Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung (ehem. G 23)

G23-Untersuchung: Obstruktive Atemwegserkrankungen

Auf einen Blick: Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können. Allergische (BK 4301) und chemisch-irritativ-toxische (BK 4302) Form. Hauptausprägungen: Bäcker- und Müllerasthma, Tierhaltung, Isocyanat-Asthma.
Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · Aktualisiert 30. April 2026 · 11 Min Lesezeit

„Bäckerasthma gehört zu den häufigsten allergischen Atemwegserkrankungen im Beruf.“

— DGUV-Empfehlung

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. a)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Worum geht es?

Die DGUV-Empfehlung (ehemals G 23) regelt die Vorsorge bei Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können — sensibilisierend (allergisch) und/oder chemisch-irritativ. Pflichtvorsorge je nach Stoff und Exposition nach ArbMedVV Anhang Teil 1, z. B. bei Mehlstaub oder Getreide- und Futtermittelstäuben über 4 mg/m³ Luft bzw. einatembarem Staub; Angebotsvorsorge etwa bei Mehlstaub unterhalb dieses Werts, bei Getreide- und Futtermittelstäuben über 1 mg/m³ und bei sonstigen atemwegssensibilisierenden Stoffen.

Berufskrankheiten: BK 4301 (durch allergisierende Stoffe), BK 4302 (durch chemisch-irritativ wirkende Stoffe).

2. Branchen + Stoffe

Stoff/BrancheWirkung
Mehlstaub (Bäckerei, Mühle)Allergen — BK 4301 (Bäckerasthma)
Tierhaare/Federn (Tierhaltung, Forschung)Allergen — BK 4301
Latex (Gesundheitswesen)Allergen — BK 4301
Isocyanate, Säuredampf, FormaldehydIrritativ: BK 4302; Isocyanate: BK 1315

Top-3-Branchen

  1. Bäckereien / Mühlen — Mehlstaub-Allergie.
  2. Landwirtschaft / Tierhaltung — Tierhaare, Schimmelpilze.
  3. Lackier-/Klebstoff-Industrie — Isocyanate.

3. Untersuchungsumfang

UntersuchungZweck
Spirometrie (FEV1, FVC)Obstruktion-Diagnostik
Bei Verdacht: Bronchiale ProvokationHyperreagibilität
Spez. IgE / PricktestAllergische Sensibilisierung
Peak-Flow-TagebuchWochenende-Besserung als Berufsasthma-Hinweis

Fristen

Erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, zweite bei atemwegs- oder hautsensibilisierenden Stoffen spätestens sechs Monate danach (sonst spätestens 12 Monate), jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen (AMR 2.1); Wunschvorsorge bei Beschwerden.

4. IAAI in der Praxis

  • Spirometrie und Pricktest in eigener Praxis bzw. Allergologie-Anbindung.
  • Peak-Flow-Tagebuch für Verdachtsfälle.
  • BK-4301/4302-Begleitung mit Pneumologie/Allergologie.

5. Häufige Fragen (FAQ)

Wer braucht G 23?

Bäcker, Müller, Tierhaltung, Lackierer, Reinigungsgewerbe, Gesundheitswesen mit relevanter Atemwegs-Belastung.

BK 4301 vs 4302?

BK 4301 = allergische Atemwegserkrankungen (z. B. Bäckerasthma). BK 4302 = durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen. Erkrankungen durch Isocyanate fallen unter BK 1315.

Wie diagnostiziert man Berufsasthma?

Anamnese + Spirometrie + Peak-Flow-Tagebuch (Wochenende-Besserung) + Pricktest + ggf. bronchiale Provokation.

Wie oft Vorsorge?

Erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, zweite bei sensibilisierenden Stoffen spätestens sechs Monate danach (sonst spätestens 12 Monate), jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen (AMR 2.1); Wunschvorsorge bei Beschwerden.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.

6. Quellen

  • DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
  • ArbMedVV; GefStoffV (TRGS 907)
  • BKV Anlage 1, BK 4301 / BK 4302
  • AMR 2.1, AMR 6.3

Stand: 30. April 2026 · Johannes F. Angerer, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Prick-Test mit Mehlallergen
Spirometrie und Prick-Test — Standard-Diagnostik bei Berufsasthma.
Tierpflegerin mit FFP2-Halbmaske bei Reinigungsarbeiten in Schweinehaltung
Tierhaltung mit Streustaub-Belastung — typisches BK-4302-Szenario.
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G23-Untersuchung auf einen Blick

Die G23-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die Stoffe einatmen, die Asthma oder eine andere Verengung der Atemwege auslösen können, zum Beispiel Mehlstaub, Tierhaare oder Isocyanate. Seit 2022 heißt sie offiziell DGUV-Empfehlung ‚Obstruktive Atemwegserkrankungen‘. Ziel ist, eine beginnende Allergie oder Überempfindlichkeit der Atemwege früh zu erkennen.

ArtPflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV, keine Eignungsuntersuchung
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1
Für wenTätigkeiten mit atemwegssensibilisierenden oder chemisch-irritativen Stoffen
Fristerste Vorsorge bis 3 Monate vor Beginn, zweite nach spätestens 6 Monaten bei atemwegs- oder hautsensibilisierenden Stoffen (H334/H317), sonst 12; dann alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Ist die G23-Untersuchung Pflicht?

Ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge gilt, hängt vom Stoff und von der Höhe der Exposition ab. Die Anlässe stehen im Anhang Teil 1 der ArbMedVV, die Einstufung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Typische Anlässe sind Mehlstaub in Bäckereien und Isocyanate beim Lackieren:

  • Pflichtvorsorge: Der Arbeitgeber muss den Termin veranlassen und darf die Tätigkeit erst danach übertragen. Pflicht für die Beschäftigten ist nur die Teilnahme am Gespräch.
  • Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss die Vorsorge anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Das Angebot ist regelmäßig zu wiederholen, auch nach einer Ablehnung.
  • Wunschvorsorge: Wer bei der Arbeit Husten, Atemnot oder Fließschnupfen bemerkt, kann einen Termin verlangen.

Lungenfunktionsprüfung, Allergietest oder Blutentnahme erfolgen nur mit Einwilligung. Die Vorsorge ist keine Eignungsuntersuchung und entscheidet nicht über Einstellung oder Weiterbeschäftigung.

Wie läuft die G23-Untersuchung ab?

  1. Vorbereitung: Der Betriebsarzt erhält die Gefährdungsbeurteilung mit Stoffen, Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen.
  2. Fragebogen und Gespräch: Beschwerden an Atemwegen, Nase und Augen, bekannte Allergien, Asthma in der Vorgeschichte, Rauchen und die Frage, ob Beschwerden an freien Tagen nachlassen.
  3. Lungenfunktion: Die Spirometrie bei der Erstvorsorge dient als Ausgangswert, mit dem spätere Messungen verglichen werden.
  4. Weitere Tests bei Bedarf: Allergietest oder Peak-Flow-Protokoll, wenn Beschwerden oder Auffälligkeiten bestehen.
  5. Beratung und Bescheinigung: staubarme Arbeitsweise, Atemschutz und Hautschutz. Beschäftigte und Arbeitgeber erhalten die Vorsorgebescheinigung mit dem nächsten Termin.

Bei Folgeterminen vergleicht der Arzt die neuen Messwerte mit dem Ausgangswert. Ein deutlicher Abfall kann ein frühes Zeichen sein, noch bevor Beschwerden auftreten.

Wer darf untersuchen, und was erfährt der Arbeitgeber?

Arbeitsmedizinische Vorsorge dürfen nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführen (§ 7 ArbMedVV). Ein Allergietest beim Hausarzt oder Lungenfacharzt ersetzt die Vorsorge daher nicht. Die Befunde können aber einbezogen werden.

Der Arbeitgeber erhält die Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und nächstem Termin. Befunde wie Lungenfunktionswerte oder eine festgestellte Allergie bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht. Hält der Arzt einen Tätigkeitswechsel aus Gründen für nötig, die allein in der Person liegen, darf er dies nur mit Einwilligung der oder des Beschäftigten weitergeben. Besteht der begründete Verdacht auf eine Berufskrankheit, ist der Arzt zur Anzeige an den Unfallversicherungsträger verpflichtet.

Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden. In der Vorsorgekartei des Arbeitgebers stehen nur Datum und Anlass jeder Vorsorge, keine medizinischen Angaben.

G23-Untersuchung mit IAAI

IAAI führt die Vorsorge bundesweit durch, vor Ort im Betrieb oder in der Praxis. Für Bäckereien, Mühlen, Tierhaltung und Lackierbetriebe planen wir die Termine passend zu den Fristen, einschließlich Lungenfunktionsprüfung. Angebot anfordern

Darf der Hausarzt die G23-Untersuchung machen?

Nur, wenn er Facharzt für Arbeitsmedizin ist oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führt (§ 7 ArbMedVV). Ein Allergietest beim Hausarzt oder Lungenfacharzt ersetzt die Vorsorge nicht, die Befunde können aber einbezogen werden.

Wie lange dauert die G23-Untersuchung?

Die Dauer hängt vom Umfang ab. Gespräch und Spirometrie lassen sich in der Regel in einem Termin erledigen. Ein Peak-Flow-Protokoll läuft über mehrere Wochen und wird anschließend besprochen.

Muss ich bei einer bekannten Allergie den Beruf aufgeben?

Nein, eine bekannte Allergie bedeutet nicht automatisch das Ende der Tätigkeit. Der Arzt bespricht, ob sich die Belastung durch Schutzmaßnahmen, Atemschutz oder eine andere Arbeitsaufgabe ausreichend senken lässt. Die Vorsorge spricht kein Tätigkeitsverbot aus.

Was passiert bei Verdacht auf Berufsasthma?

Besteht der begründete Verdacht auf eine Berufskrankheit, zeigt der Arzt ihn dem Unfallversicherungsträger an (§ 202 SGB VII). Der Unfallversicherungsträger prüft dann den Zusammenhang mit der Arbeit. Aus der Vorsorge erfährt Ihr Arbeitgeber die Diagnose nicht; einen Tätigkeitswechsel teilt der Arzt ihm nur mit Ihrer Einwilligung mit (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV).

Werden Auszubildende vor Beginn untersucht?

Ja, die erste Vorsorge findet vor Aufnahme der Tätigkeit statt, also auch vor Ausbildungsbeginn. Ein früher Ausgangswert der Lungenfunktion erleichtert es, spätere Veränderungen zu erkennen. Bei Jugendlichen kommt die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz hinzu, sie ersetzt die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht.

Gilt die G23-Untersuchung auch für Hautallergien?

Nein. Für Hauterkrankungen gibt es eine eigene Vorsorge (früher G24). Viele Stoffe wirken auf Haut und Atemwege zugleich, dann können beide Vorsorgen in einem Termin stattfinden.