G26-Untersuchung: Vorsorge für Atemschutzgeräteträger
Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern.
ArbMedVV § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 1
Kostenloses Werkzeug
Welche Vorsorge braucht Ihr Betrieb?
Tätigkeiten anklicken und sofort sehen, welche Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV gilt, mit Fristen nach AMR 2.1 und PDF zum Ausdrucken.
1. Worum geht es bei der Atemschutz-Vorsorge G 26?
Die DGUV-Empfehlung „Atemschutzgeräte“ (ehemals G 26) regelt die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten. Die DGUV Regel 112-190 unterteilt Geräte in drei Gruppen nach Belastung und Eigengewicht.
Pflichtvorsorge greift bei Gruppen 2 und 3. Maßgeblich ist die Zuordnung der Gerätetypen nach der AMR 14.2 in der Fassung von 2026. Zur Gruppe 2 gehören Filtergeräte mit Gas- und Kombinationsfiltern aller Filterklassen sowie Frischluft-Saugschlauchgeräte. Zur Gruppe 3 gehören Pressluftatmer und Regenerationsgeräte über 5 kg. Geräte der Gruppe 1, also Filtergeräte mit P3-Partikelfiltern, frei tragbare Isoliergeräte unter 5 kg und Druckluft-Schlauchgeräte mit Maske, lösen Angebotsvorsorge aus. Keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge ist nötig bei Geräten ohne Einatemwiderstand (unter 1 mbar, z. B. Gebläsegeräte mit Haube), bei Geräten mit einem Einatemwiderstand bis 5 mbar, etwa Filtergeräten mit P1- oder P2-Filtern, partikelfiltrierenden Halbmasken FFP1 bis FFP3 und gebläseunterstützten Filtergeräten mit Voll- oder Halbmaske, sowie bei Fluchtgeräten und Selbstrettern bis 5 kg. Bleibt dort eine Gesundheitsgefährdung, ist Wunschvorsorge zu ermöglichen.
2. Rechtsgrundlagen
- ArbMedVV Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 1 —Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 oder 3.
- DGUV Regel 112-190: Gerätegruppen-Definition und Belastungsklassen.
- DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehren) und DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“.
- AMR 2.1 (Fristen) und AMR 6.3 (Vorsorgebescheinigung).
- BKV (BK 4302): Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritative Stoffe (betrifft Schadstoffrisiko, nicht das Atemschutztragen)
3. Wer ist betroffen? Branchen-Schlaglicht
Atemschutz-Tätigkeiten finden sich in der Industrie, Brandbekämpfung, Sanierung und in Laboren.
Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht
- Feuerwehr / Werkfeuerwehr — Pressluftatmer (Gruppe 3), regelmäßige Einsätze, hohe physische Belastung. Wir betreuen Werkfeuerwehren mit Tragetests in Kooperation mit einer Atemschutzübungsanlage.
- Schadstoff-Sanierer (Asbest, KMF, Schimmel) — oft Vollmaske mit Filter (Gruppe 2) oder belüftete Überdrucksysteme. Lange Tragezeiten, hohe Wärmebelastung.
- Chemische Industrie (Tankreinigung, Havariebekämpfung) — oft kombiniert Pressluftatmer + Schutzanzug. Pflichtvorsorge: erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate; bei extremer Belastung verkürzt.
4. Untersuchungsumfang
4.1 Anamnese
Schwerpunkte: Rauchverhalten, kardiopulmonale Vorerkrankungen, Klaustrophobie, frühere Hitze-/Wärmebelastung, Brillen-/Bart-Träger (Maskendichtung). Die Arbeitsanamnese erfasst Gerätegruppe, Tragezeit, Begleitbelastung (Hitze, Kälte, Schadstoff).
Kardiovaskuläre Risikoabschätzung mit anerkanntem Score (JBS3-Risk-Rechner, PROCAM, ESC-Score oder Framingham-Score). Bei erhöhtem Risiko ist der Prozess zu unterbrechen und eine fachärztliche Abklärung einzuleiten.
4.2 Klinische Untersuchung (Erstuntersuchung)
| Untersuchung | Zweck |
|---|---|
| Körperstatus, BMI, Blutdruck | Allgemeine Belastbarkeit |
| Belastungs-EKG (Ergometrie): ergänzend, insbesondere bei Gruppe 2 und 3 nach ärztlicher Indikation | Cardiopulmonale Reserve, Hypertonie unter Belastung |
| Spirometrie (FEV1, FVC, Tiffeneau) | Lungenfunktion, obstruktive/restriktive Befunde |
| Audiometrie | Verständigung mit Maske |
| Visus, Farbsehen | Sehleistung mit/ohne Brille |
| Blutbild, GPT, GGT, Glucose, Kreatinin | Stoffwechsel, Leber, Niere |
4.3 Fristen (AMR 2.1)
- Erstvorsorge: innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit.
