DGUV-Empfehlung E P

G12-Untersuchung: Vorsorge bei weißem Phosphor

Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit weißem Phosphor (P₄) in Pyrotechnik, Phosphor-Synthesen, Spezialchemie und Munitionsrückbau. Knochennekrose („Phossy Jaw“, BK 1109), Zahn- und Kieferveränderungen, Leberschädigung. Stand April 2026.

Autor: Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen DienstVeröffentlicht: 15. Dezember 2024 · Aktualisiert: 22. März 2026 · Lesezeit: 12 Minuten

Auf einen Blick

Weißer Phosphor (P₄, CAS 12185-10-3) ist ein extrem reaktives, in Luft selbstentzündliches Element — historisch verantwortlich für die Phosphornekrose des Kieferknochens („Phossy Jaw“) bei Zündholzarbeiterinnen des 19. Jahrhunderts. Heute ist die Tätigkeit selten geworden (Pyrotechnik-Industrie, Spezialchemie, Munitionsrückbau, Phosphorsäure-Herstellung), erfordert aber weiterhin Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Schlüsselbefürchtungen: BK 1109 (Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen), Lebertoxizität, Zähne und Kieferveränderungen, schwere Verbrennungen bei direktem Hautkontakt.

Zahnärztliche Inspektion zur Phossy-Jaw-Früherkennung
Zahnärztliche Inspektion zur Früherkennung der Phosphornekrose des Kiefers (BK 1109).
Pyrotechniker beim Befüllen einer Signalpatrone mit Phosphor-Brandsatz
Pyrotechnik-Manufaktur mit phosphorhaltigem Brandsatz — typische Arbeitsumgebung.

Kostenloses Werkzeug

Welche Vorsorge braucht Ihr Betrieb?

Tätigkeiten anklicken und sofort sehen, welche Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV gilt, mit Fristen nach AMR 2.1 und PDF zum Ausdrucken.

Zum Vorsorge-Rechner
Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Was ist die Weiß-Phosphor-Vorsorge?

Die Weiß-Phosphor-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte, die bei Tätigkeiten mit weißem Phosphor (P₄) exponiert sein können — DGUV-Empfehlung E P (Fassung Januar 2022). Weißer Phosphor ist eine wachsartige, durchscheinende, an Luft selbstentzündliche Substanz mit Knoblauch-ähnlichem Geruch.

2. Rechtsgrundlage

  • ArbMedVV Anhang Teil 1 Nr. 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen)
  • GefStoffV 2024; TRGS 900 (AGW 0,01 mg/m³ (E))
  • 1. SprengV (Sprengstoffgesetz) für Pyrotechnik-Anwendungen
  • AMR 2.1, 6.2, 6.3
  • BKV — BK 1109 (Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen)
  • MuSchG — Schwangerschafts-Schutz bei Phosphor-Exposition

3. Vorsorgeanlässe

Pflichtvorsorge, wenn der AGW nicht eingehalten wird oder bei hautresorptiver Gefährdung. Angebotsvorsorge bei nicht ausgeschlossener Exposition. Wunschvorsorge auf Antrag.

VorsorgeartErstvorsorgeZweite VorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvorsorgevor Aufnahmespätestens nach 12 Monatenspätestens alle 36 Monate
Angebotsvorsorgevor Aufnahmespätestens nach 12 Monatenspätestens alle 36 Monate

4. Branchen, Krankheitsbild, BK-Risiken

Pyrotechniker in feuerfester Schutzkleidung mit Atemschutz arbeitet in einem speziellen Bunker mit weißem Phosphor unter Wasserabdeckung in einer deutschen Pyrotechnik-Manufaktur
Weißer Phosphor wird unter Wasser oder Inertgas gelagert — typische Arbeitsumgebung in Pyrotechnik und Spezialchemie.

4.1 Branchen heute

  • Pyrotechnik-Industrie und Munitionsrückbau
  • Phosphor-Spezialchemie (Phosphorsäure, Phosphate, Phosphor-Halbleiter)
  • Forschung und Lehre mit P₄

4.2 Krankheitsbild

Akute Exposition: schwere Verbrennungen (Hautkontakt entzündet sich), Inhalation reizt Atemwege. Chronisch: Phosphornekrose des Kieferknochens (BK 1109) — historisch „Phossy Jaw“ bei Zündholzarbeiterinnen, heute extrem selten dank moderner Schutzmaßnahmen. Zahn- und Kieferveränderungen, Hepatotoxizität, Nephrotoxizität.

