Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G24-Untersuchung: Hautvorsorge bei Feuchtarbeit und Hautkontakt

Auf einen Blick: Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Feuchtarbeit, hautresorptiven und sensibilisierenden Stoffen. 3-Stufen-Hautschutzplan, BK 5101 (Hautkrankheiten). Schwerpunkte: Friseure, Reinigungskräfte, Pflegekräfte, Bauarbeiter mit Zement.

Dr. med. Fabian Wengler

Dr. med. Fabian Wengler

Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst und Fachautor

Autor: Dr. med. Fabian Wengler · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · Geprüft von Johannes F. AngererVeröffentlicht: 12. Juni 2026 · Aktualisiert: 29. September 2026 · Lesezeit: 14 Minuten

Pflichtvorsorge besteht bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag und bei hautresorptiven Gefahrstoffen nach ArbMedVV Anhang Teil 1, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.

ArbMedVV Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und Nr. 2 Buchst. a

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1. Worum geht es bei der Hautvorsorge?

Die DGUV-Empfehlung regelt die Vorsorge bei Hautgefährdung. 
‍Pflichtvorsorge bei regelmäßiger Feuchtarbeit von 4 Stunden oder mehr täglich, Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten (bei regelmäßigem Hautkontakt oder Luftkonzentration > 0,05 mg/m3), Tätigkeiten mit Benutzung von Naturgummilatexhandschuhen mit > 30 µg Protein/g Handschuhmaterial sowie Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung durch Bestandteile unausgehärteter Epoxidharze, insbesondere beim Versprühen. 
‍Angebotsvorsorge bei regelmäßiger Feuchtarbeit 2–4 Stunden täglich, Tätigkeiten mit hautsensibilisierenden oder atemwegssensibilisierenden Stoffen ohne Pflichtvorsorge-Schwelle.

Hauptkrankheitsbilder: Irritatives Kontaktekzem, allergisches Kontaktekzem, atopisches Ekzem

Feuchtarbeit bezeichnet Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte regelmäßig mit den Händen im feuchten Milieu arbeiten, diese häufig reinigen oder desinfizieren, oder flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen (weitere Abgrenzung über die TRGS 401).
‍
‍Hautkontakt liegt vor bei direktem Kontakt der Haut mit Flüssigkeiten, Pasten oder Feststoffen (einschließlich Spritzern, kontaminierter Kleidung oder Arbeitsflächen) sowie bei Einwirkung luftgetragener Stoffe (Aerosole, Gase, Dämpfe) auf die Haut.

2. Branchen-Schlaglicht

Top-3-Branchen aus IAAI-Sicht

  1. Friseure / Kosmetik — Feuchtarbeit, Persulfate, Haarfärbemittel.
  2. Reinigungs-/Pflegegewerbe — Feuchtarbeit, Desinfektionsmittel, Handschuhe.
  3. Bau / Maler — Zement (Chrom-VI), Epoxidharze, Lösungsmittel, UV.

3. Untersuchungsumfang

Anamnese: Atopiker-Status, frühere Hautkrankheiten, Hobby-Exposition, Handschutz-Disziplin.

UntersuchungZweck
Inspektion Hände, Unterarme, sichtbare HautEkzem, Knoten, aktinische Keratosen
Anamnese Hautschutz / 3-Stufen-PlanSchutz, Reinigung, Pflege
Bei Verdacht: Epikutantest (Allergologe)Allergische Sensibilisierung
3-Stufen-Hautschutzplan nach TRGS 401: (1) Hautschutzcreme vor Arbeit, (2) hautschonende Reinigung, (3) Hautpflegecreme nach Arbeit. Der Hautschutzplan ist den Beschäftigten bekannt zu machen, in der Praxis meist als Aushang am Waschplatz.

Arbeitgeber ist verpflichtet, einen tätigkeitsbezogenen Hautschutzplan zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen.

Fristen (AMR 2.1)

Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. a)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

Erstvorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 6 Monaten, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen. Anlass-Vorsorge bei Hautveränderung.

4. Beurteilung & IAAI in der Praxis

Schon bei beginnender beruflicher Hauterkrankung, die zu einer BK 5101 führen kann, greift das Hautarztverfahren: Stufenweise Präventionsmaßnahmen, ggf. Tertiärprävention mit stationärem Heilverfahren der BG. Darüber hinaus eine Hautschutz-Schulung vor Rückkehr an den Arbeitsplatz.

IAAI-Praxis: Inspektion, Anamnese, ggf. Konsil-Anbindung Dermatologie für Epikutantest und Dermatoskopie. Schulung 3-Stufen-Hautschutz im Erstgespräch. Fristen in unserer digitalen Vorsorgekartei.

