Eignung · DGUV-Empfehlung (ehem. G 41)

G41-Untersuchung: Eignung bei Arbeiten mit Absturzgefahr

Auf einen Blick: Wer in großer Höhe arbeitet — auf Bohrtürmen, Gerüsten, in Schächten oder mit PSA gegen Absturz — braucht eine Eignungsbeurteilung. Kein klassischer ArbMedVV-Anlass, sondern eine Eignungsuntersuchung mit eindeutiger Konsequenz: Wer sie nicht besteht, darf in der Höhe nicht arbeiten.
Dr. med. Fabian Wengler · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · Geprüft von Johannes F. Angerer · Veröffentlicht 14. Februar 2026 · Aktualisiert 29. September 2026 · 11 Min Lesezeit

„Eignungsbeurteilungen sind durchzuführen bei Personen, die Arbeiten mit Absturzgefahr in großer Höhe auf Bohrtürmen, Gerüsten oder in Schächten durchführen und dabei nicht durchgehend durch technische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gesichert werden können.“

— DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“

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1. Worum geht es bei der Eignungsbeurteilung „Absturzgefahr“?

Die DGUV-Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (ehemals G 41) regelt die ärztliche Eignungsbeurteilung für Tätigkeiten in großer Höhe. Sie ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV — sondern eine Eignungsbeurteilung mit klarer Konsequenz: Bei festgestellter Nicht-Eignung darf die Tätigkeit nicht (mehr) ausgeübt werden.

Anlässe nach der DGUV-Empfehlung sind Arbeiten mit Absturzgefahr in großer Höhe auf Bohrtürmen, Gerüsten oder in Schächten, sofern die Beschäftigten nicht durchgehend durch technische Maßnahmen gegen Absturz gesichert werden. Auch der Einsatz von PSA gegen Absturz (außer reinen Rückhaltesystemen) und Zugangs- und Positionierungsverfahren mit Seilen lösen einen Eignungs-Anlass aus.

2. Rechtsgrundlagen — was gilt im Frühjahr 2026

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5).
  • BetrSichV mit TRBS 2121 (Teile 1 und 3): Gefährdungen durch Absturz bei Arbeitsmitteln und Leitern.
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten) und DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention).
  • DGUV Information 250-010 „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“.
  • DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe: Notfallsituation: Hängetrauma“.
  • Mutterschutzgesetz (§ 11 Abs. 5): Bei Schwangeren ist die Tätigkeit i. d. R. unverantwortbar.
  • GesBergV (Gesundheitsschutz-Bergverordnung): Rechtsgrundlage für Eignungsbeurteilungen im Bergbau.
Wichtig: Die Eignungsbeurteilung ist strikt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu trennen. Beide Termine dürfen nur kombiniert werden, wenn betriebliche Gründe das erfordern; der Arzt legt dann die unterschiedlichen Zwecke offen (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV). Inhalte und Bescheinigung sind unterschiedlich.

3. Wer ist betroffen? Branchen-Schlaglicht

Die DGUV-Empfehlung listet u. a. auf:

  • Arbeiten an Frei- und Fahrleitungen
  • Arbeiten auf Brücken, Masten, Türmen, Schornsteinen, Windenergieanlagen (WEA)
  • Auf- und Abbau freitragender Konstruktionen (Stahlbau, Stahlbetonfertigteilbau)
  • Zugangs- und Positionierungstechniken mit Seilen (Fassadenreinigung, Veranstaltungsrigging, seilunterstützte Baumarbeiten, Hang- und Felssicherung)
  • Höhenrettung (SRHT)

Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht

  1. Dachdecker / Zimmerer — Steildach, Wartung, Reparatur. PSA und Schienensysteme Standard.
  2. Gerüstbau — Auf- und Abbau erfolgt zwangsläufig oberhalb gesicherter Ebenen.
  3. Industriekletterer / Höhenrettung — Seilzugangs- und Positionierungsverfahren mit hoher Belastung.

4. Untersuchungsumfang nach DGUV-Empfehlung

4.1 Eingangsberatung und Anamnese

Schwerpunkte: vegetative Anamnese und Suchtmittelgebrauch; Medikamente mit sedativer Wirkung, Psychopharmaka, Herz-Kreislauf-Mittel, Antivertiginosa; Vorerkrankungen (psychisch, neurologisch, kardiovaskulär, metabolisch, HNO, ophthalmologisch, muskuloskelettal); Arbeitsanamnese mit Einsatzort, Witterung, Aufgaben, eingesetzter PSA.

