Arbeitssicherheit

Kurz beantwortet: Ein Stimmungstief im Herbst und Winter ist häufig und muss nicht behandelt werden. Von einer Depression mit saisonalem Muster sprechen Fachleute erst, wenn Kernsymptome wie gedrückte Stimmung, Interessenverlust oder Antriebsminderung mindestens zwei Wochen anhalten und in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren zur selben Jahreszeit auftreten. Führungskräfte stellen keine Diagnosen. Sie sprechen beobachtete Veränderungen an und verweisen auf Hilfe. Eine eigene Pflicht für die dunkle Jahreszeit haben Arbeitgeber nicht. Es gelten die bekannten Pflichten: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Tageslicht und Sichtverbindung nach Arbeitsstättenrecht, das BEM und die Wunschvorsorge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Begriffe: „Winterdepression“ ist ein Alltagswort. In der ICD-11 ist das saisonale Muster eine Zusatzkodierung (6A80.4), fachlich korrekt ist „depressive Störung mit saisonalem Muster“.
  • Führungsrolle: Laut DGUV Information 206-030 teilen Führungskräfte nur beobachtetes Verhalten mit, ohne es zu deuten, und vermitteln weitere Unterstützung, etwa durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt.
  • Pflichten: Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG), BEM nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres (§ 167 Abs. 2 SGB IX), Wunschvorsorge (§ 5a ArbMedVV).
  • Tageslichtlampen: Arbeitgeber müssen sie nicht stellen. Wer sie anbietet, erbringt eine freiwillige Leistung.
  • Lichttherapie: Zur Behandlung einer saisonalen Depression zeigt sie einen kurzfristigen Vorteil gegenüber Placebo-Lampen. Für die Vorbeugung ist die Evidenz sehr niedrig.
  • Kontrolle: Seit dem Kalenderjahr 2026 müssen die Länder jährlich mindestens 5 % der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Fehlende Gefährdungsbeurteilungen fallen damit eher auf.

Winterblues oder Winterdepression: Wo liegt der Unterschied?

Die DAK-Gesundheit beschreibt den Winterblues als gelegentliche depressive Symptome, die keine medizinische Behandlung erfordern. Nach ihren Angaben klagen über 50 Prozent aller Deutschen zumindest gelegentlich darüber (Stand 04.12.2025). Die Zahl erfasst die Verstimmung und sagt nichts darüber, wie viele Menschen erkrankt sind.

Eine depressive Störung mit saisonalem Muster liegt nach dem IGeL-Monitor vor, wenn eine depressive Episode in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren im gleichen Zeitraum auftritt, mindestens 14 Tage andauert und danach vollständig abklingt. Die ICD-11 grenzt solche Episoden von Episoden ab, die nur zufällig in eine Jahreszeit fallen und vor allem durch wiederkehrende psychosoziale Stressoren bedingt sind, etwa durch saisonale Arbeitslosigkeit. Die DAK verweist zudem auf die Deutsche Depressionshilfe: Nur zwei von zehn Depressionen, die in den Wintermonaten diagnostiziert werden, gehen tatsächlich auf saisonale Effekte zurück.

MerkmalWinterbluesDepressive Störung mit saisonalem Muster
EinordnungAlltagsbegriff, keine DiagnoseZusatzkodierung 6A80.4 in der ICD-11, z. B. zur rezidivierenden depressiven Störung
Dauervorübergehend, gelegentlichKernsymptome mindestens zwei Wochen
Wiederkehrnicht erforderlichmindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre zur gleichen Zeit
Behandlungnicht behandlungsbedürftigärztliche oder psychotherapeutische Behandlung
Häufigkeitlaut DAK über 50 % der Deutschen gelegentlichlaut IGeL-Monitor 2 bis 3 % der Erwachsenen in der Schweiz und den Niederlanden, etwa 8 % in einer Provinz in Mittelschweden

Für Deutschland kennt der IGeL-Monitor nach eigener Aussage keine Zahlen zur Häufigkeit der saisonalen Depression.

Woran erkennen Führungskräfte, dass jemand belastet ist?

Die DGUV Information 206-030 „Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten“ (Ausgabe September 2020) ist ein Handlungsleitfaden mit Empfehlungscharakter. Als Beispiele für auffällige Veränderungen nennt sie häufige Fehltage, Leistungsschwankungen, Stimmungsschwankungen und sozialen Rückzug. Ob dahinter eine Erkrankung steckt, beurteilen Ärztinnen und Ärzte.

