfragen – wir stellen Ihnen ein transparentes Festpreis-Angebot für Ihre Betreuung zusammen, abgestimmt auf Branche und Mitarbeiterzahl.
Während Begehungen und ASA-Sitzungen werden häufig Gefährdungen identifiziert, die spezifische Pflicht- oder Angebotsvorsorgen auslösen.
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