4.2 Klinische Untersuchung (Erstuntersuchung)

UntersuchungZweck
BlutdruckHypertonie, Regulationsstörungen
Romberg + UnterbergerKopf-Körper-Gleichgewichtsfunktion
EKGHerzrhythmus, Erregungsleitung
ErgometrieCardiopulmonale Leistungsfähigkeit
SpirometrieLungenfunktion
AudiometrieWarnsignal-Wahrnehmung
OptometrieSehschärfe Ferne und Nähe, Farbsehen, Perimetrie; Beurteilung nach den Kriterien der DGUV-Empfehlung
Kleines Blutbild, GPT, GGT, Glucose, Kreatinin, UrinStoffwechsel, Leber, Niere

4.3 Nachuntersuchung & Fristen

Wie Erstuntersuchung, abweichend Ergometrie nur bei BMI ≥ 30, ab 40 Jahren oder bei individuellen Fragestellungen. Optometrie auf Nähe/Ferne reduziert. Fristen ergeben sich aus der Rechtsgrundlage; IAAI empfiehlt Nachuntersuchungen erstmals nach 12 Monaten, danach alle 36  Monate.

5. Beurteilungskriterien — was disqualifiziert

Die DGUV-Empfehlung listet vier Kategorien (7.4.1 bis 7.4.4) von Eignung bis Tätigkeitswechsel. Relevante Krankheitsgruppen (Auszug):

  • Allgemeine Körperschwäche, BMI ≥ 30 (mit Ergometrie-Pflicht)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit Synkope-Risiko (Rhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, Z. n. Infarkt/Schlaganfall, schwere arterielle Hypertonie)
  • Lungenerkrankungen mit Einschränkung der Leistungsfähigkeit
  • Diabetes mellitus mit Hypoglykämie-Neigung
  • Anfallsleiden (DGUV Information 250-001)
  • Akrophobie, Panikstörungen, Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen
  • Herabgesetztes Sehvermögen (Kriterien der DGUV-Empfehlung)
  • Erkrankungen mit Schwindel-Symptomatik
Hinweis: Einäugigkeit ist keine absolute Kontraindikation — Bewertung im Einzelfall. BMI ≥ 30 schließt Eignung nicht automatisch aus, sondern verlangt einen ergometrischen Leistungsnachweis.

6. Hängetrauma — der unterschätzte Notfall

Bei seilunterstützten Verfahren ist das Hängetrauma der medizinisch wichtigste Sonderfall. Bewegungsloses Hängen im Auffanggurt führt nach wenigen Minuten zu Blutpooling, vasovagaler Reaktion und im Extremfall zum hypovolämischen Schock.

  • Zeitfenster: bereits nach 10–20 Minuten bewusstloser Hängezeit kritisch
    (DGUV Information 204-011)
  • Lagerung: Aktuelle Leitlinien (DGUV Information 204-011, ERC/GRC Reanimationsleitlinien) empfehlen nach Rettung die normale flache Lagerung. Die früher propagierte Kauer-/Hocklagerung gilt als überholt. Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage; bei Kreislaufstillstand: sofort Reanimation.
  • Pflicht des Unternehmens: Rettungskonzept aus der Höhe in der Gefährdungsbeurteilung verankern (Selbstrettung, Kameradenrettung, Fremdrettung).

7. IAAI in der Praxis

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst nach ASiG. Bei Absturz-Tätigkeiten lösen wir typische Engpässe pragmatisch:

  • Schnelle Termine an mehreren Standorten — wichtig bei Großprojekten (Windpark-Wartung, Gerüstbau-Saison, Fassadenarbeiten).
  • Ergometrie und Spirometrie vor Ort.
  • Eignung und Vorsorge im selben Termin nur, wenn betriebliche Gründe das erfordern; die unterschiedlichen Zwecke werden offengelegt, Inhalte und Bescheinigungen getrennt dokumentiert (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV)
  • Klare Bescheinigungen mit Anlass, Ergebnis, nächstem Termin.
  • Branchenkenntnis — unsere Betriebsärzte kennen Anforderungsprofile von Dachdecker bis Industriekletterer.

