Brandschutzhelfer-Rechner: Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?
Wie viele Brandschutzhelfer muss Ihr Betrieb ausbilden? Geben Sie Beschäftigtenzahl und Brandgefährdung ein und erhalten Sie sofort eine Berechnung nach ASR A2.2 (Punkt 7.3) – inklusive Ergebnis als IAAI-PDF.
Kurz beantwortet
In der Regel reicht ein Anteil von 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2, Punkt 7.3), aufgerundet: 20 Beschäftigte brauchen 1 Brandschutzhelfer, 50 Beschäftigte 3, 100 Beschäftigte 5 und 250 Beschäftigte 13. Mehr Brandschutzhelfer sind nötig bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großer räumlicher Ausdehnung. Schichtbetrieb, Urlaub, Fortbildung und Krankheit müssen Sie einrechnen. Der Rechner berücksichtigt das und liefert das Ergebnis sofort als IAAI-PDF. Maßgeblich bleibt Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Hinweis: Diese Berechnung ist ein unverbindlicher Richtwert und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich ist ASR A2.2, Punkt 7.3 (Stand Juni 2026).
Brandschutz ist Teil Ihrer betrieblichen Betreuung
Die Zahl der Brandschutzhelfer ist nur ein Baustein: Ausbildung, Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge gehören zusammen. Die IAAI betreut Unternehmen bundesweit mit festen Ansprechpartnern – aus einer Hand.
Brandschutz
Ausbildung der Brandschutzhelfer, Brandschutzordnung, Räumungsübungen und Flucht- und Rettungspläne.
Sicherheitstechnische Betreuung
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 2.
Betriebsärztliche Betreuung
Betriebsarzt vor Ort oder telemedizinisch: Vorsorge, Beratung und Eignungsfragen für Ihr Team.
Alle Leistungen im Überblick finden Sie unter Leistungen der IAAI – oder fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an.
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Ausgangspunkt sind 5 % der Beschäftigten, aufgerundet (ASR A2.2, Punkt 7.3). Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen vor Ort, eingeschränkt mobilen Personen oder großen Flächen kommen Zuschläge hinzu, außerdem müssen Schichtbetrieb und Abwesenheiten abgedeckt sein. Im Rechner geben Sie Beschäftigtenzahl und Brandgefährdung ein und erhalten das Ergebnis sofort, auch als IAAI-PDF.
Ist das Ergebnis des Brandschutzhelfer-Rechners verbindlich?
Nein, die Berechnung ist ein unverbindlicher Richtwert. Sie ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich ist ASR A2.2, Punkt 7.3 mit Stand Juni 2026.
Reicht es aus, die richtige Zahl an Brandschutzhelfern zu benennen?
Die Zahl der Brandschutzhelfer ist nur ein Baustein. Ausbildung, Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge gehören zusammen.
Welche Leistungen zum Brandschutz bietet die IAAI an?
Die IAAI bildet Brandschutzhelfer aus und erstellt Brandschutzordnungen sowie Flucht- und Rettungspläne. Außerdem führt sie Räumungsübungen durch. Unternehmen werden bundesweit mit festen Ansprechpartnern betreut.
Sind Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Nach § 10 Abs. 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die ASR A2.2, Punkt 7.3 konkretisiert das: Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten ist durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen.
Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?
Die ASR A2.2 nennt kein festes Intervall. Bei normaler Brandgefährdung hat es sich bewährt, Unterweisung und Löschübung alle 2 bis 5 Jahre zu wiederholen. Den genauen Abstand legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Unabhängig davon werden alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich zum Brandschutz unterwiesen.