5. Häufige Fragen (FAQ)

Was zählt als Feuchtarbeit?

Regelmäßige Hautexposition mit Wasser, Reinigungsmitteln oder feuchten Händen in flüssigkeitsdichten Handschuhen für 4 Stunden oder mehr täglich (Pflicht) oder mehr als 2 Stunden täglich (Angebot).

Wie oft muss ich zur Hautvorsorge?

Erstvorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 6 Monaten, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen. Bei Hautveränderung sofortige Anlass-Vorsorge.

Was ist der 3-Stufen-Hautschutzplan?

Hautschutzcreme vor Arbeit — hautschonende Reinigung während/nach Arbeit — Hautpflegecreme nach Arbeit. Der Hautschutzplan ist den Beschäftigten bekannt zu machen, in der Praxis meist als Aushang am Waschplatz.

Was passiert beim Hautarztverfahren?

Bei drohender oder manifester Berufsdermatose meldet der Hautarzt der BG. Stufenweise Prävention; bei Rückfall Tertiärprävention mit stationärem Heilverfahren möglich.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.

Sind Latex-Handschuhe noch zulässig?

Gepuderte Naturlatexhandschuhe sind durch puderfreie, allergenarme Handschuhe oder latexfreie Alternativen (z. B. Nitril) zu ersetzen (TRGS 401, TRGS 540). Nitril- oder Vinylhandschuhe sind Standard.

Dermatologe inspiziert Handekzem mit Lupe
Hautstatus mit Lupe — Inspektion auf Kontaktekzem im Rahmen der Hautvorsorge.
Pflegekraft desinfiziert die Hände ohne Handschuhe am Wandspender, Einmalhandschuhe liegen bereit
Schutzhandschuhe und Händedesinfektion — Feuchtarbeit in der Patientenpflege.

6. Quellen

  • DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
  • TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt); TRGS 540 (sensibilisierende Stoffe)
  • BKV Anlage 1, BK 5101 / 5102 / 5103
  • ArbMedVV; AMR 2.1, AMR 6.3

Stand: 29. September 2026 · Dr. med. Fabian Wengler, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, geprüft von Johannes F. Angerer, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

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G24-Untersuchung auf einen Blick

Die G24-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, deren Haut bei der Arbeit durch Feuchtarbeit oder bestimmte Stoffe belastet wird. Seit 2022 heißt sie offiziell DGUV-Empfehlung „Gefährdung der Haut“. Im Mittelpunkt stehen Gespräch, Blick auf die Haut und Beratung zu Handschuhen und Hautschutz, damit Handekzeme früh erkannt werden.

ArtPflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV, keine Eignungsuntersuchung
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 (Feuchtarbeit, Gefahrstoffe), Hautschutz nach TRGS 401, Fristen nach AMR 2.1
Für wenFeuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 Stunden täglich, bestimmte Stoffe wie Isocyanate oder Epoxidharze
Fristinnerhalb von drei Monaten vor Beginn, spätestens nach 6 Monaten, danach spätestens alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer untersuchtFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Wer braucht die G24-Untersuchung?

Maßgeblich ist die Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung. Typische Bereiche, in denen die Hautvorsorge als Pflicht- oder Angebotsvorsorge anfällt:

  • Friseur- und Kosmetiksalons
  • Kranken- und Altenpflege, Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Gebäude- und Unterhaltsreinigung
  • Küchen, Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung
  • Metallbearbeitung mit wassergemischten Kühlschmierstoffen
  • Bau, Fliesenleger und Maler mit Zement, Epoxidharzen oder Isocyanaten
  • Floristik und Gartenbau
  • Labore mit häufigem Händewaschen und Handschuhwechsel

Ob Pflicht oder Angebot, entscheidet die tägliche Dauer der Feuchtarbeit oder der Stoff, mit dem gearbeitet wird. Für die Dauer zählen alle Zeiten einer Schicht zusammen, also Arbeiten mit nassen Händen, häufiges Händewaschen oder Desinfizieren und das Tragen dichter Handschuhe im Wechsel mit diesen Tätigkeiten. Das ausschließliche Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe ist nach TRGS 401 keine Feuchtarbeit. Viele kurze Abschnitte können so die Schwelle von 2 oder 4 Stunden erreichen. Auch bei Teilzeit zählt die Dauer am einzelnen Tag: Wer in einer 4-Stunden-Schicht regelmäßig durchgehend feucht arbeitet, erreicht die Schwelle von 4 Stunden und fällt unter die Pflichtvorsorge. Die Gefährdungsbeurteilung sollte diese Zeiten je Tätigkeit festhalten.