5. Untersuchungsumfang

Beratung zu Brandgefahr und Hautkontakt. Anamnese: Zahn- und Kieferschmerzen, Schwellungen, Mundgesundheit. Zahnstatus inkl. Panoramaschichtaufnahme bei Erstuntersuchung (sofern erforderlich und nicht abgelehnt). Labor: Leberparameter (γ-GT, ALAT, ASAT), Kreatinin, Calcium, Phosphat, alkalische Phosphatase. Inspektion Mundhöhle, Kiefer-Palpation. Bei Verdacht: Kiefer-CT/MRT in Kooperation mit Kieferchirurgie.

6. Beurteilung und Bescheinigung

DGUV-Vier-Stufen-Beurteilung. Bei Auffälligkeiten am Kiefer: verkürzte Fristen oder Tätigkeitswechsel prüfen. Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3.

7. Praxistipps für Unternehmen

  1. Substitution prioritär. Wo möglich roten Phosphor (Pₙ) statt weißen Phosphor.
  2. Geschlossene Systeme. Lagerung unter Wasser oder Inertgas; Verarbeitung in geschlossenen Anlagen mit Lokalabsaugung.
  3. STOP-Prinzip. Substitution → technische Schutzmaßnahmen (Inertisierung, Lokalabsaugung) → organisatorisch → PSA (feuerfeste Schutzkleidung, Vollvisierhelm, Atemschutz).
  4. Mundgesundheit. Regelmäßige zahnärztliche Kontrolle, Röntgen nur bei rechtfertigender Indikation, gute Mundhygiene, sofortige Behandlung von Zahnerkrankungen.
  5. Mutterschutz prüfen. Bei Schwangerschaft Wechsel auf nicht-exponierte Tätigkeit.
  6. Notfallmaßnahmen. Geeignete Löschmittel sind Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl) und feuchter Sand, ungeeignet ist Kohlendioxid. Brennenden Phosphor mit Wasser oder feuchtem Sand bedecken und auf Rückzündung achten, denn getrockneter Phosphor entzündet sich an der Luft erneut. Löschmittel vorab festlegen und bereitstellen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist „Phossy Jaw“?

Historische Bezeichnung für die durch weißen Phosphor verursachte Knochennekrose des Kieferknochens. Heute selten dank moderner Schutzmaßnahmen, aber als BK 1109 weiterhin anerkannt.

Wie häufig muss die Vorsorge stattfinden?

Zweite Vorsorge spätestens 12 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, danach spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1); bei Auffälligkeiten oder Kieferproblemen kann der Arzt kürzere Fristen festlegen.

Welche Untersuchungen gehören zur Vorsorge?

Zahnstatus inkl. Panoramaschicht-Röntgen (bei Erstuntersuchung, sofern erforderlich und nicht abgelehnt), Leberparameter, Calcium/Phosphat-Status, Mundhöhlen-Inspektion.

Welche PSA wird benötigt?

Feuerfeste Schutzkleidung (Aramid), Vollvisierhelm, chemikalienbeständige Handschuhe, Atemschutz mit P-Filter bei Aerosol-Exposition.

Wie lösche ich brennenden weißen Phosphor?

Mit Wasser im Sprühstrahl oder feuchtem Sand bedecken, kein Kohlendioxid verwenden. Wasser löscht nicht abschließend, weil sich getrockneter Phosphor an der Luft erneut entzündet; auf Rückzündung achten. Brennende Person ggf. mit Wasser kühlen, aber den Phosphor mechanisch entfernen.

Quellen

  • DGUV Empfehlung „Weißer Phosphor“ (E P), Fassung Januar 2022
  • ArbMedVV; GefStoffV 2024; TRGS 900, 905, 910
  • 1. SprengV — Pyrotechnik
  • BKV — BK 1109
  • GESTIS-Stoffdatenbank — Weißer Phosphor (CAS 12185-10-3)

IAAI Arbeitssicherheit GmbH — wir setzen die Weiß-Phosphor-Vorsorge für Sie um

Wir betreuen Pyrotechnik-Manufakturen, Spezialchemie und Munitionsrückbaubetriebe bundesweit. Pflicht-Vorsorge mit Zahnstatus und Panoramaschicht-Röntgen, Brandschutz-Beratung, Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe.

