DGUV-Empfehlung

G14-Untersuchung: Vorsorge bei Trichlorethen, Tetrachlorethen, Dichlormethan

Pflicht-, Angebots- und nachgehende Vorsorge nach der DGUV-Empfehlung. Trichloressigsäure-Biomonitoring, Nierenzellkarzinom-Risiko (TRI), CO-Hämoglobin (DCM). BK 1302 / 1317. Stand April 2026.

Autor: Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen DienstVeröffentlicht: 9. Dezember 2024 · Aktualisiert: 18. März 2026 · Lesezeit: 14 Minuten

Auf einen Blick

Wer mit Trichlorethen (TRI), Tetrachlorethen (PER) oder Dichlormethan (DCM) arbeitet — in der Metall-Entfettung, der chemischen Reinigung, der Klebstoff- und Schaumindustrie oder bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten — unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Trichlorethen ist krebserzeugend Kategorie 1B (TRGS 910); Tetrachlorethen und Dichlormethan sind krebsverdächtig Kategorie 2. Schlüsselbefürchtungen: Nierenzellkarzinom (TRI), Hepato-/Nephrotoxizität, toxische Enzephalopathie, CO-Hämoglobin (DCM). Nach Ausscheiden aus Tätigkeiten mit TRI ist eine nachgehende Vorsorge über das DGUV-Vorsorge-Portal anzubieten.

Oberbauchsonographie zur Leberdarstellung
Oberbauchsonographie zur Leberbeurteilung bei CKW-Exposition.
Geschlossene PER-Textilreinigungsmaschine mit Aktivkohlefilter
Geschlossene PER-Textilreinigungsanlage mit Lösungsmittel-Rückgewinnung.

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Nachgehende Vorsorge
nach Ende der Tätigkeit anzubieten, jeweils spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3, § 5 Abs. 3 ArbMedVV)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Was ist die CKW-Vorsorge?

Die CKW-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber Trichlorethen, Tetrachlorethen oder Dichlormethan exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk geregelt. Schutzziel ist die Früherkennung CKW-assoziierter Erkrankungen — primär der Niere, der Leber, des zentralen Nervensystems sowie krebserzeugender Wirkungen.

Trichlorethen (TRI, CAS 79-01-6) ist eine farblose, leicht flüchtige Flüssigkeit mit süßlichem Geruch — in der Vergangenheit als Universal-Entfettungsmittel eingesetzt, heute nach REACH-Anhang XIV stark eingeschränkt. Tetrachlorethen (PER, CAS 127-18-4) ist das Standardlösungsmittel der chemischen Reinigung. Dichlormethan (DCM, CAS 75-09-2) ist eine extrem flüchtige Flüssigkeit mit AGW 50 ppm — in der EU-REACH-VO Anhang XVII Nr. 59 ist die Verwendung von DCM-Abbeizmitteln für die breite Öffentlichkeit verboten.

Trichlorethen ist nach CLP-VO als krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft („kann Krebs erzeugen“). Tetrachlorethen und Dichlormethan sind krebsverdächtig Kategorie 2. Spezifische BK-Risiken: BK 1302 (Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe) und BK 1317 (Polyneuropathie/Enzephalopathie). Bei TRI gibt es zudem das Nierenzellkarzinom-Risiko (BK 1302 mit gesonderter Wertung).

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

Die CKW-Vorsorge ist in der ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) geregelt; die DGUV-Empfehlung konkretisiert die fachärztliche Durchführung. Trichlorethen unterliegt zusätzlich der TRGS 910 (Risikokonzept für CMR-Stoffe) mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration.

  • ArbMedVV vom 18.12.2008, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.05.2026
  • GefStoffV 2024; TRGS 900, 903, 910
  • TRGS 400/401/402, 500, 555
  • REACH-VO Anhang XVII Nr. 59 — DCM-Abbeizverbot
  • ArbSchG, ASiG, DGUV V2
  • AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1 (Abweichungen bei CMR-Tätigkeiten)
  • MuSchG — bei TRI/PER zwingend zu beachten (CMR Kat. 1B/2)
  • BKV — BK 1302, 1317
Wichtig: Bei Tätigkeiten mit TRI ist nach Ausscheiden aus der Tätigkeit eine nachgehende Vorsorge anzubieten. Nur mit Einwilligung der Person kann der Arbeitgeber sie an den Unfallversicherungsträger übertragen, Anmeldung im Meldeportal www.dguv-vorsorge.de (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV).