Führungskraft und Mitarbeiter führen ein ruhiges Vier-Augen-Gespräch an einem runden Tisch in einem Besprechungsraum
Im ersten vertraulichen Gespräch schildern Führungskräfte nur, welche Veränderungen sie beobachtet haben. Sie deuten sie nicht und nennen keine Diagnose.

Für das Gespräch empfiehlt die Schrift:

  • einen frühen Termin, Anlass und Ziel vorher benennen, ausreichend Zeit und einen ungestörten Raum einplanen,
  • als erstes ein informelles Vier-Augen-Gespräch ohne disziplinarische Folgen und mit zugesicherter Vertraulichkeit,
  • nur Beobachtungen schildern, ohne Deutung, Diagnose oder Therapievorschlag,
  • die Ergebnisse dokumentieren, von der beschäftigten Person unterschreiben lassen und ihr aushändigen,
  • nach etwa vier bis sechs Wochen ein Folgegespräch führen und, wenn sich nichts ändert, weitere Stellen wie den Betriebsarzt einbeziehen.

Arbeitsrechtlich hält die Schrift fest: Die Diagnose muss niemand offenlegen, eine ärztliche Untersuchung braucht eine Rechtsgrundlage, und eine Therapiepflicht besteht nicht. Äußert jemand Suizidgedanken, soll die Führungskraft die Person nicht allein lassen und gegebenenfalls professionelle Hilfe holen.

Was muss der Arbeitgeber in der dunklen Jahreszeit tun?

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Fachkraft für Arbeitssicherheit misst mit einem Luxmeter die Beleuchtungsstärke an einem Büroarbeitsplatz am Fenster
Für Büroarbeit wie Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung sieht die ASR A3.4 eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux vor.

Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Gefährdungen durch die Arbeit beurteilen, ausdrücklich auch durch „psychische Belastungen bei der Arbeit“ (Abs. 3 Nr. 6). Beurteilt werden Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen, die Diagnose einzelner Beschäftigter gehört nicht dazu. Die GDA-Empfehlungen (4. Auflage 2022, aktualisiert am 06.01.2026) schlagen sieben Schritte vor und nennen als Merkmalsbereiche Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel. Maßnahmen an den Verhältnissen gehen Maßnahmen am Verhalten vor. Wie die psychische Gefährdungsbeurteilung im Einzelnen abläuft, lesen Sie in unserem gesonderten Beitrag. Eine vergleichbare saisonale Betrachtung für die Sommermonate finden Sie im Artikel Psychische Belastung im Büro: Hitze & Burnout.

Tageslicht und Sichtverbindung

Die Pflicht steht in Nr. 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung: Arbeitsräume müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ konkretisiert das. Die aktuelle Fassung vom Mai 2023 (GMBl. 2023 Nr. 32, S. 679) ersetzt die Fassung von April 2011. Wer die ASR einhält, kann nach § 3a Abs. 1 ArbStättV davon ausgehen, die Verordnung zu erfüllen.

Anforderung nach ASR A3.4Wert
Tageslichtquotient am Arbeitsplatzmindestens 2 %, bei Dachoberlichtern 4 %
Alternative: lichtdurchlässige Fläche zu Raumgrundflächemindestens 1:10
Sichtfläche bei Räumen bis 600 m²mindestens ein Zehntel der Grundfläche
Künstliche Beleuchtung Büroarbeit (Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung)500 lx
Ablegen, Kopieren300 lx

Lässt sich ausreichendes Tageslicht in bestehenden Räumen nicht erreichen, verlangt die ASR eine Gefährdungsbeurteilung. Fehlt die Sichtverbindung, nennt sie Ersatzmaßnahmen: kürzere Aufenthaltszeiten, Aufgabenwechsel in hellere Bereiche, Tageslicht über Oberlichter und Pausen in Räumen mit Außensicht oder im Freien.

BEM und Wunschvorsorge

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Gezählt wird über zwölf Monate, nicht im Kalenderjahr, und die Ursache der Erkrankung spielt keine Rolle. Das BEM findet nur mit Zustimmung der betroffenen Person statt. Unabhängig davon können Beschäftigte nach § 5a ArbMedVV auf Wunsch regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge verlangen. Der Anspruch entfällt nur, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung und den getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge trägt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG), und sie soll während der Arbeitszeit stattfinden (§ 3 ArbMedVV).

