DGUV-Empfehlung

G36-Untersuchung: Pflichtvorsorge bei Vinylchlorid

Vinylchlorid (VC) ist krebserzeugend Kategorie 1A. Pflicht- und nachgehende Vorsorge bei PVC-Produktion, Polymerisation, Reaktorinnenreinigung. Leberangiosarkom (BK 1302), Akro-Osteolyse, Raynaud. AGW 1 ppm. Stand April 2026.

Autor: Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen DienstVeröffentlicht: 12. Dezember 2024 · Aktualisiert: 20. März 2026 · Lesezeit: 13 Minuten

Auf einen Blick

Vinylchlorid (VC, Chlorethen, CAS 75-01-4) ist ein farbloses Gas mit süßlichem Geruch — das Monomer für Polyvinylchlorid (PVC). Wer in der PVC-Produktion, der Polymerisation, der Reaktorinnenreinigung oder bei Wartungsarbeiten an VC-führenden Anlagen exponiert sein kann, unterliegt der Pflichtvorsorge nach ArbMedVV. VC ist als krebserzeugend Kategorie 1A eingestuft („kann beim Menschen Krebs erzeugen“) und löst spezifisch das Leberangiosarkom aus — die BK 1302. Weitere Befunde: Akro-Osteolyse (Knochenresorption an den Fingerendgliedern), Raynaud-Phänomen, sklerodermiforme Hautveränderungen, Lebertoxizität. Der AGW liegt seit 2020 bei 1 ppm. Nachgehende Vorsorge muss angeboten werden.

Oberbauchsonographie zur Leberdarstellung
Oberbauch-Sonographie zur Leberangiosarkom-Früherkennung.
Mitarbeiter in Vollschutz beim Befahren eines Eisenbahnkesselwagens
Eisenbahnkesselwagen-Befahrung mit umluftunabhängigem Atemschutz.

Kostenloses Werkzeug

Welche Vorsorge braucht Ihr Betrieb?

Tätigkeiten anklicken und sofort sehen, welche Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV gilt, mit Fristen nach AMR 2.1 und PDF zum Ausdrucken.

Zum Vorsorge-Rechner

1. Was ist die Vinylchlorid-Vorsorge?

Die Vinylchlorid-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei Tätigkeiten mit Vinylchlorid (VC, Chlorethen) exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk geregelt.

VC ist ein farbloses, extrem entzündbares Gas mit süßlichem Geruch. Es ist das Monomer für die PVC-Polymerisation und wird in geschlossenen Anlagen verarbeitet. Krebserzeugend Kategorie 1A nach CLP. Die spezifische Berufskrankheit ist das Leberangiosarkom (BK 1302) — ein extrem seltener, aber durch VC-Exposition stark induzierter bösartiger Tumor der Leber.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

  • ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen)
  • GefStoffV 2024; TRGS 900 (AGW 1 ppm); TRGS 910 (Risikokonzept für CMR-Stoffe Kat. 1A)
  • Biomonitoring: Thiodiglykolsäure im Urin als Expositionsmarker (AMR 6.2)
  • AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1
  • MuSchG: unzulässige Tätigkeit für Schwangere und Stillende (§§ 11, 12), Beschäftigungsverbot nur nachrangig (§ 13)
  • BKV — BK 1302 (Halogenkohlenwasserstoffe), BK 1310 (halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide); Leberangiosarkom durch VC fällt unter BK 1302
Wichtig: Nach Ende jeder Tätigkeit mit VC-Exposition ist eine nachgehende Vorsorge anzubieten. Nach Ende der Beschäftigung überträgt der Arbeitgeber die nachgehende Vorsorge mit Einwilligung der Beschäftigten an den Unfallversicherungsträger (DGUV Vorsorge). Latenzzeiten für Leberangiosarkom betragen 15–40 Jahre.

3. Vorsorgeanlässe

3.1 Pflichtvorsorge

Wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, auch bei Konzentrationen unterhalb des AGW, da VC krebserzeugend Kategorie 1A ist. Reaktorinnenreinigung, Polymerisation, Wartung, Probenahme, Abfüllung.

3.2 Nachgehende Vorsorge (Angebot)

Nach Ende der Tätigkeit anzubieten, nach dem Ausscheiden mit Einwilligung der Beschäftigten über DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de). Begründung: extrem lange Latenzzeit für Leberangiosarkom.

3.3 Wunschvorsorge

Auf Wunsch der versicherten Person, sofern Gesundheitsschaden nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.