Ist die G24-Untersuchung Pflicht oder freiwillig?

Ob die G24-Untersuchung Pflicht oder freiwillig ist, hängt von der Belastung ab:

  • Pflichtvorsorge: Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr am Tag sowie bestimmte Stoffe, etwa Isocyanate oder unausgehärtete Epoxidharze. Der Arbeitgeber muss die Vorsorge vor Beginn veranlassen und darf die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn sie stattgefunden hat (§ 4 ArbMedVV).
  • Angebotsvorsorge: Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 Stunden am Tag. Der Arbeitgeber muss die Vorsorge anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Lehnt jemand ab, muss er sie trotzdem weiter regelmäßig anbieten (§ 5 Abs. 1 ArbMedVV).
  • Wunschvorsorge: Beschäftigte können die Vorsorge verlangen, wenn ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen ist (§ 5a ArbMedVV).

Auch bei Pflichtvorsorge nehmen Sie nur am Termin teil, die Untersuchung der Haut ist freiwillig. Eine Eignungsuntersuchung ist die G 24 nicht.

Wie läuft die Hautvorsorge ab?

  1. Gespräch zum Arbeitsplatz: Welche Tätigkeiten, wie viele Stunden Feuchtarbeit oder Handschuhe am Tag, welche Produkte?
  2. Fragen zur Haut: frühere Ekzeme, Allergien, Neurodermitis in der Kindheit und aktuelle Beschwerden wie Rötung, Jucken oder Risse.
  3. Blick auf die Haut: Mit Ihrer Zustimmung sieht sich der Arzt Hände, Fingerzwischenräume und Unterarme an.
  4. Beratung: passender Handschuh, Baumwoll-Unterziehhandschuhe, Tragepausen und der Hautschutzplan Ihres Arbeitsplatzes mit den passenden Produkten.
  5. Bescheinigung: Sie und der Arbeitgeber erhalten die Vorsorgebescheinigung.

Bringen Sie die Namen Ihrer Handschuhe, Reinigungs- und Hautschutzmittel mit, am besten als Foto der Verpackung. Dann kann der Arzt gezielt beraten. Die Dauer richtet sich nach dem Umfang: Technische Untersuchungen sind in der Regel nicht nötig, bei Hautveränderungen nimmt sich der Arzt mehr Zeit. Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).

Darf der Hausarzt oder Hautarzt die G24-Untersuchung machen?

Die Vorsorge darf nur ein Arzt mit Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführen (§ 7 ArbMedVV). Hausarzt oder Hautarzt können sie daher nur übernehmen, wenn sie zusätzlich diese Qualifikation haben.

Der Hautarzt klärt bestehende Hauterkrankungen ab und testet bei Verdacht auf Allergien. Befunde vom Hautarzt bringen Sie am besten zur Vorsorge mit, damit der Betriebsarzt die Beratung darauf abstimmen kann.

Was erfährt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber erhält nur die Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 mit Datum, Anlass und nächstem Termin. Hautbefunde, Allergien und Diagnosen bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht.

Stellt der Arzt fest, dass Handschuhe, Hautschutzmittel oder Arbeitsabläufe nicht ausreichen, teilt er dem Arbeitgeber das mit und schlägt Maßnahmen vor, ohne Befunde zu nennen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV). Hält er einen Tätigkeitswechsel für nötig, darf er das dem Arbeitgeber nur mit Ihrer Einwilligung mitteilen. Das gilt auch für eine Allergie gegen ein bestimmtes Produkt: Soll deshalb ein anderer Handschuh beschafft werden, bespricht der Arzt mit Ihnen vorher, was er weitergibt.

Was muss der Arbeitgeber vorher klären?

  • Gefährdungsbeurteilung mit der täglichen Dauer der Feuchtarbeit je Tätigkeit
  • Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte
  • aktueller Hautschutzplan für jeden Arbeitsbereich
  • geeignete Schutzhandschuhe in passenden Größen, bei Bedarf Unterziehhandschuhe
  • Liste der Beschäftigten mit Pflicht- oder Angebotsvorsorge und den Fristen aus der Vorsorgekartei

Private Handcremes der Beschäftigten ersetzen den Hautschutzplan nicht. Die Produkte im Plan müssen zu den Stoffen und Handschuhen am Arbeitsplatz passen und für alle gut erreichbar sein, etwa direkt an Waschbecken und Ausgabestellen. Bei Neueinstellungen gehört die Erstvorsorge vor den ersten Arbeitstag mit Feuchtarbeit, also in die Planung des Onboardings.