3. Vorsorgeanlässe

3.1 Pflichtvorsorge

Bei Tätigkeiten mit Trichlorethen, wenn eine wiederholte Exposition oder eine Hautkontakt-Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann (TRI ist als CMR-Stoff der Kategorie 1B besonders streng zu behandeln). Bei Tetrachlorethen, wenn der AGW nicht eingehalten wird. Für Dichlormethan besteht keine Pflichtvorsorge.

3.2 Angebotsvorsorge

Bei Tätigkeiten unterhalb der Pflichtvorsorge-Schwellen, wenn Exposition nicht ausgeschlossen werden kann.

3.3 Nachgehende Vorsorge (Angebot nach dem Ausscheiden)

Für TRI nach Ausscheiden aus der Tätigkeit — über das DGUV-Vorsorge-Meldeportal. Begründung: Latenzzeit für Nierenzellkarzinom (TRI) und CKW-induzierte Erkrankungen kann viele Jahre betragen.

3.4 Wunschvorsorge

Auf Wunsch der versicherten Person, sofern Gesundheitsschaden nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.

VorsorgeartErstvorsorgeErste NachvorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvorsorge TRIvor Tätigkeitsaufnahmenach 12 Monatenalle 36 Monate
Pflichtvorsorge PERvor Tätigkeitsaufnahmenach 12 Monatenalle 36 Monate
Angebotsvorsorgevor Aufnahmenach 12 Monatenalle 36 Monate
Nachgehende Vorsorgenach Ausscheidenvariabelvariabel über DGUV-Portal

4. Branchen, Krankheitsbild und BK-Risiken

Industriearbeiter in grünem Schutzoverall mit Vollmaske ABEK und Chemikalienhandschuhen vor einer geschlossenen Trichlorethen-Entfettungsanlage in einem deutschen Metallbetrieb
Geschlossene Dampfentfettungsanlage mit chloriertem Lösungsmittel — typische CKW-Exposition.

4.1 Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Metall-Entfettung in offenen oder unzureichend geschlossenen Anlagen
  • Reinigen von Behältern, Walzen und Maschinen mit chlorierten Reinigern
  • Chemische Textilreinigung (PER) ohne moderne, geschlossene Maschinen
  • Klebstoff-, Schaum- und Möbelindustrie (Polyurethan-Produktion mit DCM)
  • Sanierungs-, Abbruch- und Altlastenbearbeitung
  • Galvanik mit lösungsmittelbasierter Vorbehandlung

4.2 Krankheitsbild

CKW werden überwiegend über den Atemtrakt aufgenommen; alle drei Stoffe sind hautresorptiv. Akute Wirkung: narkotisch (Schwindel, Erregung, Bewusstlosigkeit bei sehr hohen Konzentrationen), Reizung von Schleimhäuten, entfettende Hautwirkung. Subakut: bei DCM-Exposition CO-Hämoglobin-Anstieg (DCM wird im Körper zu CO metabolisiert) — kardiovaskulär relevant.

Chronisch: die wichtigsten Krankheitsbilder sind Hepatotoxizität (Steatohepatitis, Cholestase), Nephrotoxizität (tubuläre Schädigung), toxische Enzephalopathie (BK 1317) sowie das Nierenzellkarzinom (TRI) als spezifisches Krebsrisiko — letzteres ist epidemiologisch belegt und in BK 1302 berücksichtigt.

4.3 Top-3-Branchen aus der IAAI-Kundenbasis

Branche 1: Metall-Entfettung / Oberflächentechnik. Maschinenbau, Automotive-Zulieferer, Galvanik. Auch wenn moderne wasserbasierte Entfettung Standard wird, sind Altanlagen mit TRI/PER weiter im Einsatz.

Branche 2: Chemische Reinigungen / Textilreinigung. PER ist trotz Substitutionsbestrebungen (Hydrocarbon, K4) immer noch in vielen Reinigungen Standardlösungsmittel. Die 2. BImSchV fordert geschlossene Anlagen mit Rückgewinnung.

Branche 3: Klebstoff-, Schaum- und Möbelindustrie. DCM in Polyurethan-Schaumherstellung, Klebstoffanwendungen — trotz REACH-Restriktion in industriellen Anwendungen erlaubt mit Auflagen.

5. Untersuchungsumfang

5.1 Beratung

Aufklärung über spezifische Risiken: Krebsrisiko TRI (Nierenzellkarzinom, Lymphom), CO-Hämoglobin-Bildung bei DCM, hepatorenale Toxizität, alkoholverstärkende Wirkung. Beratung zur PSA: Atemschutz mit ABEK-Kombinationsfilter, chemikalienbeständige Handschuhe (PVA, Butyl, Viton). Hautschutzplan.