VorsorgeartErstvorsorgeErste NachvorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvorsorgevor Tätigkeitsaufnahmenach 12 Monatenalle 36 Monate
Nachgehende Vorsorgenach Ausscheidennach 12 Monatennach Tätigkeitsende spätestens alle 36 Monate, nach dem Ausscheiden über DGUV Vorsorge

4. Branchen, Krankheitsbild und BK-Risiken

Mitarbeiter in PVC-Produktionsanlage in chemiebeständigem Schutzanzug mit Atemschutz an einem geschlossenen Polymerisationsreaktor in einem deutschen Chemiebetrieb
PVC-Polymerisationsreaktor — typische VC-Exposition findet bei Wartung und Reaktorinnenreinigung statt.

4.1 Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • PVC-Produktion (Polymerisation, Suspension, Emulsion)
  • Reaktorinnenreinigung nach Polymerisationszyklus
  • Probenahme an VC-führenden Anlagen
  • Wartung und Instandhaltung von Tanks, Rohrleitungen, Ventilen
  • Abfüllung und Transport (selten heute)

4.2 Krankheitsbild

Akute Wirkung: narkotisch (Erregungs- und Rauschzustände, Schwindel) bei sehr hohen Konzentrationen. Chronische Folgen: Leberangiosarkom (Krebs der Lebergefäße — BK 1302), Leberzirrhose, hepatozelluläres Karzinom, periphere Akro-Osteolyse (Knochenresorption an den Fingerendgliedern — typisches Trommelschlegel-Syndrom), Raynaud-Phänomen (vasospastische Anfälle), sklerodermiforme Haut- und Bindegewebsveränderungen.

4.3 Branchen

PVC-produzierende Chemiebetriebe (in Deutschland v.a. Vestolit Marl, Vinnolit Burghausen, Westlake Vinnolit). Daneben Wartungs- und Reinigungsfirmen, die in PVC-Anlagen arbeiten. Im Vergleich zur Blütezeit der 1960er–1970er Jahre sind die heutigen Expositionen dank geschlossener Anlagen und automatisierter Reinigung um Größenordnungen geringer.

Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Nachgehende Vorsorge
nach Ende der Tätigkeit anzubieten, jeweils spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3, § 5 Abs. 3 ArbMedVV)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

5. Untersuchungsumfang

5.1 Beratung

Aufklärung über spezifisches Krebsrisiko (Leberangiosarkom), Akro-Osteolyse, Raynaud-Phänomen. Hinweis auf zwingenden Schutz vor jeder Exposition (CMR Kat. 1A). Beratung zur PSA: Pressluftatemgerät (PA) oder Schlauchgerät bei Reaktorinnenreinigung; bei Wartung Atemschutz nach Gefährdungsbeurteilung, A-Filter sind für Vinylchlorid ungeeignet. Hautschutzplan mit chemikalienbeständigen Handschuhen.

5.2 Anamnese

  • Vorbestehende Lebererkrankungen, Hepatitis-Status
  • Schwangerschaftsanamnese (CMR-Stoff Kat. 1A — unzulässige Tätigkeit nach § 11 MuSchG, Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 13 MuSchG)
  • Hautanamnese (sklerodermiforme Veränderungen)
  • Raynaud-Symptome, Akro-Osteolyse-Hinweise
  • Alkoholanamnese (Confounder für Lebertoxizität)

5.3 Körperliche Untersuchung

Inspektion Haut, Hände (Trommelschlegel?), Leber-/Milz-Palpation. Bei Verdacht: digitale Kapillarmikroskopie (Raynaud), Röntgen Fingerendglieder (Akro-Osteolyse).

5.4 Labordiagnostik / Biomonitoring

ParameterMaterialBedeutung
Thiodiglykolsäure (TDGS)Urin, SchichtendeVC-Metabolit als Expositionsmarker
γ-GT, ALAT, ASAT, APBlutLeberparameter
Bilirubin, Albumin, INRBlutLebersyntheseparameter
Alpha-Fetoprotein (AFP)BlutTumormarker (HCC)

5.5 Funktionsdiagnostik / Bildgebung

Oberbauch-Sonographie nach ärztlicher Indikation zur Verlaufsbeobachtung von Leberparenchym und fokalen Befunden. Bei auffälligen Befunden: MRT/CT in Kooperation mit Hepatologie. Bei Akro-Osteolyse-Verdacht: Röntgen.