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8. Fristen, Wiederholungen, Sonderfälle

  • Erstuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Nachuntersuchung: Nach der jeweiligen Rechtsgrundlage oder betrieblichen Regelung sowie bei Anlass; die Abstände legt der Arzt individuell anhand Anforderungsprofil und Gefährdungsbeurteilung fest.
  • Anlass-Untersuchung: Bei Eignungszweifel, nach Unfall, Synkope oder neuer relevanter Erkrankung.
  • Schwangerschaft: Tätigkeit i. d. R. nicht zulässig (§ 11 (5) MuSchG).
  • Rückkehr aus AU: Bei längerer AU (z. B. nach Synkope, Herzinfarkt) erneute Eignungsbeurteilung vor Aufnahme.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Eignungsbeurteilung G41 verpflichtend?

Sie ist im klassischen Sinn keine ArbMedVV-Pflichtvorsorge. Eine Eignungsuntersuchung darf der Arbeitgeber nur verlangen, wenn eine Rechtsgrundlage besteht (z. B. GesBergV) oder sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Für Industriekletterer, Dachdecker und Höhenrettung ist das häufig der Fall.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber, wenn er die Untersuchung verlangt. Sie findet in der Regel während der Arbeitszeit statt.

Darf ich die Untersuchung ablehnen?

Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen durchgeführt werden. Eine Ablehnung kann zur Folge haben, dass über die Eignung nicht entschieden wird — und die Tätigkeit nicht ausgeübt werden darf.

Welcher Arzt darf die Untersuchung durchführen?

Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Kenntnis des Arbeitsplatzes und der Gefährdungsbeurteilung sind Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Eignungsbeurteilung und Vorsorge?

Vorsorge nach ArbMedVV ist beratend und vertraulich. Die Eignungsbeurteilung endet mit einer Aussage zur Eignung nach den Kategorien der DGUV-Empfehlung. Mit Einwilligung der untersuchten Person erfährt der Arbeitgeber dieses Ergebnis, nicht aber Befunde.

Was passiert bei BMI ≥ 30?

Adipositas allein schließt die Eignung nicht aus. Notwendig ist ein ergometrischer Nachweis einer angepassten cardiopulmonalen Leistungsfähigkeit.

Was tun bei Akrophobie?

Höhenangst ist eine relative Kontraindikation. In leichter Ausprägung kann eine bedingte Eignung mit organisatorischen Maßnahmen möglich sein. Bei ausgeprägter Akrophobie ist ein Tätigkeitswechsel zu erwägen.

Wie lange dauert die Untersuchung?

Inklusive Anamnese, klinischer Untersuchung, EKG, Ergometrie, Spirometrie, Audiometrie, Optometrie und Labor: 60–90 Minuten. Nachuntersuchungen 45–60 Minuten.

10. Quellen

  • DGUV Empfehlungen zu Eignungsbeurteilungen, Fassung Januar 2022, Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“
  • DGUV Information 250-010 „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“
  • DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe: Notfallsituation: Hängetrauma“
  • DGUV Information 212-001 „Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren“
  • TRBS 2121 Teile 1 und 3
  • DGUV Vorschrift 38, DGUV Vorschrift 1
  • ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, MuSchG (Stand: Frühjahr 2026)
  • GesBergV (Gesundheitsschutz-Bergverordnung)

Stand: 29. September 2026 · Dr. med. Fabian Wengler, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, geprüft von Johannes F. Angerer, IAAI Arbeitssicherheit GmbH. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Vorsorge oder Eignungsbeurteilung sprechen Sie uns direkt an.

Sehtest und Gleichgewichtsprüfung G41
Seh- und Gleichgewichtsprüfung der G41-Eignungsbeurteilung.
Dachdecker mit Auffanggurt auf Steildach
Dachdecker mit Auffanggurt — typische Arbeit mit Absturzgefahr.
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G41-Untersuchung auf einen Blick

Die G41-Untersuchung ist eine betriebsärztliche Eignungsuntersuchung für Beschäftigte, die mit Absturzgefahr in der Höhe arbeiten, etwa auf Gerüsten, Masten, Dächern oder am Seil. Seit 2022 heißt sie offiziell DGUV-Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“. Gefragt ist sie bei Gerüstbauern, Dachdeckern, Industriekletterern, Monteuren an Windenergieanlagen und in der Höhenrettung.

