Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G39-Untersuchung: Schweißen und Trennen von Metallen

Auf einen Blick: Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Schweißrauch-Exposition. Schweißrauch ist nach IARC krebserzeugend (Gruppe 1). ArbMedVV Anhang Teil 1: Pflichtvorsorge bei Überschreitung einer Luftkonzentration von 3 mg/m³ Schweißrauch; Angebotsvorsorge bei Einhaltung dieses Werts.
Schlüsselrisiken: Lungenkrebs durch Cr/Ni-haltige Werkstoffe (BK 1103, BK 4109), Siderofibrose (BK 4115), Aluminose (BK 4106), Atemwegsallergien (BK 4301), chemisch-irritative Atemwegserkrankungen (BK 4302).
Dr. med. Fabian Wengler · Aktualisiert 30. April 2026 · 12 Min Lesezeit

„Schweißrauche sind seit 2017 von IARC als krebserzeugend für den Menschen klassifiziert (Gruppe 1).“

— DGUV-Empfehlung

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Welche Vorsorge braucht Ihr Betrieb?

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Nachgehende Vorsorge
nach Ende der Tätigkeit anzubieten, jeweils spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3, § 5 Abs. 3 ArbMedVV)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Worum geht es?

Schweißrauche sind ultrafeine Aerosole aus Metalloxid-Partikeln. IARC-Gruppe 1 (krebserzeugend für den Menschen). Zusammensetzung abhängig von Werkstoff: Edelstahl mit Cr-VI, Ni; verzinkter Stahl mit Zn (Metalldampffieber). Pflichtvorsorge bei Überschreitung von 3 mg/m³ Schweißrauch; Angebotsvorsorge bei niedrigerer Exposition. BK 4115 (Lungenfibrose (Siderofibrose)).

2. Werkstoffe + Branchen

WerkstoffSpezifische Risiken
Unlegierter StahlSiderofibrose (Eisenstaublunge)
Edelstahl (Cr/Ni)Lungenkrebs, Asthma, BK 4109/4115
AluminiumAluminose, Spirometrie-Verlauf
Verzinkter Stahl (Zn)Metalldampffieber
Mangan-haltigManganismus (Parkinson-ähnlich)

Top-3-Branchen

  1. Maschinenbau / Metallbau — MIG/MAG, WIG, E-Hand-Schweißen.
  2. Schiff-/Kesselbau — lange Schichten, schlechte Lüftung, große Werkstücke.
  3. Werkstatt / Handwerk — oft kleine Betriebe, geringere Lüftungs-Standards.

3. Untersuchungsumfang

UntersuchungZweck
Spirometrie (FEV1, FVC)Atemwegs-Funktion, Restriktion/Obstruktion
Röntgen-Thorax (ILO-Klassifikation) nur bei rechtfertigender IndikationAluminose, Siderofibrose
Mn-, Cr-, Ni-BiomonitoringWerkstoff-spezifische Belastung
Inspektion Haut/AugenUV-Schäden, Schweißerkonjunktivitis

Fristen

Erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, zweite spätestens 12 Monate danach, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen (AMR 2.1); nachgehende Vorsorge kommt hinzu, wenn beim Schweißen eine Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen der Kategorie 1A oder 1B wie Chrom(VI)- oder Nickelverbindungen bestand.

4. IAAI in der Praxis

  • Spirometrie und ggf. Röntgen-Thorax in eigener Praxis bzw. Anbindung Pneumologie.
  • Mn-/Cr-/Ni-Biomonitoring über Labor.
  • Anmeldung über das Meldeportal DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) bei Edelstahl-Schweißern für die nachgehende Vorsorge.
  • TRGS-528-Beratung: quellnahe Absaugung, Atemschutz, organisatorische Schutzmaßnahmen.
    Pneumokokken-Impfung: Schweißer haben ein erhöhtes Pneumokokkeninfektionsrisiko. Impfungen sind nach § 6 Abs. 2 ArbMedVV Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit das Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt erhöht ist; die STIKO empfiehlt Schweißern die Pneumokokken-Impfung. Impfangebot durch den Betriebsarzt im Rahmen der Beratung.

5. Häufige Fragen (FAQ)

Wer braucht Schweiß-Vorsorge?