6. Beurteilung und Bescheinigung

Vier-Stufen-Beurteilung nach DGUV. Bei jeder Auffälligkeit (Leberparameter, Sonographie, Akro-Osteolyse, Raynaud): Stufe 2–4 mit verkürzten Fristen oder Tätigkeitswechsel. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 ohne Befund-Mitteilung an Arbeitgeber. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen: Mitteilung an den Arbeitgeber ohne Befunde (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV).

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Geschlossene Systeme zwingend. Polymerisation und Reaktorinnenreinigung in geschlossenen Anlagen mit Stickstoff-Spülung und Lokalabsaugung.
  2. STOP-Prinzip. Substitution durch andere Polymerisationsverfahren wo möglich; technische Schutzmaßnahmen (geschlossene Anlagen, Lokalabsaugung); organisatorisch (Expositionszeit-Limit); PSA (PA-Gerät bei Reaktorinnenreinigung).
  3. Nachgehende Vorsorge anmelden. Beim Ausscheiden mit Einwilligung der Beschäftigten an DGUV Vorsorge übertragen (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV).
  4. Mutterschutz strikt. Unzulässige Tätigkeit für Schwangere (§ 11 MuSchG) und Stillende (§ 12 MuSchG), Beschäftigungsverbot nur nachrangig nach § 13 MuSchG.
  5. Oberbauch-Sonographie nach ärztlicher Indikation. Insbesondere bei längerer Expositionsdauer.
  6. Biomonitoring. Thiodiglykolsäure am Schichtende.
  7. Unterweisung jährlich. Krebsrisiko, Notfallverhalten, PSA-Tragepflicht.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist Pflichtvorsorge bei Vinylchlorid zwingend?

Wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, unabhängig von der Konzentration. VC ist krebserzeugend Kategorie 1A (TRGS 910 strengster Prüfmaßstab).

Was ist die BK 1302?

Berufskrankheit „Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe“ (BK 1302), darunter das Leberangiosarkom durch Vinylchlorid. Die Latenzzeit beträgt 15–40 Jahre.

Wie häufig muss die Vorsorge stattfinden?

Zweite Vorsorge spätestens 12 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, danach spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1); kürzere Fristen nach ärztlicher Festlegung. Nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden mit Einwilligung über DGUV Vorsorge, ebenfalls spätestens alle 36 Monate.

Welche Biomonitoring-Parameter werden eingesetzt?

Thiodiglykolsäure (TDGS) im Urin als VC-Metabolit. Ergänzend Leberparameter (γ-GT, ALAT, ASAT, AP, Bilirubin) und Alpha-Fetoprotein als Tumormarker.

Was bedeutet Akro-Osteolyse?

Knochenresorption an den Fingerendgliedern — typisch für VC-Exposition. Klinisch: Trommelschlegel-Finger, Schmerzen, Kraftverlust. Diagnose röntgenologisch.

Was ist beim Schwangerschaftsschutz zu beachten?

VC ist CMR Kat. 1A — unzulässige Tätigkeit nach § 11 MuSchG für Schwangere und § 12 MuSchG für Stillende. Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit Pflicht.

Welche PSA ist bei Reaktorinnenreinigung Pflicht?

Pressluftatemgerät (PA) oder Schlauchgerät mit Frischluftversorgung — Filtergeräte (A-Filter) reichen bei möglichen Restkonzentrationen nicht aus. Chemikalienschutzanzug Typ 4/5/6.

Wie lange müssen Vorsorgedokumente aufbewahrt werden?

Die Vorsorgekartei führt der Arbeitgeber bis zum Ende der Beschäftigung (§ 3 Abs. 4 ArbMedVV); das Expositionsverzeichnis nach § 14 GefStoffV ist 40 Jahre nach Ende der Exposition aufzubewahren. Für die nachgehende Vorsorge gehen mit Einwilligung Kopien an den Unfallversicherungsträger.

Quellen und weiterführende Informationen

  • DGUV Empfehlung „Vinylchlorid“
  • ArbMedVV vom 18.12.2008, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.05.2026
  • GefStoffV 2024; TRGS 900 (AGW 1 ppm), 903, 910
  • AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1
  • BKV — BK 1302 (Leberangiosarkom)
  • DGUV Vorsorge-Portal — www.dguv-vorsorge.de
  • GESTIS-Stoffdatenbank, IFA — Vinylchlorid (CAS 75-01-4)

IAAI Arbeitssicherheit GmbH — wir setzen die VC-Vorsorge für Sie um

Wir betreuen PVC-produzierende Chemiebetriebe und deren Wartungs-/Reinigungsdienstleister bundesweit. Erstberatung, Gefährdungsbeurteilung CMR-Stoffe, Pflicht- und nachgehende Vorsorge mit Biomonitoring (TDGS, Leberparameter, AFP), Oberbauch-Sonographie nach ärztlicher Indikation, Anmeldung im DGUV-Vorsorge-Portal.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung. Inhalte fassen die DGUV-Empfehlung, ArbMedVV, GefStoffV und TRGS 910 verständlich zusammen — verbindlich sind die Originalfassungen.

