Erste-Hilfe-Rechner
Wie viele betriebliche Ersthelfer benötigt Ihr Betrieb und welche Verbandkästen sind vorgeschrieben? Geben Sie Betriebsart und Beschäftigtenzahl ein und erhalten Sie sofort eine Berechnung nach §26 DGUV Vorschrift 1 und ASR A4.3 – inklusive Ergebnis als IAAI-PDF.
Kurz beantwortet
Der Erste-Hilfe-Rechner der IAAI zeigt, wie viele betriebliche Ersthelfer Ihr Betrieb braucht und welche Verbandkästen vorgeschrieben sind. Nach Eingabe von Betriebsart und Beschäftigtenzahl erhalten Sie die Berechnung nach § 26 DGUV Vorschrift 1 und ASR A4.3 als PDF. Das Ergebnis ist ein unverbindlicher Richtwert und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich ist der Rechtsstand Juni 2026.
Hinweis: Diese Berechnung ist ein unverbindlicher Richtwert und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind §26 DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A4.3 (Stand Juni 2026).
Ersthelfer sind nur ein Teil der Ersten Hilfe
Neben der Zahl der Ersthelfer verlangt die DGUV Vorschrift 1 Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material und die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung, zum Beispiel im Verbandbuch; die Aufzeichnungen sind fünf Jahre verfügbar zu halten. Die IAAI bringt das mit der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zusammen.
Betriebsärztliche Betreuung
Beratung zur Ersten Hilfe im Betrieb, Vorsorge und arbeitsmedizinische Begutachtung.
Sicherheitstechnische Betreuung
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unterweisungen und Unfallanalysen nach DGUV Vorschrift 2.
Gefährdungsbeurteilung
Sie bestimmt, wie viel Erste-Hilfe-Material und welche Meldewege Ihr Betrieb braucht.
Alle Leistungen im Überblick finden Sie unter Leistungen der IAAI – oder fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an.
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
Das hängt von der Betriebsart und der Zahl der Beschäftigten ab. Der Erste-Hilfe-Rechner der IAAI berechnet die Zahl der betrieblichen Ersthelfer nach § 26 DGUV Vorschrift 1 und ASR A4.3. Das Ergebnis ist ein unverbindlicher Richtwert.
Reicht es, wenn wir genug Ersthelfer haben?
Nein. Ersthelfer sind nur ein Teil der Ersten Hilfe. Neben der Zahl der Ersthelfer verlangt die DGUV Vorschrift 1 auch Meldewege, Erste-Hilfe-Material und die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung, zum Beispiel im Verbandbuch oder Meldeblock.
Ersetzt der Erste-Hilfe-Rechner die Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Die Berechnung ist ein unverbindlicher Richtwert und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Erst die Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viel Erste-Hilfe-Material und welche Meldewege Ihr Betrieb braucht.
Wer unterstützt uns bei der Organisation der Ersten Hilfe?
Die betriebsärztliche Betreuung berät zur Ersten Hilfe im Betrieb. Die sicherheitstechnische Betreuung übernimmt nach DGUV Vorschrift 2 Unterweisungen und Unfallanalysen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.