- Folgevorsorge Pflicht: erste nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate (Gruppe 2 wie Gruppe 3); abhängig von Tragezeit und Belastung ggf. verkürzt.
- Vorzeitige Vorsorge: Ärztlich verkürzte Frist oder Wunschvorsorge, z. B. nach längerer Erkrankung, kardialem Ereignis oder neuer relevanter Erkrankung.
5. Tragetauglichkeit — was zählt
Pflichtvorsorge ist beratend und vertraulich. Die Tragetauglichkeit wird als Eignungsbeurteilung durchgeführt, wenn dafür eine Rechtsgrundlage oder Vereinbarung besteht. Relevante Krankheitsgruppen:
- Schwere kardiopulmonale Erkrankungen (Herzinsuffizienz NYHA III/IV, schwere COPD, unkontrollierte arterielle Hypertonie)
- Anfallsleiden, ausgeprägte Klaustrophobie
- Stark eingeschränkte Körperfunktion (BMI > 35 ohne ergometrischen Nachweis ausreichender Leistung)
- Trommelfellperforation oder schwere Tubenfunktionsstörung (bei Pressluftatmer mit Überdruck)
6. IAAI in der Praxis
- Belastungs-EKG und Spirometrie vor Ort — ohne Überweisung an Kardiologie/Pneumologie.
- Tragetests für Werkfeuerwehren in Kooperation mit der Atemschutzübungsanlage.
- Wenn betriebliche Gründe es erfordern: gemeinsamer Termin für Pflichtvorsorge und Eignungsbeurteilung, mit Offenlegung der unterschiedlichen Zwecke (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV) und zwei getrennten Bescheinigungen.
- Fristen und Tragezeitenkonten in unserer digitalen Vorsorgekartei dokumentiert.
7. Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich G 26 auch für FFP2/FFP3-Masken?
Nach der AMR 14.2 in der Fassung von 2026 ist für partikelfiltrierende Halbmasken FFP1 bis FFP3 und Filtergeräte mit P1- oder P2-Filtern weder Pflicht- noch Angebotsvorsorge erforderlich; Beschäftigte können aber Wunschvorsorge verlangen. Angebotsvorsorge (Gruppe 1) gilt etwa für Filtergeräte mit P3-Filtern, Pflichtvorsorge (Gruppen 2 und 3) für Filtergeräte mit Gas- oder Kombinationsfiltern und für Pressluftatmer.
Wie oft muss ich zur G 26?
Pflichtvorsorge: erstmals vor Aufnahme; danach erste Folgevorsorge nach 12 Monaten, weitere alle 36 Monate bei Gruppe 2 wie Gruppe 3 (Pressluftatmer); je nach Tragezeit ggf. verkürzt.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG. Die Untersuchungszeit gilt als Arbeitszeit.
Bart und Maske — was ist erlaubt?
Bei Voll- und Halbmasken muss die Dichtlinie auf glatter, unbehaarter Haut aufliegen. Mehr-Tage-Stoppeln und Vollbart sind grundsätzlich nicht zulässig.
Was ist der Unterschied zur Eignungsbeurteilung?
Die Pflichtvorsorge G 26 ist beratend und vertraulich. Ob jemand zum Tragen geeignet ist, kann zusätzlich in einer Eignungsbeurteilung geklärt werden, wenn eine Rechtsgrundlage oder Vereinbarung besteht. Mit Einwilligung erfährt der Arbeitgeber das Ergebnis, nicht die Befunde.
Kann ich die Pflichtvorsorge ablehnen?
Die Vorsorge ist Pflicht des Arbeitgebers, das Erscheinen ist für Versicherte arbeitsrechtliche Pflicht. Konkrete Untersuchungen (z. B. EKG) dürfen nicht gegen den Willen durchgeführt werden.
Worauf achtet der Arzt bei Pressluftatmer-Trägern?
Bei einer Eignungsbeurteilung achtet der Arzt unter anderem auf: Belastungs-EKG mit guter Leistung, normale Lungenfunktion, BMI < 35 (oder ergometrischer Nachweis), keine Klaustrophobie, gute HNO-Funktion (Druckausgleich).
Wie lange dauert die G 26?
Erstvorsorge inkl. Belastungs-EKG, Spirometrie, Audiometrie, Visus, Labor: 60–90 Minuten. Folgevorsorge schlanker bei 30–45 Minuten.
8. Quellen
- DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, Empfehlung „Atemschutzgeräte“
- ArbMedVV Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2
- DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
- DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehren), DGUV Information 205-014 (Werkfeuerwehren)
- AMR 2.1 (Fristen), AMR 6.3 (Vorsorgebescheinigung)
- AMR 14.2 Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen
Weiterführende Informationen
Unsere Leistungen
Stand: 29. September 2026 · Dr. med. Fabian Wengler, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, geprüft von Johannes F. Angerer, IAAI Arbeitssicherheit GmbH. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung.