ArtEignungsuntersuchung, keine Vorsorge nach ArbMedVV
Rechtsgrundlagekeine allgemeine Pflicht; z. B. GesBergV, Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung
Für wenArbeiten in der Höhe ohne durchgehende Absturzsicherung, mit PSA gegen Absturz oder am Seil
Fristvor Aufnahme der Tätigkeit; Nachuntersuchung nach der jeweiligen Rechtsgrundlage oder betrieblichen Regelung sowie bei Anlass, die Abstände legt der Arzt fest
Kostenträgt der Arbeitgeber, wenn er die Untersuchung verlangt
Wer untersuchtBetriebsarzt: Facharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Woran erkennen Sie, ob eine Tätigkeit die G41-Untersuchung erfordert?

Neben der Höhe kommt es darauf an, ob Beschäftigte durchgehend gegen Absturz gesichert sind. Prüfen Sie in der Gefährdungsbeurteilung diese Fragen:

  • Kann die Person bei der Arbeit abstürzen, weil Geländer, Netze oder andere technische Sicherungen fehlen oder nicht überall vorhanden sind?
  • Wird PSA gegen Absturz eingesetzt, die einen Sturz auffangen soll? Reine Rückhaltesysteme, die schon das Erreichen der Absturzkante verhindern, lösen nach der DGUV-Empfehlung keinen Anlass aus.
  • Arbeitet die Person mit Seilzugangs- oder Positionierungstechnik?
  • Gehört Höhenrettung zu ihren Aufgaben?

Lautet eine Antwort ja, sollten Sie eine Eignungsbeurteilung einplanen. Wer dagegen auf einer Arbeitsbühne mit festem Geländer arbeitet, braucht sie in der Regel nicht. Im Zweifel bewertet der Betriebsarzt die Tätigkeit gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Halten Sie das Ergebnis dieser Prüfung in der Gefährdungsbeurteilung fest, auch wenn keine Eignungsbeurteilung nötig ist.

Ist die G41-Untersuchung Pflicht oder freiwillig?

Die G41-Untersuchung ist nur Pflicht, wenn eine Rechtsgrundlage oder eine Vereinbarung sie verlangt, sonst ist sie freiwillig. Die G 41 ist eine Eignungsuntersuchung, die ArbMedVV regelt sie nicht. Verlangen darf der Arbeitgeber sie, wenn eine Rechtsgrundlage besteht, etwa die GesBergV im Bergbau, oder wenn sie wirksam vereinbart ist:

  • im Arbeitsvertrag,
  • in einem Tarifvertrag,
  • in einer Betriebsvereinbarung.

Auftraggeber, zum Beispiel Betreiber von Windparks oder Industrieanlagen, verlangen von Fremdfirmen teils zusätzlich einen Nachweis der Eignung, bevor deren Beschäftigte in der Höhe arbeiten. Halten Sie deshalb für jede eingesetzte Person eine gültige Bescheinigung bereit. In diese Unterlagen gehört nur das Ergebnis, keine Befunde.

Wie läuft die G41-Untersuchung ab?

Die Erstuntersuchung folgt meist dieser Reihenfolge:

  1. Fragebogen und Gespräch zu Vorerkrankungen, Medikamenten, Schwindel, Höhenangst und Ihrer Tätigkeit.
  2. Gleichgewichtsprüfung: Sie stehen mit geschlossenen Augen und treten auf der Stelle.
  3. Seh- und Hörtest.
  4. Blutdruck, Ruhe-EKG und Lungenfunktion: Für die Lungenfunktion atmen Sie kräftig in ein Mundstück.
  5. Belastungs-EKG auf dem Ergometer: Sie treten in Stufen gegen steigenden Widerstand, während EKG und Blutdruck laufen. Bei der Erstuntersuchung regelmäßig, bei Nachuntersuchungen ab dem 40. Lebensjahr, bei einem BMI ab 30 oder bei besonderer Fragestellung.
  6. Blutentnahme und Urinprobe.
  7. Abschlussgespräch mit Ergebnis und Termin der Nachuntersuchung.

Laborwerte liegen manchmal erst nach dem Termin vor. Die Bescheinigung kann dann nachgereicht werden.

