G24-Untersuchung: Hautvorsorge bei Feuchtarbeit und Hautkontakt
Pflichtvorsorge besteht bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag und bei hautresorptiven Gefahrstoffen nach ArbMedVV Anhang Teil 1, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.
ArbMedVV Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und Nr. 2 Buchst. a
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1. Worum geht es bei der Hautvorsorge?
Die DGUV-Empfehlung regelt die Vorsorge bei Hautgefährdung.
Pflichtvorsorge bei regelmäßiger Feuchtarbeit von 4 Stunden oder mehr täglich, Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten (bei regelmäßigem Hautkontakt oder Luftkonzentration > 0,05 mg/m3), Tätigkeiten mit Benutzung von Naturgummilatexhandschuhen mit > 30 µg Protein/g Handschuhmaterial sowie Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung durch Bestandteile unausgehärteter Epoxidharze, insbesondere beim Versprühen.
Angebotsvorsorge bei regelmäßiger Feuchtarbeit 2–4 Stunden täglich, Tätigkeiten mit hautsensibilisierenden oder atemwegssensibilisierenden Stoffen ohne Pflichtvorsorge-Schwelle.
Hauptkrankheitsbilder: Irritatives Kontaktekzem, allergisches Kontaktekzem, atopisches Ekzem
Feuchtarbeit bezeichnet Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte regelmäßig mit den Händen im feuchten Milieu arbeiten, diese häufig reinigen oder desinfizieren, oder flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen (weitere Abgrenzung über die TRGS 401).
Hautkontakt liegt vor bei direktem Kontakt der Haut mit Flüssigkeiten, Pasten oder Feststoffen (einschließlich Spritzern, kontaminierter Kleidung oder Arbeitsflächen) sowie bei Einwirkung luftgetragener Stoffe (Aerosole, Gase, Dämpfe) auf die Haut.
2. Branchen-Schlaglicht
Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht
- Friseure / Kosmetik — Feuchtarbeit, Persulfate, Haarfärbemittel.
- Reinigungs-/Pflegegewerbe — Feuchtarbeit, Desinfektionsmittel, Handschuhe.
- Bau / Maler — Zement (Chrom-VI), Epoxidharze, Lösungsmittel, UV.
3. Untersuchungsumfang
Anamnese: Atopiker-Status, frühere Hautkrankheiten, Hobby-Exposition, Handschutz-Disziplin.
| Untersuchung | Zweck |
|---|---|
| Inspektion Hände, Unterarme, sichtbare Haut | Ekzem, Knoten, aktinische Keratosen |
| Anamnese Hautschutz / 3-Stufen-Plan | Schutz, Reinigung, Pflege |
| Bei Verdacht: Epikutantest (Allergologe) | Allergische Sensibilisierung |
Arbeitgeber ist verpflichtet, einen tätigkeitsbezogenen Hautschutzplan zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen.
Fristen (AMR 2.1)
Erstvorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 6 Monaten, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen. Anlass-Vorsorge bei Hautveränderung.
4. Beurteilung & IAAI in der Praxis
Schon bei beginnender beruflicher Hauterkrankung, die zu einer BK 5101 führen kann, greift das Hautarztverfahren: Stufenweise Präventionsmaßnahmen, ggf. Tertiärprävention mit stationärem Heilverfahren der BG. Darüber hinaus eine Hautschutz-Schulung vor Rückkehr an den Arbeitsplatz.
IAAI-Praxis: Inspektion, Anamnese, ggf. Konsil-Anbindung Dermatologie für Epikutantest und Dermatoskopie. Schulung 3-Stufen-Hautschutz im Erstgespräch. Fristen in unserer digitalen Vorsorgekartei.
5. Häufige Fragen (FAQ)
Was zählt als Feuchtarbeit?
Regelmäßige Hautexposition mit Wasser, Reinigungsmitteln oder feuchten Händen in flüssigkeitsdichten Handschuhen für 4 Stunden oder mehr täglich (Pflicht) oder mehr als 2 Stunden täglich (Angebot).
Wie oft muss ich zur Hautvorsorge?
Erstvorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 6 Monaten, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen. Bei Hautveränderung sofortige Anlass-Vorsorge.
Was ist der 3-Stufen-Hautschutzplan?
Hautschutzcreme vor Arbeit — hautschonende Reinigung während/nach Arbeit — Hautpflegecreme nach Arbeit. Der Hautschutzplan ist den Beschäftigten bekannt zu machen, in der Praxis meist als Aushang am Waschplatz.
Was passiert beim Hautarztverfahren?
Bei drohender oder manifester Berufsdermatose meldet der Hautarzt der BG. Stufenweise Prävention; bei Rückfall Tertiärprävention mit stationärem Heilverfahren möglich.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.
Sind Latex-Handschuhe noch zulässig?
Gepuderte Naturlatexhandschuhe sind durch puderfreie, allergenarme Handschuhe oder latexfreie Alternativen (z. B. Nitril) zu ersetzen (TRGS 401, TRGS 540). Nitril- oder Vinylhandschuhe sind Standard.


6. Quellen
- DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
- TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt); TRGS 540 (sensibilisierende Stoffe)
- BKV Anlage 1, BK 5101 / 5102 / 5103
- ArbMedVV; AMR 2.1, AMR 6.3
Weiterführende Informationen
Aktuelles im Blog
Stand: 29. September 2026 · Dr. med. Fabian Wengler, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, geprüft von Johannes F. Angerer, IAAI Arbeitssicherheit GmbH