MaßnahmeRechtscharakterGrundlage
Gefährdungsbeurteilung psychischer BelastungPflicht§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG
Tageslicht und SichtverbindungPflicht, konkretisiert mit VermutungswirkungArbStättV Anhang Nr. 3.4, ASR A3.4
BEM-AngebotPflicht§ 167 Abs. 2 SGB IX
WunschvorsorgeAnspruch der Beschäftigten§ 5a ArbMedVV
Gesprächsleitfaden für FührungskräfteEmpfehlungDGUV Information 206-030
Tageslichtlampen, Mitarbeiterberatung (EAP), Gesundheitsförderungfreiwilligkeine Rechtspflicht

Muss der Arbeitgeber Tageslichtlampen stellen?

Nein. Die ASR A3.4 regelt Tageslicht, Sichtverbindung und künstliche Beleuchtung, zu Lichttherapie oder Winterdepression sagt sie nichts. Wie gut Lichttherapie wirkt, hängt vom Zweck ab. Zur Behandlung einer saisonalen depressiven Störung bewertet der IGeL-Monitor sie „tendenziell positiv“ (Stand 26.02.2025): Gegenüber Placebo-Lampen zeigt sich ein kurzfristiger Vorteil, gegenüber Antidepressiva oder Verhaltenstherapie ist das Ergebnis unklar, Hinweise auf Schäden fand er nicht. Die Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression (Version 3, gültig bis 29.09.2027) führt Lichttherapie unter den Verfahren, die Betroffene zu Hause anwenden können. Zur Vorbeugung fand ein Cochrane-Review nur eine randomisierte Studie mit 46 Personen und bewertet die Evidenz als sehr niedrig.

Gesundheitsleistungen, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt, kann er nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 Euro je Beschäftigtem und Kalenderjahr steuerfrei stellen, sofern sie den Qualitätsanforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Ob ein Angebot diese Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie im Einzelfall steuerlich prüfen lassen.

Was gilt für Nachtarbeit, fensterlose Räume und Homeoffice?

Eine Sonderregel gegen Winterdepression gibt es für keine dieser Gruppen. Es gelten die allgemeinen Regeln.

Nachtarbeitnehmer haben nach § 6 ArbZG Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung vor Beginn der Tätigkeit und danach in Abständen von nicht weniger als drei Jahren, nach Vollendung des 50. Lebensjahres jährlich; die Kosten trägt der Arbeitgeber, sofern er die Untersuchung nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt anbietet. Gefährdet die Nachtarbeit nach arbeitsmedizinischer Feststellung ihre Gesundheit, können sie einen Tagesarbeitsplatz verlangen, soweit keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen. Praktische Hinweise gibt unser Beitrag Schlaf bei Nachtarbeit.

Fensterlose Räume sind vom Tageslichtgebot ausgenommen, wenn betriebs- oder bautechnische Gründe Tageslicht ausschließen, bei nur kurzzeitigem Aufenthalt (etwa Archive, Lager, Teeküchen), vollständig unter der Erdgleiche, soweit es sich um Tiefgaragen, kulturelle Einrichtungen, Verkaufsräume oder Schank- und Speiseräume handelt, sowie in Bahnhofs- und Flughafenhallen, Passagen, Kaufhäusern und Einkaufszentren. Räume, die bis zum 3. Dezember 2016 eingerichtet wurden, dürfen ohne Sichtverbindung weiterbetrieben werden, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden. Laut DGUV Arbeit & Gesundheit (06.10.2023) kommt Arbeit in Räumen ohne Sichtverbindung auch dann in Betracht, wenn Beschäftigte dort an weniger als 30 Arbeitstagen im Jahr oder höchstens zwei Stunden täglich arbeiten.

Im Homeoffice gilt die Arbeitsstättenverordnung nur für Telearbeitsplätze nach § 2 Abs. 7 ArbStättV, also fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich. Für mobiles Arbeiten gelten die Tageslichtwerte der ASR A3.4 nicht unmittelbar. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG einschließlich psychischer Belastung ist trotzdem erforderlich.

Wie setzen Sie das im Betrieb um?