5.2 Anamnese und Arbeitsanamnese

  • Vorbestehende neurologische, hepatologische und renale Erkrankungen
  • Schwangerschaftsanamnese (CMR-Stoffe, § 11 MuSchG)
  • Hautanamnese (vorbestehende Ekzeme)
  • Arbeitsanamnese: Expositionsdauer, dermale Exposition, AGW-Annahme
  • Alkoholanamnese (Confounder; verstärkt Hepatotoxizität)
  • Nikotinanamnese (CO-Hämoglobin-Confounder bei DCM)

5.3 Körperliche Untersuchung

Inspektion Haut/Schleimhäute, Leber-/Milz-Palpation, orientierende Neurologie. Bei Verdacht auf Polyneuropathie: vibrationssensorische Prüfung.

5.4 Labordiagnostik / Biomonitoring

StoffParameterBeurteilungswertMaterial
TrichlorethenTrichloressigsäure (TCA)Äquivalenzwert nach TRGS 910 bzw. EKA (DFG)Urin, Schichtende
TetrachlorethenTetrachlorethenBGW nach aktueller TRGS 903Vollblut
DichlormethanDichlormethan bzw. CO-HämoglobinBGW nach aktueller TRGS 903Vollblut
Niere (TRI/PER)α1-MikroglobulinReferenzbereichUrin, Spontanprobe

Erstuntersuchung: Urinstatus, großes Blutbild, γ-GT, ALAT, ASAT, Kreatinin, α1-Mikroglobulin im Urin (Tubulärer Schadensmarker). Bei DCM-Exposition zusätzlich CO-Hämoglobin.

Confounder: Alkohol, Rauchen (CO-Hb), Medikamente mit hepatotoxischer Wirkung. Für TCA: konsumierte Lebensmittel mit Trichloressigsäure-Vorläufern.

5.5 Funktionsdiagnostik / Bildgebung

Routine-Funktionsdiagnostik nicht vorgesehen. Bei Verdacht auf Hepato-/Nephrotoxizität: Oberbauch-Sonographie. Bei Verdacht auf Nierenzellkarzinom (TRI-Exposition): nierensonographische Verlaufsbeobachtung in nachgehender Vorsorge.

6. Beurteilung und Bescheinigung

Die DGUV-Empfehlung gliedert die Beurteilung in vier Stufen: (1) keine Erkenntnisse — Tätigkeit fortsetzbar; (2) Maßnahmen empfohlen; (3) verkürzte Fristen; (4) Tätigkeitswechsel zu erwägen. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 mit Anlass und nächstem Termin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde. Bei BGW-Überschreitungen: Mitteilung an den Unternehmer auf betrieblicher Ebene anonymisiert (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV).

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Substitution prioritär. TRI durch Modified Alcohols, halogenfreie Lösungsmittel oder wässrige Reiniger. PER durch Hydrocarbon (KWL) oder K4-Lösungsmittel.
  2. Geschlossene Anlagen. 2. BImSchV: dampfdichte Anlagen mit Aktivkohle-Rückgewinnung; jeden Behandlungsschritt geschlossen halten.
  3. STOP-Prinzip. Substitution → technische Schutzmaßnahmen (Lokalabsaugung, Punktabsaugung) → organisatorische Maßnahmen (Expositionszeit) → PSA (ABEK-Kombinationsfilter, EN 374 Permeations-Klasse 6 mit PVA/Butyl/Viton).
  4. Nachgehende Vorsorge anmelden. Angebot nachgehender Vorsorge beim Ausscheiden ist Pflicht des Unternehmers; die Übertragung an das DGUV-Vorsorge-Portal erfolgt mit Einwilligung der Person.
  5. Mutterschutz strikt. Bei TRI/PER ist Beschäftigungsverbot für Schwangere und Stillende zu prüfen — §§ 11 und 12 MuSchG.
  6. Biomonitoring konsequent. TCA und α1-Mikroglobulin am Schichtende; bei DCM CO-Hb dokumentieren.
  7. Unterweisung jährlich. Krebsrisiko, alkoholverstärkende Wirkung, Notfallmaßnahmen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist Pflichtvorsorge bei Trichlorethen zwingend?

Bei Tätigkeiten mit TRI immer dann, wenn eine wiederholte Exposition oder Hautkontakt-Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Wegen der CMR-Kategorie 1B gilt der besonders strenge Prüfmaßstab nach TRGS 910.