Schweißer in Maschinen-/Metallbau, Schiffbau, Werkstätten. Pflichtvorsorge bei Überschreitung einer Luftkonzentration von 3 mg/m³ Schweißrauch, Angebotsvorsorge bei Einhaltung dieses Werts.

BK 4115?

Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen (Siderofibrose), anerkannte Berufskrankheit nach gesicherter inhalativer Exposition.

Was ist TRGS 528?

Technische Regel für Gefahrstoffe „Schweißtechnische Arbeiten“ — regelt Substitution, Gefahrenermittlung, Schutzmaßnahmen.

Metalldampffieber?

Akute, fieberhafte Reaktion nach Zink-/Kupfer-Schweißen. Selbstlimitierend, aber Hinweis auf Schutzmaßnahmen-Defizit.

Welcher Atemschutz?

FFP2/FFP3 oder gebläseunterstützte Helmsysteme (PAPR) bei hoher Exposition. Quellnahe Absaugung Vorrang.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG.

6. Quellen

  • DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
  • TRGS 528 (Schweißtechnische Arbeiten); ArbMedVV; GefStoffV
  • BKV Anlage 1, BK 4115 Lungenfibrose (Siderofibrose), 1103, BK 4106, BK 4301, BK 4302
  • IARC Monograph Vol. 118 (Welding Fumes)
    AMR 6.2

Stand: 30. April 2026 · Dr. med. Fabian Wengler, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Spirometrie eines Schweißers in arbeitsmedizinischer Praxis
Spirometrie als Standard-Diagnostik der Schweißrauch-Vorsorge.
Schiffbauer beim MAG-Schweißen mit Absaugbrenner und Atemschutzhaube
MAG-Schweißen mit Absaugbrenner und Frischluft-Atemschutzhaube.
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G39-Untersuchung auf einen Blick

Die G39-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die beim Schweißen oder thermischen Trennen von Metallen Schweißrauch einatmen können, vom Metallbauer bis zum Instandhalter. Inzwischen heißt sie offiziell DGUV-Empfehlung ‚Schweißen und Trennen von Metallen‘. Ziel ist der Schutz von Lunge und Atemwegen.

ArtPflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV, keine Eignungsuntersuchung
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1, TRGS 528
GrenzePflicht über 3 mg/m³ Schweißrauch, sonst Angebot
Fristerste Vorsorge bis 3 Monate vor Beginn, zweite nach spätestens 12, dann alle 36 Monate
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG)
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Ist die G39-Untersuchung Pflicht?

Das richtet sich nach der Schweißrauchkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz:

  • Pflichtvorsorge bei Überschreitung von 3 mg/m³ Schweißrauch. Der Arbeitgeber darf die Schweißarbeiten erst übertragen, wenn der Termin stattgefunden hat.
  • Angebotsvorsorge, wenn dieser Wert eingehalten wird. Die Beschäftigten entscheiden frei, ob sie teilnehmen. Der Arbeitgeber muss das Angebot regelmäßig wiederholen, auch nach einer Ablehnung.

Die Konzentration ermittelt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung, durch Messung oder anhand von Verfahren, Werkstoff und Lüftung. Hohe Konzentrationen entstehen vor allem in engen Räumen, in Behältern und in Hallen ohne wirksame Absaugung. Auch bei Pflichtvorsorge muss sich niemand untersuchen lassen: Lungenfunktionsprüfung, Röntgen oder Biomonitoring erfolgen nur mit Einwilligung. Die Vorsorge ist keine Eignungsuntersuchung. Werden zusätzlich Atemschutzgeräte getragen, kann eine eigene Vorsorge für Atemschutz hinzukommen.

Wie läuft die G39-Untersuchung ab?

  1. Vorbereitung: Der Betriebsarzt erhält Angaben zu Schweißverfahren, Werkstoffen, Lüftung, Absaugung und, falls vorhanden, Messwerten.
  2. Gespräch: Fragen nach Husten, Auswurf, Atemnot, früheren Lungenerkrankungen, Rauchen und bisherigen Jahren am Schweißplatz.
  3. Untersuchungen nach Bedarf: Lungenfunktion und weitere Tests wählt der Arzt je nach Werkstoff und Befund, immer mit Einwilligung.
  4. Beratung: Absaugung, Kopfhaltung zur Rauchfahne, Atemschutz, Haut- und Augenschutz sowie das Impfangebot.
  5. Bescheinigung: Beschäftigte und Arbeitgeber erhalten die Vorsorgebescheinigung mit dem nächsten Termin.