  • Prüfen Sie, ob Ihre Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung erfasst und ob Arbeitszeit und Arbeitsumgebung mit Licht, Nachtarbeit und fensterlosen Bereichen darin vorkommen.
  • Erfassen Sie Arbeitsräume ohne ausreichendes Tageslicht oder Sichtverbindung und legen Sie Ersatzmaßnahmen fest, etwa Aufgabenwechsel oder Pausen mit Außensicht oder im Freien.
  • Dokumentieren Sie Maßnahmen mit Terminen und Verantwortlichen, die Durchführung, die Wirksamkeitsprüfung und das Datum, wie es die GDA-Empfehlungen vorsehen. Beteiligen Sie den Betriebs- oder Personalrat.
  • Schulen Sie Führungskräfte in der Gesprächsführung nach DGUV Information 206-030.
  • Informieren Sie Beschäftigte über Wunschvorsorge, die Schweigepflicht des Betriebsarztes und das BEM.
  • Entscheiden Sie bewusst über freiwillige Angebote wie eine Mitarbeiterberatung und kommunizieren Sie diese als Zusatzleistung.

Die IAAI unterstützt Sie bundesweit mit Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit: bei der Beurteilung psychischer Belastung, bei der Bewertung von Arbeitsräumen nach ASR A3.4 und in vertraulichen Vorsorgesprechstunden für Beschäftigte. Einen Überblick über unsere Leistungen in der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung finden Sie auf unserer Website.

Häufige Fragen zu Winterblues und Winterdepression im Betrieb

Ab wann ist ein Stimmungstief im Winter eine Depression?

Von einer Depression sprechen Fachleute, wenn Kernsymptome wie gedrückte Stimmung, Interessenverlust und Antriebsminderung mindestens zwei Wochen bestehen. Für das saisonale Muster muss die Episode in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren zur gleichen Zeit auftreten und danach abklingen. Die Diagnose stellen Ärztinnen, Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Darf eine Führungskraft Beschäftigte auf eine mögliche Depression ansprechen?

Die DGUV Information 206-030 empfiehlt, beobachtete Veränderungen im Verhalten anzusprechen, ohne sie zu deuten oder eine Diagnose zu nennen. Das erste Gespräch findet vertraulich unter vier Augen und ohne disziplinarische Folgen statt. Auf die Nennung einer Diagnose hat der Arbeitgeber keinen Anspruch.

Muss der Arbeitgeber Tageslichtlampen bereitstellen?

Weder die Arbeitsstättenverordnung noch die ASR A3.4 sehen eine solche Pflicht vor. Vorgeschrieben sind möglichst ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen. Tageslichtlampen sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Kann ich vertraulich mit dem Betriebsarzt über eine Depression sprechen?

Ja. Nach § 6 Abs. 1 ArbMedVV unterliegt der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht, deren Verletzung § 203 StGB unter Strafe stellt. Nach einer Vorsorge erhält der Arbeitgeber nur eine Bescheinigung darüber, dass, wann und aus welchem Anlass sie stattgefunden hat und wann weitere Vorsorge angezeigt ist. Diagnosen und Befunde stehen nicht darin.

Wann muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten?

Das BEM ist anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die Ursache der Arbeitsunfähigkeit spielt keine Rolle. Die Teilnahme ist freiwillig und setzt die Zustimmung der betroffenen Person voraus.

Hilft eine Tageslichtlampe gegen Winterdepression?

Zur Behandlung einer saisonalen Depression zeigt Lichttherapie laut IGeL-Monitor einen kurzfristigen Vorteil gegenüber Placebo-Lampen. Ein klarer Vorteil gegenüber Medikamenten oder Verhaltenstherapie ist nicht belegt. Ob sie einer Winterdepression vorbeugt, lässt sich nach einem Cochrane-Review wegen sehr niedriger Evidenz nicht sagen. Wer eine Lichttherapie erwägt, sollte das ärztlich abklären.

Quellen

Winterdepression im Betrieb: Anzeichen, Gespräch und Arbeitgeberpflichten

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH unterstützt Sie bundesweit: Wir beurteilen psychische Belastung, bewerten Arbeitsräume nach ASR A3.4 und bieten vertrauliche Vorsorgesprechstunden bei unseren Betriebsärztinnen und Betriebsärzten an.

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