Was tun bei ersten Hautveränderungen?

Rötung, Schuppung, Jucken oder kleine Risse an den Händen sind Warnzeichen. Melden Sie sie früh beim Betriebsarzt und warten Sie nicht bis zum nächsten Regeltermin. Erfährt der Arbeitgeber von einer Erkrankung, die mit der Tätigkeit zusammenhängen kann, muss er unverzüglich eine Vorsorge anbieten. Das gilt auch für Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit, wenn sie ebenfalls gefährdet sein können (§ 5 Abs. 2 ArbMedVV).

Beginnende Handekzeme lassen sich oft gut behandeln. Häufig helfen schon ein anderer Handschuh, kürzere Tragezeiten oder ein angepasster Hautschutzplan. Für den Arbeitgeber ist eine solche Meldung außerdem ein Anlass, die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen im Bereich zu überprüfen.

G24-Untersuchung mit IAAI

Wir führen die G24-Untersuchung bundesweit durch, vor Ort in Ihrem Betrieb oder in unserer Praxis, für Reinigungsteams auch zu Randzeiten. Welche weiteren Vorsorgen Ihre Tätigkeiten auslösen, zeigt der Vorsorge-Rechner. Für ein konkretes Angebot nutzen Sie das Formular Angebot anfordern.

Was ist die G24-Untersuchung?

Die G24-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Hautgefährdung, vor allem durch Feuchtarbeit und hautbelastende Stoffe. Den G-Grundsatz 24 hat die DGUV 2022 durch die DGUV-Empfehlung ersetzt. Die Pflicht zur Vorsorge ergibt sich unverändert aus der ArbMedVV, umgangssprachlich ist der alte Name weiter üblich.

Was wird bei der G24-Untersuchung gemacht?

Bei der G24-Untersuchung fragt der Betriebsarzt nach Tätigkeit, Handschuhen, Produkten und früheren Hautproblemen und sieht sich mit Ihrer Zustimmung Hände und Unterarme an. Danach berät er zu Handschuhwahl, Tragepausen und Hautschutzplan. Blutentnahmen oder technische Untersuchungen sind in der Regel nicht nötig.

Ist die G24-Untersuchung Pflicht oder freiwillig?

Bei Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr am Tag und bei bestimmten Stoffen wie Isocyanaten oder unausgehärteten Epoxidharzen ist die G24-Untersuchung Pflichtvorsorge, bei mehr als 2 Stunden Feuchtarbeit täglich eine freiwillige Angebotsvorsorge. Rechtsgrundlage ist ArbMedVV Anhang Teil 1. Die Untersuchung der Haut selbst ist immer freiwillig (§ 6 Abs. 1 ArbMedVV).

Brauchen Reinigungskräfte die G24-Untersuchung?

Häufig ja. Reinigungskräfte arbeiten mit nassen Händen, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und wechseln zwischen nassen Händen und dichten Handschuhen; das zählt als Feuchtarbeit. Ab regelmäßig mehr als 2 Stunden täglich muss der Arbeitgeber die Vorsorge anbieten, ab 4 Stunden ist sie Pflicht (ArbMedVV Anhang Teil 1).

Können G24 und G42 in einem Termin stattfinden?

Ja. Beide sind Vorsorgen nach ArbMedVV und fallen in Pflege, Arztpraxen oder Reinigung oft zusammen an. Im selben Termin berät der Betriebsarzt zu Hautschutz und Infektionsschutz, prüft den Impfstatus und sieht sich bei Bedarf die Haut an. Die Vorsorgebescheinigung nennt beide Anlässe.

Muss ich bei der Hautvorsorge einen Allergietest machen?

Nein. Ein Allergietest gehört nicht zur Vorsorge selbst. Er ist nur bei begründetem Verdacht sinnvoll, findet beim Hautarzt oder Allergologen statt und ist freiwillig.

Brauchen Auszubildende im Friseurhandwerk die G24-Untersuchung?

Ja, sobald die Feuchtarbeit die Schwellen erreicht, was im Friseurhandwerk häufig der Fall ist. Die erste Vorsorge findet innerhalb von drei Monaten vor Ausbildungsbeginn statt. Gerade am Anfang ist die Beratung zu Handschuhen und Hautschutz wichtig.

Muss der Arbeitgeber Handschuhe und Hautschutzmittel bezahlen?

Ja. Schutzhandschuhe und die Mittel aus dem Hautschutzplan sind Arbeitsschutzmaßnahmen. Ihre Kosten darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).