Was ist die nachgehende Vorsorge bei TRI?

Nach Ausscheiden aus der TRI-Tätigkeit muss der Arbeitgeber nachgehende Vorsorge anbieten; mit Einwilligung der Person kann er diese Pflicht über das DGUV-Vorsorge-Portal (www.dguv-vorsorge.de) auf den Unfallversicherungsträger übertragen. Latenzzeiten für Nierenzellkarzinom betragen Jahre bis Jahrzehnte.

Welche Biomonitoring-Parameter sind heute Standard?

Für TRI: Trichloressigsäure (TCA) im Urin am Schichtende. Für PER: Tetrachlorethen im Vollblut (BGW nach aktueller TRGS 903). Für DCM: Dichlormethan im Vollblut (BGW nach aktueller TRGS 903). Ergänzend bei TRI/PER: α1-Mikroglobulin im Urin als tubulärer Schadensmarker.

Welche BK-Nummern kommen in Betracht?

BK 1302 (Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe) und BK 1317 (Polyneuropathie/Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische). Bei TRI mit Nierenzellkarzinom-Verdacht: BK 1302 mit gesonderter Wertung.

Was ist bei Schwangeren zu beachten?

TRI ist krebserzeugend Kategorie 1B — unzulässige Tätigkeit für Schwangere nach § 11 MuSchG; ein betriebliches Beschäftigungsverbot folgt nach § 13 MuSchG erst, wenn Umgestaltung oder Umsetzung nicht möglich sind. PER und DCM sind krebsverdächtig (Kategorie 2); strenge Schutzmaßnahmen oder Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit erforderlich.

Welche Handschuhe schützen gegen CKW?

Polyvinylalkohol (PVA), Butylkautschuk oder Viton sind besser geeignet als Nitril. EN 374 Permeations-Klasse 6 mit Mindestdicke prüfen. SDB des konkreten Produktes konsultieren — viele Handschuhe schwitzen schnell durch.

Wie lange müssen Vorsorgedokumente aufbewahrt werden?

Bei CMR-Stoffen (TRI Kat. 1B) ist das Expositionsverzeichnis 40 Jahre nach Expositionsende aufzubewahren; die Vorsorgekartei ist nach § 3 Abs. 4 ArbMedVV bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren.

Was ist mit DCM-Abbeizmitteln?

Die EU-REACH-VO Anhang XVII Nr. 59 verbietet seit 2010 die Verwendung von DCM-Abbeizmitteln durch die breite Öffentlichkeit. Industrielle Anwendungen sind unter strengen Schutzmaßnahmen weiter erlaubt; gewerbliche Anwendungen seit Juni 2012 nur, wenn ein Mitgliedstaat dies mit Sachkundenachweis zulässt.

Quellen und weiterführende Informationen

  • DGUV Empfehlung „Trichlorethen, Tetrachlorethen, Dichlormethan“
  • ArbMedVV vom 18.12.2008, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.05.2026
  • GefStoffV 2024; TRGS 900, 903, 910 (CMR-Risikokonzept)
  • REACH-VO Anhang XVII Nr. 59 — DCM-Abbeizverbot
  • AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1 (Abweichungen bei CMR-Tätigkeiten)
  • BKV — BK 1302, 1317
  • DGUV Vorsorge-Portal — www.dguv-vorsorge.de
  • GESTIS-Stoffdatenbank, IFA — TRI (CAS 79-01-6), PER (CAS 127-18-4), DCM (CAS 75-09-2)

IAAI Arbeitssicherheit GmbH — wir setzen die CKW-Vorsorge für Sie um

Wir betreuen Metall-Entfettungsbetriebe, Galvanik, chemische Reinigungen, Klebstoff- und Schaumindustrie sowie Sanierungsfirmen bundesweit. Erstberatung, Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe, Pflicht-/Angebots-/Wunsch- und nachgehende Vorsorge mit Biomonitoring (TCA, PER-Vollblut, CO-Hb, α1-Mikroglobulin), Anmeldung im DGUV-Vorsorge-Portal und Dokumentation in der digitalen Vorsorgekartei — vor Ort oder hybrid via Telemedizin nach AMR 3.4.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung. Inhalte fassen die DGUV-Empfehlung, ArbMedVV, GefStoffV, TRGS 910 und REACH-Restriktionen für Arbeitgeber und Beschäftigte verständlich zusammen — verbindlich sind die Originalfassungen. Für eine konkrete Vorsorgeplanung kontaktieren Sie bitte einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder Ihren betreuenden Betriebsarzt.