Bitte bringen Sie mit:

  • Brille oder Kontaktlinsen und gegebenenfalls Hörgeräte
  • eine aktuelle Liste Ihrer Medikamente
  • Befunde von Fachärzten, etwa aus Kardiologie, Neurologie oder HNO
  • bequeme Kleidung und Sportschuhe für das Belastungs-EKG
  • die letzte Eignungsbescheinigung, falls vorhanden

Haben Sie am Untersuchungstag Fieber oder einen akuten Infekt, verschieben Sie den Termin. Ein Belastungs-EKG ist dann nicht sinnvoll, und das Ergebnis wäre nicht aussagekräftig.

Was erfährt der Arbeitgeber nach der G41-Untersuchung?

Anders als bei der Vorsorge nach ArbMedVV erhält der Arbeitgeber hier mit Ihrer Einwilligung ein Ergebnis zur Eignung. Die Bescheinigung nennt die Tätigkeit, das Ergebnis und den nächsten Termin. Die DGUV-Empfehlung unterscheidet vier Ergebnisse:

  • Eignung gegeben, keine Maßnahmen erforderlich,
  • Eignung unter bestimmten Voraussetzungen, etwa mit Sehhilfe oder organisatorischen Schutzmaßnahmen,
  • Eignung mit verkürzter Frist bis zur nächsten Beurteilung,
  • in der Regel keine Eignung, wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg versprechen; dann ist ein Tätigkeitswechsel zu erwägen.

Diagnosen, Laborwerte und EKG-Befunde bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erfährt, ob und unter welchen Auflagen Sie in der Höhe arbeiten dürfen. Den medizinischen Grund erfährt er nicht. Stimmen Sie der Weitergabe des Ergebnisses nicht zu, kann der Arbeitgeber Sie für Arbeiten mit Absturzgefahr nicht einsetzen.

Was passiert, wenn man die G41-Untersuchung nicht besteht?

Wer die G41-Untersuchung „nicht besteht“, hat ärztliche Bedenken gegen Arbeiten mit Absturzgefahr erhalten, befristet oder dauernd. Bei befristeten Bedenken darf die Person bis zur erneuten Beurteilung nicht mit Absturzgefahr arbeiten. Mögliche Gründe sind ein schlecht eingestellter Blutdruck, eine akute Erkrankung oder fehlende Befunde. Nach Behandlung oder Vorlage der Befunde folgt eine neue Beurteilung. Bestehen keine Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen, ist der Einsatz möglich, solange die Auflagen eingehalten werden, etwa das Tragen der Sehhilfe auch am Seil oder kürzere Abstände bis zur Nachuntersuchung.

Für den Betrieb bedeutet das: Einsatzplanung anpassen und Aufgaben am Boden oder auf gesicherten Ebenen prüfen. Bei dauernden Bedenken berät der Betriebsarzt zu möglichen Alternativen. Arbeitsrechtliche Folgen klären Sie mit der Personalabteilung oder einer Rechtsberatung.

Darf der Hausarzt die G41-Untersuchung machen?

Für die Eignungsbeurteilung braucht die Ärztin oder der Arzt Kenntnis des Arbeitsplatzes und der Gefährdungsbeurteilung. Deshalb sind Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin die richtige Adresse. Diese Qualifikation verlangt § 7 ArbMedVV für die Vorsorge, bei Eignungsuntersuchungen ist sie fachlich ebenso angezeigt. Dazu kommt die Ausstattung: Ergometrie, Spirometrie, Audiometrie und Sehtest gehören zum Standard und sind nicht in jeder Hausarztpraxis vorhanden.

Hausärztliche Unterlagen helfen trotzdem. Ein Blutdruckprotokoll, ein Langzeit-EKG oder ein aktueller Arztbrief können eine zusätzliche Abklärung ersparen. Bringen Sie sie zum Termin mit.

Wie planen Arbeitgeber Untersuchungen bei Projekt- und Saisonarbeit?