Stand: April 2026. Dieser Text ersetzt keine arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

Kontakt aufnehmen
G12-Untersuchung auf einen Blick

Die G12-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die mit weißem Phosphor umgehen, heute vor allem in der Pyrotechnik, im Munitionsrückbau und in der Phosphor-Spezialchemie. Den früheren DGUV-Grundsatz G 12 hat 2022 eine DGUV-Empfehlung zu weißem Phosphor abgelöst, die G-Nummer ist umgangssprachlich geblieben.

ArtPflichtvorsorge, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird; sonst Angebotsvorsorge bei möglicher Exposition
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 (Gefahrstoffe), Fristen nach AMR 2.1
Für wenPyrotechnik, Munitionsrückbau, Phosphorchemie, Forschung
Fristvor Beginn, spätestens nach 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Ist die G12-Untersuchung Pflicht?

Das ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, ist es Pflichtvorsorge, und die Tätigkeit darf erst nach der Vorsorge beginnen (§ 4 ArbMedVV). Ist eine Exposition nicht ausgeschlossen, muss der Arbeitgeber Angebotsvorsorge anbieten.

  • Die Kosten für Vorsorge, Labor und Röntgen trägt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).
  • Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden.
  • Bei Pflichtvorsorge ist das ärztliche Beratungsgespräch verbindlich, Untersuchungen erfolgen nur, wenn Sie nicht widersprechen.

Weil Tätigkeiten mit weißem Phosphor selten geworden sind, fehlen sie in manchen Gefährdungsbeurteilungen, etwa beim Munitionsrückbau durch Fachfirmen oder in Laboren. Prüfen Sie auch gelegentliche Tätigkeiten, denn auch sie können eine Vorsorge auslösen.

Wer führt die Untersuchung durch, auch beim Zahnstatus?

Verantwortlich ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt ohne diese Qualifikation kann die Vorsorge nicht übernehmen. Fehlen dem Betriebsarzt für einzelne Untersuchungen Fachkenntnisse oder Geräte, zieht er andere Ärzte hinzu (§ 7 Abs. 1 ArbMedVV), etwa einen Zahnarzt für die Panoramaschichtaufnahme oder einen Kieferchirurgen bei Auffälligkeiten. Die Gesamtbeurteilung bleibt beim Betriebsarzt. Die Panoramaschichtaufnahme erfolgt nur, wenn sie erforderlich ist und Sie nicht widersprechen.

IAAI betreut Betriebe mit weißem Phosphor bundesweit, vor Ort oder in der Praxis. Angebot anfordern

Was ist die G12-Untersuchung?

Die G12-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit weißem Phosphor, mit Schwerpunkt auf Kiefer, Zähnen und Leber. Grundlage ist die ArbMedVV. Den Grundsatz G 12 hat 2022 eine DGUV-Empfehlung abgelöst, die Bezeichnung ist im Alltag geblieben.

Erfährt mein Arbeitgeber, ob ich Zahnprobleme habe?

Nein, Ihr Arbeitgeber erfährt nichts über Ihre Zähne. Er erhält nach § 6 Abs. 3 ArbMedVV nur eine Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und nächstem Termin, Zahnstatus, Röntgenbild und Laborwerte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Hält der Arzt einen Tätigkeitswechsel für nötig, darf er das nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV nur mit Ihrer Einwilligung mitteilen.

Gilt die Vorsorge auch für roten Phosphor?

Nein, die G12-Untersuchung bezieht sich auf weißen Phosphor, den die ArbMedVV als Tetraphosphor aufführt. Roter Phosphor ist an der Luft nicht selbstentzündlich und gilt im Unterschied zu weißem Phosphor als praktisch ungiftig. Ob bei einer Tätigkeit dennoch weißer Phosphor auftreten kann, klärt die Gefährdungsbeurteilung.