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G14-Untersuchung auf einen Blick

Die G14-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die mit Trichlorethen, Tetrachlorethen oder Dichlormethan arbeiten, etwa bei der Metallentfettung, in chemischen Reinigungen oder in der Klebstoff- und Schaumherstellung. Seit 2022 ersetzt die DGUV-Empfehlung „Trichlorethen, Tetrachlorethen, Dichlormethan“ den früheren Grundsatz G 14. Geprüft werden vor allem Leber, Niere und Nervensystem.

ArtPflicht- oder Angebotsvorsorge bei Trichlorethen und Tetrachlorethen, Angebotsvorsorge bei Dichlormethan; nachgehende Vorsorge nur bei Trichlorethen
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 (Pflicht) und Abs. 2 Nr. 1 (Angebot), Dichlormethan Abs. 2 Nr. 2 c; nachgehende Vorsorge bei Trichlorethen § 5 Abs. 3 ArbMedVV
Für wenMetallentfettung, Galvanik, chemische Reinigungen, Klebstoff- und Schaumindustrie, Sanierung
Fristvor Aufnahme der Tätigkeit, spätestens nach 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1)
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer untersuchtFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Muss ich zur Lösemittel-Vorsorge?

  • Pflichtvorsorge: Sie dürfen die Tätigkeit nur ausüben, wenn Sie am Vorsorgetermin teilgenommen haben (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Pflicht ist das Beratungsgespräch. Blutentnahme, Urinprobe und Biomonitoring dürfen nicht gegen Ihren Willen erfolgen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 ArbMedVV).
  • Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Er muss sie auch nach einer Ablehnung in den vorgesehenen Abständen erneut anbieten.
  • Wunschvorsorge: Sie können die Vorsorge selbst verlangen, etwa bei Schwindel, Kopfschmerzen oder Hautproblemen, die Sie mit der Arbeit in Verbindung bringen.

Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).

Wer führt die Vorsorge nach G 14 durch und wer zahlt?

Nur ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt darf die Vorsorge nur übernehmen, wenn er eine dieser Qualifikationen hat. Ist ein Betriebsarzt bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig ihn beauftragen (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV). Er kennt die eingesetzten Lösemittel und plant das Biomonitoring passend zur Schicht. Bei auffälligen Leber- oder Nierenwerten veranlasst er weitere Untersuchungen.

Die Kosten für Vorsorge, Laboranalysen und Biomonitoring trägt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

Die IAAI führt die CKW-Vorsorge bundesweit durch, vor Ort im Betrieb oder in der Praxis. Angebot anfordern

Was wird bei der G14-Untersuchung gemacht?

Die G14-Untersuchung umfasst ein Beratungsgespräch, Fragen zu Vorerkrankungen von Leber, Niere und Nervensystem sowie zu Alkohol und Medikamenten, eine körperliche Untersuchung mit orientierender Neurologie und Laborwerte wie Blutbild, Leber- und Nierenwerte. Hinzu kommt ein stoffbezogenes Biomonitoring, bei Trichlorethen zum Beispiel Trichloressigsäure im Urin. Bei auffälligen Werten veranlasst der Arzt weitere Untersuchungen.

Wie oft wird die G14-Untersuchung wiederholt?

Die erste G14-Untersuchung findet vor Aufnahme der Tätigkeit statt, die zweite spätestens zwölf Monate danach und jede weitere spätestens nach 36 Monaten (AMR 2.1). Der Arzt kann kürzere Abstände festlegen, wenn es arbeitsmedizinisch nötig ist. Nach dem Ausscheiden aus Tätigkeiten mit Trichlorethen muss der Arbeitgeber nachgehende Vorsorge anbieten (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV).

Sollte ich vor dem Termin auf Alkohol verzichten?

Ob Sie vor der Blutentnahme verzichten sollen, bespricht der Betriebsarzt mit Ihnen bei der Terminplanung. Sagen Sie ihm offen, wie viel Alkohol Sie trinken und welche Medikamente Sie nehmen, denn beides kann Leberwerte und Biomonitoring beeinflussen.

Gilt die Vorsorge auch für andere Lösemittel?

Nein, die DGUV-Empfehlung betrifft nur Trichlorethen, Tetrachlorethen und Dichlormethan. Für andere Lösemittel wie Toluol, Xylol oder Benzol gibt es eigene Empfehlungen. Welche Vorsorge Sie brauchen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Arbeitsplatzes.