Gerüstbau, Dacharbeiten und Wartungen an Windenergieanlagen laufen oft in Spitzen. Damit niemand ohne gültige Bescheinigung in die Höhe muss, helfen diese Punkte:

  1. Neue und befristet Beschäftigte vor dem ersten Einsatz untersuchen lassen, nicht erst während des Projekts.
  2. Nachuntersuchungen einige Wochen vor Ablauf der Frist terminieren.
  3. Nach längerer Krankheit, einem Sturz oder einer Ohnmacht vor dem nächsten Einsatz eine erneute Beurteilung veranlassen.
  4. Eignung und fällige Vorsorgen, zum Beispiel bei Lärm, in einem Termin bündeln, wenn betriebliche Gründe das erfordern. Der Arzt legt dann die unterschiedlichen Zwecke offen (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).

In der Einsatzplanung genügen Gültigkeit und Auflagen der Bescheinigung, zum Beispiel „mit Sehhilfe“. So sieht die Bauleitung, wer eingesetzt werden darf, ohne dass Gesundheitsdaten weitergegeben werden.

G41-Untersuchung mit IAAI

IAAI führt die G41-Untersuchung bundesweit durch, in unseren Praxen oder vor Ort in Ihrem Betrieb, auch kurzfristig vor Projektbeginn. Sie brauchen also keine Praxis in Ihrer Stadt zu suchen. Eignung und Vorsorge lassen sich bei betrieblichem Bedarf in einem Termin verbinden, die Bescheinigungen bleiben getrennt. Welche Vorsorgen zusätzlich gelten, zeigt der Vorsorge-Rechner. Für Ihr Team können Sie direkt ein Angebot anfordern.

Was ist die G41-Untersuchung?

Die G41-Untersuchung ist eine Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr. Sie klärt, ob gesundheitliche Gründe wie Schwindel, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Anfallsleiden gegen die Arbeit in der Höhe sprechen. Grundlage ist heute die DGUV-Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“, die den früheren Grundsatz G 41 abgelöst hat.

Was wird bei der G41-Untersuchung gemacht?

Bei der G41-Untersuchung werden Vorgeschichte, Gleichgewicht, Sehen, Hören, Blutdruck, Ruhe-EKG und Lungenfunktion geprüft, bei der Erstuntersuchung meist auch ein Belastungs-EKG. Dazu kommen Blut- und Urinwerte. Am Ende bespricht die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis mit Ihnen.

Ab welcher Höhe braucht man die G41-Untersuchung?

Eine feste Höhe, ab der die G41-Untersuchung nötig ist, gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Beschäftigte in der Höhe nicht durchgehend gegen Absturz gesichert sind, PSA gegen Absturz nutzen oder am Seil arbeiten. Die oft genannte Grenze von mehr als 1 Meter stammt aus der ASR A2.1 (Nr. 4.1 Abs. 4) und regelt, ab wann technische Absturzsicherungen nötig sind, nicht die Untersuchung.

Gehört ein Drogentest zur G41-Untersuchung?

Nein, ein Drogentest ist kein fester Bestandteil der G41-Untersuchung. Gefragt wird im Gespräch nach Alkohol, Drogen und Medikamenten, weil sie Gleichgewicht und Reaktion beeinflussen. Ein Test kommt nur bei konkreten Hinweisen und mit Ihrer Einwilligung in Betracht; den Befund erfährt der Arbeitgeber nicht.

Können G41 und G25 in einem Termin stattfinden?

Ja. G41 und G25 sind beide Eignungsuntersuchungen und überschneiden sich, etwa beim Seh- und Hörtest und beim Blutdruck. Gemeinsame Teile werden nur einmal gemacht, die Bescheinigung nennt beide Tätigkeiten getrennt.

Brauchen Dachdecker eine G41-Untersuchung?

Häufig ja, wenn sie ohne durchgehende Absturzsicherung oder mit PSA gegen Absturz arbeiten. Arbeiten hinter einer festen Schutzwand oder einem Fanggerüst können anders bewertet werden. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.

Darf ich mit Bluthochdruck in der Höhe arbeiten?

Ein gut eingestellter Bluthochdruck schließt die Eignung in der Regel nicht aus. Bei schwerer oder unbehandelter Hypertonie kann die Ärztin oder der Arzt Bedenken äußern, bis die Werte stabil sind.

Ersetzt eine Schulung in Seilzugangstechnik die Eignungsuntersuchung?

Nein. Schulungen vermitteln Technik und Rettung. Die Untersuchung beurteilt die gesundheitliche Eignung. Beides ist nötig und ergänzt sich.