Kontakt aufnehmen
G36-Untersuchung auf einen Blick

Die G36-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die bei der PVC-Herstellung, bei Wartung, Probenahme oder Reaktorreinigung Vinylchlorid ausgesetzt sein können. Den früheren DGUV-Grundsatz G 36 hat 2022 die DGUV-Empfehlung „Vinylchlorid“ abgelöst. Weil Vinylchlorid Krebs erzeugen kann, ist sie Pflichtvorsorge, sobald eine wiederholte Exposition nicht auszuschließen ist, und nach dem Ende der Tätigkeit kommt die nachgehende Vorsorge hinzu.

ArtPflichtvorsorge, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann; nach Tätigkeitsende nachgehende Vorsorge
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 (Gefahrstoffe), § 5 Abs. 3 ArbMedVV, Fristen nach AMR 2.1
Für wenPVC-Herstellung, Reaktorreinigung, Wartung und Probenahme an VC-Anlagen
Fristvor Beginn, spätestens nach 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Wer organisiert die G36-Untersuchung bei Fremdfirmen?

Viele Expositionen entstehen bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten durch Fremdfirmen. Für die Vorsorge gilt dabei eine klare Aufteilung:

  • Jeder Arbeitgeber veranlasst die Vorsorge für seine eigenen Beschäftigten, also auch die Wartungs- oder Reinigungsfirma.
  • Der Betreiber der Anlage informiert die Fremdfirma über die Gefährdung durch Vinylchlorid und stimmt die Schutzmaßnahmen mit ihr ab.
  • Ohne durchgeführte Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber seine Beschäftigten nicht an VC-führenden Anlagen einsetzen (§ 4 ArbMedVV). Das gilt auch für kurze Einsätze wie einen einzelnen Reinigungsauftrag.

Betreiber sollten sich die Vorsorge daher vor Auftragsbeginn bestätigen lassen, ohne Befunde anzufordern.

Wer darf die G36-Untersuchung durchführen, und wer zahlt?

Zuständig ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt ohne diese Qualifikation kann die Vorsorge nicht durchführen. Die Kosten für Untersuchung, Labor und Ultraschall trägt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden.

Den Ultraschall der Leber kann der Betriebsarzt selbst durchführen oder einen anderen Arzt hinzuziehen. Die Gesamtbeurteilung bleibt bei ihm.

IAAI betreut Chemiebetriebe und ihre Dienstleister bundesweit, vor Ort oder in der Praxis. Angebot anfordern

Was ist die G36-Untersuchung?

Die G36-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Vinylchlorid, einem krebserzeugenden Gas der Kategorie 1A. Grundlage ist die ArbMedVV, den Grundsatz G 36 hat 2022 die DGUV-Empfehlung „Vinylchlorid“ abgelöst. Die Bezeichnung ist im Alltag geblieben.

Was wird bei der G36-Untersuchung gemacht?

Der Arzt berät Sie zum Krebsrisiko und zu Schutzmaßnahmen, erfragt Vorerkrankungen der Leber und bietet je nach Bedarf Laborwerte, Biomonitoring im Urin und einen Ultraschall der Leber an. Das Beratungsgespräch ist bei Pflichtvorsorge verbindlich. Untersuchungen erfolgen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV nur, wenn Sie sie nicht ablehnen.

Muss ich zur Ultraschalluntersuchung der Leber?

Nein, zum Ultraschall der Leber sind Sie nicht verpflichtet. Untersuchungen erfolgen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV nur, wenn Sie sie nicht ablehnen. Der Ultraschall hilft aber, Veränderungen der Leber früh zu erkennen, und der Arzt bespricht mit Ihnen, in welchen Abständen er sinnvoll ist.

Gilt die Vorsorge auch für die Verarbeitung von PVC?

In der Regel nicht, denn maßgeblich ist die Belastung durch das Gas Vinylchlorid und nicht der Werkstoff PVC. Wer fertiges PVC verarbeitet, braucht die G36-Untersuchung nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Exposition gegenüber Vinylchlorid ergibt.