Wer schon länger schweißt, sollte frühere Befunde zur Lungenfunktion mitbringen. Der Vergleich über mehrere Jahre zeigt eine schleichende Verschlechterung besser als ein einzelner Messwert. Rauchen verstärkt die Belastung der Atemwege durch Schweißrauch, der Arzt berät auf Wunsch auch dazu.

Wer darf untersuchen, und was erfährt der Arbeitgeber?

Arbeitsmedizinische Vorsorge dürfen nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführen (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt ohne diese Qualifikation kann die Vorsorge nicht übernehmen, auch wenn er die Lungenfunktion misst. Vorhandene Befunde, etwa von einem Lungenfacharzt, können aber einbezogen werden.

Der Arbeitgeber erhält die Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und nächstem Termin, aber keine Befunde. Lungenfunktionswerte, Röntgenbilder und Laborwerte bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht. Deuten die Erkenntnisse darauf hin, dass Absaugung oder Lüftung nicht ausreichen, teilt der Arzt dies dem Arbeitgeber mit und schlägt Verbesserungen vor, ohne Einzelbefunde zu nennen. Empfiehlt er aus Gründen, die allein in der Person liegen, einen Tätigkeitswechsel, braucht diese Mitteilung die Einwilligung der oder des Beschäftigten. In der Vorsorgekartei des Arbeitgebers stehen nur Datum und Anlass jeder Vorsorge.

G39-Untersuchung mit IAAI

IAAI betreut Schweißbetriebe bundesweit, vor Ort im Betrieb oder in der Praxis. Wir stimmen die Termine mit Ihren Schichtplänen ab und unterstützen bei der Bewertung der Schweißrauchbelastung nach TRGS 528. Angebot anfordern

Gilt die G39-Untersuchung auch für Brenn- und Plasmaschneiden?

Ja. Das thermische Trennen von Metallen fällt ebenso darunter wie das Schweißen. Ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge gilt, hängt auch hier von der Schweißrauchkonzentration ab.

Darf der Hausarzt die G39-Untersuchung machen?

Nur, wenn er Facharzt für Arbeitsmedizin ist oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führt (§ 7 ArbMedVV). Eine Lungenfunktionsprüfung beim Hausarzt ersetzt die Vorsorge nicht, weil die Beratung zu Schweißverfahren, Absaugung und Atemschutz am konkreten Arbeitsplatz fehlt. Vorhandene Befunde kann der Betriebsarzt einbeziehen.

Was passiert, wenn bei der G39-Untersuchung die Lungenfunktion auffällig ist?

Eine auffällige Lungenfunktion führt nicht automatisch zum Ende der Schweißtätigkeit, denn die G39-Untersuchung ist Vorsorge und keine Eignungsuntersuchung. Der Arzt bespricht mit Ihnen die weitere Abklärung, etwa beim Lungenfacharzt, und bessere Schutzmaßnahmen wie Absaugung oder Atemschutz. Hält der Arzt aus Gründen, die allein in Ihrer Person liegen, einen Tätigkeitswechsel für nötig, erfährt der Arbeitgeber das nur mit Ihrer Einwilligung (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV).

Wie lange dauert die G39-Untersuchung?

Die Dauer hängt vom Umfang ab. Gespräch, Lungenfunktionsprüfung und Beratung lassen sich in der Regel in einem Termin erledigen. Ergebnisse eines Biomonitorings aus dem Labor folgen einige Tage später.

Müssen Auszubildende zur G39-Untersuchung?

Ja, wenn die Exposition es erfordert, denn für Auszubildende gelten dieselben Regeln wie für andere Beschäftigte. Bei Jugendlichen kommt die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz hinzu. Sie ersetzt die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht.

Findet die Vorsorge während der Arbeitszeit statt?

Ja, die ArbMedVV sieht vor, dass die Vorsorge während der Arbeitszeit stattfindet (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV). Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG), auch für Laboruntersuchungen und Impfungen, die Teil der Vorsorge sind.